Gerd Held / 27.06.2018 / 06:02 / Foto: James Berry / 50 / Seite ausdrucken

Will Merkel das Grundgesetz “europäisch” aufkündigen?

Kaum hatte der Innenminister Seehofer einen Masterplan zur Migrationskrise angekündigt, und dabei den Punkt „Zurückweisung an der Grenze“ genannt, ist ein verdeckter Konflikt zu einem offenen Konflikt geworden. Zwar waren Kommentatoren schnell zur Stelle, die die Angelegenheit auf ein Wahlkampfmanöver der CSU herunterspielen wollten – oder auf eine Personalie Seehofer gegen Merkel. Auch Kritiker des Merkel-Kurses haben ihre Aufgabe darin gesehen, die Glaubwürdigkeit der Seehofers in Zweifel zu ziehen. 

Doch so wird die Tatsache übersehen, dass in dem Konflikt eine tiefere Dynamik wirkt, die von der Entwicklung der Migrationskrise kommt. Diese Krise lässt sich immer weniger durch das normale „Kleinarbeiten“ befrieden. Auch das Versprechen, dass die Zeit alles lösen werde („Wir sind auf einem guten Weg“), überzeugt nicht mehr. Es gibt beim Thema „Migration“ keine Aufbruchstimmung mehr, die über den zerstörerischen Kern der Massenimmigration hinwegtäuschen kann. In diesem Sommer 2018, drei Jahre nach der deutschen Grenzöffnung, kommt die Migrationskrise mit dem Punkt „Zurückweisung“ daher wieder auf die harten Entscheidungen zurück, die man umgehen zu können glaubte.  

Gewiss enthält der CSU-Plan vorerst nur eine sehr beschränkte Aktion – die Zurückweisung von bereits in anderen EU-Staaten registrierten Asylbewerbern. Aber damit ist doch schon die grundlegende Scheidelinie sichtbar: Wird der willkürliche Grenzübertritt durch Migranten hingenommen oder wird er verhindert. Hat man hier zu einem ersten kleinen „Nein“ gefunden, wird man auch zum großen „Nein“ an der Südgrenze Europas kommen.

Merkel ist nicht mehr „die Mitte“, sondern nur noch Partei

Mit diesem Schritt der CSU ist etwas geschehen, was in Merkel-Deutschland unbedingt verhindert werden sollte: In die Mitte der politischen Landschaft ist nun eine systematische Gegenposition – in Wort und Tat – eingezogen. Diese Landschaft wird nicht mehr von einem Zentralgebirge bestimmt, das nur von extremen „Rändern“ umlagert wird, sondern sie hat nun zwei Höhenzüge, die sich gegenüberstehen.

Und auf einmal steht die Position der Merkel-Mehrheit recht banal da: Man ist für „multilaterale Regelungen“ (und musste das schon auf „bilaterale Regelungen“ zurückfahren) – das höfische Treiben einer Weltregierung („global gouvernance“) ist wieder auf einen Reisebetrieb reduziert und muss aus dem Koffer leben. Das letzte G7-Treffen und auch der EU-Schrumpfgipfel zur Migration zeigten das deutlich. Auf der anderen Seite gewinnt die Wahrnehmung der staatlichen Hoheitsrechte, deren Festlegung und demokratische Kontrolle Kern jeder Verfassungsordnung ist, wieder an Statur. Die Souveränität der Länder bekommt wieder eine fassbare und praktische Bedeutung und führt ihrerseits zu Absprachen und abgestimmtem Handeln. 

So stehen sich nun „Global Governance“ und „Verfassungsordnung“ als zwei Höhenzüge der politischen Landschaft gegenüber. Zugleich werden die Bürger veranlasst, ihre Verfassungen mit neuen Augen zu sehen und sie viel ernster und praktischer zu nehmen, als sie das gewohnt waren. Eine Verfassung – und das gilt auch für das deutsche Grundgesetz – ist mehr als ein wohlwollendes Versprechen freundlicher Dinge. Sie legt unfreundliche Dinge fest, deren Durchsetzung aber für die Existenz eines Landes unverzichtbar ist. Deshalb wurden in der neuzeitlichen Geschichte erbitterte Kämpfe um die Verfassungsordnungen der Nationen ausgefochten – in Zeiten, in denen das Leben und Überleben eines Landes nicht leicht, sondern schwer war. Das gilt heute von neuem.

Die CSU treibt nicht irgendein eitles Spielchen, wie die Merkelianer aller Couleur uns weismachen wollen, und sie will auch nicht nur ein paar Maßnahmen an der Grenze durchsetzen, sondern sie will das Recht der Deutschen auf ihre Landesgrenze wiederherstellen. Die Migrationspolitik auf diesen Punkt gebracht zu haben, ist ein großes Verdienst. Denn nun geht es um die Verfassungsfrage: Wo wird über den Zugang zum deutschen Territorium entschieden? Wird sie im Land und von seinen Institutionen getroffen, oder entscheiden fremde Mächte nach eigenem Gutdünken?     

Klarer Fall von unilateralem Handeln: die heutige Massenmigration

An der deutschen Grenze und an anderen europäischen Grenzen – insbesondere an der Südgrenze zwischen den nördlichen und südlichen Mittelmeeranrainern – besteht heute eine eklatante Schieflage. Personen, die über die Grenze ins Land drängen und bekunden, sie strebten „Asyl“ an, erwerben allein durch diesen einseitigen Akt einen Rechtsanspruch auf Aufenthalt, Sozialleistungen und anwaltliche Vertretung – bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung, die sich über Jahre hinziehen kann. Eine vorherige, unmittelbare Zurückweisung an der Grenze ist nicht zulässig. Ebenso sind Gruppenzurückweisungen unzulässig, selbst wenn die Grenzüberschreitung in einer Gruppe vorgenommen wurde. Das kann man eine Prämie für das Migrieren nennen. Der Migrant nimmt gegenüber dem Staat und Staatsvolk seines Ziellandes einen einseitigen Übergriff vor, ohne nach dessen Einverständnis zu fragen und dies abzuwarten. 

Der Merkel-Block in Deutschland gibt sich in diesen Tagen besonders lautstark als Vertreter des Multilateralismus in internationalen Fragen. Er wirft der CSU, ebenso wie den EU-Ländern, die schon eine wehrhafte Grenzpolitik praktizieren, vor, sie handelten „unilateral“ – also einseitig. In Wirklichkeit ist es genau umgekehrt: Die Grundtatsache der heutigen Migrationskrise besteht im einseitigen Grenzübertritt der Migranten. Wer das deckt und begünstigt – von der Bundeskanzlerin über diverse Behörden und Gerichte bis zu den NGOs und den Kampagnenmeistern der „Flüchtlingsrettung“ – verbreitet das Gift der einseitigen Übergriffigkeit in den internationalen Beziehungen.

Die ganze öffentliche Debatte ist von vornherein auf eine Täuschung gebaut, wenn sie die Einseitigkeit des Migrationsaktes verschweigt. Wenn sie so tut, als wäre die Massenmigration ein Naturereignis, dass man als gegeben hinnehmen müsse und dessen Eindringen man nur möglichst breit („solidarisch“) verteilen müsse. Und das soll dann „multilateral“ sein! Das „Ankommen der Migranten“ soll als Fakt hingenommen werden und darf als solcher nicht abgewehrt werden. Diese einseitige Übergriffigkeit soll als allgemeines „Recht“ gelten. Das soll der „zeitgemäße“ herrschende Rechtszustand in Deutschland und Europa sein. 

Die CSU vertritt die Regierungsbindung an das deutsche Grundgesetz

Nun gibt es durchaus die Mahnung, dass man „nicht alle Migranten aufnehmen“ kann. Hier schwingt eine Ahnung mit, dass etwas nicht stimmt mit der Internationale des Migrierens. Gut. Aber solange das nur ein mahnendes Wort ist, appelliert es im Grunde nur an die Einsicht der Migranten. Auf diese Weise hat man noch keinen anderen Rechtszustand hergestellt, und man hat auch noch keine einzige Migrantenkolonne zum Halten gebracht. Erst dann, wenn das souveräne Recht eines Landes auf Verweigerung des Zutritts anerkannt ist und praktiziert wird, können auf dieser Basis die internationalen Beziehungen gestaltet werden. Mit anderen Worten: Wirkliche Multilateralität gibt es nur dort, wo das völkerrechtliche Prinzip der territorialen Integrität gilt. Die heutige Migrationskrise ist dafür ein neuer Prüfstein, den es in diesem Ausmaß in modernen Zeiten noch nicht gab.

Das Anliegen der Zurückweisung, das nun die CSU zu ihrer Sache gemacht hat, nachdem es vorher schon Andere in Europa und in Deutschland vertreten haben, ist kein egoistisches Anliegen. Es ist ein allgemeines Rechtsanliegen, sowohl für die Allgemeinheit eines Landes als auch für eine weltweite, völkerrechtliche Ordnung. 

Noch wird versucht, die CSU als Störenfried des politischen „Zusammenhalts“ in Deutschland und Europa hinzustellen und so zu tun, als gäbe es ein intaktes Weiter-So, das nur ja nicht in seinem Lauf gestört werden darf. Aber niemand ist mehr in Lage, irgendein plausibles, überzeugendes Bild der Zukunft zu zeichnen, in das die bisherige Migrationspolitik führen wird. Diese Politik hat keine Perspektive mehr, ihre Lösungen werden immer provisorischer. Sie ist eine Mischung aus Flickwerk und sturem Durchalten.

Die Alternative kann nur in einem Zurückkommen bestehen: ein Zurückkommen auf jene klassischen Mittel des Verfassungsstaates, die man leichtfertig für überholt erklärt hat und außer Kraft gesetzt hat. Das Zurückweisen an der Grenze gehörte noch zum deutschen Asylkompromiss des Jahres 1993, das im Artikel 16a des Grundgesetzes seinen Niederschlag gefunden hat. Andere europäische Länder, die Zurückweisungen praktizieren, können sich dabei ebenso auf ihre Verfassungen berufen. 

Auf dieser Linie liegt der Vorstoß der CSU und es ist vollkommen richtig, dass dieser Vorstoß nicht nur vorschlägt, sondern regiert. Wenn der Innenminister Seehofer die Zurückweisungen an der deutschen Grenze in Kraft setzt, handelt er im Sinn des deutschen Grundgesetzes und folgt seinem Auftrag. Wir werden sehen, worauf sich die Kanzlerin beruft, wenn sie dann von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch macht und den Innenminister entlässt. Auf das deutsche Grundgesetzt kann sie sich nicht berufen. Und ihre „europäischen Lösungen“ haben keinen Verfassungsrang, es gibt keine europäische Verfassung – den Referenden in Frankreich und den Niederlanden sei es gedankt. Wird Merkel also in der Schlüsselfrage der Grenzhoheit daran gehen, und ihre Bindung an das „nationale“ Grundgesetz „europäisch“ aufzukündigen?     

Wohlan, die Stunde der Wahrheit naht.

Foto: James Berry/USMarine Flickr via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Sebastian Gumbach / 27.06.2018

Es wird gar nichts passieren. Seehofer beginnt jetzt schon zurückzurudern. Das ist leider ein abgeschmacktes Spiel zwischen Seehofer und Merkel, der Leidtragende ist der dumme Bürger, der für diesem Wahnsinn bis zum Erbrechen zahlen muss. Ich glaube diesen Politclowns und Politikdarstellern gar nichts mehr, und bis jetzt haben diese Gestalten meine Annahme vollkommen bestätigt.

Martin Landner / 27.06.2018

Die Grundlage für die heutige Spaltung wurde bereits 1992 gelegt, als mit dem Artikel 23 die Übertragung von Hoheitsrechten auf andere Staaten/die EU ermöglicht wurde. Auf den ersten Blick erscheint das harmlos - warum nicht Exekutive, Legislative usw. auf die EU übertragen? Warum nicht die Grenzsicherung durch die EU organisieren lassen? Aber es läuft eben auf eine Abschaffung der Verfassung hinaus. Fast forward zu 2015: IS Anschläge, Eurokrise, illegale Einwanderung. Angesichts dieses Komplettversagens der EU berufen sich die verfassungstreuen Bürger eben auf ihre Verfassung. & jetzt will man den Ungarn, Italienern, Polen, Österreichern, Deutschen auf einmal erzählen, sie “dürften” die Grenzen nicht sichern, weil die Hoheitsrechte bei der EU liegen. & die sagen sich halt: Hat uns jemand gefragt? Die Krise wurde also herbeigeführt, weil man die Menschen 1992 nicht gefragt hat. & man hat es deshalb nicht getan, weil man wusste, dass sie nein sagen würden.

Michael Liebler / 27.06.2018

Falls sich Frau Merkel auf die Richtlinienkompetenz beruft, um einen Innenminister zu entlassen der im Sinne des GG und des geltenden deutschen Rechtes handelt, zeigt das nur wie wenig sie von geltendem Recht hält. Alle die ihr dann zur Seite springen sind keinen Deut besser. Wie dann die Dame und ihre Entourage loswerden? Das ist mit den Mitteln der Rechtsstaatlichkeit nicht einfach. Sie hat sich wohl Erdogans Satz zu eigen gemacht: “Demokratie ist ein Zug mit dem man fährt bis man an seinem Ziel ist und dann aussteigt”. oder so ähnlich. Konstruktives Mißtrauensvotum mit einem Kandidaten Seehofer oder besser Dobrindt, wäre spannend.

Rainer Küper / 27.06.2018

Art. 16a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, in dem es um Asyl geht, wurde vom Bundestag und vom Bundesrat mit den erforderlichen 2/3-Mehrheiten irgendwann um folgenden Absatz erweitert: —  „(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertrags­staaten sichergestellt sein muß, Zuständig­keits­regelungen für die Prüfung von Asyl­begehren einschließlich der gegen­seitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.“ —  Mit dieser Ergänzung wird m. E. der gesamte Art. 16a GG Regelungen unterstellt, die außerhalb des Grundgesetzes beschlossen werden und zwar von Akteuren, die nicht befugt sind, Regelungen zu beschließen, die in die des Grundgesetzes eingreifen. Hinzu kommt, dass diese externen Akteure nicht mit den Mehrheiten beschließen, die für Eingriffe in das Grundgesetz erforderlich sind. M. E. haben Bundestag und Bundesrat mit (5) des Art. 16a GG fahrlässig und vorsätzlich den kompletten Asyl-Artikel 16a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland an Externe verscherbelt. Deshalb muss (5) m. E. umgehend außer Kraft gesetzt werden, um die Hoheit über das Grundgesetz dort zu behalten, wo sie hingehört: In den Bundestag und in den Bundesrat. Besser wären nur noch Volksabstimmungen über Änderungen des Grundgesetzes. Sie wären auch richtig, wie die beschriebene Handlung von Bundestag und Bundesrat zum Art. 16a (5) aufgezeigt hat.  

Joachim Lucas / 27.06.2018

Dass in D über Selbstverständlichkeiten wie die Einhaltung des Grundgesetzes gestritten wird, zeigt wie tief wir gesunken sind. Aber die heutige Diskussion zeigt eben, dass auch ein Grundgesetz nicht das Papier wert ist, wenn man es nicht verteidigt. Insofern ist dieser Kampf, der sich an dieser Völkerwanderung entzündet hat, kein Kampf rechts gegen links, sondern einer um Gesetz gegen Willkür. Kein vernünftiger Staat hält diesen heutigen Zustand lange durch, insofern ist es ein existentieller Kampf gegen die Dummheit und das Unrecht. Strafrechtliche Folgen müssen unbedingt geprüft werden , wenn der Zirkus hier (hoffentlich, hoffentlich) vorbei ist.

Andreas Rühl / 27.06.2018

Die Merkelunterstuetzer verheddern sich zwangsläufig in Widersprüche, weil ihr angeblich humanitaerer Ansatz widersprüchlich ist.  Warum ist soll es inhuman sein, Menschen an der Grenze zurückzuweisen, die gar nicht mehr auf der Flucht sind, sondern auf der Weiterreise? Die Flucht vor einer unmittelbaren Gefahr endet da, wo die Gefahr nicht mehr besteht. Was der Migrant unternimmt, nachdem er sicheren Boden unter den Füßen hat, hat mit Flucht nichts mehr zu tun. Das ist eine Bewegung zu etwas und nicht mehr von etwas weg. Daher ist es auch nicht aus humanitären Gründen geboten, diese Menschen aufzunehmen. Die europäische Lösung, von der geschwatzt wird, kann an dieser Tatsache auch nichts ändern. Reagieren nun die südlichen EU Staaten und weigern sich, die Migranten zu registrieren, wäre das ein offener rechtsbruch. Und damit wäre Deutschland erst recht berechtigt, die illegalen zurueck zu weisen, denn entweder wurden sie nicht registriert, dann ist dies nachzuholen oder sie wurden registriert, dann ist das Verfahren im erstaufnahmeland durchzuführen. Insoweit gibt es meiner Meinung kein Dilemma zwischen deutschem und europäischen Recht. Wenn es angewendet wird. Die Frage, wie das intern in der EU zu regeln ist, ist eine andere. Die hat mit Seehofer nichts zu tun.

Lutz Muelbredt / 27.06.2018

Wie hältst Du es mit dem Grundgesetz? wird zur Gretchenfrage dieser Tage. Als Hausordnung für die Deutschen nach dem Krieg gedacht, sollte es die Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat regeln. Oder anschaulicher “Mieter vs. Vermieter”. Mieter deshalb, weil Volk ohne Raum, denn der war ja besiegt. Sollte also das Grundgesetz fallen, was der liebe Gott verhindern möge, wäre eine Steuer z.B. nur noch ein Schutzgeld, welches in willkürlicher Höhe eingezogen werden könnte. Oder Frankreich könnte sich Bayern einverleiben, um die Grand Nation wieder auf Vordermann zu kriegen.

Gabriele Kremmel / 27.06.2018

So ist es, Herr Held. Warum ignorieren die Medien diese Tatsachen und reden Seehofer und seinen Vorstoß mit Unterstellung niederer Motive permanent schlecht, obwohl er und die CSU betonen, dass es einzig um die Sache geht. Doch wie hatte die Kanzlerin vor einiger Zeit das Zeitalter der gezielten Desinformation eingeläutet? “Es heißt ja neuerdings, wir lebten in postfaktischen Zeiten.” Wohin das Weiter-So führt ist absehbar, und das ist das Gegenteil von Merkels Bestrebungen (Verteilung der Migranten auf die EU zur Auffüllung des Bestands an Humanmaterial). Die Eu wird daran zerbrechen. Die einen Länder werden sich gegen den Verteilungszwang wehren, die Migranten werden sich nicht verteilen lassen, ihre Zielländer werden überlastet bis zur Dysfunktionalität (die sich schon andeutet). Die Eurokraten können sich langfristig nur noch mit diktatorischen Mitteln durchsetzen, doch dazu ist die Entmachtung nationalen Rechts (z.B. freie Wahlen) noch nicht weit genug fortgeschritten. Ich bin froh darum. Aus der EU wurde durch elitären Größenwahn, dilettantische Planung u. Umsetzung, ausufernden Lobbyismus, stupide Regulierungswut, Ignoranz und Realitätsverlust eine zerstörerische Missgeburt.

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