Seit dem 1. Januar 2019 erhalten österreichische Arbeitnehmer, deren Kinder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat leben, Familienbeihilfen nur noch gemessen an den Lebenshaltungskosten jenes Landes. EU-Bürger, die in Österreich arbeiten und in gleicher Weise Sozialbeiträge und Steuern entrichten wie lokale Arbeitnehmer, erhalten somit niedrigere Leistungen, wenn ihre Kinder im EU-Ausland wohnen.
Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt diese Ungleichbehandlung gegen europäisches Recht. Wie euractiv.de berichtet, hat die Brüsseler Behörde deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Die Regierung in Wien hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Anmerkungen der Kommission zu reagieren. Laut euractiv.de sieht Österreich der Auseinandersetzung mit der EU gelassen entgegen. Ein Gutachten des Sozialexperten Wolfgang Mazal sei kürzlich zur Ansicht gekommen, dass die sogenannte Indexierung der Familienbeihilfe mit dem Europarecht konform geht. In der Vergangenheit haben schon andere Staaten als Österreich eine Indexierung versucht, wurden aber von der EU wieder zurückgepfiffen.