Joachim Nikolaus Steinhöfel / 15.12.2021 / 20:00 / 5 / Seite ausdrucken

Weihnachtliche Abmahnung für Facebook

Wir haben Facebook heute „Mit weihnachtlichen Grüßen“ abgemahnt. Trotz gegen Correctiv wie Facebook erwirkter Urteile, die bestimmte Faktenchecks als rechtswidrig untersagen, setzen sowohl Facebook als auch die „Faktenchecker“ ihre Praxis fort.

Der am 7. Dezember von Dr. Gunter Frank auf „Die Achse des Guten“ veröffentlichete Artikel „Bericht zur Coronalage: 7.800 Euro Kopfprämie für wundersame Corona-Vermehrung“ wurde gestern von Facebook gelöscht. „Laut unabhängigen Faktenprüfern bei Correctiv könnten Informationen in achgut.coms Beitrag aufgrund des fehlenden Kontextes irreführend sein – Correctiv Faktenprüfung“ wurde mitgeteilt. Wer den Text auf Facebook teilen wollte, wurde mit dem folgenden „Warnhinweis“ konfrontiert.

„Bevor du diesen Inhalt teilst, solltest Du wissen, dass es weitere Bewertungen von Correctiv gibt.

Wenn Seiten und Websites wiederholt Falschmeldungen posten oder teilen, schränken wir zusätzlich zu anderen Funktionen deren Reichweite ein.“

Dann kann man sich entscheiden, ob man auf „Abbrechen“ (farblich hervorgehoben) oder „Trotzdem teilen“ klickt.

Wir haben Facebook heute „Mit weihnachtlichen Grüßen“ abgemahnt. Trotz gegen Correctiv wie Facebook Ireland Ltd. erwirkter, teilweise bereits rechtskräftiger Urteile, die bestimmte Faktenchecks als rechtswidrig untersagen, setzen sowohl Facebook wie die umstrittenen „Faktenchecker“ von Correctiv ihre Praxis fort. Nach der Bewertung des angerufenen Gerichts ist „zu beachten, dass schon die Kennzeichnung als ‚Faktenprüfung‘ geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, dass ausschließlich oder zumindest vorrangig Tatsachenbehauptungen („Fakten“) der so gekennzeichneten Berichterstattung in Frage stünden. Dies gilt zumindest in Verbindung mit der Einordnung als (möglicherweise) irreführend. Dies ist seinerseits missverständlich, wenn der zum Gegenstand der Faktenprüfung gemachte Umstand nicht eine Behauptung der so gekennzeichneten Berichterstattung ist oder es sich bei dem Faktenprüfungsbericht insgesamt um eine wertende Stellungnahme handelt.

Hier ein Zitat aus dem von mir erstrittenen Urteil des OLG Karlsruhe:

„Auf Facebook werden] die Äußerungen der Faktenprüfung und die Einträge einfacher Nutzer in ein Hierarchieverhältnis gestellt, das der besonderen Rechtfertigung bedarf, wenn es sich um Meinungen handelt. Im Wettbewerb der Meinungen fehlt ein objektiver Maßstab für die Einteilung in ‚richtig“ und „falsch‘, ‚gut‘ oder ’schlecht‘; Meinungsbildungen und Wertungen sind subjektive Vorgänge. Für den Staat gilt daher eine Neutralitätspflicht im publizistischen Wettbewerb: Er darf nicht bestimmte Meinungen oder Tendenzen durch Förderung begünstigen oder benachteiligen.“

Es handelt sich – erneut – um einen impertinenten Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit, den zu bekämpfen dieser Fonds für „Meinungsfreiheit im Netz“ gegründet wurde.

Dieser Beitrag ist zuerst auf meinungsfreiheit.steinhoefel.de erschienen.

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Leserpost

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Stanley Milgram / 15.12.2021

Kurz gesagt: Wer Fakten checkt, ist ein Faktenchecker. Wer Faktencheckern glaubt, ist ein Schwachkopf. Gute Arbeit Herr Steinhöfel.

Carsten Bohla / 15.12.2021

Gut so, Herr Steinhöfel. Die “korrekten” Correctiven können noch soviel “uminterpretieren” (= faktenchecken = lügen). Sie schaufeln sich ihr eigenes Grab. Ebenso die hier hundertmal aufgezählten Kollaborateure. Ekelerregend. - Warten wir, bis sie alle von der Wahrheit eingeholt werden. Wahrheit siegt immer.

T. Weidner / 15.12.2021

Herr Steinhöfel - merken Sie etwas? Sie können noch so viele Urteile gegen Facebook usw. erwirken - der sog. “Rechtsstaat” wird diese Urteile nicht durchsetzen. Der sog. “Rechtsstaat” lacht Sie schallend aus. Natürlich auch uns Bürger, die noch auf den Rechtsstaat setzen… Denn wer auf den “Rechtsstaat” setzt - ist ein “Rechter”. Und der muss mit allen Mitteln bekämft werden…

Markus Kranz / 15.12.2021

Ich sehe das Ganze eher als Einschränkung der Informationsfreiheit. Denn ich will ja selbst entscheiden können, aus welchen Quellen ich mich informiere. Wenn eine staatliche finanzierte Gruppierung wie Correktiv oder ein Konzern wie Facebook die Reichweite bestimmter Zeitungen, Blogs usw. einschränken kann - siehe das Beispiel der Washington Post, die über Hunter Biden berichtet hatte und deshalb geblockt wurde - hindert sie mich aktiv, Informationen zu sehen, die sie unterdrücken wollen, obwohl ich die jeweiligen Seiten abonniert habe.

R. Reiger / 15.12.2021

Die dienlichen Big Tech sollen sich keineswegs sicher fühlen, denn wenn sie ihre Schuldigkeit getan haben, dann kommen sie auch dran.

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