Der unfähigste Justizminister nach Thierack.
Rot Rot Grün lässt grüßen - der grüne Koalitionspartner hatte in der Vergangenheit (?) diesbezüglich ja schon Ambitionen, und bekanntlich sind vor dem Gesetz alle gleich. Die vor der letzten Bundestagswahl großspurig angekündigte 'Aufarbeitung' ist ohnehin auf den St. Nimmerleinstag verschoben.
Und was war das gleich nochmal, was ein Herr Edathy vor ein paar Jahren verbrochen haben soll? Ich kriege gerade die Verhältnismäßigkeiten nicht ganz auf die Reihe.
Die Auflösung der Ehe solle möglich sein, wenn das Kindswohl des minderjährigen Partners gefährdet sei. ??? Wie bitte soll, abgesehen von fehlenden Deutschkenntnissen, eine minderjährige (oder auch volljährige) muslimische Ehefrau, dies von sich aus tun, ohne um ihr Leben fürchten zu müssen? Man hat im Justizministerium wirklich keine Ahnung von islamischer Lebensrealität, befürchte ich.
Wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht, dass Eltern an ihren Kindern nicht medizinisch sondern religiös indizierte Beschneidungen vornehmen lassen dürfen, § 1631d BGB, sollten sie sie auch aus weltanschaulichen Gründen verheiraten können.
Falls das wirklich so sein sollte, wird 2017 die AfD diesem Wahnsinn ein Ende setzen. Vielleicht nicht als Regierung aber als sehr starke Opposition. Und wenn sich die CSU entschließen sollte mit der AfD zu koalieren, dann sogar als Regierung.
§ 176 StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern. (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. -soweit das Gesetz- Jeder, wirklich Jeder wird seit Bestehen der Bundesrepublik nach diesem Gesetz belangt und schwer bestraft, meist unter Verlust der bürgerlichen Existenz, des Arbeitsplatzes und Zerstörung der Familie wenn die Tat bekannt geworden ist. Nach § 163 StPO sind Staatsanwälte und Polizei zur Strafverfolgung zwingend verpflichtet. Wenn nun aus anderen Ländern eingereiste Personen davon ausgenommen werden sollten wäre die Grenze des Duldbaren überschritten. Artikel 20 GG: (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist
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