Archi W. Bechlenberg / 27.08.2020 / 11:00 / Foto: Pixabay / 114 / Seite ausdrucken

Willkommen in der DIR!

Die Corona-Demonstration am 29.8.2020 in Berlin wurde verboten. Das war zu erwarten. Für den kommenden Samstag war eine erneute Versammlung gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Fantasie geplant. Sogenannte Gegendemonstrationen sind hingegen erlaubt. 

Der Berliner Innensenator Geisel erklärt dazu: „Das ist keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“

Eine Begründung, die auch für andere Anlässe, Ereignisse und Rechte ausbaufähig ist, schließlich kommt dem Infektionsschutz auf unabsehbare Zeit absoluter Vorrang zu. Hier ein paar Vorschläge:

„Das ist keine Entscheidung gegen das Wahlrecht, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“

„Das ist keine Entscheidung gegen das Eigentumsrecht, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“

„Das ist keine Entscheidung gegen freie Wahl des Wohn- und Arbeitsortes, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“

„Das ist keine Entscheidung gegen das Recht auf Kritik an der Regierung, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“

„Das ist keine Entscheidung gegen wissenschaftliche Erkenntnisse, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“

„Das ist keine Entscheidung gegen die Meinungsfreiheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“

„Das ist keine Entscheidung gegen die  Rechtstaatlichkeit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“

„Das ist keine Entscheidung gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“

ad infinitum.

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Lena Martin / 27.08.2020

Es ist nicht zu fassen, was in diesem Land inzwischen geschieht. Ich hätte niemals für möglich gehalten, derartiges einmal erleben zu müssen. Warum lassen wir Bürger uns D A S gefallen??

Sabine Ehrke / 27.08.2020

Zusammengefasst: das ist keine Entscheidung gegen das Recht auf die Freiheit des Menschen, sondern eine Entscheidung für den Faschismus. Deutschland 2020.

Horst Kruse / 27.08.2020

Geisel war zu DDR - Zeiten Mitglied der SED . Klar , dass so einer keinerlei Umstellungsprobleme hat . Wie sagte doch der frühere Marinekriegsrichter Filbinger : ” Was damals Recht war , kann heute nicht Unrecht sein ! “

Volker Kleinophorst / 27.08.2020

Und: Das Infektionsschutzgesetz gilt auch ohne Infektionen. Wobei immer klar sein sollte: infiziert ist nicht erkrankt, erkrankt ist nicht gestorben, gestorben “im Zusammenhang mit Corona” ist Fake-News.

Stefan Schultz / 27.08.2020

Tja, so fängt es in jedem totalitären Staat an. Schrittweise werden die Grundrechte ausgehebelt. Immer natürlich im Namen des Guten. Die meisten Menschen merken gar nicht, auf was für einen Weg wir uns befinden und wohin uns dieser Weg am Ende führt. Es ist traurig zu sehen, dass die Menschen auch im 21. Jahrhundert dieselben Barbaren sind, wie sie es immer schon waren in der Geschichte voller Gewalt, Krieg und Leid.

Klaus Plöger / 27.08.2020

BERLIN Im rotrotgrünen Narrenhaus, da kamen die Irren zur Macht. Und beim Einspruch der Vernunft wird das Volk vorsorglich in eine Zwangsjacke oder Zelle gebracht.

P.Neumann / 27.08.2020

Vollkommen richtig formuliert,  so wird es kommen und wir alle schauen zu, schweigen bedeutet Zustimmung !

Otto Sundt / 27.08.2020

Es wäre doch eine wunderbare Gelegenheit für den Herrn Geisel wenn er sich in Vertretung der Kanzlerette mit einem vermummten Gegenprotestierer ablichten ließe. Noch besser wäre es, wenn Frau Merkel selber, wie ehedem vor dem Münchner Hbf. für ein Selfie posieren würde. Das würde glatt einen Fackzug der Antifa ersetzen.

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