Peter Grimm / 28.12.2018 / 16:00 / 17 / Seite ausdrucken

Jennifers Sittsamkeit

"Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung 'Islamischer Staat (IS)' wegen Mordes und der Begehung eines Kriegsverbrechens erhoben", ist die Pressemitteilung des Generalbundesanwaltschaft juristisch nüchtern überschrieben. Es geht um Jennifer W., eine 27-jährige Deutsche, die offenbar irgendwann in ihrer Jugendzeit zum Islam konvertiert ist, sich radikalisierte und für die mörderische Ideologie, der sie am Ende gefolgt ist, augenscheinlich zu einer Verbrecherin wurde.

Jennifer sitzt bereits seit dem Sommer in Untersuchungshaft und jetzt, im Dezember, konnte die Generalbundesanwaltschaft ihr Anklageschrift vorlegen. Danach hatte Jennifer offenbar sehr auf die Sittsamkeit in ihrer Welt geachtet:

"Jennifer W. verließ Ende August 2014 die Bundesrepublik Deutschland, um sich der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" anzuschließen. Über die Türkei und Syrien reiste sie im September 2014 in den Irak ein und gliederte sich unmittelbar danach in die Entscheidungs- und Befehlsstruktur des "IS" ein.

Im Zeitraum Juni bis September 2015 patrouillierte die Angeschuldigte für die "Sittenpolizei" des "IS" abends in den Parks der irakischen Städte Falludscha und Mossul. Ihre Aufgabe war es darauf zu achten, dass Frauen die von der Terrororganisation aufgestellten Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften einhalten. Zur Einschüchterung führte die Angeschuldigte ein Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow, eine Pistole und eine mit Sprengstoff präparierte Weste mit. Als monatliche Entlohnung erhielt Jennifer W. vom "IS" zwischen 70 und 100 US-Dollar."

Kauf einer kleinen Sklavin

Die Art der Sittsamkeit in ihrem trauten Heim lässt allerdings selbst Leser der eher juristisch-trocken verfassten Pressemitteilung des Generalbundesanwalts erschaudern:

"Die Angeschuldigte und ihr Ehemann kauften im Sommer 2015 aus einer Gruppe von Kriegsgefangenen heraus ein fünf Jahre altes Mädchen und hielten das Kind in der Folgezeit in ihrem Haushalt als Sklavin. Nachdem das Mädchen erkrankt war und sich deshalb auf einer Matratze eingenässt hatte, kettete der Ehemann der Angeschuldigten das Mädchen zur Strafe im Freien an und ließ das Kind dort bei sengender Hitze qualvoll verdursten. Die Angeschuldigte ließ ihren Ehemann gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens."

Ein halbes Jahr später geriet die deutsche Islamistin ins Visier türkischer Sicherheitsbehörden:

"Ende Januar 2016 suchte die Angeschuldigte die Deutsche Botschaft in Ankara auf und beantragte dort neue Ausweispapiere. Beim Verlassen des Botschaftsgebäudes wurde sie von Angehörigen türkischer Sicherheitsbehörden festgenommen. Wenige Tage später wurde sie in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Seither hat es sich die Angeschuldigte zum Ziel gesetzt, in das Herrschaftsgebiet des "IS" zurückzukehren."

In Haft war sie in Deutschland demnach zu dieser Zeit nicht. Erst vor einem halben Jahr verlor sie ihre Freiheit:

"Die Angeschuldigte wurde am 29. Juni 2018 auf dem Weg nach Syrien festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft."

Nun gibt es die Anklage, und irgendwann wird ihr Prozess beginnen. Nur, um die ihren Verbrechen zugrunde liegende Ideologie wird es wahrscheinlich nur am Rande gehen. Das ist für einen Strafrechtsprozess auch vollkommen in Ordnung, denn die Richter sollen über Straftaten und nicht über Gesinnungs-Irrwege urteilen. In der öffentlichen Debatte allerdings sollte die Gefährlichkeit der Ideologen, die ihre Weltbilder mit Allah und seinem Propheten legitimieren wollen, nicht länger aus Rücksicht auf "den Islam" kleingeredet werden.

Der Beitrag erschien auch hier auf sichtplatz.de

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E. Thielsch / 28.12.2018

Ganz abgesehen von der persönlichen Schuld: Sowohl das Kriegsrecht als auch das deutsche StGB sagen ‘Mitgefangen, Mitgehangen!’. Allein die bloße Mitgliedschaft in einer Organisation, die vorsätzlich das Kriegsrecht missachtet (und das tut der IS ganz sicher) kann unabhängig von persönlicher Schuld zu beliebig hoher Strafe - Einschliesslich der Todesstrafe - führen. Jeder einzelne ist für ALLE Verbrechen mit verantwortlich! Das StGB sagt (§ 129 a), dass die bloße Unterstützung mit bis zu 10 Jahren bestraft weden kann. Es ist offensichtlich, dass allein der Verdacht der IS-Mitgliedschaft angesichts der Schwere dieses Verbrechens eine sofortige Untersuchugshaft nicht nur rechtfertigt, sindern geradezu fordert. Wehalb war sie dann so lange in Freiheit? Ach soooo… Der IS ist ja nicht ‘Rechts’... Ganz persönlich bin ich allerdings der Ansicht, dass eine bewaffnete Drohne so einen Fall einfacher und billiger lösen kann.

Werner Arning / 28.12.2018

Wenn eine „Religion“ es mit dem Bestrafen, Foltern und Töten nicht so genau nimmt, kann es schon mal zu Exzessen kommen. Im Mittelalter waren die „Christen“ auch recht tüchtig in dieser Disziplin. Und das, obwohl sie die Erlaubnis dazu, im Gegensatz zu den Islam-Gläubigen, nicht einmal schriftlich haben. Aber was tut man nicht alles für das Seelenheil seiner Nächsten. Und für das eigene. Wenn das Töten erlaubt ist und vielleicht sogar belohnt wird, macht es allerdings auch viel mehr Spaß. Insofern haben sich die Christen zu regelrecht Spaßverderbern entwickelt.

Michael Scheffler / 28.12.2018

Herr Murmelstein, nur wird dieser Satz mit dem Kopfabschneiden leider ganz häufig praktisch unterlegt, das sollte zu denken geben…

Leo Hohensee / 28.12.2018

Lieber Himmel, wohin soll das nur führen? Man kann gar nicht mehr argumentieren; man kann nur noch die Hoffnung äußern, dass diese Leute sich doch bitte gegenseitig “platt” machen mögen. Wer ist “die?”  Das sind Leute, die einer Ideologie bis in den Stumpfsinn / Verblendung folgen! Was ist Ideologie? - Zumindest “tief verwurzelt sein im Glauben” ist nah an Ideologie. Verschiedene Glaubensrichtungen stehen da an erster Stelle, aber auch sonst gibt es verschiedene Möglichkeiten wie „hochberufene“ Überzeugungen. Und wenn ein Gläubiger, den Inhalt seines “Gebetbuches” nicht hinterfragen darf, und schon gar nicht reformieren - bei Todesstrafe nicht - dann kann man sich doch nur vor ihm hüten, oder nicht? Es ist viele Jahre her, aber bei der Erarbeitung des Islam in der Oberprima kamen wir zu dem ernüchternden Schluss, wer den Islam verändern will - wie immer - , der gilt als Abtrünniger. Jeder “wahre” Gläubige hat dann das Recht, den Abtrünnigen zu töten .... Ich habe damals mit offenem Mund da gesessen .. aber wir haben im Text keinen Ausweg gefunden. Man erklärt schlich eine Person zu “nichtgläubig und minderwertig” - in diesem Fall ein Kind - und lässt es verrecken ?? Diese Leute ticken einfach anders und sie verbreiten ihre Ansichten wo auch immer ...

Michael Lorenz / 28.12.2018

Der dünne Firniß der Zivilisation … Er riß ganz rechts bei den Nazis. Er riß ganz links bei den Roten Khmer. Und er reißt ganz oben bei den ” Rechtgläubigen”. Es ist Aufgabe der Gesellschaft als Ganzes, dafür zu sorgen, dass solche Risse nicht stattfinden. Gegen “rechts” (und alles, was man dafür hält) wird schon ab Kindergarten gekämpft. Die Roten Khmer haben ebenfalls keine namhaften Anhänger mehr. Der dritten Ideologie, die solch Unsagbares hervorbringt, öffnet Frau Merkel derzeit allerdings freudig alle Tore. Und daran schuld sind jene, die sie das tun lassen. Also alle ihre Wasserträger sowieso, aber vor allem auch 87% der Wähler, die das stoppen könnten, aber es unterlassen.

Paul Braun / 28.12.2018

Ob der Islam wirklich bessere Menschen aus Deutschen macht? Auf jeden Fall sieht der Koran kein Problem in der Haltung von Sklaven. Wäre interessant zu hören, was amerikanische Schwarze über Sklaverei sagen, wenn diese von Nichtweißen betrieben wird.

Uta Buhr / 28.12.2018

Den Kopf wollen wir dieser widerwärtigen Jennifer natürlich nicht abschneiden, denn wir leben ja in einem (noch) zivilisierten Land. Aber auf einen sehr langen Aufenthalt in einem deutschen Knast muss diese Frau sich wohl einstellen müssen. Und den hoffentlich unter Mitinsassinnen, die auch keine Engel sind, aber denen Gewalt gegen Kinder, die Schutzbedürftigsten unserer Gesellschaft, nun mal gegen die Ganovenehre geht. Man weiß ja, wie in Haftanstalten mit Kinderschändern verfahren wird. Sehr zu Recht. Ich wünsche dieser Unmenschin einen langen äußerst unangenehmen Aufenthalt. Beim Lesen Ihres Beitrags, lieber Herr Grimm, sind mir die Tränen gekommen. Und ich bin nicht dicht am Wasser gebaut.

Wolfgang Kaufmann / 28.12.2018

Selber runtergehen ist Old School, so wie früher Brunnengraben in Afrika. Heute bestellt sich die Frau von Welt ihr Testosteron im Internet. Die Jugend verlässt zu Zehntausenden das Land, die Männer sind längst waschlappisiert und halten die Klappe. So braucht „sie“ bald keine Quote mehr, um an die Futternäpfe zu kommen. Freilich ist sie mit Östrogen zugedröhnt und merkt nicht: Für die neuen Herren ist sie nur die nützliche Idiotin und wird bald durch pflegeleichte Nachzuchten ersetzt.

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