Manfred Haferburg / 27.01.2023 / 11:00 / Foto: Achgut.com / 121 / Seite ausdrucken

Die „unverhältnismäßige“ Haft des Ibrahim A.

Der palästinensische Messer-Attentäter von Schleswig-Holstein hatte bereits eine ganze Reihe von Straftaten auf dem Kerbholz. Als Intensivtäter galt er trotzdem nicht. Kurz vor der Tat war er aus der „unverhältnismäßig langen Untersuchungshaft“ entlassen worden.

In einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg kam es zu einem Amoklauf, der aber lieber „Messerangriff“ genannt wird. Ein palästinensischer Asylbewerber namens Ibrahim A. (mit subsidiärem Schutzstatus) stach und stach wahllos auf die arglosen Reisenden ein. Panik brach aus, alles war voller Blut. Er tötete ein blutjunges Pärchen und verletzte mehrere Menschen schwer. 

Eigentlich ein ganz normaler Vorgang im besten Deutschland aller Zeiten.

Focus Online berichtet: „…Der 33-Jährige befand sich den Angaben zufolge wegen einer Körperverletzung bis vor kurzem in einer Hamburger Justizvollzugsanstalt. Von 20. Januar 2022 bis zum 19. Januar 2023, sechs Tage vor der Tat, saß der Mann in Untersuchungshaft. Das berichtet „Spiegel“ und beruft sich auf die Aussage eines Gerichtssprechers.

Demnach habe der Mann am 18. Januar 2022 vor einer Essensausgabe für Wohnungslose mehrfach auf einen anderen Mann eingestochen. Dabei habe er zuvor offenbar große Mengen Heroin, Kokain und Alkohol konsumiert. Dann fügte er dem anderen Mann „potenziell lebensgefährliche Verletzungen“ zu.

Weil das Urteil in diesem Fall noch nicht rechtskräftig sei, kam der Mann nicht in Strafhaft, sondern blieb in Untersuchungshaft. Weil die verhängte Strafe vor wenigen Tagen nahezu das verhängte Strafmaß erreicht hatte, habe eine Richterin am Landgericht am 19. Januar entschieden, den Mann noch am selben Tag freizulassen, da die Haft als „unverhältnismäßig“ bewertet wurde.“

Ab wann gilt Einmann als Intensivtäter?

Ibrahim wurden einem „Spiegel“-Bericht zufolge in der Vergangenheit mindestens zwölf Straftaten vorgeworfen. Darunter seien mindestens zweimal gefährliche Körperverletzung, ein sexueller Übergriff, Bedrohung und der Missbrauch von Scheckkarten. Offensichtlich sehen die deutschen Behörden diese Straftatenliste als Bagatellen an – Ibrahim A. hat wohl seinen Rundfunkbeitrag immer pünktlich bezahlt und nicht mit Reichsbürgern gechattet.

Oberstaatsanwalt Carsten Ohlrogge aus Schleswig-Holstein sagte: „Es handelte sich um den ersten Fall einer Inhaftierung, zudem ohne Bewährung“. Die Strafe sei wegen des Einspruchs seines Anwalts nicht rechtskräftig gewesen. Der Täter konnte nach seiner Freilassung von Hamburg nach Schleswig-Holstein wechseln und war dort offenbar wieder ein unbeschriebenes Blatt. Staatsanwalt Ohlrogge: „Aber wenn jemand aus der Untersuchungshaft entlassen wird, gibt es keine Pflicht für ihn, etwas bestimmtes zu tun, wenn er keine Auflagen bekommen hat…. Er gilt nach der Regelung in Schleswig-Holstein nicht als Intensivtäter.“ Als Intensivtäter gilt man in diesem Land wohl nur, wenn man falsch parkt oder mit der falschen politischen Richtung sympathisiert.

Ibrahim qualifizierte sich bei den deutschen Behörden auch nicht als „Gefährder“, weil er den Staat nicht delegitimierte und Herrn Lauterbach wohl nicht einmal kannte. Sonst wären natürlich 3.000 Polizisten ausgerückt und hätten ihn vor laufenden Kameras verhaftet.

Offenbar war man in Schleswig-Holstein nicht richtig über Ibrahim informiert. Straffällig ist der Täter nämlich in Nordrhein-Westfalen geworden. Und die Justiz in Hamburg ließ ihn wegen der „unverhältnismäßig langen Untersuchungshaft“ laufen. Kleinstaaterei in Deutschland, und die Faxgeräte sind offenbar immer öfter kaputt.

Behördenmäßig alles gut gelaufen

Zwei junge Menschen sind ermordet worden, ein weiblicher Teenager von 17 Jahren und ein junger Mann von 19 Jahren. Feige griff der Messermann Ibrahim die friedlichen Wehrlosen in einem Regionalzug an. Sieben Menschen wurden teils schwer verletzt, zwei Personen lebensgefährlich. Sie wollten alle nur mit einem öffentlichen Verkehrsmittel von einem Ort zum anderen. Viele von ihnen gehen einer Arbeit nach und zahlen Steuern, um für Ibrahim das Geld zu erwirtschaften, von dem er lebt, von dem Ibrahim seine Drogen kauft.

Ibrahim hatte schon zweimal vorher Menschen mit einem Messer angegriffen, voll mit Koks, Heroin und Alkohol. „Woher hatte er das Geld für die Drogen?“ – stellt in der Justiz keiner mehr solche Fragen?

Der ohne Auflagen Freigelassene, dem keine lange Untersuchungshaft zugemutet werden konnte, hatte vor einem Jahr einen Obdachlosen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt und war zu einem Jahr und einer Woche Gefängnis verurteilt worden. Ein Jahr und eine Woche für die Beinahe-Tötung eines Menschen! Doch selbst diese läppische Strafe war dem Winkeladvokaten, der ihn verteidigte, zu viel, und er legte Berufung ein. Also war die Strafe nicht rechtskräftig. Wahrscheinlich haben die Opfer mit ihren Steuern diesen Anwalt auch noch bezahlt. 

Also ließ eine Richterin Ibrahim einfach wieder auf die Bürger los, noch vor Ablauf seines Strafmaßes. Ohne Auflagen, obwohl er diese mickrige Strafe noch nicht einmal abgesessen hatte und ganz offenbar nicht nur hochkriminell, sondern auch hochmobil war.

Nichts Neues unter der Sonne

Gibt es einen Austausch zwischen den Bundesländern bezüglich Straftätern?“, fragt ein Reporter auf der Pressekonferenz. Der Austausch sei völlig unproblematisch, sagt der Leiter der Polizeidirektion, Matthiesen. „Die Zusammenarbeit ist gut, aber die vorliegende Sache zeigt, dass man über bestimmte Abläufe nicht informiert war.“ Alles paletti gelaufen, kein Richter, kein Behördenmitarbeiter, kein Politiker hat irgendetwas falsch gemacht und muss sich womöglich für irgendetwas verantworten. 

Die Innenministerin twittert routiniert ihr Mitgefühl an die Angehörigen der Opfer: „All unsere Gedanken sind bei den Opfern dieser furchtbaren Tat und ihren Familien“. Als ein Mädchen im Alter von 14 Jahren vor mehr als einem Monat in Illerkirchberg von einem Asylbewerber getötet wurde, twitterte Nancy Faser: „… Meine Gedanken sind in diesen Stunden bei ihren Familien“.  

Der öffentlich-rechtliche NDR kann sich immer noch nicht durchringen, ein Wort zur Herkunft des Täters zu veröffentlichen: „Korrektheit ist uns sehr wichtig. Ebenso, wie unsere Seiten von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu befreien. Das ist keine Zensur, sondern Erhalt der Demokratie.“

Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) warnte vor „Vermutungen und Spekulationen“. 

Die Hauptstrommedien deuten an, dass bei dem Täter psychologische Probleme bestehen und es sich um einen Einzelfall handelt: „Der Täter machte bei der Verhaftung einen verwirrten Eindruck“.

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Rainer Niersberger / 27.01.2023

Das Strafmass fuer einen versuchten Totschlag, die Vollendung ist vermutlich missglueckt, weil er nicht genau genug zielte, ist wahrlich beeindruckend. Bereits vor etlichen Jahren war mir, selbst vom Fach, lange vor Bologna an einer bayr Uni mit 2 Examen abgeschlossen, klar, dass ich auf gar keine Fall wegen einer Strafsache vor einer Richterin landen darf, da ich diverse, eindeutig strafmassverschaerfende, zumindest aber keine vermindernden Eigenschaften mitbringe.  Die Empfehlung gilt natuerlich nicht nur fuer mich. In den USA hat Weinstein die Benchmark gesetzt, hier sind einige der Herren noch ohne Prozess davongekommen oder sie hatten Glueck mit der Besetzung des Gerichts, womoeglich auch noch in Bayern. Die vollständige, von links veranlasste Verabschiedung vom Tatstrafrecht laeuft natuerlich schon etwas laenger, aber ein entscheidender Schub in Richtung einer Bewertung nach rein persönlichen Merkmalen bzw Sympathien, selbstredend wie ueblich rationalisiert, kommt zusätzlich aus der Effeminisierung auch der Justiz. Im Journalismus ist sie ärgerlich, in der Politik und der Rechtsprechung verheerend.  Etwas vereinfacht und ohne auf die dunkle Seite der Empathie fuer jede Gerechtigkeit einzugehen, aber Blumen - und Teddybaerenwerferinnen gibt es auch unter den Richterinnen.  Oder : Migration ist ” weiblich”, wenn sie nicht vom Grosskapital bzw den Multis auf bekannten Motiven betrieben wird. Die Kollusion der gruenen Sekte mit den eigentlich Maechtigen passt in das Bild.

Wilhelm Rommel / 27.01.2023

“Ein Jahr und eine Woche für die Beinahe-Tötung eines Menschen! Doch selbst diese läppische Strafe war dem Winkeladvokaten, der ihn verteidigte, zu viel, und er legte Berufung ein.” Damit, verehrter Herr Haferburg, legen sie den Finger in eine besonders übelriechende Wunde des ganzen Systems! Wir haben es mit einer politisch gewollten Kuscheljustiz gegenüber ganz bestimmten Gruppen zu tun, aber wehe Ihnen, wenn Sie sich als ohnehin kulturlose Kartoffel hierzulande erlauben, am falschen Ort spazierenzugehen bzw. selber- oder gar querzudenken: Ballweg lässt grüßen…

jan blank / 27.01.2023

Besonders schmackhaftes kommunikatorisches Apercu gestern im “Heute Journal”: Das stellt sich Frau Faeser vor die Journalisten und stellt Fragen: “Wie kann es sein, dass ein solcher Täter nicht in… usw. Dann stellte sie noch eine Frage: “Und wie kann es sein, dass usw. ...  Dann war Interview- Ende. Niemand besaß die Geistesgegenwart, der Dame zu sagen, dass sie doch- bitteschön-  für Antworten da zu stehen habe, und nicht für Fragen ! Sollen das jetzt die Journalisten oder die Zuschauer beantworten? Beknackter gehts ja nicht. Das ist, als erwische man einen Ladendieb auf frischer Tat, der sich dann hinstellt und lauthals deklamiert: “Wie kann es sein, dass hier im Geschäft laufend Sachen verschwinden?”  Wenn kleine Mädchen an Gewalttatorten Teelichter und warum? Schildchen hinstellen, um sich an ihrem Betroffenheitsdusel zu laben, ist das verzeihlich. Für eine Bundesministerin ist das aber nur lächerlich.

S. Andersson / 27.01.2023

Na denn viel Spaß in der geilsten Zukunft die D je hatte. Spaziergänger mit Schlägertrupps des Staates auflauern ... kein Thema. Clan’s in B und anders wo ... egal. Dafür was die letzten Jahre alles gelaufen ist, gehören inzwischen sehr viele auf die Anklagebank und ich kann nur hoffen das passiert - asap! Die Richter sollten auf jeden Fall noch wissen was Recht ist & bedeutet .... so kommt als Urteil nur der erhobene Zeigefinger mit den Spruch: du böser du, mach das nicht noch mal .... ich frage mich auch was die Eltern & Freunde von den Ermordetetn wohl jetzt denken/ durch machen. Das steckt man nicht so einfach weg und hilfe von Politik & Beamten kann man ganz sicher auch vergessen ... im (un)geilsten D aller Zeiten mit 3-fach Wumms.

Claudius Pappe / 27.01.2023

” Rudolph Moshammers Mörder wird in Irak abgeschoben – und ist dort frei ” schreibt heute die Bunte.

Silas Loy / 27.01.2023

Solange sogar ideologisierte Knalltüten wie Nanny Faeser politische Spitzenämter besetzen können, die zudem auch noch sicherheitsrelevant sind, wird das immer so weitergehen. Wie kommt eine solche Null dahin und warum ist sie nicht längst schon wieder weg? Zu unseren Richter*innen ist inzwischen jedes Wort zuviel. Die demütig an der Tür der NATO kratzenden Schweden erleben überdies im Augenblick wie politisch der Islam sich ganz konkret auch auf der internationalen Bühne auswirken kann. Bürgerkriegszustände kennen sie ja schon länger. Aber bitte keine “Fremdenfeindlichkeit”!

Martin Thum / 27.01.2023

Diejenigen, die mit dem von uns steuerfinanzierten Dienstwagen in der Weltgeschichte herumkutschiert werden, haben gut zu kondolieren. Unsereins muss täglich mit dem gefühlt nich mehr sicheren Regionalexpress zur Maloche fahren und werden dann noch angeschnauzt, wenn die Maske nicht richtig sitzt.

Claudius Pappe / 27.01.2023

Und wenn dann mal einer abgeschoben wird, dann heult die rote Ruhrnachrichten : ” Am 18. Januar ist Abdullohi S. (32) nach Taschikistan abgeschoben worden. Seitdem fehlt Angehörigen jede Spur zu ihm. Sie sind in großer Sorge. ” Und er wurde sogar als ” Umstrittene Abschiebung Dortmunder (32) in Tadschikistan verschwunden - Familie hat Angst ” Dortmunder bezeichnet…..............Und wenn dann mal ein ” Messermann ” aus Afrika von der Polizei erschossen wird, hetzen Ruhrnachrichten und Dortmunder SPD Bürgermeister gegen die Polizei und organisieren Demos.

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