Peter Grimm / 28.12.2018 / 16:00 / 17 / Seite ausdrucken

Jennifers Sittsamkeit

"Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung 'Islamischer Staat (IS)' wegen Mordes und der Begehung eines Kriegsverbrechens erhoben", ist die Pressemitteilung des Generalbundesanwaltschaft juristisch nüchtern überschrieben. Es geht um Jennifer W., eine 27-jährige Deutsche, die offenbar irgendwann in ihrer Jugendzeit zum Islam konvertiert ist, sich radikalisierte und für die mörderische Ideologie, der sie am Ende gefolgt ist, augenscheinlich zu einer Verbrecherin wurde.

Jennifer sitzt bereits seit dem Sommer in Untersuchungshaft und jetzt, im Dezember, konnte die Generalbundesanwaltschaft ihr Anklageschrift vorlegen. Danach hatte Jennifer offenbar sehr auf die Sittsamkeit in ihrer Welt geachtet:

"Jennifer W. verließ Ende August 2014 die Bundesrepublik Deutschland, um sich der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" anzuschließen. Über die Türkei und Syrien reiste sie im September 2014 in den Irak ein und gliederte sich unmittelbar danach in die Entscheidungs- und Befehlsstruktur des "IS" ein.

Im Zeitraum Juni bis September 2015 patrouillierte die Angeschuldigte für die "Sittenpolizei" des "IS" abends in den Parks der irakischen Städte Falludscha und Mossul. Ihre Aufgabe war es darauf zu achten, dass Frauen die von der Terrororganisation aufgestellten Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften einhalten. Zur Einschüchterung führte die Angeschuldigte ein Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow, eine Pistole und eine mit Sprengstoff präparierte Weste mit. Als monatliche Entlohnung erhielt Jennifer W. vom "IS" zwischen 70 und 100 US-Dollar."

Kauf einer kleinen Sklavin

Die Art der Sittsamkeit in ihrem trauten Heim lässt allerdings selbst Leser der eher juristisch-trocken verfassten Pressemitteilung des Generalbundesanwalts erschaudern:

"Die Angeschuldigte und ihr Ehemann kauften im Sommer 2015 aus einer Gruppe von Kriegsgefangenen heraus ein fünf Jahre altes Mädchen und hielten das Kind in der Folgezeit in ihrem Haushalt als Sklavin. Nachdem das Mädchen erkrankt war und sich deshalb auf einer Matratze eingenässt hatte, kettete der Ehemann der Angeschuldigten das Mädchen zur Strafe im Freien an und ließ das Kind dort bei sengender Hitze qualvoll verdursten. Die Angeschuldigte ließ ihren Ehemann gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens."

Ein halbes Jahr später geriet die deutsche Islamistin ins Visier türkischer Sicherheitsbehörden:

"Ende Januar 2016 suchte die Angeschuldigte die Deutsche Botschaft in Ankara auf und beantragte dort neue Ausweispapiere. Beim Verlassen des Botschaftsgebäudes wurde sie von Angehörigen türkischer Sicherheitsbehörden festgenommen. Wenige Tage später wurde sie in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Seither hat es sich die Angeschuldigte zum Ziel gesetzt, in das Herrschaftsgebiet des "IS" zurückzukehren."

In Haft war sie in Deutschland demnach zu dieser Zeit nicht. Erst vor einem halben Jahr verlor sie ihre Freiheit:

"Die Angeschuldigte wurde am 29. Juni 2018 auf dem Weg nach Syrien festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft."

Nun gibt es die Anklage, und irgendwann wird ihr Prozess beginnen. Nur, um die ihren Verbrechen zugrunde liegende Ideologie wird es wahrscheinlich nur am Rande gehen. Das ist für einen Strafrechtsprozess auch vollkommen in Ordnung, denn die Richter sollen über Straftaten und nicht über Gesinnungs-Irrwege urteilen. In der öffentlichen Debatte allerdings sollte die Gefährlichkeit der Ideologen, die ihre Weltbilder mit Allah und seinem Propheten legitimieren wollen, nicht länger aus Rücksicht auf "den Islam" kleingeredet werden.

Der Beitrag erschien auch hier auf sichtplatz.de

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Leserpost

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Martin Lederer / 28.12.2018

Wäre interessant, ob genau der gleiche Typ Frau, der vielleicht in den 70iger Jahren zur RAF ging, heute zum IS geht. Halte ich nicht für unmöglich. Gewisse Charaktereigenschaften und der jeweilige Zeitgeist kommen zusammen.

Adolf Murmelstein / 28.12.2018

Ganz lieber Herr Grimm. Der Satz „Ich schneide Dir den Kopf ab“ kann man im arabischsprachigen Raum oft hören und gehört mehr oder weniger zur sprachlichen Grundausstattung. Selbst Mütter drohen ihren Kindern (symbolisch) wenn diese ganz böse und nicht artig sind, damit - ungefähr so, wie in Muddiland mit dem bösen Wolf gedroht wird. Interessant ist, daß sich dieser Satz in den ehemals arabischbesetzten Gebieten Spaniens und Süditaliens (auch noch nach 500-800 Jahren) bis heute als „Redensart“ halten konnte.

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