Für alle aktuellen Bundeskanzlerinnen und sonstigen Regierungsvertreter, die es nicht hören wollen: In Deutschland steht die aktuelle Verfassung, das Grundgesetz, über europäischem Recht! Wenn also europäische Rechtsetzung dem Grundgesetz widerspricht, ist diese unwirksam und nicht etwa das Grundgesetz! Widerspricht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes dem Grundgesetz, kann diese keine Anwendung finden - das Grundgesetz hat immer Vorrang! Die Ankündigung Frau v. d. Leyens, immerhin langjährige deutsche Bundesministerin, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, wäre der Versuch, die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands außer Kraft zu setzen. - Diese ebenso einfachen wie selbstverständlichen Regeln der verfassungsmäßigen Ordnung Deutschlands und vermutlich auch aller anderen EU-Mitgliedsländer sind, seit Frau Merkel regiert, in Vergessenheit geraten - gerade Frau Merkel hat sich immer wieder, und besonders eklatant 2015, über das Gesetz und damit über das Grundgesetz gestellt. Wenn das Grundgesetz europäischem Recht angepasst werden soll, bedarf es hierfür einer 2/3-Mehrheit im Bundestag. Grundgesetzänderungen können jedoch nicht im Wege internationaler Verträge herbeigeführt werden, auf denen die europäische Union ausschließlich beruht. Und noch etwas: Urteile deutscher Gerichte sind für alle Beteiligten verbindlich. Sie haben nicht, wie jetzt Politik und Medien uns zu erzählen versuchen, nur “empfehlenden” Charakter. - Mir wird immer wieder Angst und Bange, dass dieses kleine Einmaleins des deutschen Staatsrechts deutschen Politikern fremd oder gleichgültig ist. - M.a.W.: wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht beachtet wird, gilt der alte APO-RAF-68er-Spruch: “wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!” Das gilt dann für jeden Deutschen! Auch dieser Spruch ist inzwischen in Vergessenheit geraten, weil mittlerweile der politische Arm der RAF selbst regiert, der sich natürlich nicht in Frage stellt.
Nein, da erdreisten sich Polen, Ungarn und Co. doch tatsächlich, sich dem über den Umweg Brüssel kommenden neuen Zugriff der Alt/Neu-Sozialisten entziehen zu wollen, indem sie ihre Verfassungen totalitarismus-fest machen wollen. Schließlich haben diese Länder lange Erfahrung darin, wie eine durchgeknallte Nomenklatura mit juristischen Tricks und der Mithilfe einer sozial-kulturell korrupten Justiz Freiheit und Selbstbestimmung aushebelt. Nur im dekadenten West-Europa (und dem gesamten “Westen”) hat das klassische Kommentariat von Gestern und Vorgestern wieder einmal nix mitbekommen und verstanden. Ist eben wie beim Brexit. Urlaubserfahrungen in anderen Ländern schaffen eben allein kein kosmopolitisches Bewusstsein. Es leben die Völker Europas!
Das Grundgesetz interessiert die Regierenden in Deutschland einen feuchten Kehricht. Das haben wir in den letzten Jahren zur Genüge erlebt. Umso lauten brüllen diejenigen, die die Demokratie mit Füßen treten, die Demokratie sei in Gefahr und nur sie könnten sie im Kampf gegen Rääächts retten.
Bei Kreditinstituten und an der Börse spricht man von Glattstellung, wenn eine offene Bestandsposition mit einem Marktrisiko behaftet ist. Und genauso wird es kommen. Das BVerfG wird glatt gestellt.
Merkel (zur Thüringen-Wahl) zum Bundesverfassungsgerichtsurteil „Das Ergebnis muss rückgängig gemacht werden“. Angela Merkel meldet sich aus Südafrika zu den Vorgängen in (Thüringen) Karlsruhe. Es war ein schlechter Tag für die Demokratie. Wenige Stunden nach der Intervention der Kanzlerin gab Karlsruhe dem öffentlichen Druck nach. Die Fraktion der CDU/CSU kündigten unisono an, dass die Auflösung (des thüring. Landtags) des Verfassungsgerichtes beantragt werden solle. “Die Auflösung sei unumgänglich”.
Im Zweifelsfall bezüglich EU-Entscheidungen wird Rauten-Angela zu Kanonenschlag-Uschi halten. Egal ob deutsches Grundgesetz oder der Vertrag von Lissabon, und nehmen wir ruhig die Maastrichter Verträge dazu: es wird alles gerade so interpretiert, wie es den politisch Verantwortlichen in der jeweiligen Situation in den Kram passt. Pacta sunt servanda, echt jetzt? Aber beim aktuellen Zustand der EU ist das eh schon egal.
Schon die Wahl zur EU-Kommissions-Präsidentalen (gegendert) war ein Paradeschnittchen undemokratischen Eingreifens seitens unserer Königin der sozialistischen europäischen Transformation und ein Vorgeschmäckˋle für später folgende Thüringer Verhältnisse. Ausgerechnet das deutsche Verfassungsgericht stellt Merkel ein Bein-chen, aber mit Harbarth hat die Abgemerkelste noch einen Trumpf in der Hinterhand. Abwarten und Tee trinken, zusammen mit den Damen Lagarde und Leyen, in gleichlautender Spielschar, das ist Ceausescaˋs Plan B. Lieber Herr Bonhorst, als ziemlich widersprüchlich empfinde ich Ihr Verständnis von Demokratie. Eine undemokratische EU ist Ihnen lieber, als eine Stärkung angeblich „undemokratischer“ Länder wie „Polen, Ungarn und Co“? Was ist denn das Demokratieverständnis der klassischen EU-Länder??? England ist KEIN „Ostland“ und hat offensichtlich auch ein anderes „Verständnis“. Wie demokratisch Frankreich (hahaha), Italien und Spanien inklusive Deutschland in der Coronakrise agieren, sucht ihresgleichen. Schweden als Alternative wird bereits von den „Demokraten“ unserer Presse niedergebügelt! Ihre „EU-Demokraten“, werter Autor, werden die Sache richten. Sie werden keine Ruhe geben, bis die Karre endgültig im Dreck festsitzt. Sie wissen schon, alternativlos nennt sich so etwas. Jeder EU-Befürworter hat sich vor diese Karre spannen lassen und sollte sich anschließend nicht beklagen.
@Gottfried Meier. Nein, für mit Menschen Migrationshintergrund gilt das Grundgesetz von der ersten bis zur letzten Zeile. Es kann also gar nicht zur Folklore werden.
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