In Deutschland ist die Verwendung nationalsozialistischer Symbole strafbar. Zeichen, Signets und Kleidungsmarken, die dem rechtsradikalen und rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden, können immerhin arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Manche Arbeitgeber, insbesondere in weiten Teile des öffentlichen Dienstes, verbieten ihren Angestellten beispielsweise das Tragen der Marke „Thor Steinar“. Manche Zeichen, Runen oder Slogans, die zwar strafrechtlich nicht relevant sind, aber eine Rechtsaußen-Gesinnung vermuten lassen, können vielerorts arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Träger haben.
In Wien hatten nun Busfahrer der „Wiener Linien“ kürzlich in einem Video in ihrer Dienstkleidung mit dem sogenannten Wolfsgruß posiert. Der Wolfsgruß ist das Zeichen der ultranationalistischen, rechtsradikalen und gleichzeitig islamistischen türkischen „Grauen Wölfe“. Und dieser Gruß in Verbindung mit der Fahrer-Uniform der „Wiener Linien“ wird sie nun ihren Job kosten, berichtet der ORF. Das Nahverkehrsunternehmen habe einen entsprechenden Zeitungsbericht Ende der Woche bestätigt.
Demnach soll es sich um insgesamt acht Fahrer handeln. Sie seien in einem ersten Schritt vom Dienst abgezogen worden, inzwischen stehe fest, dass sie gekündigt werden. „Von den Acht haben einige das Unternehmen bereits verlassen, die anderen werden das noch tun“, habe eine Sprecherin gesagt.
Offen sei noch, ob jenen Mitarbeitern im Video, die den „Wolfsgruß“ zwar nicht selbst gezeigt, aber dabei gestanden und applaudiert haben, ebenfalls dienstrechtliche Konsequenzen drohen.