Wolfgang Meins / 17.02.2023 / 12:00 / Foto: Pixabay / 40 / Seite ausdrucken

Das Attentat von Brokstedt – eine vorläufige psychiatrische Bestandsaufnahme

Nach dem Attentat von Brokstedt offenbaren die zuständigen Behörden in zwei Bundesländern eine ganze Versagenskette und schieben sich die Verantwortung gegenseitig zu. Aber auch die psychiatrische Einschätzung des Täters durch Psychiater, Gutachter, Gerichte und Gefängnisleitung wirft multiple Fragen auf.

Nur langsam entsteht nach offiziellen Verlautbarungen und etlichen Medienberichten – vor allem denen des NDR – ein etwas umfassenderes und klareres Bild des Attentäters Ibrahim A., der am 25. Januar dieses Jahres im Regionalzug zwischen Kiel und Hamburg ein Blutbad mit zwei Toten und mehreren Verletzten anrichtete – mit einem wenige Stunden zuvor in einem Kieler Supermarkt erstandenen Messer. Wichtige Fragen sind aber immer noch offen, teils noch gar nicht gestellt. 

Zur kriminellen Vorgeschichte des Ibrahim A. sei hier lediglich erwähnt, dass er als damals bereits mehrfach und auch einschlägig Vorbestrafter für eine (erneute) gefährliche Körperverletzung mittels Messer – am frühen Abend des 18. Januar 2022 – eine Strafe von einem Jahr und einer Woche Gefängnis erhielt. Die eine Woche möglicherweise (das Urteil liegt mir nicht vor) wegen eines seinerzeit mitverhandelten Ladendiebstahls. Trotz dieses milden Urteils eines Hamburger Amtsgerichts legte der Anwalt von Ibrahim A. Berufung ein – über die bis zur eilig anberaumten und vorzeitigen Entlassung aus der U-Haft in Hamburg-Billwerder zum 19. Januar dieses Jahres immer noch nicht entschieden worden war. Der Informationsfluss zwischen Hamburg und Kiel habe gestockt, so heißt es. 

Da die Berufung nur zu einer Verringerung des Strafmaßes hätte führen können – die Staatsanwaltschaft hatte ja keine Berufung eingelegt –, muss aber allen Beteiligten klar gewesen sein, dass der am 21. Januar 2022 in U-Haft genommene Täter Ende Januar 2023 die Strafe abgesessen hätte. Warum dann der Haftbefehl von der zuständigen Berufungsrichterin am Landgericht so kurzfristig aufgehoben und damit die Entlassung Knall auf Fall eine gute Woche vor dem regulären Haftende angeordnet wurde, erschließt sich mir nicht. Gute Führung des Häftlings, dazu unten mehr, dürfte jedenfalls nicht der Grund gewesen sein. 

Elend der deutschen Migrationspolitik

Weitgehend ausgespart bleiben soll im Folgenden das sich auch bei diesem Fall wieder einmal offenbarende Elend der deutschen Migrations- und Asylpolitik, mit häufig wechselnden behördlichen Zuständigkeiten, riesigem Verwaltungsaufwand, zwischenbehördlichen Kommunikationsproblemen und strafrechtlicher Großzügigkeit, vor dem Hintergrund der über die Jahre gewachsenen und sich verfestigten Unfähigkeit und vor allem Unwilligkeit der Politik, eingewanderte Straftäter abzuschieben – ungeachtet aller Hindernisse.

Im Gegensatz zu etlichen ähnlich gelagerten Taten von Migranten aus bestimmten Regionen Afrikas oder Asiens schien zunächst bei dem tatsächlich oder vielleicht bloß vermeintlich – dieser Frage wurde von den Behörden nicht nachgegangen – staatenlosen, aus dem Gazastreifen stammenden Palästinenser Ibrahim A. weder ein von Islamismus noch einer schweren psychischen Störung getragenes Motiv eine Rolle zu spielen. Auch wenn bei vielen kritischen Zeitgenossen in den letzten Jahren vielleicht der Eindruck entstanden ist, dass Politik, Medien und Gerichte zu bereitwillig eine psychische Störung – meist eine wahnhafte Schizophrenie – als Ursache der Gewalttaten von Migranten zu akzeptieren bereit sind, weil dann Täter und damit die Tat rasch und meist anhaltend aus dem Focus der Öffentlichkeit verschwinden, gilt es zu berücksichtigen, dass eine Schizophrenie in westlichen Ländern bei Migranten deutlich häufiger vorkommt als bei der autochthonen Bevölkerung: je nach Herkunftsland oder -region der Migranten etwa zwei- bis fünfmal. Das ist um so bemerkenswerter, als ansonsten die Schizophrenie weltweit etwa gleich häufig auftritt. Aber dieses spezielle Thema soll hier nicht vertieft werden. Näheres dazu findet der interessierte Leser zum Beispiel hier und hier.  

„Ein furchtbar anstrengender Beschuldigter“

Bei dem Täter von Brokstedt schien es sich zunächst um einen, vereinfachend ausgedrückt, rein bösen Täter zu handeln, mit wahrscheinlich stark ausgeprägten dissozialen Persönlichkeitszügen, wie sie bei Gefängnisinsassen häufig nachweisbar sind. An dieser Einschätzung des Täters hielt ich zunächst weiter fest, trotz der nach und nach an die Öffentlichkeit gelangenden Details seines Verhaltens während der Haft: ein kaum oder gar nicht Deutsch sprechender und ein, so der zuständige Hamburger Staatsrat, „furchtbar anstrengender Beschuldigter“, insgesamt jedoch ohne Hinweise auf „extremistische Einstellungen“.

Ein anonym bleibender Vollzugsbeamter schilderte ihn gegenüber dem NDR folgendermaßen: „Er war ein sehr anstrengender Insasse, wie er auf dieser besonderen Station leider vielfach vorkommt, der gegen die Wände klopfte, die Beamten beschimpfte – und das tatsächlich 24 Stunden lang“. Die Hamburger Justizbehörde beschrieb ihn als „auffällig“ und als jemanden, der andere Häftlinge und auch Justizvollzugsbedienstete provoziert und beschimpft habe und zudem sowohl „Stimmen“ als auch „Klopfen“ gehört habe. Die Information, dass sich Ibrahim A. während der U-Haft in längerer ambulanter psychiatrischer Behandlung befand, weckte dann jedoch gewisse Zweifel an meiner bisherigen Einschätzung, dass bei dem Täter von Brokstedt keine strafrechtlich relevante psychische Störung vorliege. 

Ein Psychiater der Hamburger Universitätsklinik (UKE) – genauer: aus dem Institut für Sexualforschung, Sexualmedizin und Forensische Psychiatrie; Arbeitsbereich Gefängnispsychiatrie – hatte den Ibrahim A. insgesamt 16-mal, zuletzt am Tag vor der Entlassung, zu Behandlungszwecken aufgesucht. So weit, so gut. Unter welcher Diagnose diese Behandlung erfolgte, wurde bisher nicht mitgeteilt, aber es seien Neuroleptika verordnet worden. Diese Medikamentengruppe wird vorzugsweise in der Behandlung der Schizophrenie und verwandter Störungen eingesetzt. Der Psychiater, so berichtete der NDR ungerührt, sei von der Entlassung überrascht worden. Noch am Tag vor der Entlassung habe er Ibrahim A. im Gefängnis aufgesucht und einen Folgetermin vereinbart, ausgerechnet für den 25. Januar, den Tag des Attentats. 

Erstaunliche Einlassungen eines Mediziners

Diese Einlassung des Mediziners ist mehr als erstaunlich, denn ein im Gefängnis tätiger Psychiater muss doch den voraussichtlichen oder fixen Entlassungstermin für seine Therapieplanung stets parat haben. Denn schließlich ist die Entlassung ein ganz zentrales Thema, nicht nur wegen der Frage, in welchem Setting die Behandlung gegebenenfalls fortgesetzt werden kann. Sollte bei einem offensichtlich psychisch stark derangierten Häftling wie Ibrahim A. nicht vielleicht ein gesetzlicher Betreuer vor der Entlassung installiert werden? Oder zumindest der zuständige Sozialpsychiatrische Dienst informiert werden, zumal der auch aufsuchend tätig werden kann?

Dieser behandelnde Psychiater, so der NDR weiter, habe beim letzten Behandlungstermin, also einen Tag vor Entlassung, ausdrücklich festgestellt, dass von Ibrahim A. keine Selbst- oder Fremdgefährdung ausgehe. Diese Feststellung will er aber lediglich im Hinblick auf eine fortgesetzte Inhaftierung getroffen haben, denn von einer anstehenden Entlassung habe er ja nichts gewusst. Dabei versteht sich von selbst, dass die psychiatrischen Beurteilungskriterien und deren Gewichtung im Hinblick auf das Gefährdungspotenzial eines Patienten ganz wesentlich auch davon abhängen, ob der sich nun in Freiheit oder aber in der Einzelzelle einer Spezialabteilung für schwierige Häftlinge befindet. 

Einige Fragen

Wenn es aber tatsächlich so gewesen sein sollte, wie es der während der Haft behandelnde Psychiater behauptet, würden sich einige Fragen stellen: Warum wurde der Psychiater nicht von Seiten der Anstaltsleitung über den vorgezogenen Entlassungstermin informiert? Und, warum hat die Leitung ihn nicht ausdrücklich zu einer Einschätzung von Fremd- und Selbstgefährdung im Hinblick auf die kurz bevorstehende Entlassung aufgefordert? Präziser formuliert: Kann der ja offensichtlich an einer eher schwereren psychischen Störung erkrankte Häftling wie geplant in die Freiheit entlassen werden oder muss er wegen Fremdgefährdung, nötigenfalls auch gegen seinen Willen, aus der Haftanstalt mit dem Zuführdienst direkt in die geschlossene Abteilung einer Hamburger Psychiatrischen Klinik verbracht und dort so lange behandelt werden, bis keine Fremdgefährdung mehr vorliegt bzw. die verantwortlichen Ärzte und der dort zuständige Richter davon begründet ausgehen können.

Da Ibrahim A. zum Entlassungstermin seine Strafe abgesessen hatte, wäre eine Verlegung in eine Forensische Psychiatrie nach meinem Kenntnisstand rechtlich nicht mehr möglich gewesen, sondern nur eine Überführung in die „normale“ Allgemeinpsychiatrie. Das wiederum führt zu der Frage, ob nicht angesichts der Schilderungen eines durchgehend psychisch auffälligen Häftlings und einer damit wahrscheinlich nicht sonderlich erfolgreichen Behandlung des UKE-Psychiaters eine frühere Verlegung in die Hamburger Forensische Psychiatrie angezeigt gewesen wäre.  

Ein problematisches psychiatrisches Gutachten

Meine ursprüngliche Einschätzung, dass es sich bei dem Attentat im Regionalzug nicht um das Verbrechen eines schwer psychisch Gestörten handelte, wurde jetzt – wahrscheinlich endgültig – erschüttert durch eine weitere Tatsache: Im Rahmen des Prozesses vor einem Amtsgericht in Hamburg wegen gefährlicher Körperverletzung erfolgte im Juli 2022, ein halbes Jahr nach der Tat, eine psychiatrische Begutachtung des Täters durch den Hamburger psychiatrischen Sachverständigen Dr. Brack – mit dem Ergebnis einer vollen Schuldfähigkeit des Täters. Gegenüber dem NDR äußerte sich Dr. Brack dazu wie folgt: „Herr A. war während seiner Inhaftierung durchgehend fast (Anm.: also von Januar bis Juli 2022) psychisch äußerst auffällig. Zur Zeit meiner Begutachtung im Juli 2022 war er sicher erkrankt an einer Abhängigkeitserkrankung (Anm.: Kokain) und zum zweiten stellte sich das Erkrankungsbild einer wahnhaften Störung bzw. psychotischen Reaktion im Rahmen der Inhaftierung dar.“ 

Auch wenn ich sicherlich kein hochrangiger Experte zu forensisch-psychiatrischen Problemen bin, da meine langjährige Sachverständigentätigkeit nur vergleichsweise selten auf strafrechtlichem Gebiet angesiedelt war, drängten sich mir bei den Äußerungen des Dr. Brack sofort zwei fachliche Fragen auf: 

Erstens, wie sicher konnte sich der Gutachter sein, dass nicht bereits vor der Inhaftierung psychotische und/oder wahnhafte Symptome vorlagen? Denn es handelte sich ja um einen nicht oder kaum Deutsch sprechenden, obdach- und bindungslosen und schon wegen der psychotischen Symptomatik nur eingeschränkt kooperativen Probanden, zudem wahrscheinlich ohne psychiatrische Vorberichte oder andere wirklich aussagefähige Beobachtungen.

Zweitens, scheint es Dr. Brack, der sich in seinem gesamten ärztlichen Berufsleben bis heute ganz vorrangig mit Suchtproblemen beschäftigt hat, nicht bekannt zu sein, dass in der forensischen Psychiatrie bereits seit geraumer Zeit Konsens ist, dass es ein eigenständiges Krankheitsbild im Sinne einer „Haftpsychose“, bzw. einer psychotisch-wahnhaften Reaktion auf die Haftbedingungen, nicht gibt. Vielmehr handelt es sich dabei so gut wie immer um „echte“ Psychosen, also in den meisten Fällen um eine Schizophrenie, die sich während der Haft erstmals entwickelt hat oder deren schon länger bestehende Symptome bisher fehlgedeutet wurden, etwa als bloß kulturspezifisches Verhalten oder als Wirkung von Alkohol oder Drogen.  

Multipler Erklärungsbedarf

Wie meist bei solchen – in den letzten Jahren gehäuft vorgekommenen – tragischen Ereignissen fördert die Aufarbeitung, so sie denn umfassend und zumindest überwiegend öffentlich zugänglich erfolgt, zahlreiche Unzulänglichkeiten oder auch Unterlassungen zutage. Nach der Sitzung des Justizausschusses der Hamburger Bürgerschaft vom 15. Februar bilanziert die Welt treffend: „Unterm Strich sind nicht nur die Ausländerbehörden derzeit am Limit. Auch alle anderen an derartigen Fällen beteiligten Behörden kommen den an sie gestellten Anforderungen nicht mehr hinterher“. Dem ist in der Tat nichts hinzuzufügen. Außer vielleicht die Ergänzung, dass das wohl auch für die hier tätig gewordenen Gerichte, Psychiater und die Gefängnisleitung gilt. 

Nach der hier vorgelegten – aufgrund der noch lückenhaften Erkenntnislage erst vorläufigen – psychiatrisch grundierten Bestandsaufnahme im Fall Ibrahim A. harren vor allem die folgenden Fragen einer Antwort:

  • Lag nicht bereits bei dem Messerangriff im Januar 2022 eine wahnhafte Schizophrenie mit daraus hochwahrscheinlich resultierender Schuldunfähigkeit vor? Das hätte dann zu einer zunächst zeitlich unbefristeten Unterbringung im (forensisch-psychiatrischen) Maßregelvollzug geführt, in Verbindung mit einer konsequenten Behandlung. 
     
  • Unabhängig davon stellt sich ganz allgemein die Frage, wieso ein Gericht eine „gefährliche Körperverletzung“ im Wiederholungsfall offenbar als eine Art Kavaliersdelikt behandelt und bei einem gesetzlich vorgesehenen Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren – in minder schweren Fällen von drei Monaten bis fünf Jahren – eine Freiheitsstrafe von einem Jahr für angemessen hält, obwohl für den unvoreingenommenen Beobachter nach den vorliegenden Informationen auch nicht im Ansatz ein Grund für eine günstige Sozialprognose erkennbar ist. 
     
  • Die Behandlung des UKE-Psychiaters wirft, wie oben gezeigt, viele Fragen auf. Darunter auch die, ob der dort tätige Psychiater überhaupt hinreichend für seine Tätigkeit qualifiziert war. Handelte es sich um einen einschlägigen Facharzt? 

Im Gegensatz zu ähnlichen Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit scheint bei diesem Attentat der Aufklärungswille bei Politik und Medien doch etwas stärker ausgeprägt zu sein. Vielleicht entsteht dieser Eindruck aber auch nur, weil die Tat im Hamburger Umland passierte und zwei Bundesländer betroffen sind, von denen keines die wirklich entscheidenden Fehler begangen haben will. Harren wir der Dinge, die (hoffentlich) noch ans Licht der Öffentlichkeit befördert werden. 

 

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie, Geriater und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.

Foto: Pixabay

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Thomin Weller / 17.02.2023

@Sam Lowry “Wie kann man ein psychiatrisches Gutachten (mittels FPI usw.) von jemandem erstellen, der nicht unserer Sprache mächtig ist?” Das ist eine ultra extrem wichtige Frage!  -Pimmelgate Grote(SPD) und die Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) sind mit ihrem menschenverachtenden Vorschlag völlig fehl am Platz. Mal angenommen der Zugbegleiter sieht wie ein Einmann schon eine Person geköpft hat. Was erwartet diese beiden politischen Nullstellen für eine Aktion? Das sich der Zugbegleiter heldenhaft ins Messer wirft? Es fehlt nur noch das alle Personen in der Umgebung wegen unterlassener Hilfeleistung einen Straftat untergeschoben wird. Weil sie nicht das gelöst haben, was die unfähigen Politiker Beamte angerichtet haben. Ich würde mir wünschen das Psychologen und Psychiater einmal das gesamte Staatswesen mit ihren leistungslosen Unfähigen beurteilen.

Leo Anderson / 17.02.2023

Zur Pathogenese, @ Dr. Markus Hahn: Je nach Region werden in muslimischen Gesellschaften 20 - 50% aller Ehen zwischen Blutsverwandten geschlossen, und die Eheleute sind oft genug bereits Kinder und Enkel aus Verwandtenehen.

K.Behrens / 17.02.2023

Seit wann besuchen Fachkräfte aus dem Bereich „Psychiatrie“ ausführlich drogensüchtige Kriminelle im Hamburger Knast „Santa Fu“? Wohl kaum ehrenamtlich, möglicherweise wollte der „Psychiater“ vom UKE Hamburg zu Forschungszwecken wie im Fall eines staatenlosen Arabers ganz neue Erkenntnisse in Sachen Kokain, Drogen, kaltem Entzug, kulturellem Hintergrund im Knast gewinnen? In jedem Fall hat dieser „Psychiater“ seine Kohle im Rahmen der Asyl-Industrie bauernschlau ganz sicher mit wem abgerechnet? Nun ja, das ideologisch auf Masse getrimmte Personal am UKE Hamburg ist nicht „state of art“ oder als besonders innovativ bekannt, so mal ganz unter uns Gebetsschwestern! Das Verständnis wächst bekanntlich mit der Nähe zum Problem der Straße! Tja, da gerät ein „Psychiater“ ins Kreuzfeuer der Debatte und schon meldet Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins, nur was wirklich? In 2023 geht es um Staatsversagen auf ganzer Linie, nicht um längst bekannte Drogen, Alkohol oder gar noch Deutsches Ärzteblatt, angestrengte Ärzte gegen die eigene Sippe wäre neu etc.! Das Ende der Nahrungskette bilden Phamazeuten, die nie und nimmer ein Rezept von Ärzten anzweifeln….Studiendauer ähnlich Medizinern? Darauf ein Glas Champagne…save water!

Kutscher, A. Werner / 17.02.2023

Der schutzbedürftige hereingeflüchtete staatenlose Racker aus dem Morgenland hat doch bestimmt ein schweres Fluchttrauma mit sich herumgetragen das ihn zwang ein paar ungläubige heimische Kartoffeln zu schlachten, oder er wurde zuvor rassistisch oder antimuslimisch diskrimiert, ein ganz klarer Einzelfall jedenfalls wieder, ausserdem Deutsche machen das ja auch. Jetzt muss man forschen wie er sich so radikalisieren konnte und ob er womöglich psychisch labil und schuldunfähig ist und wo wir als Gesellschaft vielleicht versagt haben bei der Integration dieses Menschengeschenks. Und natürlich müssen wir noch Millionen mehr möglichst moslemische Schutzsuchende aus Orient und Afrika dauerhaft und für ewig zu uns holen, wir haben Platz, aber das läuft ja Dank der Einheitsparteien und ihrer Wahlvolksgenossen (und Innen) von selbst. Mutti und Nenzi und all die anderen Freunde der Deutschen haben also eigentlich alles richtig gemacht und tragen keine Schuld.

Anton Weigl / 17.02.2023

Man weis einfach nicht mehr was man über diese Land mit dieser Regierung und diesen Medien sagen soll. Es ist einfach Tatsache das die Täter solcher Verbrecher nur einer Religion angehören. Es gibt aber sehr viele Angehörige anderer Völker oder Religionen die häufig gerade von den Muslimen aus ihrer angestammten Heimat vertrieben wurden. Man denke nur an die Armenier oder den Griechen, an die Sikh, Hindus, Buddhisten Parsen und viele andere Minderheiten.  Auch an die Juden. Sie alle haben Verfolgung. Massenmord an Angehörige, und Vertreibung erlebt. Schaut auf die Hindus, Sihk oder die Buddhisten in England. Sie alle sind nicht an solchen Verbrechen beteiligt.

Sabine Schönfeld / 17.02.2023

Wenn man sich jetzt - zunächst einmal rein abstrakt - eine Erziehung nach einer bestimmten Ideologie vorstellt, in der die Frauen grundsätzlich untergeordnet sind, z.T. schon den heranwachsenden Jungen, in der Selbstverwirklichung als “Krieger” propagiert wird, in der Regeln vor allem verbindlich sind, wenn sie jener Ideologie entstammen, wenn praktisch alle Beziehungen in Form von Über- und Unterordnung stattfinden. Eine Gesellschaft, in der die Ideologie totalitär alles bestimmt, das Denken und Fühlen, was zu sagen erlaubt ist und das bis in den privaten Bereich der Sexualität und der Geburtenkontrolle. Und wenn man von einer solchen Gesellschaft in unsere wechselt und das ohne “kulturellen Führer”, wie stabil muss die entsprechende menschliche Psyche sein, um damit gut zurecht zu kommen? In einer Gesellschaft der freien Entscheidung, der Geschlechtergleichheit, in der tatsächlich beständig ausgehandelt wird, wie etwas handzuhaben ist? Aber auf der Basis eines ganz anderen Regelwerks des Miteinanders auf der Grundlage der Menschenrechte? Es gibt ein einfaches Spiel, in dem zwei Gruppen einfach jeweils in einem anderen Raum eine völlig andere Kultur simulieren. Und wenn man in diesen anderen Raum als Besucher geht, wird man völlig verwirrt vom Agieren der Mitglieder der anderen “Kultur” und kommt recht ratlos in den anderen Raum zurück. Man kann das auch erleben, indem man tatsächlich mit dem Rucksack in völlig andersartigen Kulturen unterwegs ist. Die menschliche Psyche ist normalerweise eng verknüpft mit der eigenen Kultur, insofern scheint es mir tatsächlich plausibel, dass es zu psychischer Erkrankung führen kann, wenn man plötzlich in eine völlig fremde Kultur versetzt wird. Aus meiner Sicht negiert der Kulturrelativismus generell einen wesentlichen Aspekt der menschlichen Natur. Die Frage, die sich hier stellt, ist wohl die, inwieweit die Einwanderung aus völlig anderen Kulturen überhaupt sinnvoll sind - für die einwandernden wie für die ansässigen Menschen.

Emil.Meins / 17.02.2023

Merkel hat es auf einen einfachen Satz reduziert: “Jetzt sind sie eben hier”. Und wie so oft, hat sie damit die Wahrheit gesagt, nur hat es keiner begreifen wollen. War genau dasselbe, als sie sinngemäß sagte, Freiheit und Demokratie seien keine verbrieften Rechte. Genau so ist es gekommen. Beides wird uns genommen bzw. zerstört, und durch Schimären ersetzt. So kann dann auch eine Nancy Faeser, ohne rot zu werden, hinausposaunen kann:  „Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird.“ (Wer mit “Wir” und “unser” gemeint ist, bleibt ihr Geheimnis, die Bürger sind es jedenfalls nicht.)  Jetzt darf sich der Deutsche mit den importierten Goldstücken herumschlagen, bzw. sich abstechen lassen. Geschehen wird nichts, um das zu ändern, denn es ist genau so gewollt.  Bei der “Qualität psychiatrischer Gutachten” fiel mir zuerst ein: Dr. Dr. Clemens Bartholdy, alias Gert Postel, der durch Auswendiglernen entsprechenden Fachvokabulars und dessen gekonnte Anwendung eine beeindruckende Karriere machte.  Daß ein Hochstapler als Psychiater arbeitet, Gutachten schreibt, Leitungspositionen innehatte und sogar für eine Professur vorgesehen war, spricht Bände. Der Mann war nur etliche Jahrzehnte zu früh dran: heute wäre er problemlos Minister oder Bundeskanzler geworden. Hätte nur in die passende Partei eintreten müssen.

Michael Hinz / 17.02.2023

@Ludwig Luhmann - #Diese “Versagenskette” ist eine von vielen. Das geschieht vorsätzlich! Das Ziel ist die Zersetzung Deutschlands.# Schon daran erkennbar, dass seit Jahrzehnten keine Lösung des Problems anvisiert, sondern an der stetigen Verschärfung laboriert wird - so wie bei Corona in den letzten drei Jahren.

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