Joachim Nikolaus Steinhöfel / 28.04.2021 / 07:16 / Foto: Imago / 65 / Seite ausdrucken

Teure Prozessniederlage für Jens Spahn

Das ist eine teure Prozessniederlage für Jens Spahn. Der Gesundheitsminister scheitert mit dem Versuch, den Millionenkaufpreis seiner Villa geheim zu halten. 

Ende September 2020 unternahm Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den tollkühnen Versuch, Medien von der Springer-Presse bis zum kleinen YouTuber mit Abmahnungen zu überziehen, soweit diese auch nur durch Verlinkung auf den “Business Insider”, der die korrekte Summe nannte, den Kaufpreis seiner Villa in Dahlem erwähnten. Etwas über 4.125 Millionen Euro sind es gewesen. Ein von uns vertretener YouTuber erhielt nach der Abmahnung eine anwaltliche Rechnung von über 3000,00 Euro. Ein bisschen übertrieben. Jetzt entschied, was nicht sooo überraschend kommt, das OLG Hamburg (7 U 16/21) gegen Spahn. Der Tagesspiegel berichtet:

„Spahn müsse es wegen seiner „überragenden Bekanntheit als einer der profiliertesten deutschen Politiker hinnehmen“, wenn über seine privaten Vermögensverhältnisse berichtet werde. Es sei für die politische Meinungsbildung von „ganz erheblichem Interesse“, wie Volksvertreter ihren Lebensunterhalt bestritten und wie sie finanziell situiert seien. Dies könne Rückschlüsse „auf ihre politische Unabhängigkeit, auf ihren Geschäftssinn, aber auch auf ihre politische Ausrichtung ermöglichen“.

Ich möchte mich nicht lange damit aufhalten, darüber zu sinnieren, ob Spahn klug beraten war, in dieser wackeligen Sache (es gibt einen jedenfalls Presserechtlern bekannten Präzedenzfall zu ähnlich misslungenen Bestrebungen von Joschka Fischer, auf den wir Spahn sogar hingewiesen haben) flächendeckend und imageschädigend vorzugehen, noch mehr Aufmerksamkeit auf den bemerkenswerten Kauf zu lenken und ob diese schwerwiegenden Mängel seines Urteilsvermögens Rückschlüsse zulassen auf seine Geeignetheit für ein Ministeramt. Ich möchte nur – mit freundlicher Genehmigung einer Mandantin – aus unserem Schreiben an die anwaltlichen Vertreter von Jens Spahn zitieren, das wir diesen im September 2020 zukommen ließen. Darin sind die Kostenrisiken von nur einigen der von unserem Gesundheitsminister angestrengten Verfahren bei deren vollständiger Durchführung aufgeführt. Man kann sich ein Bild machen, was Spahn jetzt zu zahlen haben wird. In unserem Schreiben heißt es:

Da wir gerade bei den Kosten sind. Dem Vernehmen nach ist es Ihnen gelungen, gegen Publikationen aus dem Hause Springer zwei vorläufige Unterlassungsbeschlüsse beim LG Hamburg zu erwirken. Diese wurden mit Streitwerten von € 80.000,00 bzw. € 100.000,00 erlassen.

Sicherlich haben Sie Ihren Mandanten, dem Sie dieses Schreiben ja auch vorlegen müssen, über die allein mit diesen Prozessen verbundenen Kostenrisiken aufgeklärt. Es mag noch RTL dazu kommen und wer weiß was Sie sonst noch angezettelt haben. Und das alles bei nicht auszuschließenden Prozeßniederlagen angesichts der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung vom 19.05.2009.

Also, wie teuer kann der Spaß wegen aus unserer Sicht faktisch belangloser Petitessen für Ihren Mandanten werden, wenn es schief geht?

Das Kostenrisiko nur für das Eilverfahren mit einem Streitwert von € 80.000,00 sieht so aus:

Kostenrisiko – 80.000,00 Streitwert

Basisdaten 

Gegenstandswert/Streitwert 80.000,00 €

Umsatzsteuer (%) 16

Anzahl Mandanten 1

Anzahl Gegner 1

Anzahl gegnerische Rechtsanwälte 1

 

Gerichtliche Vertretung 

1. Instanz  2. Instanz 

Streitwert 80.000,00 €  Streitwert 80.000,00 €

Vergleichsmehrwert 0,00 €  Vergleichsmehrwert 0,00 €

Eigene Anwaltskosten  Eigene Anwaltskosten 

Verfahrensgebühr 3100 VV RVG 1,31.732,90 €  3200 VV RVG 1,62.132,80 €

anrechenbare gem. Vorbem. 3 IV VV RVG 0,00 €  gem. Vorbem. 3 IV VV RVG 0,00 €

Terminsgebühr 3104 VV RVG 1,21.599,60 €  3202 VV RVG 1,21.599,60 €

Auslagen 7001, 7002 VV RVG 20,00 €  7001, 7002 VV RVG 20,00 €

sonstige Kosten 7000, 7003 ff VV RVG 0,00 €  7000, 7003 ff VV RVG 0,00 €

Umsatzsteuer 7008 VV RVG 536,40 €  7008 VV RVG 600,38 €

Summe 3.888,90 €  Summe 4.352,78 € 

Gegnerische Anwaltskosten  Gegnerische Anwaltskosten 

Verfahrensgebühr 3100 VV RVG 1,31.732,90 €  3200 VV RVG 1,62.132,80 €

Terminsgebühr 3104 VV RVG 1,21.599,60 €  3202 VV RVG 1,21.599,60 €

Auslagen 7001, 7002 VV RVG20,00 €  7001, 7002 VV RVG 20,00 €

sonstige Kosten 7000, 7003 ff VV RVG 0,00 €  7000, 7003 ff VV RVG 0,00 €

Umsatzsteuer 7008 VV RVG 536,40 €  7008 VV RVG 600,38 €

Summe 3.888,90 €  Summe 4.352,78 € 

Gerichtskosten 2.358,00 €  Gerichtskosten 3.144,00 € 

Kostenrisiko 1. Instanz 10.135,80 €  Kostenrisiko 2. Instanz 11.849,56 € 

Gesamtkostenrisiko 10.135,80 €  Gesamtkostenrisiko 21.985,36 € 

Bei Eilverfahren und Hauptsacheverfahren kommt man so immerhin schon auf stattliche € 43.970,72 Prozesskostenrisiko.

Dann ist da noch das Verfahren mit einem Streitwert von € 100.000,00. Das Kostenrisiko nur für das Eilverfahren mit einem Streitwert von € 100.000,00 sieht so aus:

Kostenrisiko – 100.000,00 Streitwert

Basisdaten 

Gegenstandswert/Streitwert 100.000,00 €

Umsatzsteuer (%) 16

Anzahl Mandanten 1

Anzahl Gegner 1

Anzahl gegnerische Rechtsanwälte 1

 

Gerichtliche Vertretung 

1. Instanz  2. Instanz 

Streitwert 100.000,00 €  Streitwert 100.000,00 €

Vergleichsmehrwert 0,00 €  Vergleichsmehrwert 0,00 €

Eigene Anwaltskosten  Eigene Anwaltskosten 

Verfahrensgebühr 3100 VV RVG 1,31.953,90 €  3200 VV RVG 1,62.404,80 €

anrechenbare gem. Vorbem. 3 IV VV RVG 0,00 €  gem. Vorbem. 3 IV VV RVG 0,00 €

Terminsgebühr 3104 VV RVG 1,21.803,60 €  3202 VV RVG 1,21.803,60 €

Auslagen 7001, 7002 VV RVG20,00 €  7001, 7002 VV RVG 20,00 €

sonstige Kosten 7000, 7003 ff VV RVG 0,00 €  7000, 7003 ff VV RVG 0,00 €

Umsatzsteuer 7008 VV RVG 604,40 €  7008 VV RVG 676,54 €

Summe 4.381,90 €  Summe 4.904,94 € 

Gegnerische Anwaltskosten  Gegnerische Anwaltskosten 

Verfahrensgebühr 3100 VV RVG 1,31.953,90 €  3200 VV RVG 1,62.404,80 €

Terminsgebühr 3104 VV RVG 1,21.803,60 €  3202 VV RVG 1,21.803,60 €

Auslagen 7001, 7002 VV RVG 20,00 €  7001, 7002 VV RVG 20,00 €

sonstige Kosten 7000, 7003 ff VV RVG 0,00 €  7000, 7003 ff VV RVG 0,00 €

Umsatzsteuer 7008 VV RVG 604,40 €  7008 VV RVG 676,54 €

Summe 4.381,90 €  Summe 4.904,94 € 

Gerichtskosten 3.078,00 €  Gerichtskosten 4.104,00 € 

Kostenrisiko 1. Instanz 11.841,80 €  Kostenrisiko 2. Instanz 13.913,88 € 

Gesamtkostenrisiko 11.841,80 €  Gesamtkostenrisiko 25.755,68 € 

Bei Eilverfahren und Hauptsacheverfahren kommt man so immerhin schon auf stattliche € 51511,36 Prozesskostenrisiko. 

Allein das Risiko der beiden Verfahren gegen die Springer-Gruppe beträgt mithin € 95.482,08.

Unsere Mandantin findet dies so interessant, dass Sie darüber einen launigen Artikel veröffentlichen wird. Und da Sie vermutlich wissen, dass der Schlußsatz in Ihrem Schreiben, wonach dessen Inhalte nicht veröffentlicht werden dürfen, Rechtsunsinn ist, werden wir Ihnen als tüchtigem Streiter der Zunft vielleicht sogar eine kleine Nebenrolle einräumen.

Tja, hätte Jens Spahn doch besser auf unseren freundlichen Rat gehört. Er steht jetzt ziemlich…., ach, lassen wir das. Er hat es ja schon schwer genug.

Dieser Beitrag erscheint auch auf Joachim Steinhöfels Blog

Foto: Imago

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netiquette:

Boris Kotchoubey / 28.04.2021

Ich verstehe die Freunde nicht ganz. Herr S. verkauft uns ein paar Millionen Maulkörbe und verdient daran so viel, dass er sich noch 2-3 ähnliche Prozesse leisten kann. Schließlich sind diejenigen, die diese Kosten tragen, auf jeden Fall WIR.

Arnd Siewert / 28.04.2021

Diese Peanuts wird Amazon für unseren Lockdown Jens aus der Portokasse begleichen, dafür macht er noch bisschen weiter so…...

B. Kurz / 28.04.2021

Meine Güte, Herr Steinhöfel, da läuft mir aber ein Schauer über den Rücken! Hatte ich doch gerade gelesen, dass unsere Eliten in diesem Jahr Kürzungen bei den Diäten aushalten müssen. Wird so schon Gedränge an den Tafeln geben.

Karla Kuhn / 28.04.2021

Hatte er nicht bei einer Wahlveranstaltung, obwohl “AUSGANGSSPERRE” für die “Knechte”, pro Person Teilnahme 9999,00 Euro( wegem dem Finanzamt und offenbar, weil bei einem Euro mehr die “edlen Spender” genannt werden müssen ??)  genug Geld eingenommen ?  Da seine Kanzlerträume ausgeträumt sind, oder etwa nicht, waren Laschet und Söder nur Scheinkandidaten, um in letzter Sekunde den Spahn noch einzuschleußen, OHNE den WIderstand der Wähler ? SO wie bei der LEYEN; die durch Merkel ins Amt gehievt wurde ? Am STEUERZAHLER vorbei, der die aber kräftig mit alimntieren muß? Na ja , jedenfalls scheint er ne Menge Kohle eingenommen zu haben, wahrscheinlich kann er damit seine Niederlage finanzieren ? Also ehrlich gesagt, Typen wie der Spahn sind mit zutiefst zuwider.

Uta Buhr / 28.04.2021

@Detlev Rogge: Ein unbedeutendes Männlein wie Jensiklein benötigt nun einmal einen Palast, um sein Ego zu füttern. Unter normalen Umständen würde er eine 56 qm große Sozialklitsche bewohnen, die ihm auch viel besser zu Gesicht stünde als dieser 4,5 Mio. Palazzo Protzo.

Ulrich Jäger / 28.04.2021

Guten Tag, Herr @Hans Bertram, die “sparsamen Multimillionäre” sind wohl eher die, die ihr Vermögen weniger dem Erblasser als vielmehr eigener Leistung und Glück zu verdanken haben und wissen, dass das Gewonnene auch schnell wieder verloren gehen kann. Spahn erinnert eher an Varus, der sich in der Schlacht im Teutoburger Wald das Leben nahm. Er kam vorher als römischer Statthalter und armer Mann in das reiche Syrien und verließ das arme Syrien als reicher Mann. Wie man das damals nannte, weiß ich nicht. Aber wenn ein kleiner Sachbearbeiter beim örtlichen Bauamt den “zufällig” liegengelassenen Kugelschreiber eines Bauunternehmers an sich nimmt, hat er ein gewaltiges Problem.

Thomas Nagel / 28.04.2021

Man braucht jetzt also keine Angst mehr vor Abmahnschreiben des Bankkaufmanns Spahn haben, wenn man den Kaufpreis der Villa des Bankkaufmanns Spahn und seines Ehemannes, von ca. 4,125 Millionen Euro, nennt? Darf man über die Verfahrenskosten des Bankkaufmanns Spahn öffentlich sprechen? Gibt es dazu schon einschlägige Urteile?

Thomas Brox / 28.04.2021

Also die Schadenfreude finde ich jetzt fies: Die Spitze des Staatsapparats rackert sich für einen Hungerlohn ab, und die Untertanen werden auch noch unverschämt. ++ Die Causa ist nicht weiter überraschend. Ein degenerierter Staatsapparat, der ganze Batterien von gesetzlichen Maulkörben installiert hat - unter anderem ein NetzDG (bis 50 Millionen Euro Bußgeld) und einen § 188 StGB -, schützt seine schmarotzenden Privilegien durch Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Hierbei wird das Recht auf Privatsphäre vorgeschoben bzw. missbraucht. Jedes popelige Amt kann den Bürger beliebig durchleuchten oder neuerdings in Wohnungen eindringen, da gibt es auch keine Privatsphäre und keine Geheimnisse, vor allem nicht beim Abzocken. Was ist bitte dabei, wenn der Kaufpreis von Immobilien publik wird?

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