Manfred Haferburg / 12.03.2023 / 11:00 / Foto: Pixabay / 62 / Seite ausdrucken

Kurzkommentar: Ist das noch Aktivismus oder schon Terror?

Ein Hochspannungsmast sollte gefällt werden, und kaum einer fragt sich, was hätte passieren können.

Viele Medien haben am Samstag kommentarlos die dpa-Meldung gebracht, dass „Unbekannte“ einen Strommast auf dem Gelände des Tagebaus Garzweiler schwer beschädigt haben. Ein 80 Meter hoher Hochspannungsmast mit vier Hochspannungsleitungen steht schief bis kurz vor dem Umfallen. Betreiber RWE und Polizei „vermuten die Einwirkung Dritter“. Ein RWE-Sprecher sagte: „Sollte es Sabotage auf die kritische Infrastruktur gewesen sein, verurteilen wir das aufs Schärfste.“ 

Ein Hochspannungsmast sollte gefällt werden, die darauf angebrachten Hochspannungsleitungen mussten abgeschaltet werden.

Vermutlich können auch die dpa-Journalisten sehr wohl schon dunkel ahnen, wer da am Werk war. Es wird nicht berichtet, dass gefälschte Pässe oder vergessene Rollatoren gefunden wurden. Verurteilt es RWE eigentlich auch aufs Schärfste, wenn es sich beim Fällen des Hochspannungsmastes nicht um Sabotage handeln würde?

Es handelt sich in jedem Fall um einen Angriff auf die kritische Infrastruktur. Was sind denn in Betrieb befindliche Hochspannungsmasten anderes als kritische Infrastruktur. Ein Dutzend Schraubbolzen am Fuß eines Hochspannungsmastes lösen sich nicht von alleine. Und Stahlstreben von Hochspannungsmasten sägen sich auch nicht von selbst durch.

Die Verantwortungslosigkeit einschlägiger Terroristengruppierungen kennt offenbar keinerlei Grenzen mehr. Nicht auszudenken, was gewesen wäre, wenn nicht RWE-Mitarbeiter den Sabotageakt entdeckt hätten und der Mast mit den unter Hochspannung (110.000 oder 220.000 Volt) stehenden Freileitungen umgestürzt wäre. Eine kräftige Windböe hätte womöglich gereicht. Was, wenn Kinder irgendwo in dem Bereich gespielt hätten? Was, wenn einer der Säger zu Tode gekommen wäre? Was, wenn der entstehende Kurzschluss eine Kaskade ausgelöst hätte, bei der ganze Kraftwerke und weitere Hochspannungsleitungen ausfallen? Wollten die Terroristen einen Blackout provozieren oder reicht ihr Grips nicht soweit, diese mögliche Folge vorauszusehen?

Ich wage mal eine Prognose: Die Täter werden nie gefunden. Bis zu dem Tag, an dem es mal richtig schief geht. Dann werden die zuständigen Bundes- und Lokalpolitiker den Hinterbliebenen ihr tief empfundenes Mitgefühl aussprechen und eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über ein Verbot von 17/19er Schlüsseln und Handeisensägen anregen.

Foto: Pixabay

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Jürgen Krebs / 12.03.2023

Contra spem spero. Es ist das Schicksal der Masse, erst zu sehen was passiert, bevor sich was ändert. Dann allerdings ist es meist zu spät. Das war 45 so, das ist mit der millionenfach applizierten Giftspritze, so und das wird am Ende der sogenannten Energiewende so sein, letzteres zeitgleich mit dem Aufwachen mitten in der “Migrationskrise”. Wohl bekommt’s”

Wilfried Düring / 12.03.2023

Nun die Klima-Faschisten WOLLEN Tote. Das scheint noch nicht bei jedem angekommen zu sein. O-Ton Klima-Terrorist Christoph Bläul: ‘... Eine Sache, auf die ich zumindest im Hinterkopf mental darauf vorbereitet bin, ist, dass in unserem Stau jemand stirbt. Das ist etwas, was WIR zumindest ein Stück weit RISKIEREN MÜSSEN ...’. (abrufbar in der ‘Mediathek’ des Portals ‘Sachsen Fernsehen’). Bläul, der selber auch Vater von 2 Kindern sein soll, und seine Genossen werden vermutlich darauf achten, daß ‘ANDERE’ sterben - biologische ‘Kollateralschäden’ eben. Die von der Politik gehätschelten und verzärtelten ‘Aktivisten’ sind nicht harmlos. Sie sind gewissenlose und mörderische Hohepriester des Klima-Baals, dem sie regelmäßig ihre Menschen-Opfer darbringen! Und wie schon einmal in unserer Geschichte mißbrauchen sie dazu verhetzte und aggressive Pimpfe (in unserer Zeit meistens am Freitag). DAS ist die Wahrheit! Und deshalb müssen wir uns - um unserer Kinder willen - wehren; mit ALLEN Mitteln, auch mit Gewalt! So ist das im Krieg. DIESEN uns aufgezwungenen KRIEG müssen wir führen; gegen die Klima-Mafia und ihre bezahlten Einflußagenten in Politik und Medien - nicht den Krieg in der Ukraine!

Karl Heinz Münter / 12.03.2023

Das Verbot von 17er und 19er Schraubenschlüsseln ist so was von überfällig denn damit kann auch an den von der EU “banngestrahlten” Verbrennern gearbeitet werden. Es sollten auch 13er und 14er Schraubenschlüssel verboten bzw. nur besonders vertrauenswürdigen Personen mit stahlharten Haltung ausgehändigt werden. Der Vorratsbehälter mit Verboten allerlei Art ist doch noch längst nicht leer. Da geht noch was und was sind schon 220 000 Volt? Wenn die den kurzen Weg suchen gibt es ein schönes Feuerwerk, was will man mehr?

A.Schröder / 12.03.2023

Wo die Behörden, wie die Regierung auf linksgrünem Terror steht, jeden Normalbürger mit Denkkraft als rechten Antisemiten ansehen, gehört Zerstörung von fremden Eigentum für Wohlstand und Fortschritt zur Tagesordnung und allgemeinen Sportart. Wer hält sie auf, wer wird sie vernichten? Therapie wird nicht möglich sein.

H. Krautner / 12.03.2023

“Was, wenn einer der Säger zu Tode gekommen wäre?”            Ich denke, die Bundesregierung würde sofort eine 30tägige Staatstrauer verbunden mit einem 30tägigen Blackout verordnen.

giesemann gerhard / 12.03.2023

Terror von wem? Von denen, die ständig mit “Klimakatastrophe”, “Erderhitz(!)ung” etc, das unbedarfte junge Volks aufhetzen, oder die naiven Jungen, die fff-kids, allesamt Mädchen, die um ihre zukünftigen Gebärfreuden bangen? Was Staat und Medien seit geraumer da betreiben ist imA Staatssadismus in Tateinheit mit Volksverhetzung im Sinne von § 130 StGB: (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt, b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder 2. einen in Nummer 1 .... . Usw.

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