News-Redaktion / 16.03.2021 / 14:00 / 32 / Seite ausdrucken

Gastwirten droht nach Zwangsschließung auch Lizenzverlust

Gastwirte sind von den Zwangsmaßnahmen, die mit den Gefahren durch das Corona-Virus begründet werden, besonders betroffen. Sie waren die ersten, die schließen mussten. Sie werden die Letzten sein, die öffnen dürfen, wenn sie sich bis dahin überhaupt noch finanziell über Wasser halten können. Zusätzlich zur existenzbedrohenden Ungewissheit kommt für einige von ihnen nun die nächste Schikane, wie n-tv.de berichtet: Ihnen droht der Verlust ihrer Lizenz, weil sie ihre Wirtschaften nicht geöffnet hatten.

Zwar können manche Gastronomiebetriebe für den Außer-Haus-Verkauf von Speisen öffnen, doch das lohnt sich für viele nicht. Und wer kein Speiselokal betreibt, kann auf diese Öffnung ohnehin nicht ausweichen. Kneipen, Bars und Clubs bleiben geschlossen. Und insbesondere die meisten Clubs, Diskotheken und Partylocations der verschiedensten Art konnten auch zwischen den Lockdowns kaum öffnen. In Bad Waldburg bekamen die ersten nun eine überraschende Warnung vom Amt: Wer seinen Betrieb ein Jahr lang ununterbrochen geschlossen halten musste, dem droht demnach nun das Erlöschen der Gaststättenerlaubnis.

Die Stadtverwaltung Bad Waldsee hat dem Bericht zufolge 75 Gastronomiebetriebe angeschrieben und gewarnt. In dem Schreiben mit dem Betreff "Wichtige Information: Erlöschen der Gaststättenerlaubnis nach einem Jahr Betriebsschließung", das der "Schwäbischen Zeitung" vorliege, würden die Betriebe darauf hingewiesen, dass "nach Paragraf 8 Gaststättengesetz die gaststättenrechtliche Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb ein Jahr lang nicht ausgeübt hat." Laut Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg soll das auch bei Corona-bedingten Schließungen gelten.

"Hoheitliche Maßnahmen" sind ein Verlängerungsgrund

Viele Gastwirte, die gerade ums Überleben kämpfen, seien verärgert, weshalb die warnende Stadtverwaltung zu beschwichtigen versuche. "Wir wollten die Wirte mit diesem Informationsschreiben sicher nicht ärgern, im Gegenteil, wir sehen das Schreiben als Unterstützung, um zu verhindern, dass die Löschfrist greift. Um diese Meldung so formlos wie möglich zu ermöglichen, haben wir im Schreiben als Rückmeldung bewusst einen unbürokratischen Anruf oder eine Mail angeboten".

Auch der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern habe seine Mitglieder auf das Gaststättengesetz hingewiesen, "wonach die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt."

Das Wirtschaftsministerium Bayern habe dem Verband bestätigt, "dass auch die Corona-Maßnahmen einen wichtigen Grund darstellen, da es sich um hoheitliche Maßnahmen ohne Verschulden des Betroffenen handele. Ein Antrag auf Fristverlängerung könne daher gestellt werden. Insbesondere bei Diskotheken und Clubs werde das erforderlich sein." Warum aber wird für die per Corona-Verordnung zwangsweise geschlossenen Betriebe die Lizenzfrist in der Lockdown-Zeit nicht einfach ausgesetzt? Das wäre doch eigentlich logisch. Stattdessen müssen sie Anträge stellen, weil sie sich staatlichen Zwangsmaßnehmen unterworfen haben.

Die Clubs waren bekanntlich die ersten Betriebe, die schließen mussten. "Und werden die letzten sein, die wieder öffnen dürfen", wie der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT) mitgeteilt habe. Und weil die Frist nicht automatisch verlängert werde, sondern beantragt werden müsse, müssten die betroffenen Betriebe sich beeilen. Denn für die Wirte, die seit Beginn des ersten Lockdowns geschlossen blieben, läuft die Jahresfrist heute ab.

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Leserpost

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Elias Schwarz / 16.03.2021

Haben sie in BaWü nicht gerade die grüne Regierung wiedergewählt?

Johan Kehl / 16.03.2021

Also in alten Zeiten da hat man in Europa und ich bin sicher in anderen Orten auch, gewusst was in solcher Situation zu tun wäre: die dermaßen bösartige Steuerantreiber würden dann aus der Stadt mit den Mistgabeln verjagt. Wir leben in besseren Zeiten - man wählt die Unfähigen Politiker die für so ein Ding verantwortlich sind, so lange weiter, wie lange die Gemeinde Geld für die Stimmzettel und für die Wahlen allgemein hat.

giesemann gerhard / 16.03.2021

Was brauch i a Kneipe, Trawnitschek? Morgen geh’ i in an Supermarkt und kauf mir a Corona-Bier, na Servus. Denn Flaschbier macht schlau. Ja varreck.

Bernhard Krug-Fischer / 16.03.2021

Ich weiß gar nicht, was die ganze Aufregung soll. Es läuft doch alles nach Plan (siehe auch geleaktes Dokument aus Kanada). Jetzt wird die Grundlage geschaffen, um das generelle Grundeinkommen einzuführen.

Siegfried Mayer / 16.03.2021

Der Brüller des Tages: “Viele Gastwirte seien verärgert…”. Ich glaube mich nicht allzu weit aus dem Fenster zu lehnen, wenn ich behaupte, dass “verärgert” den Gemütszustand der Empfänger dieser entzückenden Mitteilung nur unzureichend beschreibt. Vermutlich wurden da eher, also ganz spontan und ohne wirklichen Zusammenhang, Erinnerungen wach an die “unschönen Bilder”, die wir am 31. Dezember 1989 aus dem fernen Rumänien über die Bildschirme flattern sahen. Die da oben sollten allmählich die Türen und Schlösser ihrer Bunker verstärken. Das geht nicht mehr lange gut hier.

Stanley Milgram / 16.03.2021

Offen gesagt, den Gastwirten, die “keine AfD bedienen”, gönne ich den kompletten Ruin inkl. lebenslanger Insolvenz. Und das sind meines Erachtens etwa 90 %. Ja, die anderen 10 % können selbst denken und für einen Tag “Fensterverkauf” anbieten. Egal, ob da ein Kunde kommt oder nicht. Problem gelöst.

Stefan Hofmeister / 16.03.2021

Erst Hygienevorschriften ohne Ende und dann HO-Einheitsfraß. Alles genau wie schon mal. Die alten ostdeutschen Kader haben mit ihren verschwundenen SED-Milliarden ausgezeichnete Arbeit geleistet. Der Osten ist gesühnt. Und der Westen hat’s noch nicht mal kapiert ...

Kay R. Ströhmer / 16.03.2021

Die Karawane ist pleite, dem Sultan ist’s wurscht.

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