In einem Rechtsstreit um die Corona-Testpflicht an Schulen hat die Hamburger Schulbehörde eine Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) erlitten, meldet tag24.de. Die Richter hätten in einem Beschluss vom 21. Juni die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen den sogenannten Musterhygieneplan bestätigt.
Nach dieser Vorschrift müssten sich die Hamburger Schüler mindestens zweimal pro Woche in der Schule unter Aufsicht selbst testen, sofern sie am Präsenzunterricht teilnehmen wollen. Die Eltern eines Grundschülers hätten jedoch darauf bestanden, dass ihr Kind auch zu Hause einen Test machen könne. Mit ihrem Eil-Antrag hatten sie vor dem Verwaltungsgericht Erfolg, doch die Schulbehörde habe Beschwerde eingelegt.
Nun habe das Oberverwaltungsgericht den Einspruch der Schulbehörde zurückgewiesen. Dieser sei nach Ablauf der Frist eingegangen, hätten die Richter festgestellt. Zudem gehe aus der Rechtsgrundlage für den Musterhygieneplan hervor, dass ein Widerspruch gegen die Testpflicht aufschiebende Wirkung habe. Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts habe erklärt, dass nun jeder betroffene Schüler der Testpflicht in der Schule widersprechen könne. "Jeder, der Widerspruch erhebt, kann sich darauf (den Beschluss des OVG) berufen", wird der Sprecher zitiert. Die Testpflicht als solche würden die Richter allerdings grundsätzlich für rechtmäßig halten.