Ich habe eine weitere Variante des Abzockens erlebt: Mir wurde eine Bahncard geschenkt. Bei Nachfrage am Schalter erfuhr ich, dass ganze Kontingente verschenkt würden, manchmal an die Bewohner eines ganzen Dorfes. Ich nahm sie also an, da es sich harmlos anhörte. Kurz vor Ablauf der Karte teilte man mir mit, dass mein Abbonement um 1 Jahr verlängert sei, ich möge jetzt zahlen. Nach meinem Verständnis war ein Geschenk kein Abbonement. Proteste, Erklärungen des Sachverhalts und vorsorgliche Kündigung wurden ignoriert und mit Zahlungsaufforderungen beantwortet Mein Rechtsanwalt erklärte mir, dass allein meine Fahrtkosten zu ihm im nächsten Mittelpunktsort höher seien als die € 25,- für die Bahncard. Ich zahlte also. Seitdem ist die Bundesbahn in meinen Augen ein betrügerisches Unternehmen.
Ob Staatsbetrieb oder nicht. Eine automatische Verlängerung mit 6 Wochen Kündigungsfrist du dann noch fehlende Kulanz wegen nicht Einhaltung des Termins. Das ist kein Kundendienst !!!
Naja, auf den Staatsbetrieb Deutsche Bahn zu schimpfen, ist wohlfeil und ein Klassiker des Kleinen Mannes, seinen Unmut zu ventilieren. Und Monopolanbieter ist die DB schon lange nicht mehr, wie die zahlreichen privaten Unternehmen im Regionalverkehr zeigen. Die sind auch nicht besser, nur billiger. Und da sie, wie alle Anbieter im Regionalverkehr, ihre Züge durch die Landesverkehrsgesellschaften, also die öffentliche Hand, gestellt bekommen, sind sie billiger durch geringere Personalkosten.
Ging mir genau so vor 10 Jahren - seit dem habe ich keinen Zug mehr betreten! Kundenbindung ist was anderes - Sozialverhalten auch - aus welcher Partei kommen nochmal die meisten Bahnmanager? Ach Gut! Egal! Der Zug ist abgefahren….
Es bräuchte nur mal einen Mutigen, der die Bahn (oder ein anderes Unternehmen, das sich automatisch verlängernde Abos anbietet) nach versäumter Kündigungsfrist auf Schadensersatz in Höhe des Beitrags für die verlängerte Laufzeit verklagt, und zwar notfalls bis zu letzten Instanz. Das Gesetz gibt mit § 214 Abs. 2 BGB (” Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.”), der vom Gesetzgeber absichtlich weit und weich formuliert wurde, auch die Möglichkeit, eine solche rechtzeitige Hinweispflicht für Unternehmen gerichtlich zu statuieren. Da das Gesetz modern und schwammig ist, ist eine solches Urteil auch möglich - aber genauso ein Gegenteiliges. Die vom Autor geforderte Hinweispflicht sollte außerdem genauso für Fälle gelten, in denen Energiegrundversorger Jahre lang keine Abrechnungen stellen und dann aufgrund der Grundversorgung einen extrem hohen Zahlungsanspruch, manchmal für zig Jahre rückwirkend, geltend machen. Von solchen Fällen sind in der Regel gerade “kleine Leute” betroffen, denen das sozialste Mietrecht nichts nützt, wenn sie mit einer nicht zu stemmenden Rechnung eines Energieversorgers betroffen sind.
Einzige Chance: Sofort nach Kauf der Bahncard die Bahncard kündigen. Verlängern kann man gegebenenfalls immer.
Ja, da bin ich voll bei ihnen - seit längerem witzelt man ja bei dem kürzel DB. Beliebt sind DBakel oder seit heute morgen DieBetrüger. Denn es geht wie bei den meiten börsennotierten Unternehmen nicht um irgendeine Verantwortung der Kundschaft gegenüber sondern nur um den Gewinn, den weiteren intransparenten Wachstum des Wasserkopfes und die Millionen Boni für die gierigen Vorstände. Für den Umgang mit dem “Konsumenten” empfiehlt sich das altbewährte Kunden - Konzept (KannUnsNieDirektErreichen) Und also ob es der dreisten Frechheiten dieses Vereins noch nicht genug wären - zockt man den Kunden nun auch noch mit abo-tricksereien ab. Mir fällt gerade wieder ein warum ich meinen alten klapprigen Benziner so mag…
Verehrter Herr Müller-Ullrich, erlauben Sir mir, dass ich Ihnen zu diesem Thema etwas widerspreche. Gerne glaube ich dass die 6 Wochen-Frist dazu gedacht ist, dass sie gerne vergessen wird. Jedoch leben wir im Smartphone-Computerzeitalter wo man nur nach Erhalt der Bahncard den Termin eintragen muss und man wird man rechtzeitig daran erinnert; abgesehen davon gibt es auch noch Kalender aus Papier. Dieses Versäumnis ist für Sie sehr ärgerlich aber alleine schuld daran ist nicht nur die Bahn. Dass ich hier die Bahn verteidige hat auch noch einen anderen Grund. Ein befreundeter Rollstuhlfahrer hat neulich die Bahncard für die erste Klasse gekauft weil es die zum Sonderpreis gab und er dies mal probieren wollte. Bei der ersten Fahrt erfuhr er dass die Rollstuhlzugänge derzeit nur in der 2. Klasse sind und ein Durchfahren zur 1. Klasse mit dem Rolli unmöglich ist. Nach der ersten schriftlichen Beschwerde hat die Bahn sofort diese Card zum Kauftermin rückwirkend gekündigt und den Preis zurückerstattet obwohl der Rolli-Kunde zwischenzeitlich mit dieser Karte zwei Fahrten in der 2. Klasse unternommen hatte. Er berichtete mir auch dass die Buchung für die Hilfe beim Ein- und Ausstieg immer sehr gut klappe und das Personal sehr hilfsbereit sei. Er sei schon mal ohne Anmeldung -wegen kurzfristiger Änderung seiner Pläne- am Bahnhof zur Heimriese erschienen, nur ca 40 Minuten vor Abfahrt, und die Bahnleute sind gerannt, haben das Gerät zum Einladen eiligst herbei gebracht und ihm in letzter Minute zum Einsteigen verholfen. Das muss auch gesagt werden und gehört zur Fairness. Danke.
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