Von Peer Ederer.
Seit 40 Jahren kennen wir uns bereits gut. Wir treffen uns als Freunde regelmäßig, tauschen uns aus über unsere Lebenspfade, gemeinsame Erfahrungen und Erwartungen. Beim letzten Klassentreffen war aber J. nicht mit dabei. J. war erfahrener Polizist und stolz auf seinen Beruf. Klassenkameraden erzählten mir die traurige Geschichte, warum er nicht mehr kommen konnte.
Am 18. März vor drei Jahren wurde der Neubau der Europäischen Zentralbank in Frankfurt eingeweiht. Bereits Monate zuvor hatten gewaltbereite Terrorspezialisten dazu aufgerufen, diesen Tag mit Gewalt gegen den Staat zu begehen. Die Polizei wusste, was auf sie zukommt. Material und Einsatzkräfte aus dem gesamten Bundesgebiet wurden zusammengezogen, um Ordnung zu halten; die Hälfte aller bundesweit verfügbaren Wasserwerfer war in Frankfurt stationiert. Mein Freund J. war auch im Einsatz. Bereits am frühen Morgen des 18. März verwandelten sich Teile der Frankfurter Innenstadt in bürgerkriegsähnliche Zonen. Dies waren keine handelsüblichen Randalierer mit zu viel Testosteron im Blut – dies waren Staatsfeinde mit Ausbildung und Erfahrung in Gewaltausübung.
Der Terrormob trennte meinen Freund J. in seinem Panzerwagen von seiner Einheit. Der Wagen wurde umgestoßen und angezündet. Ihm und seinem Kollegen blieb nichts anderes übrig, als den Wagen zu verlassen, wo er von dem Mob in Empfang genommen wurde. Er entkam nur knapp mit seinem Leben. In der Folge litt er unter einer posttraumatischen Belastungsstörung und musste schließlich – nur 51 Jahre alt – frühverrentet werden, weil er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Noch immer kämpft er täglich mit den Folgen dieses Tages, die ihn letztlich davon abhielten, zu unserem Treffen zu kommen.
Irgendein politischer Sonntagsredner versprach, dass die Täter, die in Frankfurt diese immensen Personen- und Sachschäden anrichteten, die volle Härte des Rechtsstaates erfahren würden. Das Ergebnis dieser Härte war dann ein paar Wochen später in den Fußnoten der Presse nachzulesen: 675 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet, darunter gegen 505 namentlich bekannte Verdächtige. 645 davon wurden ohne Ergebnis eingestellt. Lediglich 8 Straftaten wurden vor Gericht verhandelt. Es kam zu 6 Verurteilungen wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, die zu Bewährungsstrafen führten. Das war also die volle Härte des Rechtsstaates? Die Polizei hatte unter anderem 405 höchst gewaltbereite Demonstranten eingekesselt und festgesetzt. Kein einziger der Aufrührer wurde bestraft. Laut Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) konnte die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben, da die Gewalttäter meist vermummt waren.
War es also nur ein "Unfall", der J. widerfahren ist, ein Berufsrisiko, ein Einzelschicksal? Ich denke nicht – im Gegenteil. Mein Freund J. wurde Opfer einer gefährlichen Verwirrung, die die deutsche Rechtsstaatlichkeit heimsucht. Jagt der rechte Pöbel Menschen durch die Straßen, dann ist das ein entfesselter Mob. Stecken linke Terroristen Autos in Brand und verwüsten Innenstädte, dann ist das eine Folge falscher Polizeiprovokationen.
Landfriedensbruch ist keine Bagatelle
Ein Demonstrant landet nicht zufällig und unschuldig – vermummt und mit Waffen ausgestattet – in einem Polizeikessel. Wer sich dort befunden hat, der hatte die feste Absicht, Gewalt gegen die gesellschaftliche Ordnung auszuüben – oder hatte dies bereits getan. Besonders schwerer Landfriedensbruch ist keine Bagatelle – diese Straftat setzt die Axt an den Grundfesten einer freiheitlichen, toleranten und friedliebenden Gesellschaft an. Selbst allein die Absicht ist extrem gefährlich, nicht nur die Durchführung.
Es fällt mir schwer zu glauben, dass der gesamte deutsche Gesetzeskorpus es unmöglich macht, solche in flagranti erwischten Straftäter wie in Frankfurt entsprechend hart zu bestrafen. Mir erscheint das eher Ausflucht zu sein und gewollte oder zumindest geduldete Toleranz des Justizsystems gegenüber einer Gewalt, die den deutschen Staat aus seinen Angeln heben möchte. Außerdem stellt sich die Frage, warum der Gesetzgeber nicht eine klarere Rechtsgrundlage schafft, mit der solche Terroristen klar und hart bestraft werden können. (Passt dazu, dass Verfassungsschutz und Innenministerium in den letzten Monaten und eigentlich Jahren mehr mit politischen Ränkespielen Aufmerksamkeit erzielen als mit Erfolgen zum Schutz des deutschen Rechtsstaates?)
Im Kern geht es hier um das Toleranz-Paradoxon. Karl Popper hat dieses Problem bereits 1945 unmissverständlich beschrieben:
„Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“
Mit anderen Worten: Die Toleranz kann gegenüber den Intoleranten nur durch Intoleranz verteidigt werden. Wer die Intoleranz mit Hinweis auf das Toleranzgebot duldet, der schafft die Toleranz ab. Klarer als Popper geht es nicht. Übersetzt heißt das aber auch: Wer den Rechtsstaat schützen will, in dem er seinen Staatsfeinden Rechtsschutz gewährt, der gefährdet den Rechtsstaat.
Von den „Grünen“ zu verantworten
Diese Verwirrung im Umgang mit dem Toleranz-Paradoxon zeigt sich fortlaufend. Der als Staatsgefährder eingestufte, mutmaßliche Personenschützer von Osama bin Laden, Sami Ben Mohamed A., lebte seit 1997 in Deutschland. 13 Jahre lang versuchte die Stadt Bochum, ihn in sein Heimatland Tunesien abzuschieben. Das Problem an der Auslieferung war und ist, dass Tunesien nicht zusichern kann oder will, dass in einem dortigen Rechtsverfahren keine Folter angewendet würde. Foltern verstößt gegen die Menschenrechte, und deswegen durfte Deutschland Sami A. nicht dorthin ausliefern. Die jahrelangen Prozesse um seine Auslieferung kosteten den Staat bereits Millionen.
Bekanntermaßen nutzte die Stadt Bochum eine kurze juristische Lücke, um ihn dennoch am 13. Juli 2018 nach Tunesien zu verfrachten. Bekanntermaßen verlangte anschließend das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, er müsse wieder nach Deutschland zurückgeholt werden. Anschließend bestätigte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens in Münster die Entscheidung von Gelsenkirchen. Dafür erntete das OVG viel Unverständnis und Kritik in der breiten Öffentlichkeit – und dann ging die Verwirrung erst richtig los.
Sami A. läuft frei in Tunesien herum, es besteht keinerlei Foltergefahr. Trotzdem soll er zurückgeholt werden. Ein provinzielles Oberverwaltungsgericht kann nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen urteilen. Wenn eine Abschiebung nach Tunesien durch ein Urteil von Verwaltungsrichtern verhindert werden kann, dann liegt es auch daran, dass die Bundesregierung mit ihren Versuchen, Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsländern zu deklarieren, an den Landesregierungen mit grünen Koalitionsregierungen scheiterten. Ein deutsches Oberverwaltungsgericht hätte dann eine Rechtsgrundlage und müsste nicht selbst herausfinden, was in Tunesien los ist. Die Münsteraner haben insofern falsch gelegen, weil nachweisbar Osamas bin Ladens Leibwächter nicht gefoltert wurde. Aber wie soll ein OVG die komplexen religiös-politischen-stammesgelenkten Zustände eines arabischen Landes mal so nebenbei richtig einschätzen?
Typisch für die verquerte Diskussion über diesen Fall ist auch, dass die Grünen sich als Verteidiger des unabhängigen Rechtsstaates aufspielten, nachdem der nordrhein-westfälische Innenminister Heribert Reul sich besorgt über das OVG-Urteil aus Münster geäußert hatte, indem er auf die Diskrepanz zwischen schwer verständlichen Urteilen und der Erwartungshaltung der Bürger hinwies. Das war noch keine Urteilsschelte. Aber er wies damit auf die schwer nachvollziehbare Toleranz gegenüber potenziellen Terroristen und der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit hin, die in diesem Fall von den "Grünen" zu verantworten ist. Aber darüber wurde nicht berichtet.
Wenn die Intoleranz die Toleranz vernichtet
Das OVG und auch viele Pressekommentatoren sahen die Existenz des Rechtsstaates deswegen gefährdet, weil auch einem Terroristen die Grundrechte des Rechtsstaates garantiert werden sollen. Auch ein Krimineller, auch ein Terrorist, hat Anspruch auf seine Menschenrechte. Das stimmt. Die Androhung oder nur die Möglichkeit von Folter ist eine schwerwiegende Verletzung des Menschenrechts, und daher ist es richtig, dass eine Auslieferung in folterverdächtige Staaten normalerweise nicht möglich ist. Außerdem empörte sich das OVG darüber, dass politischer und öffentlicher Druck auf seine eigenen Entscheidungen und die des VG Gelsenkirchen ausgeübt würde.
Genau an dieser Stelle kommt das Toleranz-Paradoxon ins Spiel. Sami A. ist nicht einfach nur ein normaler Krimineller, oder gar ein normaler Terrorist. Er ist jemand, der prinzipiell den Rechtsstaat in toto abschaffen möchte und für die Errichtung eines islamischen Gottesstaates kämpft. Ob er dafür Gewalt eingesetzt hat und ob er tatsächlich ein Leibwächter von Osama bin Laden war, wofür viele Indizien sprechen aber es keine hundertprozentigen Beweise gibt, spielt eigentlich keine Rolle.
Sami A. wünscht sich unbestrittenermaßen die Einführung eines fundamentalistischen Religionsstaates, in dem Menschenrechte überhaupt nicht mehr geachtet werden. Seit Jahren predigt er Hass und radikalisiert Jugendliche gegen den deutschen Staat, während er mit seinen vier Kindern in Bochum von Hartz IV lebt. Er ist nachweisbar mit einem weltweiten Netzwerk von sowohl IS- wie Al Qaida-Extremisten in regem Kontakt. Solche Personen sind eine massive Gefährdung für die Existenz des deutschen menschenrechtsachtenden Rechtsstaates.
Das Gericht hat hier also eine Abwägung zu treffen zwischen den unbestrittenen Menschenrechten dieses vermutlichen Terroristen und dem mindestens ebenso wichtigen Erhalt der Menschenrechte aller Einwohner des deutschen Rechtsstaates. Wenn dem OVG diese Abwägung nicht so recht gelungen zu sein scheint, dann dürfen sich die Richter nicht in der Vorstellung wähnen, als seien sie nicht Teil der deutschen Gesellschaft und deswegen nicht kritisierbar. Diese Richter haben eine zentrale Aufgabe, den deutschen Rechtsstaat zu verteidigen und dürfen ihn nicht gefährden – und wenn sie dieser Aufgabe laut Popper’scher Definition nicht gerecht werden, dann ist gesellschaftspolitische Kritik sehr wohl angebracht, auch an OVG-Richtern.
Burkaträger entziehen sich der Toleranzgrundordnung
Weniger eklatant aber nicht weniger wichtig ist daher auch die leidensvolle Debatte um ein Vollverschleierungs- und Burkaverbot in Deutschland. Hier stehen die Menschenrechte der Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit dem Menschenrecht der grundsätzlichen Gleichberechtigung aller Menschen im deutschen Rechtsstaat gegenüber. Es ist auch wieder eine Abwägung, die auf den ersten Blick schwierig ist. Grundrechte sind Grundrechte, weil sie eben keine unterschiedliche Wertigkeiten haben, sie sind immer zu gewährleisten. Was aber, wenn sie sich gegenseitig widersprechen?
Karl Popper hilft weiter: Religionsfreiheit kann nur solchen Religionen gewährt werden, die auch andere Religionen tolerieren. Meinungsfreiheit kann nur solchen Meinungen gewährt werden, die auch andere Meinungen tolerieren. Beides ist im Fall von Burkaträgern nicht gegeben. Burkaträger entziehen sich mit ihrer Kultur und religiösen Praxis der Toleranzgrundordnung der deutschen Gesellschaft, indem sie deren Ansprüche an individuelle Freiheit und öffentliche Identifizierbarkeit und damit Verantwortbarkeit nicht tolerieren. Sie verlieren damit, Popper folgend, ihren Anspruch darauf, toleriert zu werden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits zweimal entschieden, sowohl für Frankreich wie für Belgien, dass ein Verbot der Vollverschleierung mit den Menschenrechten vereinbar ist. Einem entsprechenden deutschen „Burkaverbot“ würde also eigentlich nichts im Wege stehen. Wäre da nicht eine christdemokratisch-geführte GroKo, der die Wahlstimmen der deutsch-islamischen Religionsgemeinde wichtiger zu sein scheinen, als die Grundwerte einer freiheitlichen Gesellschaft aufrechtzuerhalten. Also stellte folgerichtig die AfD am 22. Februar 2018 den parlamentarischen Antrag für ein Verschleierungsverbot.
Eine schöne Falle, die GroKo-Dompteur Alexander Gauland da bereitete: Wie kann eine christdemokratisch-geführte Regierung dagegen sein, wenn nicht einmal der Europäische Gerichtshof darin eine Menschenrechtsverletzung sieht? Andererseits ist es für die CDU undenkbar, einem AfD Antrag zuzustimmen. Also wurde CDU Parlamentsneuling Philipp Amthor auf die große Bühne geschickt, der in einer berühmt gewordenen Rede im Bundestag feststellte, dass ein Verhüllungsverbot zwar wünschenswert sei, aber nicht vereinbar mit dem deutschen Rechtsstaat, von wegen Religionsfreiheit und so. Die Presse feierte Herrn Amthor dafür, dass er „die AfD zerpflückte“. Derweil fragen sich viele Normaldeutsche vermutlich, auf wessen Seite der deutsche Rechtsstaat eigentlich kämpft – für die deutsche Kultur der Toleranz und Freiheit oder für eine fundamentalistische Kultur des Hasses und der Isolation? Da ist sie wieder, die Verwirrung.
Selbsternannte Moralisten
Den ganzen Sommer über randalierten Aktivisten im Hambacher Forst gegen dessen Rodung. Dieses letzte Bruchstückchen Wald – denn der allergrößte Teil ist schon längst weg –, eingepfercht zwischen Riesenbaggern und Autobahnen ringsherum, ist ein erneuter Schauplatz derselben Verwirrung. Man kann unterschiedlicher Ansicht sein über Sinn und Unsinn von Braunkohlestrom, aber es ist für einen Rechtsstaat nicht tolerabel, dass Polizisten mit Leib und Leben um die Durchsetzung von mehrfach festgestelltem Recht in bürgerkriegsartigen Szenen kämpfen müssen. Aber auch im Hambacher Forst müssen die randalierenden Gewalttäter keine konsequente Strafverfolgung fürchten – letztlich aus denselben Gründen wie in Frankfurt vor drei Jahren bei der EZB Eröffnung.
Deswegen ist das, was meinem Freund J. widerfahren ist, kein unglücklicher Unfall, sondern ist Ergebnis eines systematischen Versagens des deutschen Justiz- und Rechtssystems, sich entschieden gegen diejenigen Personen und Gruppierungen zu stellen, die die freiheitliche und tolerante Gesellschaftsordnung Deutschlands durch Intoleranz zerstören.
Mein Freund J. ist offensichtlich für die "Toleranzprediger" gegenüber rechter wie linker Gewalt ein hinzunehmender Kollateralschaden eines Rechtsstaates, dessen freiheitliche Wurzeln sie offenbar nicht schätzen. Das Argument, dass der Rechtsstaat sich selbst korrumpieren würde, wenn er seinen Rechtsschutz nicht auch seinen Feinden gewährt, ist inhaltlich falsch, unlogisch und feige. Der Held in dieser Geschichte ist mein Freund J., aber sein Kampf für unsere Freiheit endete mit dem Verlust seiner eigenen Freiheit. Die Sonntagsredner und Moralisten stehlen sich derweil aus der Verantwortung, die deutsche Gesellschaft gegen die Übergriffe der Intoleranten zu schützen.
Prof. Dr. Peer Ederer lebt in der Schweiz. Er ist unter anderem Honorarprofessor der
Zeppelinuniversität in Friedrichshafen mit den Schwerpunkten Humankapital, Wachstum und Innovation und leitet das „Global Food and Agribusiness Network" der China Europe International Business School Zurich Campus und der Wageningen Universität, Niederlande.