Peter Grimm / 15.06.2019 / 16:30 / Foto: Pixabay.de / 27 / Seite ausdrucken

Milde für Mohammad

Mohammad A. konnte nicht zum letzten Freitagsgebet gehen, denn da hatte er im Amtsgericht Leipzig zu erscheinen. Der – nach offiziellen Angaben – 17-jährige Syrer hatte am 5. Januar mehrere Male auf einen 17-jährigen Deutschen eingestochen. Das Opfer erlitt Stichverletzungen in beiden Oberschenkeln, am Schlüsselbein, am linken Oberarm und im Bauch. Auslöser der Bluttat sei der Streit um ein Mädchen gewesen. Sie sei im Sommer 2017 etwa zwei Monate lang mit Mohammad A. zusammen gewesen, habe dann mit ihm Schluss gemacht und sich Sebastian M. zugewandt.

Die Staatsanwaltschaft sei davon ausgegangen, schreibt der Gerichtsberichterstatter der LVZ, dass der Angeklagte gewusst habe, dass seine Angriffe potenziell lebensgefährlich waren. Der Schwerverletzte musste noch in der Tatnacht in der Uniklinik Leipzig operiert werden.  Schon Tage zuvor soll Mohammad seinem späteren Opfer angedroht haben, ihn abzustechen. Trotzdem habe die Anklagebehörde keinen hinreichenden Tatverdacht wegen Begehung eines Tötungsdeliktes gesehen, weil dem Syrer kein Tötungsvorsatz sicher nachzuweisen sei.

Neben dieser Tat gab es noch einen weiteren Anklagepunkt: In der DRK-Unterkunft in Waldsteinberg soll der junge Asylbewerber in zwei Fällen Ende Februar und Anfang März 2018 Betreuern eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole an den Kopf gehalten und sie bedroht haben.

Außerdem waren, so heißt es im Gerichtsbericht der LVZ weiter, in jüngster Zeit etliche neue Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Mohammad anhängig. Sicher ist der Gedanke, dass ein solcher Gewalttäter für seine Taten hart bestraft werden sollte, in gewisser Weise populistisch. Und dass das Jugendschöffengericht solch einem Populismus gefolgt sei, muss es sich nicht vorwerfen lassen. Mohammad A. wurde nach LVZ-Informationen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung und mit strengen Auflagen versehen, verurteilt. „Die fünf Monate Untersuchungshaft haben Mohammad A. vor Augen geführt, welche Konsequenzen es hat, wenn er weiterhin Straftaten begeht“, wird dessen Verteidiger von der LVZ zitiert. Sein Mandant werde nun in einer Einrichtung bei Zwickau betreut, wo er auch die Schule besuchen soll. Beim kleinsten Vergehen drohe ihm jedoch Haft.

Auf ein überfordertes Gegenüber treffen

Sollte man nun empört sein, ob der Milde für Mohammad? Das lässt sich von außen nicht beurteilen. Vielleicht lernt er so tatsächlich am besten, dass man hierzulande seine verletzte Ehre nicht mit Gewalttaten wiederherstellt, Beziehungsprobleme nicht mit dem Messer regelt und Frauen sich einfach selbstbestimmt von Männern trennen und anderen zuwenden können. Das Gefängnis ist ja in der Tat nicht unbedingt die beste Schule für solche Lektionen.

Nur, wenn diese Milde, die Chance für Mohammad, wirklich eine sinnvolle Wirkung entfalten soll, dann müssen die, die sich jetzt um den jungen Araber kümmern, daran arbeiten, ihn aus seinem mitgebrachten, gewaltbetonten Wertesystem zu befreien. Werden sie den Willen und die Konsequenz dazu aufbringen können? Werden sie die Kapazitäten haben, wenn sie sich auch um die  vielen anderen jugendlichen Asylbewerber mit einem ähnlich problematischen Wertesystem kümmern müssen? Müssen sie fürchten, der Islamfeindlichkeit bezichtigt zu werden, wenn die jungen Männer ihre archaischen Weltbilder mit dem Glauben an Allah und seinen Propheten begründen und so für sakrosankt und unverhandelbar erklären? Wird Mohammad ein kulturell mitteleuropäisches Umfeld kennenlernen wollen oder doch lieber Bestätigung in der Welt der arabischen Jungs und heimatlich anmutenden Moscheegemeinden finden?

Es ist sicher billig, das Gericht für seine Milde zu kritisieren. Für die mag es gute Gründe geben. Nur muss dann die Möglichkeit vorhanden sein, die damit verbundene Chance zu nutzen. Und genau da wird Mohammad wahrscheinlich vor allem auf ein überfordertes Gegenüber treffen. Er erlebt keine starke Staatsmacht, die er fürchten müsste und er erlebt womöglich auch keine zugewandte Konsequenz, die ihm neue Orientierung böte. Aber vielleicht hat er ja auch ein seltenes Glück.

Nein, man sollte sich beim Lesen der zitierten Zeitungsmeldung nicht über das Gericht empören. Es sind politische Fehlentscheidungen und Fehlleistungen, durch die Zuwanderungsanreize für mehr Menschen geschaffen werden, als eine Gesellschaft aufnehmen kann, ohne in Parallelgesellschaften auseinanderzufallen.

Dieser Beitrag erschien auch auf sichtplatz.de.

Foto: Pixabay.de

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Karla Kuhn / 15.06.2019

“Sicher ist der Gedanke, dass ein solcher Gewalttäter für seine Taten hart bestraft werden sollte, in gewisser Weise populistisch.” “Sollte man nun empört sein, ob der Milde für Mohammad? Das lässt sich von außen nicht beurteilen.”  Lese ich recht ??  Ich bin empört, auch darüber, daß mir (und anderen) die Urteilskraft abgesprochen wird ! Erstens ist diese Tat nicht im Affekt ,bzw. als Notwehr geschehen und wenn dieser 17 jährige schon einige Straftaten hinter sich hat, gehört er ins Gefängnis. Er hat einen Mann NIEDERGESTOCHEN und ihn vorher gedroht und bekommt als “Geschenk”  BEWÄHRUNG !!  Als GIPFEL noch die Erklärung, die fünf Monate U- Haft hätten ihm die Augen geöffnet für Konsequenzen, wenn er weitere Straftaten begeht ??  MIT dieser AUSSAGE müßten AB SOFORT ALLE Verbrecher freigesprochen werden, die noch in U Haft sitzen. Ich habe gar nicht so viel Eimer, wie ich k… möchte !!  Geht das jetzt so weiter, wie mit diesem Türken (Name?), der ZIG Straftaten hinter sich hatte, ehe er abgeschoben wurde ?? Mich hat schon die” Milde” (für mich UNGERECHTIGKEIT)  empört über die 6,5 Jahre Haft eines Flüchtlings, der mit FÜNF Messerstichen den Vater seiner EX Freundin erstochen hatte. Zuvor ist er extra ins Heim zurück um ein Messer zu holen !! Da möchte ich doch gerne wissen, haben diese MENSCHEN, von denen bei etlichen das Messer zu locker sitzt bei einigen Richtern/in einen Sonderstatus ?? P.F. Hilker, wie wahr ! In der DDR wurden etliche Sprößlinge von “Linientreuen” mit Samthandschuhen angefaßt , das sollte nie öffentlich gemacht werden, wurde es aber trotzdem durch die “Rohrpost” Herr Dieckmann die Gefahr der SELBSTJUSTIZ sehe ich kommen !! IN den Arabischen Ländern hätte die Familie des Opfers den Mohamed an einen “sicheren” Ort befördert, vor allem auf dem Lande !  Mein Vertrauen ist völlig im….... ! VÖLLIG !! Ich hoffe der Opferanwalt legt gegen dieses Urteil REVISION ein. Das arme Opfer ! Er wird ein Leben lang traumatisiert, der Arme !

Cornelius Angermann / 15.06.2019

Milde für Mohammed? Ein klares NEIN! Denn die Strafe muss der Rezeptivität des Täters angepasst sein, um wirksam zu sein und eine Korrektur des Verhaltens zu bewirken. Menschen, die aus Gesellschaften stammen, in denen rohe Gewalt üblich und alltäglich ist, und das ist in allen 57 islamisch dominierten Staaten der Fall, braucht man mit einem erhobenen Zeigefinfger und einem Dududu nicht zu kommen. Damit so jemand merkt, wo der Hammer hängt, braucht es drastische Strafen, keinen Moslem-Bonus sondern einen Moslem-Malus! Denn Leute, deren Glaube gebietet, andere umzubringen, können sie mit Bewährungsstrafen nicht beeindrucken.

Anton Weigl / 15.06.2019

Das Urteil ist zumindest zum Kopfschütteln.

Hubert Bauer / 15.06.2019

Im Gegensatz zu vielen anderen Kommentatoren glaube ich nicht, dass Herr Grimm das milde Urteil begrüßt. Herr Grimm will wohl viel mehr darauf hinaus, dass die Befürworter der ungebremsten Zuwanderung klare Zuständigkeiten benennen müssen, wer sich um Typen wie diesen Mohammed kümmern muss und wer die Verantwortung trägt, wenn der Versuch misslingt aus Mohammed einen zivilisierten Menschen zu machen. Fakt ist jedenfalls, dass in der orientalischen Welt eine Frau nicht einfach so eine Beziehung beenden kann, wenn sie sich mit einem Mann in der Öffentlichkeit gezeigt hat. Fakt ist auch, dass in der orientalischen Welt Gewalt durchaus ein akzeptierter Weg ist, sein “Recht” durchzusetzen. Also liebe Gutmenschen, wenn Ihr für unbegrenzte Zuwanderung seid, dann reicht es nicht, sich nur um die lieben, netten und intelligenten Zuwanderer zu kümmern, sondern Ihr müsst auch für die unzivilisierten Problemfälle Lösungen haben.

G. Schilling / 15.06.2019

Endlich ist die Zweiklassenjustiz offiziell angekommen. Nicht identifizierte “Zuwanderer” unbekannten Alters werden anders behandelt als alte weisse Ureinwohner. Egal, Hauptsache bunt. Und bei rot, rot, grün wird alles noch besser.

Heinz Thomas / 15.06.2019

Leute, was empört ihr euch so? Der Mohammad ist doch auf einen guten Weg, sich irgendwie zu integrieren. Er wollte sich von einem Bio-Deutschen doch nur ein Stück abschneiden…

P. F. Hilker / 15.06.2019

Justitia wird allmählich zu einer echten Gefahr hier in Deutschland.

Arnauld de Turdupil / 15.06.2019

Diese Mohammeds, deren Importeure aus Politik und Zuvielgesellschaft, all die Richter und hätschelnden Sozialabwickler dürften der Grund fürs Überlaufen des “berühmten Fasses” sein, sehr lange wird es nicht mehr dauern. Die passenden Worte zu “Merkeldeutschland” und der grünoiden Metastasen enthalten weder “Hass noch Hetze”, sondern Ekel und stille Verachtung. Wie auch immer - im Deutschland der Idiotären Bunten möchte man nicht mal begraben sein.

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