Vielen Dank, dass u. a. Sie dieses Thema aufgreifen. Frau Jelpke, selbstgerechte Friseuse, Kontoristin, Buchhändlerin, Diplom-Soziologin und Volkswirtin und ehemalige Strafvollzugshelferin - bei welcher Organisation? Rote Hilfe? - wurde in der Sendung Kontraste vom 15.08. wegen des Zubrots der Asylbewerber in Schwäbisch Gmünd befragt. Als Soziologin und haftanstaltserfahrene ehrenamtliche Vollzugshelferin, die zum Zweck der Stärkung des pädagogischen und resozialisierenden Charakters der rechtlich legitimierten Freiheitsentziehung Zugang zu Inhaftierten hat/hatte, muss sie sowohl theoretisches Wissen, als auch praktische Erfahrung haben, wie sehr die instutionalisierte Unterbringung den Kontakt mit der Aussenwelt zu etwas Besonderem und oft auch Erstrebenswertem werden läßt. Asylbewerber, die sich entscheiden gemäß geltendem Recht einen 1-Euro-Jobs anzunehmen, der sie sozial und finanziell besser stellt, daran zu hindern weil man im entsprechenden Gesetzgebungsverfahren eine andere Position inne hatte ist m. E. menschenverachtend. Die Gemeinheit dabei ist das Auftreten als Fürsprecherin der Betroffenen, die in ihrem Kampf für die Witwen und Waisen dieser Welt, diese davor schützt geltendes Recht für sich in Anspruch zu nehmen. Warum? Weil der unwissende Asylbewerber gegen seinen Willen geschützt werden muss? Weil Asylbewerber nur die Rechte in Anspruch nehmen dürfen, die einer “Genossin” genehm sind. Mir wird schlecht wenn ich darüber weiter nachdenke. Leider haben die betroffenen Asylbewerber zum derzeitigen Zeitpunkt wohl keine Möglichkeit sich der ungefragten Fürsorge dieser wohlalimentierten Kämpferin zu erwehren.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.