Archi W. Bechlenberg / 27.08.2020 / 11:00 / Foto: Pixabay / 114 / Seite ausdrucken

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Die Corona-Demonstration am 29.8.2020 in Berlin wurde verboten. Das war zu erwarten. Für den kommenden Samstag war eine erneute Versammlung gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Fantasie geplant. Sogenannte Gegendemonstrationen sind hingegen erlaubt. 

Der Berliner Innensenator Geisel erklärt dazu: „Das ist keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“

Eine Begründung, die auch für andere Anlässe, Ereignisse und Rechte ausbaufähig ist, schließlich kommt dem Infektionsschutz auf unabsehbare Zeit absoluter Vorrang zu. Hier ein paar Vorschläge:

„Das ist keine Entscheidung gegen das Wahlrecht, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“

„Das ist keine Entscheidung gegen das Eigentumsrecht, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“

„Das ist keine Entscheidung gegen freie Wahl des Wohn- und Arbeitsortes, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“

„Das ist keine Entscheidung gegen das Recht auf Kritik an der Regierung, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“

„Das ist keine Entscheidung gegen wissenschaftliche Erkenntnisse, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“

„Das ist keine Entscheidung gegen die Meinungsfreiheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“

„Das ist keine Entscheidung gegen die  Rechtstaatlichkeit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“

„Das ist keine Entscheidung gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“

ad infinitum.

Foto: Pixabay

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P.Neumann / 27.08.2020

Vollkommen richtig formuliert,  so wird es kommen und wir alle schauen zu, schweigen bedeutet Zustimmung !

Otto Sundt / 27.08.2020

Es wäre doch eine wunderbare Gelegenheit für den Herrn Geisel wenn er sich in Vertretung der Kanzlerette mit einem vermummten Gegenprotestierer ablichten ließe. Noch besser wäre es, wenn Frau Merkel selber, wie ehedem vor dem Münchner Hbf. für ein Selfie posieren würde. Das würde glatt einen Fackzug der Antifa ersetzen.

Jens Gühnemann / 27.08.2020

...es ist keine Entscheidung gegen orientalische Hochzeiten, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz! Zumindest bei orientalischen Hochzeiten hat man in den Medien viel über Neuinfektionen erfahren, anders als bei der Großdemo vom 1.8.. Ist mehr als 2 Wochen her, da müsste es doch schon verlässliche Zahlen geben…

Tobias Kramer / 27.08.2020

Das Infektionsschutzgesetz wurde am 19.06.2020 still und heimlich um den folgenden Satz ergänzt: “Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.” Ergo: Das Grundgesetz kann jetzt bei jeder noch so herbeifantasierten biologischen Bedrohungslage einfach aushebelt werden. Grundrechte waren einmal.

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