Wolfgang Meins / 22.02.2020 / 06:20 / Foto: Achgut.com / 167 / Seite ausdrucken

Offener Brief an den General-Bundesanwalt Dr. Peter Frank zum Attentat von Hanau

Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt, sehr geehrter Herr Dr. Frank,

neben den medialen und politischen Reaktionen auf das Attentat von Hanau waren es leider vor allem auch Ihre Einlassungen, die mich als Bürger, aber auch als psychiatrischer Praktiker und Wissenschaftler in tiefe Sorge versetzt haben. Ich sehe nämlich die Gefahr, dass eine bedeutsame zivilisatorische Errungenschaft großen Schaden nehmen könnte: Der § 20 StGB, der bekanntlich die Frage der Schuldunfähigkeit definiert.

Erlauben Sie mir, auch wenn Ihnen der Inhalt natürlich geläufig ist, diesen Paragraphen kurz zu zitieren: „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, (…) unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ Dazu erlauben Sie mir bitte einige Fragen.

1. In ihrer Stellungnahme vom 20.02.2020 zu den Vorfällen in Hanau heißt es u.a.: „Es liegen gravierende Indizien für einen rassistischen Hintergrund der Tat vor.“ Finden Sie nicht auch, dass sich aus dem vom Täter verfassten umfangreichen Manifest vielmehr ganz vorrangig Indizien für eine (schwere) krankhafte seelische Störung ergeben? 

2. Haben Sie bzw. Ihre Behörde vor der oben zitierten Stellungnahme bei der Analyse des Manifests fachpsychiatrische Kompetenz hinzugezogen?

3. Nach meiner fachpsychiatrischen Analyse des Täter-Manifests, die zweifellos – um es zurückhaltend zu formulieren – in den wesentlichen Zügen und Schlussfolgerungen von der großen Mehrheit des Faches geteilt werden würde, hat beim Täter ein psychiatrisches Syndrom aus einem schweren paranoiden Wahn mit zusätzlichen (wahnhaften) Größenideen, zumindest zeitweiligen akustischen Halluzinationen, sogenannten Ich-Störungen in Gestalt von Gedankenausbreitung, Gedankenentzug und Gedankeneingebung vorgelegen sowie eine Denkstörung in Form einer Denkzerfahrenheit. Sehen Sie oder ihre Behörde das ähnlich? Und falls nicht, warum nicht?

4. Gehen Sie oder ihre Behörde ebenfalls davon aus, dass der Täter zur Tatzeit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt war?

5. Gehen Sie ebenfalls davon aus, dass, wäre der Täter noch am Leben, das Gericht deswegen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf Schuldunfähigkeit wegen einer schweren krankhaften seelischen Störung entscheiden würde?

6. Jetzt kommt eine ganz wichtige Frage: Ist Ihnen bekannt, dass aus einem Schriftstück, welches in einem psychischen Zustand wie oben geschildert verfasst wurde, das also durchgehend (u.a.) wahnhaft geprägt ist, so gut wie keinerlei Rückschlüsse auf die „eigentliche“, also nicht krankheitsbelastete oder krankheitsgeprägte Persönlichkeit, auf politische Einstellungen und Motive möglich sind? Um es noch einmal zu betonen: weil in diesem Manifest auch potenziell rassistische Äußerungen – bis zum Beweis des Gegenteils (s. Punkt 6) – entscheidend oder gar ausschließlich durch das wahnhafte Erleben bestimmt sind. 

6. Vielleicht wies der Täter in gesunden Tagen tatsächlich eine fremdenfeindliche oder rassistische Gesinnung auf. Aber ist Ihnen bekannt, dass man valide Informationen über die „prämorbide“ Persönlichkeit des Täters, seine politischen Einstellungen und Motive allenfalls retrospektiv gewinnen kann durch eine umfassende biographische Ermittlung – also v.a. durch die Vernehmung von Zeugen, ergänzt durch die Analyse von Zeugnissen, medizinischen Behandlungsunterlagen etc.

7. Würden Sie auch die folgende Täterin als rassistisch oder fremdenfeindlich motiviert einschätzen? Eine 35-jährige Mutter von drei noch nicht schulpflichtigen Kindern erkrankt nach der Geburt des dritten Kindes an einer paranoiden Schizophrenie. Sie entwickelt dabei den Wahn, dass Muslime aus einer in der Nähe gelegenen Moschee ihre über alles geliebten Kinder entführen, foltern und bei lebendigem Leibe verbrennen wollen. Um ihnen das zu ersparen, erstickt sie alle drei Kinder. Falls Sie diese Täterin grundlegend anders beurteilen als den Hanau-Täter, warum?

8. Wie t-online.de am 21.02.2020 meldete, lag ihrer Behörde bereits im November 2019 eine offenbar nur leicht gekürzte Version des späteren Täter-Manifests vor. Warum hat ihre Behörde damals nicht den zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts informiert, etwa mit der Bitte, zu prüfen, ob der Verfasser bereits aktenkundig ist und ob der Dienst die Notwendigkeit für eine Einbestellung oder einen (angemeldeten) Hausbesuch sieht? Und, ob die Person vielleicht gar einen Waffenschein besitzt. 

9. Aus Presseverlautbarungen  geht hervor, dass bei der etwas kürzeren Version des Täter-Manifests, welches Ihrer Behörde bereits im vergangenen November vorlag, der auf eine vermeintlich rassistische Motivation weisende Teil angeblich nicht enthalten war. Deshalb sei ihre Behörde damals nicht tätig geworden. Damit nicht der Eindruck entsteht, es handele sich hier vorrangig um eine Schutzbehauptung, wäre es hilfreich, zu erfahren, welcher Teil des Manifestes Ihnen damals genau vorgelegen hat. 

Abschließend, sehr geehrter Herr Dr. Frank, erlauben Sie mir die Anmerkung, dass sicherlich auch Ihnen ja nicht entgangen sein dürfte, wie schwer es Medien und Politik derzeit fällt, bei einer solchen Tat wie der in Hanau, dem Schuldunfähigkeitsprinzip bzw. dem Schutz der darunter fallenden psychisch kranken Täter angemessen Rechnung zu tragen. Ich jedenfalls würde mich freuen, wenn Sie künftig auch dieses Prinzip etwas offensiver vertreten und verteidigen würden. 

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. W. Meins

 

Dieser Brief wurde vom Autoren am Freitag, den 21. Februar 2020, an Generalbundesanwalt Dr. Frank poststelle@generalbundesanwalt.de gesandt.

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.  

Lesen Sie zum gleichen Thema: Der Täter von Hanau – eine Diagnose               

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Sebastian Weber / 22.02.2020

Wie hat Frau Merkel auf Ihren offenen Brief reagiert? Hat sie schon gefordert, dass Sie Ihr Schreiben rückgängig machen müssen, weil es mit den Werten und Überzeugungen der CDU gebrochen hat? Noch nicht? Oha, das ist seltsam. Da sollte mal einer nach schauen. Hoffentlich ist der Frau nichts passiert.

Gerald Krüger / 22.02.2020

Herr Meins, es würde mich wundern, wenn Sie auf Ihre vorzüglich formulierten Fragen vom GBA mehr als Hohngelächter zur Antwort bekommen. Deutschland hat fertig.

Karl-Heinz Faller / 22.02.2020

Sehr guter Beitrag. Ich möchte jedoch noch einen Schritt weitergehen: der unselige Fall in Hanau wird von einigen Medien und einem breiten Parteienspektrum dankend benutzt, den politischen Feind darzustellen. Jede Gewalttat ist eine Tat zuviel. Auffällig ist jedoch die selektive Behandlung: während die Taten der einen Gruppe sofort als “Einzelfall” und “psychischer Ausnahmezustand” behandelt wird, wurden die Fälle Halle und Hanau extensiv benutzt, vom Bundespräsidenten bis zu sämtlichen Talkshows, den Bürger zu bearbeiten. Die Folge wird eine gewisse Immunisierung der Angesprochenen sein, sie werden diese Betroffenheitsaufrufe weniger und weniger beachten.

Hans-Hasso Stamer / 22.02.2020

Es ist nahezu atemberaubend, wie dieses Verbrechen vom mainstream aus durchsichtigen Gründen instrumentalisiert wird. Die Frage der Schuldfähigkeit wird dabei vollständig verdrängt. Vielen Dank, Herr Professor Meins, dass Sie den Mut haben, diesen Brief zu schreiben. Das ist heute alles andere als selbstverständlich.

Engelbert Gartner / 22.02.2020

Generalbundesanwalt Dr. Frank hat möglicherweise noch im Hinterkopf, was mit dem ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maßen geschehen ist. Daher sollten wir seine Verhaltensweise als reinen Selbsterhaltungstrieb betrachten.

Renate Bahl / 22.02.2020

Ohne Psychologie oder was Anderes studiert zu haben: Dass der “durchgeknallt” war,  sagt mir doch der gesunde Menschenverstand!! Aber dass sofort wieder alles auf Rechts geschoben, respektive auf die AfD, wird ist eigentlich nur noch lächerlich. Wird sonst nicht immer darauf hingewiesen von Spekulationen abzusehen? Aber nur dann, wenn ein Merkelwunschbürger eine Straftat begeht - man finde den Fehler. Dieses Vorgehen des Herrn Frank zeigt doch wieder einmal, dass es nur um den Platz am Futtertrog geht.  Eine Frage, die mich seit Langem umtreibt: Wie können die sich noch im Spiegel selbst ertragen??!! Ich würde mich für so einen Vater/Großvater schämen!!!!!

Marco Bauer / 22.02.2020

Das,läuft wohl eher unter der Rubrik “vorauseilender Gehorsam”. Man sollte sich daran erinnern, dass der Vorgänger von Herrn Frank - Harald Range - auf Betreiben von Heiko Maas seinen Hut nehmen musste.

giesemann gerhard / 22.02.2020

@ Claire Müller: Man erkennt, was hinter der ganzen Misere steckt. @Andreas Rühl: Wir leben unter der Herrschaft des Rechts - und das ist gut so, sofern das mit Sachverstand einhergeht. Wenn nicht, dann ist ein Brief wie der von Herrn Prof. Meins sehr notwendig. Ein guter Jurist ist sich dessen bewusst, er sollte das auch lernen auf der Uni, aber die Realität sieht oft anders aus, die Macht korrumpiert eben. Als ob der General beim BGH nicht jede Menge an Sachverstand von Fachleuten abrufen könnte bei Bedarf - wenn nicht der, wer denn dann? Weisungen des/der BMJ hin oder her. Bloß: Er hat gleich gar nicht gefragt. Dass es in der Tat auch weniger dämlich geht, zeigt Tarek el Wazir, so wie @Goertz es dargestellt hat - mit den gut nachvollziehbare Schlussfolgerungen daraus.

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