Contra spem spero. Es ist das Schicksal der Masse, erst zu sehen was passiert, bevor sich was ändert. Dann allerdings ist es meist zu spät. Das war 45 so, das ist mit der millionenfach applizierten Giftspritze, so und das wird am Ende der sogenannten Energiewende so sein, letzteres zeitgleich mit dem Aufwachen mitten in der “Migrationskrise”. Wohl bekommt’s”
Nun die Klima-Faschisten WOLLEN Tote. Das scheint noch nicht bei jedem angekommen zu sein. O-Ton Klima-Terrorist Christoph Bläul: ‘... Eine Sache, auf die ich zumindest im Hinterkopf mental darauf vorbereitet bin, ist, dass in unserem Stau jemand stirbt. Das ist etwas, was WIR zumindest ein Stück weit RISKIEREN MÜSSEN ...’. (abrufbar in der ‘Mediathek’ des Portals ‘Sachsen Fernsehen’). Bläul, der selber auch Vater von 2 Kindern sein soll, und seine Genossen werden vermutlich darauf achten, daß ‘ANDERE’ sterben - biologische ‘Kollateralschäden’ eben. Die von der Politik gehätschelten und verzärtelten ‘Aktivisten’ sind nicht harmlos. Sie sind gewissenlose und mörderische Hohepriester des Klima-Baals, dem sie regelmäßig ihre Menschen-Opfer darbringen! Und wie schon einmal in unserer Geschichte mißbrauchen sie dazu verhetzte und aggressive Pimpfe (in unserer Zeit meistens am Freitag). DAS ist die Wahrheit! Und deshalb müssen wir uns - um unserer Kinder willen - wehren; mit ALLEN Mitteln, auch mit Gewalt! So ist das im Krieg. DIESEN uns aufgezwungenen KRIEG müssen wir führen; gegen die Klima-Mafia und ihre bezahlten Einflußagenten in Politik und Medien - nicht den Krieg in der Ukraine!
Das Verbot von 17er und 19er Schraubenschlüsseln ist so was von überfällig denn damit kann auch an den von der EU “banngestrahlten” Verbrennern gearbeitet werden. Es sollten auch 13er und 14er Schraubenschlüssel verboten bzw. nur besonders vertrauenswürdigen Personen mit stahlharten Haltung ausgehändigt werden. Der Vorratsbehälter mit Verboten allerlei Art ist doch noch längst nicht leer. Da geht noch was und was sind schon 220 000 Volt? Wenn die den kurzen Weg suchen gibt es ein schönes Feuerwerk, was will man mehr?
Wo die Behörden, wie die Regierung auf linksgrünem Terror steht, jeden Normalbürger mit Denkkraft als rechten Antisemiten ansehen, gehört Zerstörung von fremden Eigentum für Wohlstand und Fortschritt zur Tagesordnung und allgemeinen Sportart. Wer hält sie auf, wer wird sie vernichten? Therapie wird nicht möglich sein.
“Was, wenn einer der Säger zu Tode gekommen wäre?” Ich denke, die Bundesregierung würde sofort eine 30tägige Staatstrauer verbunden mit einem 30tägigen Blackout verordnen.
Terror von wem? Von denen, die ständig mit “Klimakatastrophe”, “Erderhitz(!)ung” etc, das unbedarfte junge Volks aufhetzen, oder die naiven Jungen, die fff-kids, allesamt Mädchen, die um ihre zukünftigen Gebärfreuden bangen? Was Staat und Medien seit geraumer da betreiben ist imA Staatssadismus in Tateinheit mit Volksverhetzung im Sinne von § 130 StGB: (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt, b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder 2. einen in Nummer 1 .... . Usw.
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