Vielen Dank für diese Erinnerung, die Bahncard zu kündigen! Das wollte ich schon seit Jahren, aber immer wenn die Rechnung kam war es wieder mal zu spät dafür. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt!
Hinweis aus dem Vertragswesen: schliesst wer einen Vertrag ab, hat er die Vertragsbedingungen akzeptiert und ist selbst für seinen Teil des Vertrages verantwortlich. Wer Verträge nicht selbst händeln und Vertragsbedingungen nicht lesen bzw. nicht verstehen kann, muss sich einen Berufsbetreuer bestellen, der dies für die Person regelt. Ich selbst habe zwei Jahre nacheinander verschlafen rechtzeitig meine Bahncard zu kündigen. Mein Verschlafen habe ich der DB zu keiner Zeit angelastet. Und was den Vielvölkerstaat Schweiz betrifft: andere Länder, andere Sprachen, andere Bräuche :)
Ich habe eine weitere Variante des Abzockens erlebt: Mir wurde eine Bahncard geschenkt. Bei Nachfrage am Schalter erfuhr ich, dass ganze Kontingente verschenkt würden, manchmal an die Bewohner eines ganzen Dorfes. Ich nahm sie also an, da es sich harmlos anhörte. Kurz vor Ablauf der Karte teilte man mir mit, dass mein Abbonement um 1 Jahr verlängert sei, ich möge jetzt zahlen. Nach meinem Verständnis war ein Geschenk kein Abbonement. Proteste, Erklärungen des Sachverhalts und vorsorgliche Kündigung wurden ignoriert und mit Zahlungsaufforderungen beantwortet Mein Rechtsanwalt erklärte mir, dass allein meine Fahrtkosten zu ihm im nächsten Mittelpunktsort höher seien als die € 25,- für die Bahncard. Ich zahlte also. Seitdem ist die Bundesbahn in meinen Augen ein betrügerisches Unternehmen.
Ob Staatsbetrieb oder nicht. Eine automatische Verlängerung mit 6 Wochen Kündigungsfrist du dann noch fehlende Kulanz wegen nicht Einhaltung des Termins. Das ist kein Kundendienst !!!
Naja, auf den Staatsbetrieb Deutsche Bahn zu schimpfen, ist wohlfeil und ein Klassiker des Kleinen Mannes, seinen Unmut zu ventilieren. Und Monopolanbieter ist die DB schon lange nicht mehr, wie die zahlreichen privaten Unternehmen im Regionalverkehr zeigen. Die sind auch nicht besser, nur billiger. Und da sie, wie alle Anbieter im Regionalverkehr, ihre Züge durch die Landesverkehrsgesellschaften, also die öffentliche Hand, gestellt bekommen, sind sie billiger durch geringere Personalkosten.
Ging mir genau so vor 10 Jahren - seit dem habe ich keinen Zug mehr betreten! Kundenbindung ist was anderes - Sozialverhalten auch - aus welcher Partei kommen nochmal die meisten Bahnmanager? Ach Gut! Egal! Der Zug ist abgefahren….
Es bräuchte nur mal einen Mutigen, der die Bahn (oder ein anderes Unternehmen, das sich automatisch verlängernde Abos anbietet) nach versäumter Kündigungsfrist auf Schadensersatz in Höhe des Beitrags für die verlängerte Laufzeit verklagt, und zwar notfalls bis zu letzten Instanz. Das Gesetz gibt mit § 214 Abs. 2 BGB (” Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.”), der vom Gesetzgeber absichtlich weit und weich formuliert wurde, auch die Möglichkeit, eine solche rechtzeitige Hinweispflicht für Unternehmen gerichtlich zu statuieren. Da das Gesetz modern und schwammig ist, ist eine solches Urteil auch möglich - aber genauso ein Gegenteiliges. Die vom Autor geforderte Hinweispflicht sollte außerdem genauso für Fälle gelten, in denen Energiegrundversorger Jahre lang keine Abrechnungen stellen und dann aufgrund der Grundversorgung einen extrem hohen Zahlungsanspruch, manchmal für zig Jahre rückwirkend, geltend machen. Von solchen Fällen sind in der Regel gerade “kleine Leute” betroffen, denen das sozialste Mietrecht nichts nützt, wenn sie mit einer nicht zu stemmenden Rechnung eines Energieversorgers betroffen sind.
Einzige Chance: Sofort nach Kauf der Bahncard die Bahncard kündigen. Verlängern kann man gegebenenfalls immer.
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