Peter Grimm / 29.07.2019 / 07:56 / Foto: Pixabay / 76 / Seite ausdrucken

Es ist nicht alles faul im Staate D.

Vor 30 Jahren – im Frühjahr 1989 – gab es in der DDR eine Veranstaltung, die nannte sich Kommunalwahlen, obwohl sie mit den gleichnamigen demokratischen Verfahren andernorts nichts zu tun hatte. Zu wählen gab es bekanntlich im SED-Staat nichts. Wer welche Funktion einzunehmen hatte, war ebenso vorab festgelegt worden, wie das Wahlergebnis. Niemand glaubte die Farce, doch als regelmäßiges Unterwerfungsritual der Untertanen gegenüber der Obrigkeit war der SED-Führung diese Aufführung wichtig. Jeder Bewohner der DDR wusste, dass er – wenn er nicht unangenehm auffallen wollte – im Wahllokal zu erscheinen und seinen Wahlschein, so wie er war, in die Urne zu werfen hatte. Wer nicht erschien oder vor Ort die eine aufgestellte Wahlkabine aufsuchte, demonstrierte mindestens, dass er sich nicht so leicht unterwarf, wenn nicht gar Gegnerschaft zum Regime.

Vor 30 Jahren nun hatten Oppositionelle die Überwachung der Auszählungen in den Wahllokalen organisiert und die Ergebnisse selbst ausgewertet, um die Wahlfälschung nachzuweisen und um damit deutlich zu machen, wie wenig Legitimität die SED-Führung in der DDR-Bevölkerung besaß.

Ältere Bewohner im Osten denken auch an diese Geschichten, wenn von Wahlen und der Rettung der Demokratie die Rede ist. Und viele von ihnen reagieren auch allergisch und trotzig, wenn sie das Gefühl haben, dass ihnen vor einer demokratischen Wahl Politiker und Medienvertreter, die sie als Teil der Obrigkeit wahrnehmen, parteiübergreifend vor allem von der Wahl einer Partei abraten, statt im Wettstreit für ihre eigenen Lösungsansätze der drängenden Probleme zu werben.

Diese Strategie ist bekanntlich schon seit sechs Jahren erfolglos. Trotz aller Irrlichter in den eigenen Reihen konnte die AfD Wahlerfolg auf Wahlerfolg verbuchen, und den etablierten Parteien aller Couleur fiel dennoch nichts anderes ein, als konsequent auf ihrem von Erfolglosigkeit gekrönten Weg zu bleiben. Dass es in Europa Parteien wie die dänischen Sozialdemokraten mit dem Anpacken genau der unangenehmen Problemfelder geschafft haben, die heimischen Rechten zurückzudrängen, ficht sie offenbar nicht an.

Halbwertszeit von Abgrenzungsbeschlüssen

So sehen sich nun alle Parteien vor einem kleinen Showdown bei der sächsischen Landtagswahl am 1. September. Die AfD könnte stärkste Partei werden und es der seit 1990 im Freistaat regierenden CDU unmöglich machen, eine Regierungsmehrheit zu finden, die der eigenen Basis noch vermittelbar ist. Die Angst geht mancherorts bekanntlich um, dass einige Christdemokraten schwach werden und den über die AfD verhängten Bann brechen könnten. Selbst wenn es nicht gleich um eine Koalition ginge, sondern beispielsweise „nur“ um die Duldung einer Minderheitsregierung – es wäre eine Zäsur wie einst 1994 die Duldung der rot-grünen Minderheitsregierung in Sachsen-Anhalt durch die PDS. Bis zu diesem Zeitpunkt galt es als undenkbar, dass ausgerechnet die SED-Nachfolger wieder einen Fuß in die Tür zur Macht bekommen. Mit dieser Minderheitsregierung begann die allgemeine Verklärung der Erben der letzten Diktatur zu einem Bestandteil der bundesdeutschen Demokratie.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die SED-Erben und die AfD sollen hier nicht einfach gleichgesetzt werden, aber das Muster, wie bislang politisch Unberührbare plötzlich die Akzeptanz der Mächtigen finden können, ist gerade vielen Ostdeutschen noch deutlich in Erinnerung, so dass sie die Halbwertzeit von Abgrenzungsbeschlüssen nicht besonders hoch veranschlagen.

In dieser Gemengelage wirkte der Beschluss des sächsischen Landeswahllausschusses, der AfD wegen angeblicher Formfehler nur die ersten 18 Plätze auf der Wahlliste zuzugestehen – bei nach damaligen Umfrageergebnissen zu erwartenden 30 Mandaten – wie ein Stimmungssprengsatz. Sollte das politische Establishment wirklich auf diese Weise das Problem mit dem mutmaßlich schwierigsten Wahlergebnis der deutschen Nachkriegsgeschichte lösen wollen? Nichtzulassung von Oppositionskandidaten zur Wahl, das gibt es in Putins Russland, aber hier im Land des Grundgesetzes?

Die Begründungen des Landeswahlausschusses für diese Kürzung waren nicht gerade überzeugend, zumal es nicht einmal einen unterlegenen Möchtegern-Kandidaten gab, der die Liste angezweifelt hätte. Allenfalls die Änderung des Wahlmodus, ohne rechtzeitige Ankündigung, wirkte noch als nachvollziehbarer Mangel, doch der griff bekanntlich erst ab Listenplatz 31.

„Demokratische Tragödie“

Spannend waren die Reaktionen nach dem Beschluss des Landeswahlausschusses. Natürlich gab es auch Spott und Häme gegenüber der AfD, die angeblich zu blöd gewesen sei, eine ordentliche Wahlliste einzureichen. Doch das war eher ein Randphänomen. Stattdessen meldeten sich plötzlich viele Stimmen, die – jeder AfD-Sympathie völlig unverdächtig – durch dieses Verdikt die Glaubwürdigkeit des Wahlergebnisses in Gefahr geraten sahen und auch schwere rechtliche Bedenken anmeldeten.

Sie gingen allerdings davon aus, dass das Landesverfassungsgericht nicht vor der Wahl über die Zulässigkeit der Listenkürzung entscheiden würde und fürchteten die Folgen für die Gültigkeit dieser Wahl. Der Wahlrechtsexperte Wilko Zicht sagte beispielsweise in einem taz-Interview, dass „Verfassung und Wahlgesetz bewusst in Kauf nehmen, eine fehlerhafte Wahl abzuhalten und dies erst im Nachhinein zu korrigieren. Man will damit der Gefahr begegnen, dass sich eine Wahl wegen Streitigkeiten verschiebt. Die Fristen sind eng, in wenigen Tagen soll die Briefwahl beginnen.“ Im Nachhinein hätte die AfD dann aber aus seiner Sicht die Chance, „eine erfolgreiche Wahlprüfungsbeschwerde einzureichen. In letzter Konsequenz könnte das bedeuten, dass der Landtag neu gewählt werden muss.“

Und die Professorin Sophie Schönberger, Direktorin am Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung der Universität Düsseldorf sprach sogar von einer "demokratischen Tragödie". Dem Spiegel sagte sie, warum:

„Weil die Landtagswahl, so wie es aussieht, nun in jedem Fall demokratischen Schaden nehmen wird. Da sich die Nichtzulassung der AfD-Liste jetzt nicht mehr korrigieren lässt, droht die Legitimität des Landtags zu erodieren, wenn später festgestellt wird, dass der Landeswahlausschuss hier falsch entschieden hat.“ Das schwäche die demokratischen Institutionen.

Falsche Sieger

Diese Bedenken haben offenbar auch die Richter am sächsischen Landesverfassungsgericht umgetrieben, und sie haben am letzten Donnerstag, entgegen der Erwartung der Experten, eben diese Nichtzulassung der AfD-Liste zumindest teilweise korrigiert. Mit diesem Urteil haben sie den Sachsen gezeigt, dass der Rechtsstaat doch noch funktionieren kann und in der Lage ist, eine „demokratische Tragödie“ abzuwenden. Ein hoffnungsvolles Signal.

An diesem kann man sich erfreuen, allerdings gab es in der Zeit, als alle auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts gewartet haben, auch einen Anlass, noch einmal auf die Vorsitzende des Landeswahlausschusses zu schauen. Landeswahlleiterin Carolin Schreck ist auch Präsidentin des Landesamtes für Statistik. Ihre Behörde hatte nach den Kommunalwahlen im Freistaat am 26. Mai zwar Ergebnisse veröffentlicht, doch eine Gesamtrechnung der Gemeinde- und Stadtratswahlen fehlte zunächst. Für die Kreistage hatte das Amt die Ergebnisse im Angebot, doch wer die gleiche Übersicht für die Städte und Dörfer haben wollte, musste sie sich selbst aus den vielen Einzelergebnissen zusammenrechnen. Auf Anfragen reagierte das Amt hinhaltend. Erst in der vorletzten Woche wurde dieses Ergebnis veröffentlicht.

Was zu anderen Zeiten oder andernorts vielleicht als ärgerliche Behörden-Nachlässigkeit durchgehen könnte, hat in Sachsen durchaus ein Geschmäckle. Denn in den Tagen nach dem 26. Mai hieß es allenthalben in der Presse, dass die CDU im Freistaat kommunal stärkste Kraft geblieben wäre. Andere Zahlen lagen nicht vor. Das nun in der vorvergangenen Woche endlich veröffentlichte Gesamtergebnis wies aber einen ganz anderen Wahlsieger aus, der sich an diesem Erfolg nun erst Wochen später erfreuen darf, allerdings mit geringerer öffentlicher Wahrnehmung:

„Die gesamten Kommunalwahlen inklusive der Gemeinde- und Stadtratswahlen haben aber mit 25,8 Prozent klar und eindeutig die Freie Wähler e.V. und die Unabhängigen Wählervereinigungen gewonnen – in jedem der zehn Landkreise des Freistaates Sachsen. Auch in der Summe aller Stimmen, die bei den Kommunalwahlen in Sachsen angegeben wurde, inklusive der drei kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig.“

Sensible Sachsen

Das schreibt die Landesgeschäftsführerin der Freien Wähler, Antje Hermenau, – also quasi eine Wahlsiegerin – jetzt im Cicero. Die CDU hat demnach nur 23,8 Prozent der Stimmen erhalten, dicht gefolgt von der AfD mit 23,66 Prozent. Nun sind Kommunalwahlen keine Landtagswahlen und Freie Wähler sind regional immer stärker als überregional. Doch warum war es nötig, zu suggerieren, die CDU hätte sich als stärkste Kraft behauptet? Vielleicht kann sich die Präsidentin des sächsischen Landesamts für Statistik auch nicht vorstellen, dass manche Sachsen mit dem Blick auf ihre Geschichte äußerst sensibel sind, was den Umgang mit Wahlergebnissen angeht. Als man im Osten der SED-Obrigkeit mit der Beobachtung der Auszählung und eigenen Ergebnisauswertungen die Wahlfälschung nachwies, begann sie gerade ihr Rechtsreferendariat im Landgericht Mosbach (Baden).

Jetzt darf man sich aber erst einmal über das Urteil des sächsischen Landesverfassungsgerichts freuen. Nicht wegen der AfD, sondern wegen des Rechtsstaats und der Demokratie.

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Norbert Rahm / 29.07.2019

Der Rechtsstaat funktioniert nicht gerade perfekt, wenn Unrecht nur zur Hälfte aufgehoben wird. Zumal der Missbrauch rechtlicher Spitzfindigkeiten auf dieser Ebene vom Wähler massiv abgestraft werden sollte. Aber den meisten unserer lieben Mitbürgern ist das völlig Schnuppe. Es geht ja gegen die AfD, gegen Rechts, gegen das weltbildkonforme Feindbild. Da kommt das wahre Demokratieverständnis zum Vorschein.

Michael Koch / 29.07.2019

Zitat: “Es ist nicht alles faul im Staate D.” - Stimmt. Vieles ist noch fauler.

Jürgen Struckmeier / 29.07.2019

Die Entscheidung der sächsischen Landeswahlleiterin, die Kandidatenliste der AfD zu beschneiden, ist schon deshalb rechtswidrig, da sie ganz offensichtlich gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstößt. Gesetzt den Fall, dass die Aufstellung der Kandidatenliste tatsächlich mängelbehaftet war—was seitens der AfD bestritten wird—so ist doch zu fragen, wem dadurch Schaden zugefügt wurde. Das könnte nach Lage der Dinge nur ein potentieller AfD-Kandidat sein, der aufgrund des Wahlmodus nicht zum Zuge gekommen ist. Ein solcher Kandidat hat sich aber nicht gemeldet—es gibt ihn also nicht, und somit ist auch niemand geschädigt worden. Die Sanktion des Wahlausschusses verursacht jedoch potentiell erheblichen Schaden wenn die Zusammensetzung des sächsischen Landtags nicht mehr den Wählerwillen widerspiegelt. Damit würde ein tragendes Fundament der Demokratie ausgehebelt. Auch Verwaltungsakte müssen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen. Das müsste die Landeswahlleiterin als Volljuristin eigentlich wissen.

Rolf Lindner / 29.07.2019

In Sachsen legt eine Landeswahlleiterin das Recht nach ihrem Gefühl aus, in Lampedusa eine Richterin und in der Hauptstadt eine Kanzlerin, die Verteidigungsministerin beschäftigt ein Bataillon von Beratern und kriegt trotzdem nichts hin, eine Verfassungsrichterin initiiert die Gleichstellung einer Diagnose mit geschlechtlichen Personenständen, eine Schiffsführerin widersetzt sich den Gesetzen eines fremden Staates, die Fraktionsvorsitzende einer Partei freut sich auf Messerstecher, Vergewaltiger, Drogendealer und sonstiges in der Art, Vorsitzende einer sozialistische Ideologien einpeitschenden Stiftung ist eine ehemalige informelle Mitarbeiterin der Stasi und die Vorsitzende einer anderen Partei kooperiert mit gewaltbereiten Gruppierungen. Steinbach und Lengsfeld sind da nur ein geringes Gegengewicht. So schlimm, wie das für das Frauenbild ist, so schlimm ist es auch für das Männerbild, denn es sind “Männer”, die diese Frauen in ihre Position gebracht haben und dort dulden.

Ferenc v. Szita - Dámosy / 29.07.2019

...nur um einige, noch vor gar nicht so langer Zeit durch Politiker der ach so über jedem Verdacht erhabenen CDU/CDU vertretene Standpunkte zu nennen: -Forderung nach verschärftem Vorgehen gegen AIDS-Kranke (Peter Gauweiler, 1987) -Forderung nach Unterbringung von AIDS-Kranken in “speziellen Heimen” (Horst Seehofer, 1987) -Forderung nach “deutscher Leitkultur” (Jörg Schönbohm 1997, später Friedrich Merz 2000) -“Kinder statt Inder” (Jürgen Rüttgers 2000) -“ich bin stolz, ein Deutscher zu sein” (Laurenz Meyer 2000) ...dennoch kam seinerzeit niemand auf die Idee, bei anstehenden Wahlen etwa die Mandate der Unionsparteien mutwillig zu begrenzen. Es ist daher umso widerlicher und verlogener, wie heute gerade solche Herren wie Gauweiler, Seehofer oder Merz sich in Merkelscher PolitCorrectness förmlich suhlen…

Karla Kuhn / 29.07.2019

“...auch allergisch und trotzig,...”  NICHT allergisch und trotzig, NEIN, voller WUT und Abscheu, weil die ehemaligen DDR Verhältnisse durch die Hintertüre wieder salonfähig gemacht werden sollen !! “demokratischen Tragödie”. Tragödie ist noch sehr edel ausgedrückt !!  Ihre Behörde hatte nach den Kommunalwahlen im Freistaat am 26. Mai zwar Ergebnisse veröffentlicht, doch eine Gesamtrechnung der Gemeinde- und Stadtratswahlen fehlte zunächst. ”  Wieder so ein “Geschmäckle !! ” Nicht wegen der AfD, sondern wegen des Rechtsstaats und der Demokratie.”  DOCH,  GERADE wegen der AfD !!  Denn in einem DEMOKRATISCHEN RECHTSSTAAT muß das eine SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT sein. Warum wird immer wieder hier auf der Achse von einigen Autoren über die AfD berichtet, als wäre sie eine “unanständige Partei”, so wie früher im Westen über uneheliche Kinder berichtet wurde ! (In dem Punkt war die DDR sehr tolerant aber da hatte auch zum Glück die Kirche nichts zu melden )  

Andreas Rochow / 29.07.2019

Ich bin überzeugt, dass die Landeswahlleiterin Carolin Scheck als Volljuristin alles unternommen hat, der AfD ein Bein zu stellen. In ihrer politischen Filterblase hat sie sich dabei von dem Gefühl leiten lassen, dass der ubiquitäre Antifaschismus über Rechtsstaat und Demokratie steht. Sie hat gefühlt, dass ihre Bundeskanzlerin den vielfachen Rechts- und Verfassungsbruch vorlebt und geglaubt, den eigenen Rechtsbruch als politische Heldentat darstellen zu können, um Schlimmeres zu verhindern, nämlich den Wahlsieg der AfD im Freistaat. Dabei ist es kein Kavaliersdelikt, wenn ein Jurist/eine Juristin sich von Parteilichkeit, Gefühl und Glauben leiten lässt. Ich als Nicht-Jurist hoffe, dass sie wegen Rechtsbeugung bestraft und ihre Beamtinnenprivilegien verlieren wird.

Detlef Fiedler / 29.07.2019

Hallo Herr Grimm. Vielen Dank für Ihren Beitrag. Das diese Frau Schreck Volljuristin ist, hat mitnichten auch nur das geringste zu bedeuten. Ich habe leider langjährige Erfahrungen machen müssen, bei denen sich Volljuristen als juristische Vollpfosten herausstellten. Die parteipolitische Ausrichtung der Entscheidung des Wahlausschusses lag völlig offen zutage, denn es ist unwiderlegbar davon auszugehen, dass der Frau Schreck das bisherige Vorgehen der anderen Parteien (auch der eigenen) bei den Listenerstellungen hinreichend bekannt und dass es ihr auch völlig bewusst war, dass die Wahlgesetzgebung die demokratische Wahl zu schützen hat und nicht die eigenen Bestimmungen. Auch wenn die jetzige Entscheidung des Landesverfassungsgerichts ausdrücklich zu begrüssen ist, sollte man nie vergessen, dass hierzulande jegliche Verfassungsgerichte ausschliesslich politisch besetzte Gremien sind. Man tut zwar immer schön scheinheilig, als würden nur andere Staaten so etwas machen, mokiert sich diesbezüglich ausreichend über Trump oder über die Polen, aber hier war und ist es noch nie anders gewesen. Bleibt immer nur zu hoffen, dass da auch ein paar Leute sitzen, welche ihre Verfassungstreue bei der Rechtsauslegung über die eigene politische Einstellung heben. Garantiert ist das auf überhaupt keinen Fall. Garnicht.

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