Bei der Berichterstattung über den Tod eines Deutschen nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit Afghanen in Köthen wird explizit darauf verwiesen, dass der junge Mann nicht ursächlich an seinen Verletzungen, sondern an Herzversagen starb. Doch was bedeutet das? Ist die Gewalt, die seinem Tod vorausging, deshalb weniger schwerwiegend? In einem anderem Fall wurde ein solcher Umstand vor acht Jahren folgendermaßen bewertet, wie die taz seinerzeit berichtete:
"Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner ist der 19-jährige Markus S. wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Gegen den 18-jährigen Sebastian L. verhängte das Landgericht München I am Montag sieben Jahre Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge.
Die beiden hatten Brunner vor fast genau einem Jahr, am 12. September 2009, am Münchner S-Bahnhof Solln zusammengeschlagen und getreten, nachdem er sich schützend vor eine Gruppe Schüler gestellt hatte. Der 50-Jährige starb aber nicht an den Verletzungen, sondern an einem Herzstillstand infolge der Schläge. Brunner hatte ein krankes Herz, ohne davon zu wissen. Der Manager hatte zu Beginn der tödlichen Schlägerei am Bahnsteig selbst den ersten Schlag gesetzt, offenbar um einen aus seiner Sicht drohenden Angriff abzuwehren."
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