Wir sind ja – oder sollen es zumindest bis zum Beginn der sogenannten Corona-Krise gewesen sein – so ein reiches Land. Zumindest sagten das die Steuereintreiber und Steuergeldverwalter gern, wenn sie die Welt (oder Teile davon, zumindest aber Menschen, die sich trotz aller Widrigkeiten bis nach Deutschland durchschlugen) mit Geld zu retten versuchten. Bei sich selbst sollten die Steuergeldumverteiler natürlich angesichts ihrer großen Aufgaben auch nicht kleinkrämerisch sein. Für den Haushalt des letzten Jahres beispielsweise waren sie bei der Planung verschiedener Etats offenbar wieder viel zu bescheiden, so dass am Ende das Geld nicht gereicht hat. Von diesem Jahr muss man ohnehin gar nicht mehr reden, da werden ein paar Millionen hier und da zu viel unter den Fantastilliarden-Rettungsschirmen gar nicht mehr auffallen.
Es ist nun auch gar nicht der Geist des Geizes, mit dem wir auf die Finanzen des letzten Jahres blicken wollen. Ein recht aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Bundestagsabgeordneten erzählt in nüchterner Haushälterprosa allerdings die eine oder andere interessante Kleinigkeit, die wir sonst inmitten der Corona-Krise gar nicht wahrnehmen würden.
An einem schönen Tag im Mai, nämlich am Geburtstag von Karl Marx, bekam das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen mit dem Zeichen II A 2 – H 1221/19/10001 von der Bundestagsverwaltung die Drucksachen-Nummer 19/19085, um dann den Abgeordneten zugeleitet zu werden. Der Titel ist vielleicht etwas spröde: „Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019“. Man kann ihm aber entnehmen, worum es geht – um Geldausgaben, die so nicht geplant waren und die Gründe dafür. Zu sehen, wohin die unerwarteten Geldflüsse so fließen, ist ja vielleicht für die, die es bezahlen, auch dann interessant, wenn es – verglichen mit jedem Corona-Rettungsschirm – um die berühmten Peanuts geht.
Schauen wir also mal in den Bereich der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Die Bundeskanzlerin musste beispielsweise mehr und/oder teurer ins Ausland reisen als geplant. Die im Etat für Auslandsdienstreisen vorgesehenen 1,1 Millionen Euro reichten nicht, zusätzliche 350.000 € waren vonnöten. Ein lächerlicher Betrag, zumal sie den quasi in den ersten beiden Quartalen dieses Jahr locker wieder eingespart hat, da ja inzwischen das meiste mittels Videokonferenz erledigt wird.
"Kostenausgleichs in Staatsschutz-Strafsachen“
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz musste für die „Verwaltungskostenerstattung an Länder“ sechs Millionen draufzahlen, weil die eingeplanten 15 Millionen Euro nicht reichten. Die Begründung „Zunahme umfangreicher und komplexer Verfahren im Rahmen des Kostenausgleichs in Staatsschutz-Strafsachen“ lässt vermuten, diese Mehrkosten sind leicht zu rechtfertigen. Es deutet aber zumindest auch ein Problem bei Staatsschutz-Strafsachen an, das die an der Haushaltsplanung beteiligten Politiker seinerzeit nicht zu sehen vermochten oder nicht erkennen wollten.
Im Landwirtschaftsministerium reichten die für „Beiträge an nationale und internationale Organisationen“ geplanten 28,8 Millionen nicht, um selbige zu bezahlen. Sind die Beiträge so gestiegen oder ist Deutschlands Landwirtschaft noch um ein paar Mitgliedschaften reicher geworden, dass hier 1,5 Millionen Euro mehr bezahlt werden mussten? Die Antwort im Ministerial-Stil: „Auswirkung der Wechselkursentwicklung auf die Zahlung des US-Dollar-Beitragsanteils an die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft in der FAO.“ Im Klartext soll das wohl heißen, der schwächelnde Euro war schuld.
Schauen wir in den teuren Bereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Um etwas mehr Geld geht’s hier beispielsweise schon bei der Rentenversicherung. Unter dem Haushaltstitel „Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet“ bekamen die Rentenversicherungsträger planmäßig 9,9 Milliarden Euro. Nun liest man in dem Papier, dass noch einmal 26 Millionen zusätzlich nötig waren. Grund hier: „Höhere Erstattungsbeträge des Bundes an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für den Zuschuss des Bundes zu den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung im Beitrittsgebiet (Bundeszuschuss Ost). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 287e Absatz 2 SGB VI.“
"Bundeszuschuss für Renten im Beitrittsgebiet"
Als Berufspolitiker weiß man natürlich sofort, um welche Pflichten für die Bundesrepublik es geht, wenn vom Paragraphen 287e, Absatz 2, SGB VI die Rede ist. Als unwissender Autor muss ich hier leider erst einmal ins Gesetzbuch schauen. Und da wird’s einem leicht schwindelig. Lesen Sie selbst:
„Der Zuschuss des Bundes zu den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung, soweit sie für das Beitrittsgebiet zuständig ist (Bundeszuschuss-Beitrittsgebiet), wird jeweils für ein Kalenderjahr in der Höhe geleistet, die sich ergibt, wenn die Rentenausgaben für dieses Kalenderjahr einschließlich der Aufwendungen für Kindererziehungsleistungen für Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1927 und abzüglich erstatteter Aufwendungen für Renten und Rententeile mit dem Verhältnis vervielfältigt werden, in dem der Bundeszuschuss in der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet zu den Rentenausgaben desselben Kalenderjahres einschließlich der Aufwendungen aus der Erbringung von Kindererziehungsleistungen für Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 steht. Der Bundeszuschuss-Beitrittsgebiet ist auf die Träger der allgemeinen Rentenversicherung im Beitrittsgebiet entsprechend ihrem jeweiligen Verhältnis an den Beitragseinnahmen buchhalterisch aufzuteilen.“
Uff! Ich gebe zu, ich will gar nicht mehr verstehen, als dass es um die sogenannte Mütterrente geht, die für Ost-Mütter offenbar anders bezuschusst wird als für West-Mütter. Und der Ost-Mütter-Zuschuss machte nun die 26 Millionen Mehrkosten aus.
Wir wollten nur einen unterhaltsamen Ausflug in die Welt der kleinen staatlichen Mehrausgaben machen und uns nicht im deutschen Rentenrecht verirren, deshalb weiter zum nächsten Ministerium.
Draufzahlen wegen der Euro-Schwäche
Für die „Beiträge an internationale Organisationen“ hat es auch im Arbeitsministerium nicht gereicht. Doch hier ließen sich die Mehrkosten von 337.000 Euro wieder ganz einfach begründen: „Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf den in Schweizer Franken zu zahlenden Beitrag an die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in Genf.“
Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist es beim Unterhaltsvorschuss knapp geworden. 718 Millionen Euro waren eingeplant, 162 Millionen mussten draufgezahlt werden. Dass hier der „Mehrbedarf bei den Unterhaltszahlungen“ der Grund war, hätte man sich denken können. Auch das Elterngeld haben offenbar mehr Eltern beantragt als geplant, denn 180 Millionen wurden mehr gebraucht.
Im Bundesministerium für Bildung und Forschung ließen sich offenbar die Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) nicht so genau planen. Die Haushälter hatten gedacht, man käme mit 221 Millionen aus, doch es wurden glatt 10 Millionen mehr gebraucht. „Mehrbedarf bei den Zuschüssen für die Teilnahme an beruflichen Aufstiegsmaßnahmen“, die mancher Bürger nach dem o.g. Gesetz offenbar hat. Ich gestehe eine Bildungslücke: Die Existenz des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes war mir bis heute unbekannt. Oder vielleicht doch nicht? Nach der Erklärung auf der Webseite des Ministeriums ist mir klar, ich kannte es unter dem umgangssprachlichen Namen „Meister-BaFöG“. Die amtliche Erklärung: „Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.“ Also das klingt nach gut angelegtem Geld, da will man wegen 10 Millionen wirklich nicht kleinlich sein.
Dies sind nur ein paar Schlaglichter, man kann – gerade auch im Bereich der Verpflichtungsermächtigungen in etliche weitere interessante Details einsteigen, wenn man mag. Wir steigen hier aus und werfen nur einen letzten Blick auf eine Zeile der Bescheidenheit und Genauigkeit, die einen vielleicht gerade in diesen Tagen anrühren sollte.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat verzeichnet unter Einzelplan 06, Kapitel 0628, Titel 684 09 „Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs“ eines Bundesamts. Ausweislich der Tabelle wurden weniger als 1000 Euro mehr als geplant ausgegeben. Und – so rügt das Papier – die Mehrausgabe wäre nicht nötig gewesen, denn das Kleingeld hätte man auch planmäßig ausgeben können. „Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte“, heißt es in etwas kleinkrämerischem Amtston. Und bei welchem Bundesamt wird so genau aufs Kleingeld geachtet? Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.