Wovon hat Ahmed seinen Harem in Syrien finanziert?
Das sind ja keine Neuigkeiten, sondern in der alten Bundesrepublik gab es das schon lange. Das muss jetzt eine Weile so gären, damit der Wahnwitz reifen kann. Logisch konsequent wäre es, die Schüler in der Schule zu trennen, so daß die späteren Leistungsträger vernünftig lernen können und die späteren Leistungsempfänger sich beizeiten auf das Leben als Bienenkönig vorbereiten können. Die damit ein Problem haben, können sich derweil mit dem Gedanken trösten, dass irgendwann sowieso die Russen kommen.
Ich habe heute eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Stade geschickt: gegen Herrn Ahmad A. wegen Verstoß gegen §172 StGB (Doppelehe), § 176 (Kinderehe) und Art.3 GG (... alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, niemand darf wegen seiner Abstammung, Rasse, Herkunft, Religion benachteiligt oder bevorzugt werden) und gegen alle offiziell Beteiligten wegen Verstoß gegen § 339 StGB (Rechtsbeugung), die es Herrn Ahmad A. ermöglicht haben, die Mehrfachehe mit staatlicher Unterstützung in Deutschland auszuleben. Es kann doch nicht sein, dass Scharia-Recht zunehmend neben oder gar über deutschem Recht steht.
Was Sie beschreiben, sehr geehrter Herr Haferburg, beschreibt eine Farce! So “schafft sich Deutschland ab”. Aber die “Gutmenschen”, die “Wohltöner”, die “Gottgefälligen”, die - vermeintlichen “Nichtnazis”, sie werden behaupten, solche Überlegungen / solches Hinterfragen, solche Skepsis entstammen einem “Echoraum” und den Hirnen der verkorgsten Schaafe darin! Fragen nach Gesetzmäßigkeit ob “richtig oder falsch”, nach Belastungen und Logik zu stellen, ist entweder rechtsradikal, mindestens rechtspopulistisch oder es enstammt den Hirnen der “Andersdenkenden, der Kanalarbeiter. L.H.
Ja, der Fall dieser netten syrischen Familie gibt in vielerlei Hinsicht Anlaß zum Kopfschütteln. Deutsches Recht gilt zum einen offenbar nur für Deutsche - wie sonst wäre staatlich alimentierte und sanktionierte Polygamie möglich? Gleiches gilt wohl ebenfalls für gar nicht so seltene Ehen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen unter Muslimen. Der Rechtsstaat schaut halt nicht so genau hin oder toleriert diese stillschweigend. Wie konnte ein Analphabet eigentlich die vielen Paragrafen des Asylrechts durchdringen und erfolgreich klagen? Vermutlich mit engagierten Helfern aus der Flüchtlingsarbeit. Die wollen jetzt natürlich erst einmal im Hintergrund bleiben. Ebenfalls stellt sich die (rhetorische) Frage, ob das “bedingungslose Grundeinkommen” für Teile der Bevölkerung bereits eingeführt worden ist? Kein Deutschkurs, kein Integrationskurs, keine Anstrengung, eine bezahlte Tätigkeit aufzunehmen (wenn das alles so stimmt) - besser geht es nicht. Mancher Hartz-IV-Bezieher wünschte sich das sicherlich auch - Grundeinkommen und vom Amt in Ruhe gelassen werden. Alles in allem wirkt der Fall so, als ob es sich um Satire handelte - springt gleich ein “Titanic-“Redakteur aus der Kulisse? Aber, Hand aufs Herz: wer lacht hier über wen? Wer 2015 noch dachte, daß Äusserungen wie “Mama Merkel baut uns Häuser und Wohnungen” Wunschdenken wären, sieht nun: genau so ist es und damit nicht genug. Wer glaubte, dass irgendwann einmal sachliche Debatten in dieser Frage möglich wären, stellt fest: Diskutieren ist nicht erwünscht. Statt Sachargumenten zählen “Haltung” und “Moral”. Welches jeweils die “Richtige” ist, legen die “Meinungsmacher” fest. Wem das nicht genügt, der zieht schnell die routinierte Empörungsmaschinerie (und anderes, womöglich) auf sich. Warum und zu welchem Ende für dieses Land und seine Bürger dies alles statt findet, bleibt das Geheimnis der treibenden Akteure. Kein Geheimnis ist jedoch, wer für alle diese Kosten (offene und verdeckte, finanzielle, gesellschaftliche, kulturelle und politische) aufkommen muss. Werden Ahmad und seine Familie nach Kriegsende wieder zurück in die Heimat ziehen, um beim Wiederaufbau des Landes zu helfen?
Es geht nicht um Gefühle sondern um viel mehr. Menschen, die möglicherweise lange selbst in das Sozialsystem eingezahlt haben, Kinder großgezogen haben oder viele Familienmitglieder haben, die alle einzahlen werden massiv drangsaliert und um die, ihnen rechtmäßig zustehende Unterstützung geprellt. Sie werden massiv unter Stress gesetzt und schikaniert durch unrechtmäßige und sogar rechtswidrige Sanktionen bis hin zur Kürzung auf Null (!!!) incl. Einstellung der Mietzahlungen (den Fall habe ich selbst erlebt). Dieser Stress macht die Betroffenen krank, ohne Rechtsanwalt ist der gewöhnliche Hartzer heute verloren, während bei Eingereisten zweifelhafter Herkunft und Motivation alle Regeln außer Kraft gesetzt werden. Dazu wird permanent gefordert, diese Menschen uns gleich zu stellen, man dürfe sie nicht ungleich zu den Einheimischen behandeln (siehe Barley zur Essener Tafel). Das nennt man gemeinhin Zynismus.
Der Beitrag ist sehr schön, hat aber an einer Stelle einen erheblichen Fehler, der die Story noch viel schlimmer macht. Für die Ehe mit der vierten Frau in Syrien muss Ahmad keineswegs nach Syrien reisen. Das muss selbst die vierte Frau nicht. In islamischen Ländern - auch in Syrien - gibt es die sogenannte Eheschließung in Stellvertretung (Handschuhehe), und die anerkennt die deutsche Rechtslage (siehe Artikel 11 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch - EGBGB). Das heißt, dass Rechtsgeschäft (und dazu gehört eine Eheschließung) ist auch dann in Deutschland gültig geschlossen, wenn es nach dem Ortrecht seiner Vornahme wirksam ist. Ahmad und ggf. seine neue Frau müssen nur eine Vollmacht zur Eheschließung in Syrien für bevollmächtigte Personen unterschreiben (bei einem Notar in Deutschland oder der Auslandsvertretung des Landes, in dem geheiratet werden soll), in der der Eheschließungswille mit einem konkret benannten Ehepartner erscheint und werden dann dort durch eben diese Vertreter auch für den deutschen Rechtsbereich wirksam verheiratet. Auch die Regelungen des Artikel 13 EGBGB, wonach sich die Eheschließungsvoraussetzungen nach dem Heimatrecht richten, ändern selbst dann nichts daran, wenn Ahmad eine deutsche Frau in Stellvertretung heiratet. Erstens ist er syrischer Moslem und darf das nach seinem Heimatrecht und selbst wenn man aufgrund seines Flüchtlingsstatusses das deutsche Personalstatut unterstellen müsste, stuft das deutsche Recht eine bigamisch geschlossene Ehe nicht als nicht exstent ein, sondern allenfalls als aufebbar, also erst einmal bestehend. Kinder aus einer solchen Ehe bleiben dann auf jeden Fall Kinder dieser Ehe, auch wenn sie im Einzelfall mittels eines aufwändigen Gerichtsverfahrens aufgehoben werden sollte. Erst wenn die vierte Frau in Syrien die Mehrehe schließt, ist es eine absolute Nichtehe nach syrischem Ortsrecht und damit auch in Deutschland nicht existent.
Ich bedanke mich auch sehr, sehr bei “Mama Merkel” für die Zustände in Deutschland. Einer meiner Söhne, seelisch behindert und in einer Werkstatt für Behinderte arbeitend, muss übrigens demnächst aus seiner sozialtherapeutischen Wohngruppe ausziehen, weil seine Zeit dort abgelaufen ist. Für den Fall, dass er nicht rechtzeitig eine Sozialwohnung findet, wurde ihm mitgeteilt, dass er dann ins Obdachlosenheim müsse.
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