Im Dezember letzten Jahres hatten sich das EU-Parlament und der Ministerrat über die „Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“ geeinigt. Diese Richtlinie stellt die EU-Version des sogenannten Lieferkettengesetzes dar, das in Deutschland seit dem 1. Januar 2023 gilt, und wäre einer Verschärfung gleichgekommen: Unternehmen in der EU wären dazu verpflichtet worden, ihre gesamten „Wertschöpfungsketten“ auf „tatsächliche oder potenzielle nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt“ abzuklopfen und ausufernden bürokratischen Berichtspflichten nachzukommen (wir berichteten ausführlich hier). Die Verabschiedung der Richtlinie galt nach der Einigung von Rat und Parlament nur noch als Formsache.
Überraschend fiel die Richtlinie in ihrer jetzigen Form jedoch am 28. Februar im Ministerrat durch, nachdem die Abstimmung darüber vor wenigen Wochen schon einmal verschoben worden war. Italien stimmte gegen die Richtlinie, Deutschland enthielt sich. Italiens Ministerpräsidentin Meloni ist der Meinung, dass das Liefergesetz den Unternehmen durch die Bürokratie schade. Auch in Deutschland ist die Richtlinie umstritten. Die Oppositionsparteien AfD, CDU und FDP sind gegen das Gesetz, da es nicht praxistauglich sei und nur zusätzliche Bürokratie schaffe. Vertreter der Wirtschaft warnen zudem vor einer Überforderung der Unternehmen. Die Annahme der Richtlinie scheiterte nicht zuletzt an den Bedenken der FDP, die eine Enthaltung Deutschlands im Rat zur Folge hatte.
Nun können vor allem kleinere Unternehmen erst einmal aufatmen. Allerdings wird wohl bald ein neuer Kompromisstext vorgelegt werden. Die Richtlinie ist noch längst nicht völlig vom Tisch. Zudem gilt für einheimische Unternehmen weiterhin das deutsche Lieferkettengesetz.