Matthias Heitmann, Gastautor / 01.09.2016 / 06:20 / Foto: Mateussf / 8 / Seite ausdrucken

Nicht die Urheber, sondern die Empfänger werden in Ketten gelegt

Als ich fünf oder sechs Jahre alt war, verbaten mir meine Eltern, eine ganz bestimmte Schallplatte meiner älteren Schwestern zu hören. Auf dieser Platte waren „Jugendlieder“ mit frechen Texten voller Kraftausdrücke, die mich natürlich brennend interessierten, meinen Eltern zufolge aber nicht für die Ohren eines kleinen Jungen geeignet waren. Ich weiß noch, wie ich meine Mutter fragte, woher sie denn von den Kraftausdrücken wisse und ob sie sich die Texte selbst angehört habe. Sie stockte kurz und wies mich dann an, ich solle nicht so frech sein, was dem Ende der Diskussion gleichkam.

Was diese Anekdote mit Zensur und dem heutigen Verbotsklima zu tun hat? Zunächst erst einmal gar nichts. Denn es ist völlig in Ordnung, wenn Eltern ihren kleinen Kindern den Zugang zu gewissen Inhalten untersagen. Sie sollten dies sogar tun. Wenngleich das in der Praxis nicht eben leicht ist. Meine heute neunjährige Tochter langweilte sich schon mit sieben Jahren bei Filmen, die eigentlich erst ab 12 freigegeben waren. Dies schützt sie aber nicht davor, Filme ohne Altersbeschränkung gelegentlich in Alpträumen zu verarbeiten. Umso wichtiger ist es da, als Erziehungsberechtigter einen guten Überblick zu behalten und ein ebensolches Gespür dafür zu entwickeln, was welches Kind wann verkraftet.

Die Saison für Vorkoster und Vormünder ist eröffnet

„Das ist unfair! Du darfst gucken, was du willst!“, maulte sie neulich, als ich ihr dringend davon abriet, sich den Film „Hachiko“ (FSK 0) anzusehen. Ich wusste, dass dieser Film in diesem Moment bei ihr nicht gut ankommen würde. „Das ist nicht unfair“, entgegnete ich und wollte noch ergänzen: „Und außerdem darf nicht einmal ich alles sehen!“ Doch diesen Satz sparte ich mir. Ich hatte keine Lust auf eine Diskussion darüber, wie ich ihr das Ansehen eines offiziell für ihr Alter geeigneten Films untersagen könne, wenn ich selbst nicht alles sehen dürfe. Ich wollte sie in diesem Moment einfach in dem Glauben lassen, dass ihr geliebter Papa mündig und erwachsen und frei genug ist, um derartige Entscheidungen selbstbestimmt, wissend und mündig zu treffen. Es ist bedauerlich, dass Erwachsene ihren Kindern in einem so zentralen Punkt der Erziehung wie der Frage, was einen mündigen Erwachsenen eigentlich ausmacht, offen ins Gesicht lügen müssen, um nicht das eigene vollständig zu verlieren.

Natürlich sind die Altersangaben der Freiwilligen Selbstkontrolle bei Filmen letztlich nur grob geschätzte Empfehlungen. Letztlich müssen die Eltern die Entscheidung selbst treffen und die Verantwortung übernehmen. Aber wie sollen wir Erwachsene denn wirklich und ernsthaft die Verantwortung für Kinder übernehmen und ihnen ein Vorbild in Sachen Mündigkeit sein, wenn wir selbst offensichtlich Vormünder und Vorkoster brauchen, die für uns entscheiden, was wir hören, sehen, lesen, denken und sagen dürfen? Denn letztlich geht es ja genau darum, wenn Politiker entscheiden, diese oder jene Veröffentlichung zurückzuziehen oder diese oder jene Partei zu verbieten. Sie tun es, etwa weil sie, wie sie sagen, „Volksverhetzung“ verhindern wollen. Aber wie kann wer feststellen, was ein Volk verhetzt, wenn man nicht einmal bei Kindern einschätzen kann, was sie wann um den Schlaf bringt?

Gibt es jetzt Mündigkeit 1. und 2. Klasse?

Es ist interessant, dass die Diskussion darüber, ob irgendetwas verboten werden soll oder nicht, sich immer nur um dieses Irgendetwas dreht und nie um diejenigen, die es angeblich zu schützen gilt. Immer wird darum gestritten, ob irgendetwas noch akzeptabel ist oder schon verboten gehört, ganz so, als gäbe es dafür eine in Stein gemeißelte Skala, an der man abmessen kann, ob die gottgegebene Grenze des Tolerierbaren überschritten wurde oder nicht. Warum wird eigentlich die Frage, womit Bürger umgehen können beziehungsweise können sollten, entschieden, ohne zuvor festzustellen, ob und wenn wie sie damit tatsächlich umgehen? Die Antwort darauf kann eigentlich nur lauten: Weil unterschiedliche Menschen ganz unterschiedlich mit Inhalten umgehen und dies von ganz vielen Faktoren abhängt. Aber wenn jeder anders ist, wer ist dann das Maß? Soll ich meiner Tochter Kinderfernsehen verbieten, nur weil sie bei anderen Filmen der Klasse „FSK 0“ manchmal Alpträume bekommt?

An dieser Stelle der Argumentationskette fällt mir meine freche Kinderfrage an meine Mutter wieder ein: Haben diejenigen Damen und Herren, die bestimmte Inhalte für verbotswürdig halten, sie zuvor selbst auf ihr verhetzendes Potenzial hin überprüft, am eigenen Leibe etwa? Hat es sie denn auch verhetzt? Und wenn nicht, warum sollte dieser Effekt bei dem Rest ihres Volkes eintreten? Bei wem genau? Woran unterscheidet man verhetzungsimmune Erwachsene von verhetzungsanfälligen? Sind die einen, obgleich ebenfalls erwachsene und mündige Bürger, am Ende doch weniger erwachsen, weniger mündig und weniger Bürger als andere, man traut sich nur nicht, es auszusprechen? Macht man sie dadurch, dass man ihnen nur gefilterte Realitäten vorsetzt, nicht erst wirklich unmündig? Was bedeuten diese ganzen Begriffe eigentlich, wenn sich hinter der Fassade der rechtlichen und politischen Gleichheit aller mündigen Bürger inoffizielle Unterscheidungen verbergen, die den Einen das Recht geben, den Anderen vorzuschreiben, was gut ist und was nicht?

Nicht die Urheber, sondern die Empfänger werden in Ketten gelegt

Ich halte die Meinungsfreiheit für das grundlegende und zentrale Freiheitsrecht eines jeden mündigen Individuums. Und dieses Recht bezieht sich auf jeden Menschen, und dies völlig unabhängig von der jeweiligen Meinung. Die Meinungsfreiheit ist unteilbar, sie gilt völlig losgelöst vom Inhalt der Meinung für jeden, oder sie gilt überhaupt nicht. Wer hier Einschränkungen bezüglich bestimmter übelriechender, ekelhafter und menschenverachtender Inhalte fordert, legt in Wahrheit nicht deren Urheber in Ketten, sondern alle potenziellen Empfänger, da er diesen die Mündigkeit abspricht, Übelriechendes, Ekelhaftes und Menschenverachtendes selbst zu erkennen und entsprechend zu behandeln oder dies zu lernen. Ich habe nie verstanden, wie man Demokrat sein kann, wenn man von ganz normalen Leuten eine solche Meinung hat.

Beschränkungen der Meinungsfreiheit degradieren die Öffentlichkeit zu einer unmündigen verführbaren Masse und mich persönlich zu einem orientierungs- und willenlosen Schaf, das man zum Positiven gängeln und belügen zu müssen glaubt, damit es sich nicht in einen blutrünstigen Wolf verwandelt. Ich halte dies für eine so unerträgliche Beleidigung und Beeinträchtigung meiner Individualität, dass ich nicht gewillt bin, von meiner Meinungsfreiheit auch nur einen Millimeter preiszugeben. Ach so, diese wohlmeinende Steuerungspolitik ist gar nicht gegen mich gerichtet, sondern gegen „die Anderen“?

Dann bin ich ja beruhigt, denn sowohl diese „Anderen“ als auch der komplette Rest der Gesellschaft werden damit umgehen müssen, dass meine Meinungsfreiheit unantastbar ist und ich selbst darüber entscheiden will, was ich sehe, lese, höre, denke, sage und schreibe oder sonstwie ausdrücke, sei es durch Kleidung, Musik oder sonstiges. Und so, wie ich mir dieses Recht nehme, so gestehe ich es auch jedem anderen Menschen zu und verteidige es, auch dann, wenn ich dessen Haltung verabscheue. Das bedeutet Mündigkeit, und wer dies für verantwortungslos und egoistisch hält, sollte möglichst schnell damit beginnen, Verantwortung für seine eigene Individualität zu übernehmen und zu entdecken, wozu Freiheit gut sein kann.

Die Perversion der Zensur auf den Punkt gebracht

Als ich mit meiner Tochter kürzlich im Fernsehen einen Bericht darüber sah, dass ein arabischer Fernsehsender die Bikinis der olympischen Beachvolleyballerinnen mit schwarzen Balken überdeckte, hielt ich die Luft an. Ich sah förmlich, wie es in dem kleinen Gehirn neben mir arbeitete, und ich atmete innerlich tief durch, als sie es bei der überaus klugen Beobachtung beließ, die Spielerinnen würden mit dem Balken ja aussehen, als wären sie nackt. Sie hatte die Perversion der Zensur erkannt und auf den Punkt gebracht. Ich hoffe, sie wird später auch verstehen, dass die Notlüge bezüglich meiner eigenen vorgeblich so unbegrenzten Meinungs- und Entscheidungsfreiheit letztlich nur ihre eigene Vorstellung retten sollte, dass es erstrebenswert ist, erwachsen, mündig und frei zu sein.

Matthias Heitmann ist freier Publizist und Vortragsredner. Sein aktuelles Buch heißt „Zeitgeisterjagd. Auf Safari durch das Dickicht des modernen politischen Denkens“ (TvR Medienverlag Jena, 2015, 197 S., EUR 19,90). Seine Website findet sich unter www.zeitgeisterjagd.de. Dieser Artikel ist zuerst am 31.8.16 auf der Website Tichys Einblick erschienen.

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Helmut Driesel / 01.09.2016

Also wenn ich hier lese: “Die Meinungsfreiheit ist unteilbar, sie gilt völlig losgelöst vom Inhalt der Meinung…”, dann erinnert mich das an heftige Diskussionen in der Zeit der Biermann-Ausweisung in der DDR. Ob Denkfreiheit schon Meinungsfreiheit ist und ob das denn auch Redefreiheit bedeutet oder schlimmer noch, öffentlich sein darf? Oder noch schlimmer: Kunst oder Poesie? Und was öffentlich ist, ab neun Augen oder schon ab fünf? Oder erst im Fernsehen? Westfernsehen war keine Meinung, das war Agitation und Subversion. Das ergab sich klar aus der Logik und dem Selbstverständnis jedes überzeugten Parteilinken. Und ich bin völlig sicher, der Paragraf über die Meinungfreiheit in der DDR-Verfassung war auch genau so gemeint. Jetzt komme doch mal ein Libertist in dieses Millieu und behaupte, der Begriff der Meinungsfreiheit sei so völlig missverstanden. Mit welchem Befug kann man so etwas behaupten? Da können Sie 500 bedeutende Gelehrte zitieren, was immer Sie dazu sagen, es bleibt Metaphysik. Heute herrscht eine Wahlmehrheit über die Gesellschaft, die sich in grundlegenden Fragen an einem Grundlagenpapier orientieren muss, das eine der Bibel vergleichbare ultimative Weisungskraft besitzt. Ein Stück Papier! Ich weiß nicht, ob sich jemand trauen würde, die Bevölkerung über die einzelnen Paragrafen abstimmen zu lassen. Aber jeder weiß, da steht nichts konkretes drin, besonders nicht über die Meinungs- und Redefreiheit. Was nichts anderes bedeuten kann, als es ist offen, es darf gestaltet werden. Wieso darf das Papier selbst dann nicht verändert werden? Weil es von aus heutiger Sicht Konservativen gemacht wurde, die gebildet und welterfahren genug waren für Jahrzehnte voraus? Oder weil die Gesellschaft etwas braucht, wo drin steht, was selbst der Souverän dürfen soll und was nicht? Worüber man nicht geteilter Meinung sein darf? Weil es Kreise gibt, die Angst vor Gestaltung haben? Was bedeutet es denn, wenn Mehrheiten in einer Gesellschaft den Willen haben, es dürfe bestimmte Meinungen nicht geben? Was, wenn sie auch die gestalterische Macht haben? Ist es dann nicht Frevel und illegal, mit seiner Meinung über das Stadium des Denkens hinaus zu wollen? Ich bin da im Gegensatz zu all den Leuten, die offenbar ganz genau Bescheid wissen, vollkommen unschlüssig, was ich dazu meinen soll.

Udo Kemmerling / 01.09.2016

Viele Dank für dieses starke Plädoyer für die Meinungsfreiheit. Wären alle Menschen wie Sie und ich, müßten der kleine Heiko und seine staatlich geprüfte Oberdenunziantin sofort nach Hause gehen.

Alexander Heim / 01.09.2016

Ich bin ja der Meinung, dass man die Qualität einer Demokratie tatsächlich an dem Umfang der gewährten Meinungsfreiheit ablesen lässt. Und da stellt man schnell fest, dass es mit unserer “Demokratie” nicht weit her ist. Auch wenn immer und oft davon die Rede ist, letztlich gesteht man in der Tat, der Bevölkerung, jedem einzelnen Menschen nur ein begrenztes Maß an Meinungsfreiheit zu. In letzter Zeit werden auch diese Grenzen enger gezogen, nicht nur, dass nicht jeder sagen darf, was er meint, nein, es wird auch selektiert, was die Bevölkerung überhaupt wissen soll, damit die Grundlage auf derer sich Meinungen bilden, möglichst klein bleibt. Das entspricht der Methodik in totalitären Systemen und hat mit Demokratie so viel zu tun wie die Deutsche Demokratische Republik. Und die trug diese Label sogar im Staatsnamen.  Bevormundung, Gesinnungsterror, Propaganda, Zensur - letzlich die totale Kontrolle. Es ist mal wieder so weit.

Fridolin Kiesewetter / 01.09.2016

Bravo! Genau diese überhebliche Arroganz der Zensoren bringt mich schon seit Langem auf die Palme. Bei mir waren der Stein des Anstoßes die sog. Vorbehaltsfilme. Filme, von denen die Zensoren sagen, daß ich (und der Rest der erwachsenen Menschheit) sie nicht sehen darf, weil mich das Betrachten eines solchen Films womöglich zu einen bösen Nazi machen würde.  Die Zensoren, die sich diese Film ansehen, um ihr Urteil über sie zu sprechen, sind vor solchen Gefahren natürlich gefeit. Offenbar sind sie viel reifer und sittlich gefestigter als der dumme Durchschnittsbürger. Was für eine Anmaßung!

Gertraude Wenz / 01.09.2016

Lieber Herr Heitmann, Sie schreibenmir total aus dem Herzen. Die Redefreiheit hört wohl nur da auf, wo sie in persönliche Beleidigung übergeht. Aber auch da ist sie wieder: Die Frage nach der Grenze, wann hört Redefreiheit auf, wann fangen Beleidigung und Diffamierung an? Es ist wohl wie immer, wenn es um einen sensiblen Bereich geht, ein Balanceakt.

Martin Krüger / 01.09.2016

Sie sind ein wundervoller Vater. Ich danke Ihnen im Namen Ihrer Tochter schon einmal im Voraus. Ach, gäbe es nur mehr Väter wie Sie!

JF Lupus / 01.09.2016

Maas oder Kahane sind als Maßstab für Moral, Anstand und korrektes Verhalten oder gar Gesetzestreue so geeignet, wie ein jugendlicher Intensivtäter zur Kinderbetreuung. Aber, wie mein Großvater, ein sehr kluger Mann mit viel Lebenserfahrung, schon bemerkte: Jeder ist zu etwas nütze, und wenn es nur als schlechtes Beispiel ist.

Emmanuel Precht / 01.09.2016

Wie kann man den Meinungspolizisten nur klarmachen, dass die Meinungsfreiheit eine Religion ist und deshalb als unantstbar frei zu gelten hat? *grübel* Wohlan…

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