Archi W. Bechlenberg / 26.05.2019 / 06:25 / Foto: Unbekannt / 27 / Seite ausdrucken

Das Antidepressivum: Ohne Dach und Zulassung

Das Unglück begann in den Tagen rund um meinen 65. Geburtstag.

„Je oller, je doller“, pflegte mein Vater zu sagen, und wenn er diese Devise selber einmal umsetzte, rauchte er eine Zigarette mehr in der Woche oder trank zum Abendessen ein Bier statt Minztee. Ich bin da um einiges wagemutiger, und so entwickelte sich in meinem Hinterkopf eine Idee: warum nicht auf die alten Tage einen Sportwagen kaufen, am besten ein Cabrio, noch besser einen waschechten Roadster? Roadster, so beschreibt es Wikipedia zutreffend, „dienen vorwiegend dem Fahrspaß, Komfort tritt zugunsten eines niedrigen Gewichts in den Hintergrund.“ 

Es sollte natürlich ein Gefährt mit Geschichte und Stil sein. Ein Old- oder zumindest ein Youngtimer. Beiges Leder, Wurzelholzarmaturen, british racing green, Chrom. Ein Fahrspaßfahrzeug mit intellektuellem Anspruch. Ein Automobil, in dem man sich mit einer reizenden Beifahrerin über den ästhetischen Einfluss von Cecil Beaton auf die Welt der Mode, der Literatur und des Films unterhalten kann, statt über eine Piepsmaus namens Heidi Klum. 

Nach einigen Wochen der Suche – es war inzwischen Frühherbst geworden, aber klimatisch immer noch voll cabriokompatibel – fand ich ein Angebot, das meinen Vorstellungen nahezu vollständig entsprach. Ein britischer MGF, Baujahr 1998, kaum gefahren, also ausschließlich bei Sonne, und durchaus bezahlbar. Einen Haken hatte die Sache: er wurde in den Niederlanden angeboten, wenn auch keine 20 km von mir entfernt. Ich wusste von meinem Mini Cooper, den ich 2010 ebenfalls nach Belgien importieren musste, dass die (nicht existierende) Grenze einen bürokratischen Mehraufwand bedeutete, aber einen durchaus zu bewältigenden. Diesen in Kauf zu nehmen, war mir das Auto wert.

Ich kaufte den kleinen Flitzer also und konnte ihn mit den Exportkennzeichen, die der Vorbesitzer mir mitgab, einigermaßen mühelos nach Belgien einführen. Einigermaßen, aber es lohnt nicht, die damit verbundenen Hürden groß zu schildern. Zwecks der nun notwendigen Vorfahrt bei der technischen Überwachungsstelle in Lüttich konnte ich die Schilder behalten, sie waren noch 14 Tage gültig.

Ein Anruf dort zur Terminansprache klärte mich auf: ich könne einfach so vorbei kommen. Was ich dann auch tat. Mit dabei hatte ich den gesamten Stapel an Papieren, die mir der Vorbesitzer ins Handschuhfach gestopft hatte. Es sollte also alles rasch erledigt sein.

Nicht aus Betschuanaland, sondern aus den Niederlanden

„Wo haben Sie denn das CoC?“ sagte der Mensch am Anmeldeschalter. Ohne Ahnung, was das war, zeigte ich mich ahnungslos. Ein CoC, so klärte er mich auf, sei eine Bestätigung, dass das Fahrzeug EU-konform sei. Dafür müsse er eine Bescheinigung haben. Ich wagte, es mit Logik zu versuchen; schließlich hatte ich den MG nicht aus Betschuanaland, sondern aus den Niederlanden hergeholt, einer recht zivilisierten Gegend, ungefähr 20 km Luftlinie entfernt und meines Wissens zur EU gehörend, zuvor bereits zu den Benelux Ländern, also quasi noch EU-konformer als vielleicht Deutschland oder Mazedonien. Nein, die Regeln waren eindeutig. Ohne CoC keine technische Untersuchung.

Dann musste das Dokument wohl noch beim Vorbesitzer sein. Der Vorbesitzer hatte davon noch nie gehört, er war ganze zwei Jahrzehnte ohne dieses Papier unterwegs gewesen, oft auch in Deutschland und in Belgien. Ob das inzwischen verjährt war? Wir waren uns nicht sicher, und ich riet ihm, Belgien vorerst kleinräumig zu umfahren. Doch auch ich hatte ein Problem. Ein CoC (Certificate of Conformity), so machte ich mich schlau, existiert tatsächlich und kann für ein paar Euro beim Hersteller bestimmter Produkte – zum Beispiel für Messgeräte wie Manometer, Aräometer oder Sonnenscheinautographen – angefordert werden. Sofern es diesen Hersteller noch gibt. Der Autohersteller MG aber hatte im Jahre 2005 sämtliche metabolischen Prozesse eingestellt.

Zeit verging. Ich wurde Experte für CoC („Hersteller von Fahrzeugen, die Inhaber einer Fahrzeug-Typgenehmigung sind, legen gem. Artikel 18 der Richtlinie 2007/46/EG jedem entsprechend dem genehmigten Typ hergestellten vollständigen oder unvollständigen Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (engl. COC) nach einem der Muster des Anhangs IX der Richtlinie bei“ sagt Wikipedia). Noch immer zeigte sich der Herbst von seiner schönsten Seite, doch inzwischen waren die niederländischen Nummernschilder nicht mehr gültig. Mein Versicherungsmann zuckte hilflos mit den Schultern; ja, die EU... er könne da Geschichten erzählen...

Ich versuchte es in Lüttich mit dem gesunden Menschenverstand. Man müsse, so argumentierte ich, doch alle technischen Werte für den Wagen, der nicht etwa aus der Zeit der belgischen Unabhängigkeit 1830 stammte, sondern gerade einmal 20 Jahre alt war, in einer technischen Datenbank vorlieg … Haha, netter Versuch. Na gut. Aber alles, was in einem CoC steht (ich hatte mir inzwischen ein Muster besorgt), stehe doch auch in den mir vorliegenden Auto-Papie... ach, die heißen aber nicht CoC? Müssen CoC...? Alles andere gildet nicht? Menno.

50 Meter sind nicht wirklich ein Fahrerlebnis 

Noch immer zeigte sich der Inzwischenoktober von seiner goldigsten Seite. Ich fuhr ab und zu mit dem MGF vor und hinter das Haus, natürlich mit offenem Dach, wenn auch ohne Beifahrerin. 50 Meter, nicht wirklich ein Fahrerlebnis. Ich blätterte mich durchs Internet und machte mich weiter schlauer; so hatte ich einen MG Club in Flandern aufgetan, aber dort kannte niemand dieses Papier. Hilfe kam endlich vom Vorbesitzer; ihm hatte die Angelegenheit keine Ruhe gelassen. Es gebe in England ein Notariat, das quasi die Geschäfte der verblichenen Firma MG zu führen autorisiert war. Dort könne man sich eine regelkonforme CoC Bescheinigung ausstellen lassen, auf 1a Papier mit MG Wasserzeichen und individuell eingetragenen Identifikationsmerkmalen meines Autos, wie etwa der Fahrgestellnummer. Na bitte! Ging doch.

Einen kleinen Haken hatte die Sache. Man musste zugleich mit dem Antrag auf die Ausstellung eines CoC 190,- englische Pfund an den perfiden Albion überweisen. Angesichts der Tatsache, dass man mir in Lüttich gesagt hatte, ich könne eine Einzelabnahme durchführen lassen, für einen deutlich vierstelligen Betrag, waren 190,- das kleinere Übel, auch hatte der Vorbesitzer sich freundlich angeboten, die Hälfte davon zu übernehmen.

Noch immer zeigte sich der Restoktober von seiner schönsten Seite, die Sonne schien unverdrossen, wenn auch die Temperaturen deutlich gesunken waren. Ich hatte die Zeit genutzt, um mir eine lederne, mit dickem Hasenfell gefütterte Cabriohaube, ein paar kalbslederne Autofahrerhandschuhe, einen überaus warmen, echt britischen Shawl mit Paisleymuster sowie eine für Wintereinsätze geeignete, gut gepolsterte Militärjacke zuzulegen. Nun musste ja bald alles ins Reine kommen. Das Papier aus England kam innerhalb einer Woche; es war eine sehr blasse Fotokopie eines CoC Blankoformulars, aber mit individuellen Einträgen und auf Papier mit MG Wasserzeichen. Bingo! 

Ich fuhr zur technischen Überwachungsstelle. Drei Experten scharten sich um das Papier und kontrollierten es von allen Seiten. Sie guckten dabei nicht sehr überzeugt und begannen eine Diskussion untereinander. Ich stand vor ihrem Schalter und sah zu. Würde man mir bei der Gerichtsverhandlung wegen Amoklaufens mildernde Umstände zubilligen? Würde man den entleibten Überwachungsstellenexperten eine Mitschuld geben? Oder würde man mir eiskalt sagen, was ich denn wolle, wir seien schließlich in Belgien?

Wie zur technischen Überwachungsstelle kommen?

Es kam nicht dazu. Mochten die Überwachungsstellenexperten auch noch so angewidert von der kaum lesbaren Fotokopie sein: das Wasserzeichen im Papier ließ sich nicht wegdiskutieren. Und so gab man mir einen Termin für die technische Hauptuntersuchung. In 14 Tagen. Der Herbst zeigte sich allmählich von seiner normalen Seite.

Der Tag der Untersuchung rückte näher. Da fiel mir siedendheiß ein, dass ich für den Patienten ja keine Nummernschilder hatte. Wie also zur technischen Überwachungsstelle kommen? So etwas wie rote Kennzeichen kennt man in Belgien nicht; dort sind sie grün und dürfen nur von Werkstattbesitzern oder -angestellten verwendet werden. Klar, ich hätte für einen deutlich dreistelligen Betrag den MG von einem professionellen Autovorfahrer vorfahren lassen können, aber der Spaß hatte inzwischen schon reichlich unvorhergesehenes Geld verschlungen. Zur Not, so bot der Vorbesitzer an, bringen wir ihn auffem Hänger dahin. Hätte ich doch bloß einen damals in Belgien angebotenen MGF gekauft; der war zwar erbrochengelb lackiert, hatte graumelierte Stoffsitze und eine Art Karbonmuster rings um die Armaturen und passte eher zu einem Lustgreis aus Knokke oder Ostende, aber mit diesem Auto wäre ich schon seit zwei Monaten unterwegs. 

Ich hangelte mich durch viele Warteschleifen und „Wählen Sie 1, 2 oder 3 und dann die Rautetaste“ Ansagen bei der technischen Überwachungsstelle. Inzwischen hatte ich gelernt, ausdauernd, lästig und penetrant bis zum Äußersten zu sein, und so hatte ich zuletzt eine menschliche Seele am Telefon. „Haben Sie noch ein anderes Auto?“ fragte die Stimme, deren französisch klang, als sei es einst in einer kongolesischen Baumschule erlernt worden. Ich bejahte, und die Stimme hatte gute Nachrichten. Dann könne ich für die Fahrt zur technischen Überwachungsstelle und zurück die Schilder meines anderen Autos nehmen, die seien ja versichert und offiziell zugelassen. Ich verkniff mir mit blutenden Lippen Fragen zu eventuellen Folgen dieses Tuns, das mir irgendwie illegal vorkam. Nein, wenn das die letzte Hürde war, wollte ich sie klag- und fraglos hinnehmen. Sollte es Komplikationen unterwegs geben, zum Beispiel durch eine der in ganz Belgien sehr beliebten Verkehrkontrollen (was nichts an den hohen Unfallzahlen im Land ändert), wüsste ich schon angemessen darauf zu reagieren. Auch wenn ich damit in den Abendnachrichten für die Hauptmeldung des Tages sorgen würde.

Ich klebte mit Panzerband die Schilder auf die dafür vorgesehenen Stellen am MG und hoffte, das würde halten. Es hielt. Bis auf ein kleines technisches Problem, das nicht weiter erwähnenswert ist (ich musste deshalb nur noch ein weiteres Mal vorfahren, mit Terminabsprache und den Schildern meines anderen Autos usw.) ging alles gut. 

Eiskalt, völlig ruhig und emotionslos

Also fast alles. Während ein freundlicher Prüfer lange, sehr lange nach der Fahrgestellnummer suchte, unterhielt ich mich mit ihm über das doch gar nicht so exotische Auto. Ich verstünde das alles nicht, sagte ich, von dem Typ wären doch auch in Belgien viele unterwegs, was wäre denn erst los, wenn jemand mit einem 50 Jahre alten Moskwitsch vorgefahren käme. „Es war ein langer Weg bis zu Ihnen“ plauderte ich, „alleine bis ich das CoC Papier hatte!“ Der Mann tauchte aus der Front des MGF wieder auf (das Auto hat einen Mittelmotor, vorne sind nur ein paar technische Dinge wie Batterie, Hupen, Alarmanlage, Ersatzreifen und Bremsengedöns sowie – zur Freude des Prüfers – die Chassisnummer) und meinte: „Wieso das? Hier...“ er zeigte auf die Querstrebe, die die Frontklappe trägt, „...vorne ist doch ein E11 Zertifikat angebracht, das ersetzt das CoC. Das hätten Sie gar nicht gebraucht.“

Ich blieb eiskalt, völlig ruhig und emotionslos, so wie Django, wenn er sein Maschinengewehr aus dem Sarg nimmt und auf Major Jacksons Bande anlegt. „Ganz ruhig, Junge!“ hörte ich die Stimme in meinem Kopf. „Der Mann kann nichts dafür, und du bist nur noch eine halbe Radumdrehung vom Ziel entfernt! Also halte die Klappe und die Hände in den Taschen.“

Und so tat ich es dann. Ich zerknirschte mir zwei Backenzähne und verlor ein Stück Zunge und zahlte und konnte fahren. Techische Prüfung 1a bestanden, Ruhe für ein Jahr. Nun würde es noch maximal zwei Tage dauern, bis ich per Post aus Brüssel den KFZ-Schein und die Schilder geschickt bekäme. Es wurden drei Tage, aber es lag auch ein Wochenende dazwischen. Montags kam der Postbote mit einem normalen Umschlag, den ich quittieren musste. Da konnten unmöglich die Schilder drin sein. Ob die extra kamen? Vielleicht streikten ja die Schildermacher. Nein, die Post streikte, manches kam an, manches blieb liegen, je nach Region (einmal habe ich zwei Monate auf Papiere und Schilder für ein Motorrad gewartet, da streikten die Postboten. Aber das ist eine andere Geschichte).

Würden die Schilder also wohl morgen oder übermorgen kommen. Ich öffnete den Umschlag und nahm den KFZ-Schein heraus; den könnte ich ja schon mal einstec... Moment! Die Nummer kommt mir doch bekannt vor! Das ist doch... Nein! Doch! Ohhh!

Ja. Doch. Man hatte den MGF auf die Schilder registriert, mit denen ich vorgefahren war. Deshalb bekam ich keine neuen. Mein Alltagsauto war nun abgemeldet. Ich konnte das Panzerband durch Schrauben ersetzen und endlich MG fahren.

Wenn Sie nun glauben, diese Geschichte ist zu Ende: keineswegs. Das ist alles noch Vorgeplänkel gegenüber dem, was folgte (und bis heute, Ende Mai 2019, noch immer nicht zu Ende ist). Mich hat das heutige Niederschreiben allerdings so getriggert – vieles habe ich aus der Schilderung ohnehin schon ganz weggelassen, da es, im Vergleich mit dem Großen Ganzen eher sekundärer Natur ist – dass ich erst einmal eine Pause machen muss. Ich gehe nun in den Garten und hacke ein paar Klafter steinharte Eisenbahnschwellen in kaminholzgroße Stücke. Mit der bloßen Handkante. Kommenden Sonntag geht es weiter.

Foto: Unbekannt via Wikimedia Commons

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Archi W. Bechlenberg / 26.05.2019

Liebe Leser, ich freue mich, Sie schon so trefflich unterhalten zu haben; ebenso erfreue ich mich an Geschichten, die anderen widerfahren sind, das hat bei allem Elend doch auch für mich etwas tröstliches. Ganz ohne Schadenfreude; man ist einfach nur froh, nicht das einzige Opfer der Bürokratie zu sein. (Sitzt in Brüssel nicht ein Herr Stoiber, dessen Amt es ist, Bürokratie in der EU in Schach zu halten, wenn nicht sogar abzubauen? Ach egal). Ich darf Sie allerdings mit Nachdruck darauf verweisen, um Himmels Willen den nächsten Teil nicht zu verpassen, der wird das bisher Erzählte auf den Rang einer Marginalie zusammen stauchen. Ich wünsche Ihnen alle eine erbauliche Woche!

Wolfgang Richter / 26.05.2019

@ Peter Keller—Hat nichts direkt mit Auto, aber dafür bestimmte Fahrbahn zu tun. Der gemeine Verwaltungsbeamte, aber auch in deren Auftrag tätiger Inschnör einen (Straßenbau-) Planungsbüros kann das Niveau durchaus nach unten toppen. Wir kämpfen gerade mit einer solchen Truppe bezüglich des Ausbaus der Straße vor unserem Grundstück, das gemäß Bebauungsplan sauber eingemessen ist, versehen mit einem Randstein zur Straße hin. Auf der gegenüber liegenden Seite hat man n e u einen bis dahin nicht vorhandenen Fußweg angelegt, mit Gullys auf dortiger Seite. Nun kommt unsere Seite dran, wo a) der bestehende Randstein (ca. 26 lfd m) heraus genommen und samt unserem Pflaster (letzteres von uns zu leisten)  bis zu ca. 10 cm höher zu legen ist, um zu den n e u e n Gullys auf der anderen Seite das erforderliche Gefälle zu schaffen, b) wegen der vorgesehenen Breite der Straße v o r “unseren” Randstein ein weiterer (neuer) zu setzen sei (alternativ die Lücke zu pflastern) . Mein Vorhalt, man hätte sich bei der Anlage des Fußweges am Altbestand orientieren können / müssen, b) man könnte die Fahrbahn einfach 15 cm breiter asphaltieren, wurde mit Hinweis auf die Planung abgelehnt. Und wer darf diesen Mehraufwand zahlen? Der betroffene Bürger. Die Vernunft ist offenbar vielfach schon länger auf der Strecke geblieben.

O. Prantl / 26.05.2019

Werter Herr Bechlenberg, “.....und hacke ein paar Klafter steinharte Eisenbahnschwellen” Kein Wunder, dass alle Grün wählen, wenn Sie diese illegale, aber halt kostengünstige Giftmüllbeseitigung der Bahn verheizen. Ihre Autozulassung mag kaskaeft gewesen sein, aber jetzt sollten Sie mal versuchen, heraus zu bekommen, welche Gifte in Ihren Schwellen die Jahrhunderte überdauern. Heißer Tipp, mit diesen Bahnschwellen kann man Wege pflastern, die verrotten nicht, da geht keine Bazille ran, die stirbt schon, wenn sie in die Nähe kommt.

Karla Kuhn / 26.05.2019

“Ich blieb eiskalt, völlig ruhig und emotionslos, so wie Django, wenn er sein Maschinengewehr aus dem Sarg nimmt und auf Major Jacksons Bande anlegt. „Ganz ruhig, Junge!“ hörte ich die Stimme in meinem Kopf. „Der Mann kann nichts dafür, und du bist nur noch eine halbe Radumdrehung vom Ziel entfernt! Also halte die Klappe und die Hände in den Taschen.“  Bestimmt wären Sie noch viel besser als Django gewesen, also ich wäre explodiert. Aber Sie müssen das verstehen, an Ihrem alten Auto wollen eben viele verdienen. Das mit dem Nummernschild ging mir von Anfang an zu glatt !!  Da werde ich MIßTRAUISCH !!  Probieren Sie doch einfach noch mal die “Methode B. Klingemann”  vielleicht klappts ja wirklich auf Anhieb ?  Ach Sie Armer, da werde ich es besser haben wenn ich mir in Amsterdam ein original “Flying Dutchman” Radl kaufe OHNE E- Motor ! Oder etwa nicht ?

Ilona G. Grimm / 26.05.2019

Nun habe ich heute doch noch mal herzhaft lachen können – auch wegen einiger Leserbriefe. Das hat mich von dem vom Sonntagsfahrer geschilderten Irrsinn ein wenig abgelenkt. Bon soir!

Olaf Hans Zukowski / 26.05.2019

Tolle Geschichte . . .  Aber das gibts nicht nur in Belgien. Als frischgebackener Eigner eines MG ZT 190 der aus Dänemark kam , wollte man mir noch nicht einmal Überführungskennzeichen , gültig nur für das Kreisgebiet , ohne CoC Bescheinigung zur TÜV Abnahme in der 300 Meter entfernt liegenden Werkstatt zugestehen. Das Baujahr bzw. EZ. des Fahrzeug lag einen Monat vor dem Auslaufen dieses unseligen Zulassungsbürokratie Konstruktes. Dennoch kam der MG dann doch irgendwie , selbstverständlich vollkommen legal , dorthin. Sachen gibt es…

Karl Mistelberger / 26.05.2019

Wem die “RICHTLINIE 2007/46/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge”, insgesamt 160 Seiten, nicht vertraut ist, der ist selber schuld.

Ulla Smielowski / 26.05.2019

Kann da auf ähnliche Erfahrungen zurückblicken. Da hätte ich eine Posttraumatische Verbitterungsstörung entwickeln können, beim Fahren eines Austin Minis…  Erst einmal fand ich das Gefährt zu mir passend, wenn es auch kein Cabrio war.  Alles war schlicht und einfach, schließlich benötigte ich das Gefährt mehrmals wöchentlich um von Wuppertal nach Bochum zu kommen (Ruhr-Universität Bochum). Also mehrmals die Woche über die A 45 mit 160 Sachen, wenn ich konnte. Meistens befand ich mich zwischen Lastern, ziemlich tief, ich schlitterte sozusagen auf Grund mit den Sitzen. Das war ein unheimliches Gefühl. Auch für jemanden der keine Ängste kennt, wie ich. Eines Tages, es schneite und regnete zugleich, fiel meine Scheibenwaschanlage aus, mitten auf der Autobahn nach Bochum. Es war einfach nicht möglich diesen Fehler zu korrigieren, obwohl ich mehrfach verschiedene Werkstätten, spezialisiert auf britische Autos, aufsuchte… Das bringt einen dann schon zum Nachdenken.. Hat aber mit EU-Zulassungen erst einmal nichts zu tun, sondern nur mit einem Gefährt, das man schick findet…

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