Gastautor / 24.09.2021 / 10:00 / Foto: Николай Гернет / 30 / Seite ausdrucken

Streit um Lohnfortzahlung: Wie Ungeimpfte nun ihre Existenz sichern

Von Max Bergmann. Die finanzielle Entschädigung bei Lohnausfall für Ungeimpfte in Quarantäne solle ab 11.10. bundesweit wegfallen – ein neuerlicher Angriff auf die blanke Existenz ungeimpfter Menschen. Was kann man dagegen tun?

Die Debatte ist nicht ganz neu, doch nun nimmt sie an Fahrt auf: Aus Kreisen Eingeweihter wurde am Dienstag bekannt, die finanzielle Entschädigung bei Lohnausfall für Ungeimpfte in Quarantäne solle ab 11. Oktober bundesweit eingestellt werden. Zunächst hatten dies nur einige Bundesländer in Betracht gezogen. Dieser neuerliche und offensive Angriff auf die blanke Existenz ungeimpfter Menschen in Deutschland ist ein neuer Höhepunkt auf dem Weg zum Impfzwang durch die Hintertür. Doch es gibt einen sehr einfachen Ausweg, die finanzielle Misere abzuwenden – Rechtsanwalt Alexander Bredereck erläuterte, was Ungeimpfte nun wissen müssen.

Bisher wurden Menschen, die aufgrund eines positiven Tests oder als Kontaktperson in Quarantäne geschickt wurden, für ihren finanziellen Ausfall durch die Landesbehörden entschädigt. Nun liegt aber ein Beschlussentwurf vor, der ein völlig anderes Bild zeichnet: Nach Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen Ungeimpfte für ihre Quarantänezeit keine sogenannten Lohnersatzleistungen mehr erhalten. Arbeitnehmer, die nicht aus dem Homeoffice arbeiten können und somit ihre Arbeitsleistung unverschuldet und auf Grund staatlicher Anordnungen nicht erbringen können, erleiden demnach massive finanzielle Einbußen. Die Zwangsquarantäne beträgt in der Regel bis zu 14 Tage, ein nicht unerheblicher Teil des Lohns entfällt somit ersatzlos.

Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes vom März 2020

Die neuerlichen Zwangsmaßnahmen begründen sich auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes aus März 2020. Zum damaligen Zeitpunkt wurde im Rahmen des Masernschutzgesetz ein Passus aufgenommen, der es ermöglicht, finanzielle Entschädigungszahlen an Arbeitnehmer auszusetzen, wenn die Absonderung durch eine Impfung hätte vermieden werden können. Für positiv auf das Coronavirus getestete Personen spielte das bisher keine Rolle. Durch Änderungen der Quarantänebestimmungen erlangt dieser Gesetzestext aber neue Bedeutung: Geimpfte unterliegen nun nicht mehr der Quarantänepflicht, wenn sie positiv getestet wurden. Nach Auslegung der Regierung bedeutet dies im Umkehrschluss, dass Ungeimpfte in Quarantäne keine finanzielle Entschädigung für ihren Lohnausfall erhalten, weil sie sich ja hätten impfen lassen können. Der Beschlussentwurf sei einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland nach zwar noch nicht final mit allen Seiten abgestimmt, es zeichnen sich aber Mehrheiten für derartige existenzbedrohende Maßnahmen gegen Ungeimpfte ab.

Sämtliche Corona-Maßnahmen völlig überzogen

Zuletzt kritisierten mehrere deutsche Gewerkschaften die unethischen Vorstöße gegenüber Ungeimpften. Frank Werneke, der Chef der Gewerkschaft ver.di, sagte gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe, es sei falsch, eine „Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen“ und betonte: „Die Politik steht im Wort, dass Impfen freiwillig bleiben soll“. Auch der Vorsitzende des DGB kritisierte die Pläne scharf. Im Deutschlandfunk sagte er, im Zweifel müssten hier auch Gesundheitsdaten offengelegt werden, außerdem seien viele arbeitsrechtliche Konsequenzen nicht bedacht.

Auch Matthias Bruse (LKR), Direktkandidat zur Wahl des Deutschen Bundestags im Berliner Bezirk Lichtenberg und Kandidat zur Wahl des Abgeordnetenhauses im Wahlkreis Lichtenberg 3, äußerte sich im Gespräch mit der Redaktion schockiert. So stellte er klar, sämtliche Corona-Maßnahmen seien aus heutiger Sicht völlig überzogen. Auch Mario Mieruch (LKR), Mitglied des Bundestages für die Liberal-Konservativen Reformer, habe sich klar gegen die Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausgesprochen, wie Bruse erklärte. „Freiheit ist das höchste Gut, und wie alles Göttliche ist Freiheit angeboren und wird nicht verschenkt“, sagte der Direktkandidat für den Deutschen Bundestag am Dienstagabend im Gespräch mit der Redaktion. „Es ist nicht hinnehmbar, die Freiheit der Menschen derart einzuschränken“, betonte er außerdem.

Zwar sei es seiner Ansicht nach zu Beginn der Pandemie durchaus sinnvoll gewesen, das öffentliche Leben kurzzeitig „herunterzufahren“, und man nehme die Lage seitens der LKR durchaus ernst. Schließlich wusste man anfangs nicht genau, womit man es zu tun habe. „Aber wir wissen schon lange, dass dieses Virus nicht so tödlich ist wie befürchtet, und dass wir problemlos mit diesem Virus leben können wie mit vielen anderen Krankheiten auch“. Bruse, der auch stellvertretender Landesvorsitzender der LKR Berlin ist, bekräftigte außerdem: Eine Impfung, die nicht die üblichen und langjährigen Zulassungsverfahren durchlaufen habe, dürfe nicht zur Pflichtimpfung erklärt werden und muss eine persönliche Einzelfallentscheidung bleiben.

Verwirrung um Begrifflichkeiten: Entgeltfortzahlung ist nicht Entschädigungszahlung

Auch der bekannte Fernsehrechtsanwalt Alexander Bredereck griff die Thematik und Diskussion um die Entgeltfortzahlung für Ungeimpfte in einem YouTube-Video auf. So stellte er zunächst deutlich klar, man müsse zuallererst zwischen den Begrifflichkeiten Entgeltfortzahlung und Entschädigungszahlungen klar differenzieren. Die Entgeltfortzahlung basiert auf einem Bundesgesetz, hier seien – zum aktuellen Zeitpunkt, wie Bredereck betonte – auch keine Änderungen geplant. Auch könnten die Länder an diesem Bundesgesetz gar keine Änderungen vornehmen. Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer also bis zu 6 Wochen Anspruch auf ungekürzte Entgeltfortzahlung. Im Quarantänefall aber spricht man nicht von Lohn- oder Entgeltfortzahlung. Ein Arbeitnehmer, der aufgrund einer staatlichen Anordnung seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, erhält vom Arbeitgeber für die nicht erbrachte Arbeitsleistung kein Entgelt. Für diesen Verdienstausfall wird der Arbeitnehmer dann von den Behörden entschädigt. In der Regel erhält der Arbeitgeber diese Zahlung von den Landesbehörden, die die Quarantäne angewiesen haben, und dieser überweist, zusammen mit dem regulären Entgelt, an den Arbeitnehmer. „Das ist ein fundamentaler, anderer Sachverhalt“, wie Bredereck erklärte.

Diese Entschädigungszahlungen durch die Landesbehörden sollen nun aber für ungeimpfte Arbeitnehmer zum 11. Oktober eingestellt werden. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht betonte die unterschiedlichen Begrifflichkeiten in dieser Debatte nochmals ausführlicher und deutlicher, was für Ungeimpfte von äußerst großer Bedeutung sein wird. „Entgeltfortzahlung gibt es, wenn du krank bist. Wenn du künftig krank bist, als Ungeimpfter, auch an Corona, bekommst du weiter Entgeltfortzahlung. Was du nicht bekommst, ist gerade wenn du nicht krank bist und in Quarantäne gerätst, die Entschädigung für den Verdienstausfall für diese Zeit“. Das sei etwas völlig anderes, wie er nochmals ausdrücklich betonte.

Mit dem Wissen über die unterschiedlichen Begrifflichkeiten und Bedeutungen ist also klar: Wer einen Krankenschein vorweisen kann, ist krankgeschrieben, und hat somit auch weiterhin Anspruch auf ungekürzte Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, unabhängig davon, ob geimpft oder nicht geimpft, unabhängig davon, ob zusätzlich eine Quarantäne angeordnet wurde oder nicht. Bredereck stellte in seinem YouTube-Video ausdrücklich klar, er rufe selbstverständlich nicht dazu auf, sich nun als Ungeimpfter im Quarantänefall einfach krankschreiben zu lassen, im Gegenteil, er warne davor. Gleichzeitig müsse man ja aber sehen, wie es im realen Leben in der Regel läuft. Er verweist auf Krankschreibungen, die Arbeitnehmer häufig nach Kündigungen durch den Arbeitgeber vorlegen, um die restliche Zeit der Kündigungsfrist der Präsenzpflicht am Arbeitsplatz zu entgehen – vom Prinzip her nichts anderes.

Fortschreitender Impfzwang wird immer deutlicher

Ungeimpfte, die eine Quarantäneanordnung erhalten, haben laut Beschlussvorlage also ab 11. Oktober aller Voraussicht nach keinen Anspruch mehr auf Entschädigungszahlungen durch die Landesbehörden. Doch jeder Arbeitnehmer in Quarantäne, der sich wie auch immer geartet krank fühlt, damit bei einem Arzt vorstellig wird und durch den behandelnden Arzt den „gelben Schein“ zur Arbeitsunfähigkeit erhalten hat, unterliegt selbstverständlich auch weiterhin der regulären Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen – ob geimpft oder ungeimpft. Bredereck erklärte außerdem, man wälze mit dieser Neuregelung die Kosten für Quarantänezeiten auf den Arbeitgeber ab, dies sei nichts anderes als der Versuch seitens der Landesbehörden, Kosten zu sparen. Dennoch bleibt festzustellen: „Es ist nirgendwo und von niemandem geplant, die Entgeltfortzahlung für Ungeimpfte einzustellen“, sagte der Rechtsanwalt.

Die umstrittenen Covid-19-Vakzine sind bisher 1 Jahr befristet und nur bedingt zugelassen. Es wird von Tag zu Tag deutlicher, dass diese Regierung mit allen legitimen und illegitimen Mitteln versucht, die Bevölkerung zur Impfung zu drängen, fast schon zu zwingen. Was auf den ersten Blick existenzbedrohend wirkt, ist auf den zweiten Blick relativ einfach und unkompliziert gelöst. Die fehlenden Entschädigungszahlungen für ungeimpfte Arbeitnehmer sind weniger problematisch als zunächst befürchtet, wenn man die unterschiedlichen Begrifflichkeiten kennt, diese auseinanderhält und sich entsprechend verhält. Diese Neuregelung ist also ausdrücklich nicht existenzbedrohend und kein Grund, sich mit einem der umstrittenen Covid-19-Vakzine impfen zu lassen. Doch eines zeigen die neuerlichen Vorstöße ganz deutlich: Diese Regierung baut auf Zwang und Druck. Aber am 26. September ist der Bürger am Zug. Deutschland wählt, und diese Wahl ist richtungsweisend für eine Zukunft in einem freien, demokratischen Land – oder ein Leben im Corona-Zwangsregime, wie es wörtlich grüne Ministerpräsidenten jüngst forderten. 

 

Max Bergmann ist Autor, Blogger, Publizist und freier Journalist beim österreichischen Portal report24.

Foto: Николай Гернет CC-BY-SA 4.0 via Wikimedia

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Leserpost

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H. Krautner / 24.09.2021

Erstaunlicherweise gibt es immer noch Leute, die in Kommentaren hier schreiben, dass diese oder jene Maßnahmen der Coronapolitiker mit bestimmten Gesetzen nicht vereinbar sind. Das ist doch wohl völlig unbedeutend. Diese Leute haben wohl immer noch nicht kapiert in welchem politischen System wir inzwischen leben. Da kann man sich doch nicht mehr auf bestimmte Gesetze berufen, die in der Vergangenheit mal eine Bedeutung hatten. Sämtliche Organe der Rechtspflege sind doch stets Erfüllungsgehilfen des jeweiligen politischen Systems.

g.schilling / 24.09.2021

Es gibt keine Impfpflicht. Die Anordnung der Quarantäne erfolgt vom Gesundheitsamt. Die Verweigerung der Lohnausgleichszahlung durch das Bundesland wäre o.k. wenn es eine Impfpflicht gäbe. Ganz klarer Rechtsbruch. Wo ist der engagierte RA, der das vor dem EUGH einklagt??

Klaus Keller / 24.09.2021

Das Wort Familiendrama wird künftig wohl wieder öfter zu lesen sein. Polizist erschießt bilanzierend im erweiterten Suizid Kinder, Ehefrau und sich selbst weil er das Einfamilienhaus nicht mehr finanzieren konnte. Oder so ähnlich. ggf gibt es auch nur ein paar Tausend die ihre Immobilienkredite nicht mehr bedienen können. Die Subprimekrise in den USA hatte so begonnen. Die Abschaffung der solidarischen Gesellschaft obwohl die fdp gar nicht mitregiert. Wir brauchen sie also gar nicht. Das kann auch die Union und die SPD. Man kann sich dann aber auch fragen: Was war an Joachim-Friedrich Martin Josef Merz so böse das er nicht Spitzenkandidat fürs Wirtschaftsministerium werden durfte.

Matthias Fischer / 24.09.2021

Es ist erschreckend, wie die Grundrechte mehr und mehr der Politikerwillkür zum Opfer fallen. Ob das nach dem nächsten Sonntag ein Ende haben wird? wohl nicht. Dafür bedürfte es einer Mehrheit mündiger Staatsbürger und Wähler. Jedenfalls sollte einmal klargestellt werden,  dass es dieses von der Politik in die Ecke gedrängt werden ist, was Morde wie in Idar-Oberstein verursacht. Die AFD spielt dabei eine eher mäßigende Rolle.

Karla Kuhn / 24.09.2021

Dietrich Herrmann, “Das Ganze ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte!”  WELCHE Menschenrechte ? Für die, für die D. in CHINA, der UKRAINE, RUSSLAND,  jetzt Afghanistan, was erst 40 Jahre unrechtsmäßig KAPUTT gebombt wurde und all den anderen “Schurkenstaaten ” eintritt ? Ich würde die Arbeit wechseln und der neuem Mode entsprechend ein “Startup” gründen. Anfangs wird es sicher noch steuerliche Unterstützung vom Staat (STEUERZAHLER) geben, früher waren das zwei Jahre, in zwei Jahre kann sich viel ändern und eine Pleite wäre auch nicht der Untergang, denn die SCHULDEN werden für SECHS JAHRE lang der Allgemeinheit aufgebrummt.  Das, was über der Freigrenze liegt wird abgezogen. Meistens ist das nicht viel. Viele Wege führen nach Rom.  Als Arbeitgeber würde ich niemals unrechtsmäßig jemand ausschließen, denn NUR durch den PCR TEST, der ja inzwischen als untauglich enttarnt wurde, beruht diese ZWEIFELHAFTE,  für mich UNGESETZLICHE Anweisung ! Ich hoffe auf VIELE KLAGEN !!

Karsten Dörre / 24.09.2021

Es wurde nie öffentlich kolportiert, dass wenn ein Ungeimpfter wegen eigener Corona-Erkrankung in Quarantäne muss, keine Entgeltfortzahlung erhalten werde. Die korrekte Informationspflicht war eher ein Wischi-Waschi. Leider wird mit der Verordnung weiter diffuser Druck auf gesunde Bürger ausgeübt, sich impfen zu lassen. Warum man sich impfen lassen sollte, wird allerdings nicht mehr deutlich. Weder die Kliniken waren, sind und werden überfüllt noch bietet die Impfung Schutz vor Ansteckung und somit erträumt, niedrige Inzidenzwerte und Wiedereinsatz des Grundgesetzes. Hätte es vor 2020 eine Möglichkeit gegeben, Inzidenzwerte bei Grippe-Infektionen wie jetzt bei Corona, wäre die ausgerufene Corona-Pandemie der WHO wegen Mumpitz abgesagt.

herman Sattler / 24.09.2021

bzgl.einer (vom Gesundheitsamt) angeordneten Corona-Quarantäne(Freiheitsberaubung?) habe ich ein Verständnisproblem. Gem Art.2 Absatz2 Satz 2 GG, iVm Art.104 können nur Richter einen Freiheitsentzug über 24 Stunden hinaus anordnen.Dazu ist normalerweise die Vorführung des -Delinquenten- beim richterlichen Eildienst erforderlich(unabdingbar?) Liege ich hier richtig oder habe ich diesbzgl. eine neue Einschränkung der Grundrechte mit entsprechender Auswirkung auf diese Rechtsnormen verpasst?

Harro Heyer / 24.09.2021

Die Parteien schaffen ihre Wähler ab, weil selbst der Dumme erkennen wird, dass es für diese Maßnahme keine sinnvolle Begründung gibt.

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