Nachdem das EU-Lieferkettengesetz vor kurzem auch wegen des Widerstands Deutschlands abgelehnt wurde, wurde es nun in abgeschwächter Form doch noch verabschiedet.
Deutschland blieb wegen des Drucks der FDP, der auch die überarbeitete Vorlage zu weit ging, weiter bei seiner Enthaltung, wurde aber von den anderen EU-Ländern überstimmt. Italien, das bei der letzten Abstimmung dagegen stimmte, votierte diesmal dafür. Das Europaparlament muss dem Vorhaben noch zustimmen, was aber als ziemlich sicher gilt.
Da die ursprüngliche Vorlage nicht die erforderliche Mehrheit unter den EU-Staaten fand, wurde das Vorhaben deutlich abgeschwächt. Es soll nun nur noch für Firmen mit über 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz gelten, nach einer fünfjährigen Übergangsfrist. Unternehmen, die Zulieferer benutzen, welche nicht Umwelt- und Menschenrechtsstandards einhalten, können vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden. Damit geht das EU-Gesetz über ein deutsches Lieferkettengesetz hinaus.
(Quelle: Tagesschau)