Rüdiger Stobbe / 11.08.2019 / 16:00 / Foto: Richie Diesterheft / 40 / Seite ausdrucken

Stickstoffdioxid – War da was? Ja, grober Unfug mit Folgen

Die Debatte um das Reizgas Stickstoffdioxid (NO2), welches bei jedem Verbrennungsvorgang entsteht, hat abgenommen, ist praktisch erloschen. Diverse Städte haben Luftreinhaltepläne vorgelegt, die Fahrverbote zumindest hinauszögern. Stuttgart und Hamburg, Städte, in denen Fahrverbote bereits umgesetzt wurden, sind fast kein Thema in den überregionalen Medien. Trotz erheblicher Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Jahresdurchschnittsgrenzwerts 40 Mikrogramm (µg) NO2 pro Kubikmeter Luft, also 40 Millionstel Gramm NO2 auf 1.200 Gramm Luft, ist dieser Grenzwert, ein Durchschnittswert, der rein theoretisch ermittelt wird, Mittelpunkt einer jeglichen Debatte.

Der Wert, der stündlich ganz praktisch und real an jeder der über 537 offiziellen Messstellen in Deutschland ermittelt wird, der Wert, für den der Stundenmessgrenzwert 200 µg NO2/m3 Luft plus 18 Überschreitungen festgelegt wurde, dieser Stundenmessgrenzwert spielt weder in der öffentlichen, noch in der politischen Debatte eine Rolle. In der zivilgesellschaftlichen Debatte kommt er sowieso nicht vor. Ich vermute, dass dieser Grenzwert in weiten Kreisen der Leute, die glauben, die Klima- und Umweltweisheit mit ganz großen Löffeln gefressen zu haben, nicht mal bekannt ist.

Es sind aber genau diese Stundenmessungen, die in der Wirklichkeit – über 4,5 Millionen Messungen pro Jahr – stattfinden, mit denen ermittelt wird, welcher Konzentration NO2 der Mensch ausgesetzt ist, wenn er sich im Einzugsbereich der Messstelle aufhält.

Die NO2 Werte bereits seit Jahrzehnten im Sinkflug

Bleibt die Frage, wie oft der gesetzlich festgelegte Stundenmessgrenzwert 200 µg NO2/m3 Luft plus 18 Überschreitungen gerissen wurde. Ich mache es kurz: Es gab bei den weit über 4,5 Millionen Messungen insgesamt in Deutschland 32 (zweiunddreißig) Überschreitungen der 200 µg. Dabei wurden an keiner Messstelle die erlaubten18 mal erreicht. Spitzenreiter ist die Messstelle Stuttgart Neckartor, die an 11 von 8.760 Stunden, die ein Jahr hat, den Stundenmessgrenzwert 200 µg NO2/m3 Luft überschritten hat. Damit liegt sogar Stuttgart noch im grünen Bereich der NO2-Wirklichkeit (Quelle: Hier klicken)

Nun sind die NO2 Werte bereits seit Jahrzehnten im Sinkflug. Auch 2008, als die neuen Grenzwerte NO2 festgelegt wurden, war abzusehen, dass der real zu messende Stundengrenzwert mehr und mehr eingehalten würde. Deshalb sind die Hexenmeister der Grenzwertfindung auf ein sicheres Procedere gekommen, um die Luft – obwohl mittlerweile in ganz Deutschland extrem sauber – dennoch als giftig und schädlich für Mensch und Tier erscheinen zu lassen. Sie setzten den, gemäß Professor Erich  Wichmann, der die UN-Empfehlungen mit ausarbeitete, "politischen" Jahresdurchschnittsgrenzwert mit 40 µg so niedrig an, dass Städte mit engen Straßenschluchten und/oder punktuellem Hochverkehrsaufkommen praktisch keine Chance haben, diesen Grenzwert einzuhalten. So kommt es zu der Liste, die die angeblich NO2-verschmutzten Städte aufführt, in denen ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bereits eingeführt ist, oder ein Fahrverbot droht. Unterstützt wird diese vollkommen an der Realität vorbeigehende Sicht der Dinge durch ein Urteil des EuGH, welches in der Pressemitteilung so zusammengefasst wird:

Daher stellt der Gerichtshof fest, dass bei der Beurteilung, ob die Mitgliedstaaten die Grenzwerte eingehalten haben, der an jeder einzelnen Probenahmestelle gemessene Verschmutzungsgrad entscheidend ist. Für die Feststellung, dass ein Grenzwert im Mittelungszeitraum eines Kalenderjahrs überschritten wurde, genügt es daher, wenn an nur einer Probenahmestelle ein über diesem Wert liegender Verschmutzungsgrad gemessen wird.

Nun weiß ja mittlerweile jeder, dass auf hoher See und vor Gericht der Mensch in Gottes Hand ist. Dennoch: Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entbehrt jeglicher Logik. Wenn denn schon Durchschnittswerte zwecks Verschmutzungsbeurteilung einer Stadt herangezogen werden müssen, wäre es doch nur recht und billig, auch für eine Stadt insgesamt einen Durchschnittswert, den Durchschnitt aller Messstellen gelten zu lassen. Dann würde die Liste der verschmutzten Städte radikal kürzer.

Ein neuer Aspekt der Beurteilung von NO2-Grenzwerten 

Hinzu kommt ein Aspekt, auf den mich kürzlich ein Leser aufmerksam gemacht hat. Die meiste Zeit ihres Lebens verbringen Menschen in Deutschland in geschlossen Räumen. Da ist es selbstverständlich, dass sich ein Umweltbundesamt um die Luft in den Innenräumen kümmert. Genau gesagt, ist es der Ausschuss Innenraumwerte, kurz und sinnig AIR genannt. Da ist zunächst zu lesen:

Die Menschen in Mitteleuropa halten sich heute durchschnittlich 90 Prozent der Zeit in Innenräumen auf. Pro Tag atmet der Mensch 10 bis 20 m3 Luft ein, je nach Alter und je nachdem, wie aktiv er ist. Dies entspricht einer Masse von 12 bis 24 kg Luft. Das ist weitaus mehr als die Masse an Lebensmitteln und Trinkwasser, die eine Person täglich zu sich nimmt. Deshalb ist es wichtig, dass Vorkehrungen getroffen werden, die eine gute Innenraumluftqualität sicherstellen. Es müssen daher Vorgaben erarbeitet werden, ab welcher Konzentration ein Stoff in der Raumluft „schädlich” ist. Dazu dienen Richtwertableitungen. [...]

Es gibt 2 Richtwerte: 

[...] Richtwert I (RW I – Vorsorgerichtwert) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist. Eine Überschreitung ist allerdings mit einer über das übliche Maß hinausgehenden, unerwünschten Belastung verbunden. Aus Gründen der Vorsorge sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen Richtwert I und II gehandelt werden, sei es durch technische und bauliche Maßnahmen am Gebäude (handeln muss in diesem Fall der Gebäudebetreiber) oder durch verändertes Nutzerverhalten. RW I kann als Zielwert bei der Sanierung dienen. [...]

[...] Richtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung sein. [...]

Quelle: Umweltbundesamt Ausschuss für Innenraumrichtwerte

Wie hoch sind die Richtwerte (2018) AIR für den Bereich, in denen sich Menschen 90 Prozent ihres Lebens aufhalten?

  • Richtwert I: 80 µg/m3 Luft (60-Minutenwert)
  • Richtwert II: 250 µg/m3 Luft (60-Minutenwert)

Quelle: Ausschuss für Innenraumrichtwerte Empfehlungen und Richtwerte

Draußen ist die Luft sauberer, als im Zimmer

Weshalb werden keine Langzeitwerte festgelegt, wenn sich Menschen denn so lange in Innenräumen aufhalten? Die WHO meint:

Auch wenn in epidemiologischen Kurzzeitstudien Expositionsdaten bis 24 h erhoben wurden, sieht die Weltgesundheitsorganisation keinen Bedarf für zusätzliche 24 Stundenkurzzeitwerte [94]. Als niedrigste beobachtete wirkungsbezogene Konzentration (Lowest observed effect concentration – LOEC) nach einer Kurzzeitexposition kann bei Asthmatikern eine Konzentration um 0,5 mg NO2/m3 angesehen werden.

Quelle: Umweltbundesamt Dokumente Richtwerte NO2 2019, Punkt 6: Bewertungen

Oha, das sind 500 µg NO2/m3 Luft. Bei solch einem Wert in der Außenluft würde bereits der Alarmbaum brennen. Auf der Straße ist ab 400 µg NO2/m3 Luft mit Feuerwehreinsatz, Gasmasken und sofortigen Sperrungen zu rechnen. Wir reden hier aber von der Luft in Innenräumen, in denen sich die Menschen 90 Prozent ihres Lebens aufhalten. Von 500 µg NO2, einem Wert, der nach Ansicht der WHO der niedrigste (LOEC) ist, der einem Asthmatiker schadet. Ich empfehle trotzdem: Immer schön lüften. Denn draußen ist die Luft sauberer, als im Zimmer.

Die Bürger werden verschaukelt und zahlen

Im Licht der Richtwerte des AIR und der WHO ist die Debatte um das NO2 in der Außenluft nicht nur politisch motiviert. Es ist die pure Volksverdummung. Den Bürgern wird mit mehr als fragwürdigen, angeblich wissenschaftlichen Methoden eingeredet, dass die Außenluft in deutschen Städten schlecht sei. Mittels eines wissenschaftlich unhaltbaren 5:1 Verhältnisses (200 µg Messung zu 40 µg Durchschnitt) abgeleiteten Jahresdurchschnittsgrenzwerts von 40 µg NO2/m3 Luft und den daraus folgenden Maßnahme-Androhungen, wurden/werden massive Einschnitte in den Wirtschaftsraum Deutschland vorgenommen, die bereits jetzt erhebliche Folgen zeigen.

Vor allem die Autoindustrie erleidet Einbußen, der geplante Umstieg auf Elektromobilität ist ein Schritt in den Untergang. Zulieferfirmen der Autoindustrie melden schon heute Insolvenz an oder bauen in großem Umfang Arbeitsplätze ab. ZweiPfeiler des deutschen Wohlstands werden geschleift: Die Automobilindustrie und die sichere, verlässliche Stromversorgung. Hinzu kommen die Milliarden, Abermilliarden-Beträge, die für eine – nicht nur im Weltmaßstab – vollkommen ineffiziente Klimaschutzpolitik zum Fenster hinausgeworfen werden. Geld der Steuerzahler und Stromkunden, für das es viele sinnvolle Verwendungsmöglichkeiten gäbe. Die Deindustrialisierung des Landes hat begonnen.

 

Rüdiger Stobbe ist Betreiber des Politikblogs wwww.mediagnose.de 

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Leserpost

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Dr. Günter Crecelius / 11.08.2019

Dieses ganze teutonische Affentheater läßt sich unter einem alten Sprichwort zusammenfassen: Wenn es dem Esel zu wohl wird, geht er aufs Eis. Diese Esel glauben die an Dämlichkeit nicht zu überbietenden Sprüche von der wirtschaftlichen Stärke Deutschlands. Unter den (europäischen) Blinden ist der Einäugige halt König. Ein Land, das ‘Exportweltmeister’ ist, ist nicht stark, sondern in höchstem Maße abhängig von den Entscheidungen Anderer, seien sie nun rational oder emotional. Und was hat Deutschland schon anzubieten, was nicht zu ersetzen ist?

Gerhard Amrhein / 11.08.2019

Fortsetzung: Richtig ist, dass der LOEC bei leichten Asthmatikern bei den besagten 0,5 mg NO2/m3 in der Kurzzeitexposition liegt; mit Rücksicht auf Kleinkinder und schwere Asthmatiker wird dieser Wert auf den Richtwert II von 250 µg/m3 Luft halbiert: Das ist der Gefahrenwert. Der Vorsorgewert oder Kurzzeitrichtwert I hat eine andere Basis, nämlich den LAEC (lowest adverse effect concentration) von 1,5 mg NO2/m3 , der dann medizinstatistisch durch den Faktor 18 dividiert wird, um auf besagtes Ergebnis von 80 µg NO2/m3 in der Kurzzeitexposition zu kommen. Merke: Relevant ist hier der Vorsorgewert! Der Jahresdurchschnittswert wiederum ist eine völlig andere Baustelle, siehe oben; dass hier die Richtwerte niedriger sein sollten als die bei einer einstündigen Exposition, versteht sich von selbst. Mal ganz abgesehen davon ist die Luft natürlich draußen besser, aber nicht unbedingt was das NO2 betrifft; insbesondere in Deutschland mit seinen vergleichsweise modernen Heizungen (und dazugehörigen Aufkagen, nebenbei bemerkt) werden, soweit bekannt, kaum 20 µg überschritten, von der vielzitierten Adventskerze, Kettenrauchern und sonstigen Sonderfällen vielleicht mal abgesehen. So was sollte der Autor schon wissen. Aber, abschließend: Zwischen Richtwert, Grenzwert und Dogma sollte man schon noch unterscheiden.

Thomas Schmidt / 11.08.2019

Worum ging es inhaltlich noch beim AFD Abhörskandal? Ob der Parteivorsitzende den Amerikanern zu vermitteln ist. Nur zur Erinnerung, USA, das ist sie Besatzungsmacht, die in Deutschland sagt wo es langgeht. Offensichtlich hat die Besatzungsmacht entschieden, Deutschland zu De-industriealisieren und als Nation abzuwickeln. Da spielt Wissenschaft dann rein gar keine Rolle mehr ...

Frank Volkmar / 11.08.2019

Huuch ? Stuttgarter Nachrichten vom 25.02.2018 : “Der Mann , der in Sachen Feinstaub die falsche Botschaft hat”. Im Artikel : “Nach Ansicht des Lungenspezialisten Dieter Köhler werden die Gesundheitsgefahren durch Autoabgase bewusst aufgebauscht – aber das will keiner hören. Stuttgart - Kürzlich war er in Ludwigsburg. Ein zweitägiges Symposium zum Thema Autoabgase. Dieter Köhler (69) hat dort einen Vortrag gehalten, die offiziellen Gesundheitsstudien zu Feinstaub und Stickoxiden in Grund und Boden geredet. „Diese Studien“, sagt er, „sind eine der größten Seifenblasen, die es gibt.“ Kann denn so etwas sein, das in diesem Land etwas bewusst aufgebauscht oder dann eben auch “bewusst “beschwiegen” wird ?

Dr. Christian Rapp / 11.08.2019

Es ist zu vermuten, dass dort, wo Fahrverbote erlassen werden, Menschen mit geringem Einkommen hinter gelben Gardinen an der Strasse wohnen und tgl. 1-2 Schachteln Zigaretten mißbrauchen. Sie nehmen damit mehr Schadstoffe auf, als in Grenzwertkatalogen für Innenräume je aufgeführt werden. Wer dann 10 Minuten mit dem Hund Gasdi geht, atmet Luft wie in einem Luftkurort.

Gerhard Amrhein / 11.08.2019

Nanana, hier wird aber einiges durcheinandergeworfen. Mal ganz abgesehen davon dass ich dem Autor in der Sache, will heißen in der dogmatischen Festsetzung des 40 µg-Grenzwertes seitens EU und Umweltundesamt und insbesondere dem Popanz, den fragwürdige Institutionen wie die DUH daraus machen, mehr oder weniger zustimme, befindet er sich in vielen Bereichen auf dem naturwissenschaftlichen Holzweg. Mach man sich mal die Mühe, die Originalpublikationen der WHO zu diesem Thema zu lesen, findet man folgendes (WHO Guidelines Chapter 7.1): - On the basis of these human clinical data,  a 1-hour guideline of 200 μg/m3 is proposed. At double this recommended guideline (400 μg/m3),  there is evidence to suggest possible small effects in the pulmonary function of asthmatics. (NB: Diese Halbierung ist übliche medizinische Praxis). - Selecting a well-supported value based on the studies reviewed has not been possible,  but it has been noted that a prior review conducted for the Environmental Health Criteria document on nitrogen oxides recommended an annual value of 40 μg/m3. In the absence of support for an alternative value, this figure is recognized as an air quality guideline. Dem schließt sich dann auch der Auschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) in einer Mitteilung im Bundesgesundheitsblatt an: - ... Daher sieht der AIR derzeit von der Festsetzung eines Langzeitrichtwertes für Stickstoffdioxid in der Innenraumluft ab. Falls erforderlich, sollte hilfsweise der Leitwert der WHO für die Innenraumluft von 0,04mg NO2/m³ als Bewertungsmaßstab herangezogen werden.  Hierbei ist NO2 nicht als Einzelsubstanz sondern als Indikator für verbrennungsbezogene Immissionen aus Gasherden und -heizungen anzusehen. Zusammenfassend: Wird reden hier von zwei verschiedenen Paar Stöckelschuhen, nämlich den Jahresmittelwert und der Kurzzeitexposition. Fortsetzung folgt.

Eugen Richter / 11.08.2019

Es geht doch gar nicht Umweltschutz. Die ganze Debatte ist an sich seit den 1980ern erledigt und wird von talentfreien (früher nutzlose, zu nichts zu gebrauchende) Wichtigtuern befeuert. Kurz: genießt euren Wohlstand. Alles ist besser und gesünder als vor 150 Jahren. Also freuet euch und verjagt oder ignoriert die Intriganten und Neidhammel.

M.Schraag / 11.08.2019

Herr Stobbe, noch besser wird es, wenn Sie sich das Protokoll der 8. Sitzung des AIR anschauen, bei der die jetzigen Richtwerte festgelegt wurden. Dort steht, dass es keine wissenschaftlich abgesicherten Daten gibt für einen Langzeitgrenzwert, und wer sicher gehen möchte,  nun der einzige ‘Schadstoff’ den Leitwert der WHO von 40 µg/m³ anwenden möge. Dieser sei zwar nicht für NO2 als Einzelsubstanz relevant, sondern diene nur als Hinweis, dass andere Substanzen die Luft verschlechtern - ein Hinweis, der aus dem Los Angeles vor 30 Jahren stammt, als noch SO2 u.a. die Luft verpestete. Der politische Druck auf die AIR war wohl derart groß, dass NO2 nun der einzige von fünfzig Schadstoffen ist, bei dem ein ‘60 Min’ in Klammern steht, während für alle anderen Schadstoffe gilt, dass ein RW I auch bei lebenslanger Exposition unkritisch ist.

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