Joachim Nikolaus Steinhöfel / 29.10.2016 / 06:00 / Foto: Adam Zivner / 9 / Seite ausdrucken

Maas will Kindesmissbrauch legalisieren

Die Debatte um den Umgang mit Kinderehen ist eine Folge der „Flüchtlingskrise“. Das Ausländerzentralregister verzeichnete im Juli nach Angaben des Bundesinnenministeriums 1475 verheiratete Jugendliche in Deutschland – 361 davon waren jünger als 14 Jahre, 120 waren 14 oder 15 Jahre alt. Die meisten Fälle stammen aus Syrien (664 Fälle), es folgen Afghanistan (157 Fälle), der Irak (100 Fälle) und Bulgarien (65 Fälle). Unter den minderjährig Verheirateten waren mit 1152 deutlich mehr Mädchen als Jungen. Dass alle Fälle erfasst sind, wenn das für mehrere Hundertausend Zugewanderte nicht gilt, kann ausgeschlossen werden. Die Zahlen dürften also höher liegen.

Spiegel Online, die FAZ und wer weiß noch operierten heute mit wohlklingenden Überschriften. „Justizminister Maas will schärfere Regeln für Kinderehen“, war so oder ähnlich zu lesen. Das tatsächliche Vorhaben von Maas sieht anders aus.

Noch im September war die Botschaft scheinbar klar. Regierungspolitiker sprachen sich für ein klares Verbot von Kinderehen in Deutschland aus. Religiöse Rechtfertigungen dürfe es für die Praxis nicht geben. „Wir brauchen ein eindeutiges Verbot, Kinderehen aus dem Ausland in Deutschland fortzuführen. Kinderehen schaden Kindern immer“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder (CDU) als Reaktion auf neue Zahlen über minderjährige Verheiratete.

Ein 13jähriges Mädchen soll ihren „Mann“ verklagen?

Das Innenministerium forderte, im Ausland geschlossene Kinderehen zu annulieren. Das wäre der richtige Weg. Aber den möchte Heiko Maas nicht gehen. Anstatt einen solchen Kindesmißbrauch in Deutschland per Gesetz zu verbieten und die Ehen als ungültig zu bezeichnen, sollen diese künftig von Gerichten aufgelöst werden können. Dies solle möglich sein, wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei, berichtete der „Spiegel“ am Freitag unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Justizministeriums.

Und ansonsten bleiben Mädchen unter 14 eben verheiratet. Genau dazu wird dieser Gesetzesentwurf, sollte er verabschiedet werden, führen. Wie stellt sich Heiko Maas diese neue Regelung in der Wirklichkeit vor? Ein 13jähriges Mädchen, der Sprache nicht mächtig, in einer unbekannten Kultur angekommen, soll sich einen Anwalt suchen und ihren „Mann“ vor Gericht verklagen? Natürlich wird das allenfalls in einem Ausnahmefall passieren, wenn überhaupt. Und jedem, der sich mit diesem Sachverhalt auch nur ganz oberflächlich befasst, ist das klar.

Maas macht sich zum willigen Handlanger dieser Form des Kindesmissbrauchs. Er will ihn nicht beenden, er lässt die Schändung und Vergewaltigung von Kindern geschehen. Maas ist bereit, Grundwerte unserer Kultur islamischen Perversionen zu opfern. Gibt es in der SPD noch Politiker, die sagen: „Hier ist jetzt Schluß?“. Kann die CDU, deren Kanzlerin uns das Problem beschert hat, wenigstens diesmal diesen Amokläufer stoppen?

Update I: 

Eine Kommentatorin auf der „Die Achse des Guten“-Seite bei„facebook“ hat darauf hingewiesen, dass das Bundeskabinett im März 2016 Maas‘ Gesetzentwurf absegnete, mit dessen Hilfe Vergewaltigungsopfer künftig einfacher eine Bestrafung des Täters erreichen können.

Bisher gilt die Tat nur dann als Verbrechen, wenn ein Opfer unter Androhung oder mit tatsächlicher Gewalt zum Sex gezwungen wird oder dem Täter ausgeliefert ist. Eine Gesetzeslage, die in der Praxis zu Schutzlücken geführt hat – etwa wenn eine Frau wegen des überfallartigen Vorgehens des Täters keinen Widerstand leisten kann oder aus Angst und Scham davon absieht.

Vor diesem Hintergrund erscheinen Maas‘ jetziges Vorhaben, „verheiratete“ Kinder schutzlos ihren Vergewaltigern auszuliefern in einem noch unappetitlicheren Licht.

Update II: Maas rudert zurück.

Samstag 15 Uhr: Über Nacht ist der brandneue Gesetzes-Entwurf, der vorgestellt wurde, überholt. Hier seine peinliche Erklärung:

“Es bleibt dabei. Wir müssen alles tun, um Kinder und Jugendliche so wirksam wie möglich zu schützen. Klar ist: Zwangsehen dürfen wir nicht dulden – erst recht nicht, wenn minderjährige Mädchen betroffen sind.

Unser Ziel ist: Wenn Menschen zu uns kommen, die unter 16 Jahren geheiratet haben, soll ihre Ehe ‎ausnahmslos unzulässig sein. Und: Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, sollten nur noch in absoluten Ausnahmefällen genehmigt werden können, wenn das unter besonderer Berücksichtigung eines konkreten Einzelfalls geboten ist. Im Vordergrund sollte bei jeder Entscheidung immer das Wohl der betroffen Frau stehen und auch die Frage, wie wir in der Ehe bereits geborene Kinder am besten schützen können.”

Und zur Klarstellung: Der derzeit bei einigen Medien kursierende Entwurf ist veraltet. Das BMJV wird einen endgültigen Entwurf in den kommenden Wochen, spätestens bis Ende des Jahres, auf den Weg bringen.”
 
Offensichtlich haben der Protest von Union und “einigen” Medien Wirkung gezeigt.

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Leserpost

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Test 45: 42816

Frank Robenek-von Seggern / 30.10.2016

Der unfähigste Justizminister nach Thierack.

Dr. Günter Crecelius / 29.10.2016

Rot Rot Grün lässt grüßen - der grüne Koalitionspartner hatte in der Vergangenheit (?) diesbezüglich ja schon Ambitionen, und bekanntlich sind vor dem Gesetz alle gleich. Die vor der letzten Bundestagswahl großspurig angekündigte 'Aufarbeitung' ist ohnehin auf den St. Nimmerleinstag verschoben.

Lutz Herzer / 29.10.2016

Und was war das gleich nochmal, was ein Herr Edathy vor ein paar Jahren verbrochen haben soll? Ich kriege gerade die Verhältnismäßigkeiten nicht ganz auf die Reihe.

H.Roth / 29.10.2016

Die Auflösung der Ehe solle möglich sein, wenn das Kindswohl des minderjährigen Partners gefährdet sei. ??? Wie bitte soll, abgesehen von fehlenden Deutschkenntnissen, eine minderjährige (oder auch volljährige) muslimische Ehefrau, dies von sich aus tun, ohne um ihr Leben fürchten zu müssen? Man hat im Justizministerium wirklich keine Ahnung von islamischer Lebensrealität, befürchte ich.

Erwin Cords / 29.10.2016

Wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht, dass Eltern an ihren Kindern nicht medizinisch sondern religiös indizierte Beschneidungen vornehmen lassen dürfen, § 1631d BGB, sollten sie sie auch aus weltanschaulichen Gründen verheiraten können.

Karla Kuhn / 29.10.2016

Falls das wirklich so sein sollte, wird 2017 die AfD diesem Wahnsinn ein Ende setzen. Vielleicht nicht als Regierung aber als sehr starke Opposition. Und wenn sich die CSU entschließen sollte mit der AfD zu koalieren, dann sogar als Regierung.

Georg Dobler / 29.10.2016

§ 176 StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern. (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. -soweit das Gesetz- Jeder, wirklich Jeder wird seit Bestehen der Bundesrepublik nach diesem Gesetz belangt und schwer bestraft, meist unter Verlust der bürgerlichen Existenz, des Arbeitsplatzes und Zerstörung der Familie wenn die Tat bekannt geworden ist. Nach § 163 StPO sind Staatsanwälte und Polizei zur Strafverfolgung zwingend verpflichtet. Wenn nun aus anderen Ländern eingereiste Personen davon ausgenommen werden sollten wäre die Grenze des Duldbaren überschritten. Artikel 20 GG: (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist

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