Das polnische Verfassungsgericht will sich erst am 22. September mit der Frage befassen, ob das polnische Grundgesetz über EU-Recht steht, meldet orf.at. Die für gestern geplante Sitzung sei verschoben worden, damit sich das Gericht mit dem Antrag des Menschenrechtsbeauftragten Marcin Wiacek auf Ausschluss eines Richters befassen könne, habe die Gerichtspräsidentin Julia Przylebska in Warschau gesagt.
Das Verfassungsgericht sollte auf Antrag der Regierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März zu überprüfen. Darin hätten die obersten EU-Richter festgestellt, dass das EU-Recht Mitgliedsstaaten zwingen könne, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen. Das würde demnach selbst dann gelten, wenn es sich um Verfassungsrecht handle.