Gastautor / 24.09.2021 / 10:00 / Foto: Николай Гернет / 30 / Seite ausdrucken

Streit um Lohnfortzahlung: Wie Ungeimpfte nun ihre Existenz sichern

Von Max Bergmann. Die finanzielle Entschädigung bei Lohnausfall für Ungeimpfte in Quarantäne solle ab 11.10. bundesweit wegfallen – ein neuerlicher Angriff auf die blanke Existenz ungeimpfter Menschen. Was kann man dagegen tun?

Die Debatte ist nicht ganz neu, doch nun nimmt sie an Fahrt auf: Aus Kreisen Eingeweihter wurde am Dienstag bekannt, die finanzielle Entschädigung bei Lohnausfall für Ungeimpfte in Quarantäne solle ab 11. Oktober bundesweit eingestellt werden. Zunächst hatten dies nur einige Bundesländer in Betracht gezogen. Dieser neuerliche und offensive Angriff auf die blanke Existenz ungeimpfter Menschen in Deutschland ist ein neuer Höhepunkt auf dem Weg zum Impfzwang durch die Hintertür. Doch es gibt einen sehr einfachen Ausweg, die finanzielle Misere abzuwenden – Rechtsanwalt Alexander Bredereck erläuterte, was Ungeimpfte nun wissen müssen.

Bisher wurden Menschen, die aufgrund eines positiven Tests oder als Kontaktperson in Quarantäne geschickt wurden, für ihren finanziellen Ausfall durch die Landesbehörden entschädigt. Nun liegt aber ein Beschlussentwurf vor, der ein völlig anderes Bild zeichnet: Nach Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen Ungeimpfte für ihre Quarantänezeit keine sogenannten Lohnersatzleistungen mehr erhalten. Arbeitnehmer, die nicht aus dem Homeoffice arbeiten können und somit ihre Arbeitsleistung unverschuldet und auf Grund staatlicher Anordnungen nicht erbringen können, erleiden demnach massive finanzielle Einbußen. Die Zwangsquarantäne beträgt in der Regel bis zu 14 Tage, ein nicht unerheblicher Teil des Lohns entfällt somit ersatzlos.

Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes vom März 2020

Die neuerlichen Zwangsmaßnahmen begründen sich auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes aus März 2020. Zum damaligen Zeitpunkt wurde im Rahmen des Masernschutzgesetz ein Passus aufgenommen, der es ermöglicht, finanzielle Entschädigungszahlen an Arbeitnehmer auszusetzen, wenn die Absonderung durch eine Impfung hätte vermieden werden können. Für positiv auf das Coronavirus getestete Personen spielte das bisher keine Rolle. Durch Änderungen der Quarantänebestimmungen erlangt dieser Gesetzestext aber neue Bedeutung: Geimpfte unterliegen nun nicht mehr der Quarantänepflicht, wenn sie positiv getestet wurden. Nach Auslegung der Regierung bedeutet dies im Umkehrschluss, dass Ungeimpfte in Quarantäne keine finanzielle Entschädigung für ihren Lohnausfall erhalten, weil sie sich ja hätten impfen lassen können. Der Beschlussentwurf sei einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland nach zwar noch nicht final mit allen Seiten abgestimmt, es zeichnen sich aber Mehrheiten für derartige existenzbedrohende Maßnahmen gegen Ungeimpfte ab.

Sämtliche Corona-Maßnahmen völlig überzogen

Zuletzt kritisierten mehrere deutsche Gewerkschaften die unethischen Vorstöße gegenüber Ungeimpften. Frank Werneke, der Chef der Gewerkschaft ver.di, sagte gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe, es sei falsch, eine „Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen“ und betonte: „Die Politik steht im Wort, dass Impfen freiwillig bleiben soll“. Auch der Vorsitzende des DGB kritisierte die Pläne scharf. Im Deutschlandfunk sagte er, im Zweifel müssten hier auch Gesundheitsdaten offengelegt werden, außerdem seien viele arbeitsrechtliche Konsequenzen nicht bedacht.

Auch Matthias Bruse (LKR), Direktkandidat zur Wahl des Deutschen Bundestags im Berliner Bezirk Lichtenberg und Kandidat zur Wahl des Abgeordnetenhauses im Wahlkreis Lichtenberg 3, äußerte sich im Gespräch mit der Redaktion schockiert. So stellte er klar, sämtliche Corona-Maßnahmen seien aus heutiger Sicht völlig überzogen. Auch Mario Mieruch (LKR), Mitglied des Bundestages für die Liberal-Konservativen Reformer, habe sich klar gegen die Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausgesprochen, wie Bruse erklärte. „Freiheit ist das höchste Gut, und wie alles Göttliche ist Freiheit angeboren und wird nicht verschenkt“, sagte der Direktkandidat für den Deutschen Bundestag am Dienstagabend im Gespräch mit der Redaktion. „Es ist nicht hinnehmbar, die Freiheit der Menschen derart einzuschränken“, betonte er außerdem.

Zwar sei es seiner Ansicht nach zu Beginn der Pandemie durchaus sinnvoll gewesen, das öffentliche Leben kurzzeitig „herunterzufahren“, und man nehme die Lage seitens der LKR durchaus ernst. Schließlich wusste man anfangs nicht genau, womit man es zu tun habe. „Aber wir wissen schon lange, dass dieses Virus nicht so tödlich ist wie befürchtet, und dass wir problemlos mit diesem Virus leben können wie mit vielen anderen Krankheiten auch“. Bruse, der auch stellvertretender Landesvorsitzender der LKR Berlin ist, bekräftigte außerdem: Eine Impfung, die nicht die üblichen und langjährigen Zulassungsverfahren durchlaufen habe, dürfe nicht zur Pflichtimpfung erklärt werden und muss eine persönliche Einzelfallentscheidung bleiben.

Verwirrung um Begrifflichkeiten: Entgeltfortzahlung ist nicht Entschädigungszahlung

Auch der bekannte Fernsehrechtsanwalt Alexander Bredereck griff die Thematik und Diskussion um die Entgeltfortzahlung für Ungeimpfte in einem YouTube-Video auf. So stellte er zunächst deutlich klar, man müsse zuallererst zwischen den Begrifflichkeiten Entgeltfortzahlung und Entschädigungszahlungen klar differenzieren. Die Entgeltfortzahlung basiert auf einem Bundesgesetz, hier seien – zum aktuellen Zeitpunkt, wie Bredereck betonte – auch keine Änderungen geplant. Auch könnten die Länder an diesem Bundesgesetz gar keine Änderungen vornehmen. Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer also bis zu 6 Wochen Anspruch auf ungekürzte Entgeltfortzahlung. Im Quarantänefall aber spricht man nicht von Lohn- oder Entgeltfortzahlung. Ein Arbeitnehmer, der aufgrund einer staatlichen Anordnung seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, erhält vom Arbeitgeber für die nicht erbrachte Arbeitsleistung kein Entgelt. Für diesen Verdienstausfall wird der Arbeitnehmer dann von den Behörden entschädigt. In der Regel erhält der Arbeitgeber diese Zahlung von den Landesbehörden, die die Quarantäne angewiesen haben, und dieser überweist, zusammen mit dem regulären Entgelt, an den Arbeitnehmer. „Das ist ein fundamentaler, anderer Sachverhalt“, wie Bredereck erklärte.

Diese Entschädigungszahlungen durch die Landesbehörden sollen nun aber für ungeimpfte Arbeitnehmer zum 11. Oktober eingestellt werden. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht betonte die unterschiedlichen Begrifflichkeiten in dieser Debatte nochmals ausführlicher und deutlicher, was für Ungeimpfte von äußerst großer Bedeutung sein wird. „Entgeltfortzahlung gibt es, wenn du krank bist. Wenn du künftig krank bist, als Ungeimpfter, auch an Corona, bekommst du weiter Entgeltfortzahlung. Was du nicht bekommst, ist gerade wenn du nicht krank bist und in Quarantäne gerätst, die Entschädigung für den Verdienstausfall für diese Zeit“. Das sei etwas völlig anderes, wie er nochmals ausdrücklich betonte.

Mit dem Wissen über die unterschiedlichen Begrifflichkeiten und Bedeutungen ist also klar: Wer einen Krankenschein vorweisen kann, ist krankgeschrieben, und hat somit auch weiterhin Anspruch auf ungekürzte Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, unabhängig davon, ob geimpft oder nicht geimpft, unabhängig davon, ob zusätzlich eine Quarantäne angeordnet wurde oder nicht. Bredereck stellte in seinem YouTube-Video ausdrücklich klar, er rufe selbstverständlich nicht dazu auf, sich nun als Ungeimpfter im Quarantänefall einfach krankschreiben zu lassen, im Gegenteil, er warne davor. Gleichzeitig müsse man ja aber sehen, wie es im realen Leben in der Regel läuft. Er verweist auf Krankschreibungen, die Arbeitnehmer häufig nach Kündigungen durch den Arbeitgeber vorlegen, um die restliche Zeit der Kündigungsfrist der Präsenzpflicht am Arbeitsplatz zu entgehen – vom Prinzip her nichts anderes.

Fortschreitender Impfzwang wird immer deutlicher

Ungeimpfte, die eine Quarantäneanordnung erhalten, haben laut Beschlussvorlage also ab 11. Oktober aller Voraussicht nach keinen Anspruch mehr auf Entschädigungszahlungen durch die Landesbehörden. Doch jeder Arbeitnehmer in Quarantäne, der sich wie auch immer geartet krank fühlt, damit bei einem Arzt vorstellig wird und durch den behandelnden Arzt den „gelben Schein“ zur Arbeitsunfähigkeit erhalten hat, unterliegt selbstverständlich auch weiterhin der regulären Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen – ob geimpft oder ungeimpft. Bredereck erklärte außerdem, man wälze mit dieser Neuregelung die Kosten für Quarantänezeiten auf den Arbeitgeber ab, dies sei nichts anderes als der Versuch seitens der Landesbehörden, Kosten zu sparen. Dennoch bleibt festzustellen: „Es ist nirgendwo und von niemandem geplant, die Entgeltfortzahlung für Ungeimpfte einzustellen“, sagte der Rechtsanwalt.

Die umstrittenen Covid-19-Vakzine sind bisher 1 Jahr befristet und nur bedingt zugelassen. Es wird von Tag zu Tag deutlicher, dass diese Regierung mit allen legitimen und illegitimen Mitteln versucht, die Bevölkerung zur Impfung zu drängen, fast schon zu zwingen. Was auf den ersten Blick existenzbedrohend wirkt, ist auf den zweiten Blick relativ einfach und unkompliziert gelöst. Die fehlenden Entschädigungszahlungen für ungeimpfte Arbeitnehmer sind weniger problematisch als zunächst befürchtet, wenn man die unterschiedlichen Begrifflichkeiten kennt, diese auseinanderhält und sich entsprechend verhält. Diese Neuregelung ist also ausdrücklich nicht existenzbedrohend und kein Grund, sich mit einem der umstrittenen Covid-19-Vakzine impfen zu lassen. Doch eines zeigen die neuerlichen Vorstöße ganz deutlich: Diese Regierung baut auf Zwang und Druck. Aber am 26. September ist der Bürger am Zug. Deutschland wählt, und diese Wahl ist richtungsweisend für eine Zukunft in einem freien, demokratischen Land – oder ein Leben im Corona-Zwangsregime, wie es wörtlich grüne Ministerpräsidenten jüngst forderten. 

 

Max Bergmann ist Autor, Blogger, Publizist und freier Journalist beim österreichischen Portal report24.

Foto: Николай Гернет CC-BY-SA 4.0 via Wikimedia

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Leserpost

netiquette:

Dietrich Herrmann / 24.09.2021

Das Ganze ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte!

Udo Kalipke / 24.09.2021

Ein wichtiger Hinweis zu einem Detail: “Er verweist auf Krankschreibungen, die Arbeitnehmer häufig nach Kündigungen durch den Arbeitgeber vorlegen, um die restliche Zeit der Kündigungsfrist der Präsenzpflicht am Arbeitsplatz zu entgehen”. Dies ist seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 8. September 2021 – 5 AZR 149/21) nicht mehr ohne weiteres möglich. Dort hatte ein Arbeitgeber genau gegen dieses Verhalten einer gekündigten Angestellten geklagt - und “gewonnen”. Alles andere wäre in diesem Staat auch eine extreme Überraschung. Das berührt aber den vom Autor genannten Umstand einer eventuellen Krankschreibung während des Quarantäne-Zeitraumes natürlich nicht. Dazu gibt es dann demnächst bestimmt ein passendes anderes Urteil.

Dirk Jungnickel / 24.09.2021

Auch wenn es nicht für einen Politikwechsel reichen wird: Nur wer sich eindeutig und unverschwurbelt gegen diese menschengemachte Pandemie und gegen die sich immer mehr als bedrohlich erweisenden   Covid-19-Vakzine ausspricht solte für dem informierten Bundesbürger wählbar sein : das ist die AfD, die allerdings schnellstens begreifen muß, dass Putin anal untauglich ist. Der schlappe, uninformierte deutsche Michel beschert uns allerdings womöglich die dreifach rote Katastrophe !

Frank Baumann / 24.09.2021

Schon 2017 war es zu spät. Den Klima-, Asyl-, Gender-, Corona- und sonstigen Irrsinn in seinem Lauf, halten weder Ochs noch Esel auf.

Johann Santi / 24.09.2021

Und bitte nicht die Kinder vergessen! Für ungeimpfte Familien sind die bald dreimal in der Woche zu testenden Kinder (und deren ungeimpfte Freunde, Mitschüler etc.) das riesige Einfallstor für die Zwangsquarantäne der Eltern. Schon bei einem positiven Schülerschnelltest müssen z.B. in NRW die Haushaltsangehörigen auch in Quarantäne (§ 4 Abs. 1 Quarantäneverordnung NRW). Und nicht vergessen: Über den von einer Zwangsquarantäne betroffenen Personenkreis kann generell das örtliche Gesundheitsamt ziemlich mutwillig entscheiden (§ 5 Abs. 1).

Peer Munk / 24.09.2021

Die Impfung als Selbstzweck. Oder steckt was anderes dahinter?

Reiner Johannes / 24.09.2021

Wie auch immer man das juristisch dreht und wendet: Der Staat legt den Ungeimpften finanzielle Daumenschrauben an! Das ist Impfzwang durch die Hintertür. Aber war es nicht so, da einst niemand die Absicht hatte, eine Mauer zu bauen?  

Wilfried Cremer / 24.09.2021

Wie meinen? Sie raten ab von dem, was Sie empfehlen, weil die Lebenswirklichkeit es hergibt? Sie sind ein Pfiffikus, Herr Bergmann.

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