Manfred Haferburg / 27.01.2023 / 11:00 / Foto: Achgut.com / 121 / Seite ausdrucken

Die „unverhältnismäßige“ Haft des Ibrahim A.

Der palästinensische Messer-Attentäter von Schleswig-Holstein hatte bereits eine ganze Reihe von Straftaten auf dem Kerbholz. Als Intensivtäter galt er trotzdem nicht. Kurz vor der Tat war er aus der „unverhältnismäßig langen Untersuchungshaft“ entlassen worden.

In einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg kam es zu einem Amoklauf, der aber lieber „Messerangriff“ genannt wird. Ein palästinensischer Asylbewerber namens Ibrahim A. (mit subsidiärem Schutzstatus) stach und stach wahllos auf die arglosen Reisenden ein. Panik brach aus, alles war voller Blut. Er tötete ein blutjunges Pärchen und verletzte mehrere Menschen schwer. 

Eigentlich ein ganz normaler Vorgang im besten Deutschland aller Zeiten.

Focus Online berichtet: „…Der 33-Jährige befand sich den Angaben zufolge wegen einer Körperverletzung bis vor kurzem in einer Hamburger Justizvollzugsanstalt. Von 20. Januar 2022 bis zum 19. Januar 2023, sechs Tage vor der Tat, saß der Mann in Untersuchungshaft. Das berichtet „Spiegel“ und beruft sich auf die Aussage eines Gerichtssprechers.

Demnach habe der Mann am 18. Januar 2022 vor einer Essensausgabe für Wohnungslose mehrfach auf einen anderen Mann eingestochen. Dabei habe er zuvor offenbar große Mengen Heroin, Kokain und Alkohol konsumiert. Dann fügte er dem anderen Mann „potenziell lebensgefährliche Verletzungen“ zu.

Weil das Urteil in diesem Fall noch nicht rechtskräftig sei, kam der Mann nicht in Strafhaft, sondern blieb in Untersuchungshaft. Weil die verhängte Strafe vor wenigen Tagen nahezu das verhängte Strafmaß erreicht hatte, habe eine Richterin am Landgericht am 19. Januar entschieden, den Mann noch am selben Tag freizulassen, da die Haft als „unverhältnismäßig“ bewertet wurde.“

Ab wann gilt Einmann als Intensivtäter?

Ibrahim wurden einem „Spiegel“-Bericht zufolge in der Vergangenheit mindestens zwölf Straftaten vorgeworfen. Darunter seien mindestens zweimal gefährliche Körperverletzung, ein sexueller Übergriff, Bedrohung und der Missbrauch von Scheckkarten. Offensichtlich sehen die deutschen Behörden diese Straftatenliste als Bagatellen an – Ibrahim A. hat wohl seinen Rundfunkbeitrag immer pünktlich bezahlt und nicht mit Reichsbürgern gechattet.

Oberstaatsanwalt Carsten Ohlrogge aus Schleswig-Holstein sagte: „Es handelte sich um den ersten Fall einer Inhaftierung, zudem ohne Bewährung“. Die Strafe sei wegen des Einspruchs seines Anwalts nicht rechtskräftig gewesen. Der Täter konnte nach seiner Freilassung von Hamburg nach Schleswig-Holstein wechseln und war dort offenbar wieder ein unbeschriebenes Blatt. Staatsanwalt Ohlrogge: „Aber wenn jemand aus der Untersuchungshaft entlassen wird, gibt es keine Pflicht für ihn, etwas bestimmtes zu tun, wenn er keine Auflagen bekommen hat…. Er gilt nach der Regelung in Schleswig-Holstein nicht als Intensivtäter.“ Als Intensivtäter gilt man in diesem Land wohl nur, wenn man falsch parkt oder mit der falschen politischen Richtung sympathisiert.

Ibrahim qualifizierte sich bei den deutschen Behörden auch nicht als „Gefährder“, weil er den Staat nicht delegitimierte und Herrn Lauterbach wohl nicht einmal kannte. Sonst wären natürlich 3.000 Polizisten ausgerückt und hätten ihn vor laufenden Kameras verhaftet.

Offenbar war man in Schleswig-Holstein nicht richtig über Ibrahim informiert. Straffällig ist der Täter nämlich in Nordrhein-Westfalen geworden. Und die Justiz in Hamburg ließ ihn wegen der „unverhältnismäßig langen Untersuchungshaft“ laufen. Kleinstaaterei in Deutschland, und die Faxgeräte sind offenbar immer öfter kaputt.

Behördenmäßig alles gut gelaufen

Zwei junge Menschen sind ermordet worden, ein weiblicher Teenager von 17 Jahren und ein junger Mann von 19 Jahren. Feige griff der Messermann Ibrahim die friedlichen Wehrlosen in einem Regionalzug an. Sieben Menschen wurden teils schwer verletzt, zwei Personen lebensgefährlich. Sie wollten alle nur mit einem öffentlichen Verkehrsmittel von einem Ort zum anderen. Viele von ihnen gehen einer Arbeit nach und zahlen Steuern, um für Ibrahim das Geld zu erwirtschaften, von dem er lebt, von dem Ibrahim seine Drogen kauft.

Ibrahim hatte schon zweimal vorher Menschen mit einem Messer angegriffen, voll mit Koks, Heroin und Alkohol. „Woher hatte er das Geld für die Drogen?“ – stellt in der Justiz keiner mehr solche Fragen?

Der ohne Auflagen Freigelassene, dem keine lange Untersuchungshaft zugemutet werden konnte, hatte vor einem Jahr einen Obdachlosen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt und war zu einem Jahr und einer Woche Gefängnis verurteilt worden. Ein Jahr und eine Woche für die Beinahe-Tötung eines Menschen! Doch selbst diese läppische Strafe war dem Winkeladvokaten, der ihn verteidigte, zu viel, und er legte Berufung ein. Also war die Strafe nicht rechtskräftig. Wahrscheinlich haben die Opfer mit ihren Steuern diesen Anwalt auch noch bezahlt. 

Also ließ eine Richterin Ibrahim einfach wieder auf die Bürger los, noch vor Ablauf seines Strafmaßes. Ohne Auflagen, obwohl er diese mickrige Strafe noch nicht einmal abgesessen hatte und ganz offenbar nicht nur hochkriminell, sondern auch hochmobil war.

Nichts Neues unter der Sonne

Gibt es einen Austausch zwischen den Bundesländern bezüglich Straftätern?“, fragt ein Reporter auf der Pressekonferenz. Der Austausch sei völlig unproblematisch, sagt der Leiter der Polizeidirektion, Matthiesen. „Die Zusammenarbeit ist gut, aber die vorliegende Sache zeigt, dass man über bestimmte Abläufe nicht informiert war.“ Alles paletti gelaufen, kein Richter, kein Behördenmitarbeiter, kein Politiker hat irgendetwas falsch gemacht und muss sich womöglich für irgendetwas verantworten. 

Die Innenministerin twittert routiniert ihr Mitgefühl an die Angehörigen der Opfer: „All unsere Gedanken sind bei den Opfern dieser furchtbaren Tat und ihren Familien“. Als ein Mädchen im Alter von 14 Jahren vor mehr als einem Monat in Illerkirchberg von einem Asylbewerber getötet wurde, twitterte Nancy Faser: „… Meine Gedanken sind in diesen Stunden bei ihren Familien“.  

Der öffentlich-rechtliche NDR kann sich immer noch nicht durchringen, ein Wort zur Herkunft des Täters zu veröffentlichen: „Korrektheit ist uns sehr wichtig. Ebenso, wie unsere Seiten von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu befreien. Das ist keine Zensur, sondern Erhalt der Demokratie.“

Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) warnte vor „Vermutungen und Spekulationen“. 

Die Hauptstrommedien deuten an, dass bei dem Täter psychologische Probleme bestehen und es sich um einen Einzelfall handelt: „Der Täter machte bei der Verhaftung einen verwirrten Eindruck“.

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Bu Bai Zuo / 27.01.2023

Zwei Dörfer im Osten machen uns allen vor, wie couragierte Bürger reagieren auf diese menschenverachtende, unverantwortliche Top-down-Zuwanderungspolitik, die unsere Kinder und deren nackte Existenz sowie unser aller Zukunft gefährdet. Im übrigen kann ich mir diese bornierte, arrogante, sture und wie getrieben wirkende Schleuserpolitik angesichts ihrer offensichtlichen Schädlichkeit und Unsinnigkeit kaum nur mehr mit Dummheit und ideologischer Verbohrtheit erklären, sondern eher wirkt sie in ihrer stumpfsinnigen Durchsetzung unter dezidierter Nichtausschaffung krimineller, gewalttätiger Migranten wie Vorsatz; das gefällige Framing dieser Schleuserpolitik durch mediale Begleit-Kampagnen und die Art der Berichterstattung über Illerkirchberg et al. mult. spricht für sich. Im deutschen Wahlvolk (auch im Westen) jedenfalls scheint es nur noch eine verblendete Minderheit zu geben, die diesen geballten Irrsinn mitträgt.

Sam Lowry / 27.01.2023

Mal ins Verhältnis gesetzt: Ich bin 2003 sturzbetrunken in eine Apotheke, um ein abgelaufenes Rezept nochmal einzulösen. Als ich das nicht bekam, zog ich eine Flasche Bier (Waffe) aus der Tasche, warf die ins Regal und ging dann wieder. Niermand verletzt, das Regal blieb heil.  Urteil: 3 Jahre PLUS 2 in der Entziehungsanstalt (nach §64) wegen versuchten schweren Raubes am LG Koblenz! Warum geht das bei “Goldstücken” nicht???

Thomin Weller / 27.01.2023

Im Shithole Hamburg kommen viele Straftäter auf freien Fuß. Man erinnere sich an die Gruppenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark die jur. erst durch öffentlichen Druck in Gang gesetzt wurde. Die erweiterte MEFO Wirtschaft der Reichsregierung geht über die EU und dessen Gelder wie z.B. der Integrationsfond. Wie, wenn nicht mit den EU Geldern können die ganze Psychiater oder Stadtkämmerer bezahlt werden? Aus dem Grund heisst es dann “Die Sozialprognose ist super duper” und die straffällig, laufenden EU-Geldscheine kommen auf freien Fuß.—“Eine Sozialprognose oder Legalprognose ist eine kriminologische, psychiatrische und psychologische Risikobeurteilung einer straffälligen Person bezüglich ihrer Fähigkeit und Motivation, zu einem späteren Zeitpunkt Regeln und Gesetze einzuhalten. Sie ist nach § 56 (1) StGB Grundlage der Einschätzung, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden muss oder kann[1], und bei der Resozialisierbarkeit von Straftätern.”—Das eine Resozialisierung nur dann zutrifft wenn eine vollständige Integration stattfand, interessiert niemanden in Deutschland. Und genau das ist ein Fehler der woken links-grünen Pest. Immer der Sozialprognose nachgehen, da findet man sie, die Fehler.

SHolder / 27.01.2023

Ich musste gestern umschalten als ich die Faeser mit ihren Blümchen auf dem Bahnsteig gesehen habe - die soll gefälligst den Angehörigen vor die Augen treten und sich persönlich entschuldigen - aber so etwas wie Empathie kennen diese Leute nicht.

Rolf Mainz / 27.01.2023

Es gibt Empfehlungen zur (maximal schonenden) Behandlung solcher Personen. Beispielsweise stammend aus der Kommunikation eines “Think Tanks” des Umfelds des Ex-Ministers Joseph Martin (al. “Joschka”) Fischer. Dort wurde schon vor Jahren offenbar die besondere Neigung Illegaler zur Straffälligkeit vorhergesehen und ausdrücklich empfohlen, auf die Inhaftierung möglichst zu verzichten(!) Da jene dem “Integrationsprozess” abträglich sei… Besagter “Think Tank” trägt eine Bezeichnung (sicher zufällig), welche einen offiziellen Charakter als mögliches Gremium der Europäischen Union suggerieren könnte. Es geht also beileibe nicht nur um Unvermögen deutscher Rechtsprechung, da steckt Methode dahinter.

Rainer Niersberger / 27.01.2023

Das Strafmass fuer einen versuchten Totschlag, die Vollendung ist vermutlich missglueckt, weil er nicht genau genug zielte, ist wahrlich beeindruckend. Bereits vor etlichen Jahren war mir, selbst vom Fach, lange vor Bologna an einer bayr Uni mit 2 Examen abgeschlossen, klar, dass ich auf gar keine Fall wegen einer Strafsache vor einer Richterin landen darf, da ich diverse, eindeutig strafmassverschaerfende, zumindest aber keine vermindernden Eigenschaften mitbringe.  Die Empfehlung gilt natuerlich nicht nur fuer mich. In den USA hat Weinstein die Benchmark gesetzt, hier sind einige der Herren noch ohne Prozess davongekommen oder sie hatten Glueck mit der Besetzung des Gerichts, womoeglich auch noch in Bayern. Die vollständige, von links veranlasste Verabschiedung vom Tatstrafrecht laeuft natuerlich schon etwas laenger, aber ein entscheidender Schub in Richtung einer Bewertung nach rein persönlichen Merkmalen bzw Sympathien, selbstredend wie ueblich rationalisiert, kommt zusätzlich aus der Effeminisierung auch der Justiz. Im Journalismus ist sie ärgerlich, in der Politik und der Rechtsprechung verheerend.  Etwas vereinfacht und ohne auf die dunkle Seite der Empathie fuer jede Gerechtigkeit einzugehen, aber Blumen - und Teddybaerenwerferinnen gibt es auch unter den Richterinnen.  Oder : Migration ist ” weiblich”, wenn sie nicht vom Grosskapital bzw den Multis auf bekannten Motiven betrieben wird. Die Kollusion der gruenen Sekte mit den eigentlich Maechtigen passt in das Bild.

Wilhelm Rommel / 27.01.2023

“Ein Jahr und eine Woche für die Beinahe-Tötung eines Menschen! Doch selbst diese läppische Strafe war dem Winkeladvokaten, der ihn verteidigte, zu viel, und er legte Berufung ein.” Damit, verehrter Herr Haferburg, legen sie den Finger in eine besonders übelriechende Wunde des ganzen Systems! Wir haben es mit einer politisch gewollten Kuscheljustiz gegenüber ganz bestimmten Gruppen zu tun, aber wehe Ihnen, wenn Sie sich als ohnehin kulturlose Kartoffel hierzulande erlauben, am falschen Ort spazierenzugehen bzw. selber- oder gar querzudenken: Ballweg lässt grüßen…

jan blank / 27.01.2023

Besonders schmackhaftes kommunikatorisches Apercu gestern im “Heute Journal”: Das stellt sich Frau Faeser vor die Journalisten und stellt Fragen: “Wie kann es sein, dass ein solcher Täter nicht in… usw. Dann stellte sie noch eine Frage: “Und wie kann es sein, dass usw. ...  Dann war Interview- Ende. Niemand besaß die Geistesgegenwart, der Dame zu sagen, dass sie doch- bitteschön-  für Antworten da zu stehen habe, und nicht für Fragen ! Sollen das jetzt die Journalisten oder die Zuschauer beantworten? Beknackter gehts ja nicht. Das ist, als erwische man einen Ladendieb auf frischer Tat, der sich dann hinstellt und lauthals deklamiert: “Wie kann es sein, dass hier im Geschäft laufend Sachen verschwinden?”  Wenn kleine Mädchen an Gewalttatorten Teelichter und warum? Schildchen hinstellen, um sich an ihrem Betroffenheitsdusel zu laben, ist das verzeihlich. Für eine Bundesministerin ist das aber nur lächerlich.

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