Ich sage es jetzt so direkt wie möglich, um keinerlei möglichen (Fehl)Interpretationen Raum zu lassen: Man muss Menschen aus anderen Kulturkreisen, die andersartig sozialisiert sind und unter anderen Umständen die Fassung oder sogar den Verstand verlieren, anders testen, als Kartoffeldeutsche. Unser gesamter Apparat ist auf die Verhältnisse in Deutschland mit seinen typisch deutsch sozialisierten Bürgern fokussiert. Menschen aus anderen Kulturkreisen mit anderer Sozialisation lassen sich dadurch nicht immer sauber erfassen und kategorisieren. Dies gilt für die Psychoanalyse genauso wie auch für die Strafverfolgung. Nicht alle Menschen auf diesem Planeten sind gleich. Sie sind eben anders sozialisiert. Lässt man anders sozialisierte Menschen nun in Massen ins Land, muss man seine Analysemethoden anpassen, sonst greifen sie nicht und führen zu falschen Ergebnissen. Zum Vergleich: Mit einem Aids Test kann ich auch keine Coronainfektion nachweisen und umgekehrt. Dass Muselmanen tendenziell eine “kurze Zündschnur” besitzen und viel schneller und härter selbst wegen Kleinigkeiten ausrasten als der Durchschnitt, ist weitgehend bekannt und wird niemand mit Erfahrung leugnen. Und das muss ja eine Ursache haben. Eine Ursache, die bei uns keiner hören will, weil sie dem linkspolitischen Mantra widerspricht, dass alle Menschen gleich wären. Die Sozialisation von Menschen weicht international bisweilen derart massiv ab, dass man von Gleichheit nicht mehr reden kann. Also sollte man sie auch nicht gleich testen.
Ich habe das nur oberflächlich geprüft, aber ich denke, dass das Landgericht (dort war wohl die Berufung anhängig) nicht nach § 126a StPO die Unterbringung anordnen konnte. Denn es gab - wohl - keine Anhaltspunkt, dass die Tat, wegen der der Angeklagte angeklagt war (also der Diebstahl mit Körperverletzung) im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20, § 21 StGB) begangen wurde. Da kann das Gericht nicht einfach sagen: Okay, der Angeklagte U-Häftling hat JETZT einen an der Klatsche und daher gehe ich davon aus, dass er das auch schon zur Tatzeit war. Und § 126 a StPO setzt das ja gerade voraus. Das geht also nicht. Sicherlich hätte man eine sofortige Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung veranlassen können (oder es zumindest versuchen können) und dann vom zuständigen Gericht (Amtsgericht als Vormundschaftsgericht) diese bestätigen lassen können nach § 12 HmbPsychKG. Wer die dafür zuständige Behörde ist, weiß ich nicht. Es könnte aber durchaus sein, dass der Angeklagte / Irre hier durch eine Gesetzeslücke gefallen ist. Normalerweise nimmt ja die Vollzugspolizei den gewalttägigen Irren und sperrt ihn in die Psychiatrie, dann kommt der Amtsrichter und bestätigt das. Hier war der Irre ja schon in Gewahrsam und die haben - wie bei U-Haft üblich - sehr empfindlich reagiert, als der Haftbefehl aufgehoben wurde. Man muss sich klar machen: Wenn ein U-Häftling ohne Haftbefehl auch nur 1 Minute zu lange in Haft bleibt, machen sich die Justizbediensten oder die JVA-Leitung selbst strafbar. Da gucken dann alle nur drauf, den U-Häftling alsbald in die Freiheit zu entlassen, welche Gefahr der darstellt, ist wurscht. U-Haft dient ja nicht dazu, eine konkrete Gefahr abzuwehren, die von Irren ausgeht, dafür gibts das HmbPsychKG und § 126a StPO. Wünschenswert wäre es aber gewesen, dass nachdem eine Psychosen bei dem sehr auffälligen U-Häftling festgestellt worden sind, die “zuständige Behörde” nach dem HmbPsychKG informiert worden wäre. Datenschutz?
Mich würde interessieren, ob es überhaupt eine regelmäßige kritische Evaluierung der Therapieergebnisse in der forensischen Psychiatrie gibt, d.h. wie hoch ist die Rückfallquote? Möglicherweise wäre es zum Schutz der Bevölkerung besser, die Täter nach schweren Straftaten lebenslang im normalen Strafvollzug wegzusperren. Und weil in einigen Forumsbeiträgen immer wieder die Entscheidungen von achtzig Prozent der Wähler für ein „ weiter so“ angesprochen werden: Der Kölner Psychiater Manfred Lütz zitiert in einem seiner Bücher die Anekdote, in der ein Psychiater gefragt wird: „ Sagen Sie, Herr Professor, was ist eigentlich normal? Antwort: Normal ist leichter Schwachsinn.“- Das erklärt wohl vieles.
Herr Meins. So viele Worte die Sie hier brauchen, um eine einfache Tatsache darzustellen, ist gleichzusetzen mit der völlig aus dem Ruder gelaufenen Struktur der sogenannten Flüchtlingspolitik in diesem Lande. Wenn der sogenannte Rechtsstaat seine Arbeit ordentlich machen würde und die allererste Frage richtig beantworten würde, nämlich asylberechtigt ja/nein und in diesem Falle bei nein , mit sofortiger konsequenter Abschiebung reagieren würde, wären alle anderen Fragen und Strukturen überflüssig. Und Sie müssten diesen menschlichen Müll nicht auch noch erklären. Denn, wer sich so kriminell und abstoßend in dem Land verhält in dem er angeblich Schutz sucht, den kann ich leider nicht anders bezeichnen. Der hatte seine Daseinsberechtigung im Land hier schon bei seiner ersten Straftat verloren. Man beklaut seinen Gastgeber nicht! Diese ganze Flüchtlingsindustrie, mit ihren zahllos Profitierenden, bis zum letzten Knastpsychologen, sind mit Schuld am Tod dieser beiden jungen Menschen! Weil eben alle dieses nichtfunktionierende und völlig ineffektiv System am laufen halten. Und kein Politiker der Systemparteien wird sich den Schuh anziehen und persönlich sich dagegen Positionieren. Die Regierung und der Bund lädt großzügig ohne Grenzen ein und die Gemeinden dürfen es ausbaden. Es gibt ungefähr 600 Ausländerbehörden in Deutschland. Die sind weder miteinander verbunden, noch gibt es einen Zentralcomputer, noch werden von allen Fingerabdrücke genommen. Handy darf nicht ausgelesen werden, auch wenn keine Papiere da sind. Usw usf! Es ist so gewollt! Weil dann kann niemand Schuld sein. Ganz einfach. Dafür werden Tote billigend in Kauf genommen. Die Beiden könnten noch leben!
Die Folgeprobleme sind enorm. Die Multikulturalität als Verständigungshemmnis wird gerne unterschätzt, Dr. Brauer, Stimmt; auch vom Dr. Meins oben, nedwahr. Das Leid, das verursacht wird ebenfalls. Falls man sich den Stationsalltag vorstellt, den solch’ ein Täter produziert, wird es zappenduster. Die Kliniken vermeiden solche Patienten um nahezu jeden Preis. Das heißt: Die Allgemeinheit hat sie um die Ohren.
@Silvia Orlandi….. 93,7 Prozent der Wahlschafe in Brokstedt haben Blockparteien gewählt….noch Fragen ??
Wenn man bedenkt, daß es 2016 in den Magrebstaaten Generalamnestien gab. Dafür gesorgt wurde, daß Straftäter und Insassen von Psychiatrien freigelassen wurden, ergibt das schon einen Eindruck. Vor Jahren wurde noch über Kindersoldaten in Afrika berichtet. Schwarze Axt Nigeria usw. Syrien, Irak, Afghanistan nicht vergessen. Es beschleicht einem da ein seltsam Gefühl. Vielleicht sind es nicht nur” Apotheker” und “Ärzte”, die da so den Weg angetreten haben und unser Land bereichern, wie die Industrie und Politik uns verkündet haben. Wertvoller als Gold haben die doch gejubelt. Wer weiß das schon?? Wer will es wissen?
Wenn man bedenkt, daß es 2016 in den Magrebstaaten Generalamnestien gab. Dafür gesorgt wurde, daß Straftäter und Insassen von Psychiatrien freigelassen wurden, ergibt das schon einen Eindruck. Vor Jahren wurde noch über Kindersoldaten in Afrika berichtet. Schwarze Axt Nigeria usw. Syrien, Irak, Afghanistan nicht vergessen. Es beschleicht einem da ein seltsam Gefühl. Vielleicht sind es nicht nur” Apotheker” und “Ärzte”, die da so den Weg angetreten haben und unser Land bereichern, wie die Industrie und Politik uns verkündet haben. Wertvoller als Gold haben die doch gejubelt. Wer weiß das schon?? Wer will es wissen?
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