Vollkommen richtig formuliert, so wird es kommen und wir alle schauen zu, schweigen bedeutet Zustimmung !
Es wäre doch eine wunderbare Gelegenheit für den Herrn Geisel wenn er sich in Vertretung der Kanzlerette mit einem vermummten Gegenprotestierer ablichten ließe. Noch besser wäre es, wenn Frau Merkel selber, wie ehedem vor dem Münchner Hbf. für ein Selfie posieren würde. Das würde glatt einen Fackzug der Antifa ersetzen.
...es ist keine Entscheidung gegen orientalische Hochzeiten, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz! Zumindest bei orientalischen Hochzeiten hat man in den Medien viel über Neuinfektionen erfahren, anders als bei der Großdemo vom 1.8.. Ist mehr als 2 Wochen her, da müsste es doch schon verlässliche Zahlen geben…
Das Infektionsschutzgesetz wurde am 19.06.2020 still und heimlich um den folgenden Satz ergänzt: “Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.” Ergo: Das Grundgesetz kann jetzt bei jeder noch so herbeifantasierten biologischen Bedrohungslage einfach aushebelt werden. Grundrechte waren einmal.
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