Sie glauben doch nicht wirklich, Herr Steinhövel, dass Maas sich auch nur einen Deut darum schert, was andere von seinem Gesetz halten?
Bei dem Schaden, der mit diesem “Gesetz” angerichtet würde, sollte man besser von einem “Netzdurchseuchungsgesetz” sprechen: Es durchseucht das Klima durch Angst, Unklarheit, Beschneidung von freier Meinung durch vorlaufenden (Lösch-)Gehorsam etc. Henryk M. Broder hat einen Vorschlag präsentiert bzw. weitergegeben, der das Problem doch ganz anders lösen könnte: Aufhebung der Anonymität. Veröffentlichungen nur mit voller Namensnennung. Meinungsäußerung mit offenem Visier: Da würde sich vieles wie von selbst klären - und alles andere, wie sonst auch - juristisch geklärt werden müssen ... Ich bin gespannt, ob die kompetenten Warnungen Steinhöfels u.a. die Abgeordneten noch beeinflussen werden, zum Maas-Entwurf NEIN zu sagen.
Hallo, Herr Steinhöfel, wir leben in einer Demokratie, der Wähler hat sich für diese Konstellation entschieden! Was und wie diese von ihm Beauftragten abziehen liegt alleine in deren Ermessen und der Rechtslage. Und da wird es kritisch, lt. dem GG gibt es keine Zensur und auch einige andere Mißachtungen von Rechten und Gesetzen, wie auch der rechtlichen Mißachtung von Abkommen und Vereinbarungen durch die Legislative. Nur vermisse ich ein Widerstand und Einschreiten der Jurajongleure um nicht zu sagen der Rechtsverdreher. Da liegt aus meiner Sicht das Problem. Vom kleinen Mann, und dazu zähle ich mich auch, wird Zivilcourage erwartet und nicht nur Worte zur Behebung von Entgleisungen. bis zur Installation von Orwells Vorstellungen dürfte es nicht mehr allzu lange dauern, die Vorboten sind schon sichtbar.
Sehr geehrter Herr Steinhöfel, kurz und auf den Punkt gebracht, Ihr Gesetzentwurf. Genau, wie seinerzeit der Vorschlag von Friedrich März für ein reformiertes Steuergesetz - auf dem Bierdeckel. Gesetzgebung kann so einfach, aber dennoch effizient sein. Wir brauchen endlich Menschen mit klarem Sachverstand in den jeweiligen Ministerien und nicht, wie üblich, ein Personalkarussell, welches nach der Bundestagswahl wieder gedreht wird und je nach Stehenbleiben wird die Ministerin/der Minister eingesetzt.
Der Gegenentwurf ist eine echte Katastrophe: er erkennt genausowenig wie das Zensurgesetz von Heiko Maaslos, daß die Feststellung eines rechtswidrigen Inhaltes allein und ausschließlich durch die Justiz erfolgen kann. § 3 Absatz 1 des Vorschlages überbürdet genau die Last der Feststellung eines “rechtswidrigen Inhaltes” dem Anbieter. Wir haben doch in den letzten Monaten zunehmend gesehen, daß Facebook auch nicht rechtswidrige Inhalte löscht oder den Teilnehmer sperrt. Damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. In dem entscheidenden Punkt unterscheidet sich der alternative Vorschlag nicht vom Zensurgesetz von Herrn Maaslos. § 3 Absatz 1 muß lauten: Anbieter sozialer Netzwerke sind verpflichtet, unverzüglich nach Kenntniserhalt diejenigen Einträge zu löschen, deren Rechtswidrigkeit durch eine rechtskräftige Entscheidung eines inländischen Gerichtes festgestellt worden ist. Ich kann mir nicht erklären, warum ein Unterschied gemacht werden soll zwischen Veröffentlichungen in der Presse und sozialen Netzwerken. Wir brauchen kein Gesetz : wenn z.B. in der Boulevardpresse durch Papparazzi Nacktfotos von Prominenten veröffentlicht werden, müssen die Geschädigten eben einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung stellen. Niemand kommt auf die merkwürdige und natürlich falsche Idee, die solche Fotos veröffentlichende Zeitung oder Zeitschrift könne verpflichtet werden, “rechtswidrige Inhalte” nicht zu veröffentlichen. Die Frage, was “rechtswidrig” ist oder nicht, ist oft eine äußerst schwierige Frage, zumal es bei der Äußerung in politischen Fragen sehr schwierig sein kann, zu entscheiden, ob eine Äußerung durch Art. 5 GG gedeckt ist oder nicht. Der Fehler liegt deshalb darin, daß diese komplizierten Fragen unter Umgehung der Justiz - und damit unter Umgehung der Gewaltenteilung - entzogen werden.
@ Thomas Berger Im Saarland geht sowas. Der saarländische Justizminister der letzten Legislaturperiode, dem man jetzt Gott sei Dank diese Verantwortung abgenommen und ihn auf Umwelt- und Verbraucherschutz beschränkt hat, war nicht mal Jurist, sondern Steuersekretär - aber ebenfalls mit “ausgeprägter Parteienschleimspur”. So eine Besetzung dürfte einzigartig in Deutschland gewesen sein.
Hr. Berger: Nein, Nein - Der Justizminister hat immerhin 1 Jahr bei FORD am Band gearbeitet. Das qualifizierte ihn hinreichend um die Saar-SPD ca.10 Jahre lang äußerst erfolglos zu führen. Zum Justizminister wurde er aus zwei Gründen: 1) war er einfach dran (was kümmert denn die Politik Qualifikation) und 2) wollte man der SPD an der Saar wieder einen Hoffnungsschimmer geben ... Es war also nur logisch in aus Saarbrücken wegzuloben.
Herr Steinhöfel, vielen Dank, dass Sie in Ihrem Beitrag das Link zur Tagesordnung des BT gesetzt haben. Ich habe da gerade angefangen hinein zu lesen, und da wird’s einem ja schon auf den ersten Zeilen grün im Gesicht. Dagegen muss etwas passieren. Ich denke, jeder, der die ersten Zeilen auf sich wirken lässt, kommt rein intuitiv schon zu dem Schluss, dass es für justiziable Inhalte und Beleidigungen bereits Strafgesetzbücher gibt, und jeder, der sich nachgewiesener Massen beleidigt sieht, kann vor Gericht ziehen - alles andere ist Kindergarten!
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