Gerd Held / 10.11.2020 / 06:20 / Foto: Bundesregierung/Steins / 55 / Seite ausdrucken

Eine neoautoritäre Abwicklung der Bundesrepublik?

Mit dem November-Lockdown hat die Corona-Krise einen neuen Höhepunkt erreicht. Man kann einwenden, dass dieser Lockdown gar nicht so groß ist. Dass er nur einen Teil der Aktivitäten und sozialen Beziehungen im Land betrifft, und dass er obendrein auf einen Monat befristet ist. Aber seine Bedeutung liegt in dem Präzedenzfall, der damit geschaffen wird. 

Denn hier werden sehr pauschale Maßnahmen ohne eine akute Notlage getroffen. Es wird ein präventiver Notstand eingerichtet. Die Maßnahmen werden ja mit dem Ziel begründet, eine in Zukunft mögliche extreme Verschärfung der Pandemie im Voraus durch eine Verringerung der Ansteckungszahlen zu verhindern. Die gesellschaftliche Realität wird damit Gegenstand eines sehr vagen Vorgriffs. Es fehlen die Zwischenglieder der Begründung: die Beziehung zwischen Infektionszahlen und tödlichem Verlauf; die Beziehung zwischen den Lockdown-Maßnahmen und den Infektionszahlen. Eine belegte, gesetzmäßige Beziehung gibt es nicht. Es handelt sich um ein Handeln auf Verdacht.

Es ist so wie beim Datenschutz: Man kann immer eine gewisse Relation zwischen uneingeschränktem Datenverkehr und Vorbereitung schwerer Verbrechen herstellen. Aber zu recht ist hier höchstrichterlich verfügt worden, dass eine generelle Datenüberwachung, die mit einer solchen Generalbeziehung begründet wird, nicht mit unserer Verfassung vereinbar ist. Sie stellt eine Grenzüberschreitung der staatlichen Exekutive gegenüber der Gesellschaft dar. Man kann hier nicht entschuldigend auf die Begrenzung und Befristung des jetzigen „kleinen“ Lockdowns hinweisen, denn diese Begrenzungen können schon bald hinfällig sein, wenn sich die erwünschte Wirkung auf die Infektionszahlen nicht einstellt oder nicht nachhaltig einstellt. Dann kann der Lockdown-Hebel, den die Regierenden sich jetzt gesichert haben, ganz andere Dimensionen annehmen. 

Mit dem jetzigen „kleinen“ Lockdown ist also ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen worden. Der präventive Notstand ist damit schon institutionalisiert. Wird dieser Lockdown nicht ausdrücklich durch die Legislative (das Parlament) oder durch höchste Gerichte aufgehoben, führt er zu einem neuen weitreichenden Interventionsrecht, von dem die Regierenden jederzeit wieder Gebrauch machen können. Insofern stecken wir jetzt mitten in einer institutionellen Verschiebung unserer politischen Ordnung. 

Die Doppelstruktur der politischen Ordnung 

Eventuell wird der eine oder andere vielleicht einwenden, dass diese rechtlichen Einwände „Paragraphenkram“ sind, ein leerer Formalismus, eine bloß theoretische Konstruktion – während doch die Kranken und auch Todesfälle ganz real da sind. Und dass jeder Kranke und jeder Tote weniger eine gute Sache ist. So denken sicher viele Menschen guten Willens. Aber die Verfassung ist kein leerer Formalismus. Ihre Aufgabe ist es, durch alle Wechselfälle des Lebens der Bürger und des Schicksals des ganzen Landes eine Kontinuität herzustellen – einen festen, strukturellen Halt für die Aktivität der Bürger, der Wirtschaft, des Staates.

Heutzutage, wo alles im Fluss zu sein und nichts anderes möglich zu sein scheint als das „Steuern auf Sicht“, ist es schwierig, sich von diesem „Halt“ eine Vorstellung zu machen. Vielleicht kann man die Verfassung eines Landes mit einem Haus vergleichen, das im Laufe seines langen Daseins sehr verschiedene Nutzungen und Generationen beherbergt hat und dabei sowohl Glanzzeiten als auch Leerstände zu verkraften hatte. Und das diese Aufgabe – unabhängig von seinem Alter – auch weiterhin wahrnimmt. 

Gerade Zeiten der Krise, in der viele Nutzungen und Existenzen wanken, sind für eine Verfassung Bewährungszeiten. Gerade in solchen Zeiten, wo Sicherheit sich nicht wie von selbst aus Gewinnen ergibt, sondern trotz Verlusten bestehen muss, kann sich eine Verfassung bewähren. Aber diese Struktur unserer modernen Welt will erst mal verstanden werden. Das doppelte Konstruktionsprinzip des Politischen aus fester Form und wechselndem Inhalt – es stellt Ordnung und Freiheit zugleich her – ist nicht so eingängig wie ein einstufiges Weltbild, das nur den dauernden Wechsel kennt und dabei nur das jeweils Auffällige erfasst. Das Fehlen jeglichen Begriffs von Grundordnung bildet auch den Hintergrund, vor dem die jetzige Eskalation der Anti-Corona-Politik stattfindet – und der sie plausibel erscheinen lässt. Denn die Maßnahmen bedienen die unmittelbarsten Ängste und können die nachhaltigen Schäden, die sie verursachen, gar nicht sehen. Die sich ausbreitende Haltlosigkeit und Aussichtslosigkeit gehen in die Abwägung der Regierenden gar nicht ein. 

Das Dringlichkeits-Argument und das Stabilitäts-Argument 

Es ist daher nicht ausreichend, wenn es gegenwärtig in Diskussionen über die Corona-Krise oft heißt, man müsse neben den Gesundheitsfragen auch die Belange der Wirtschaft berücksichtigen. Der eigentlich wichtige Streitpunkt betrifft den Unterschied zwischen einem immer weitergehenden „Steuern auf Sicht“ und einer neuen Bekräftigung unserer verfassungsmäßigen Grundordnung des wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Lebens – was einzelne, gezielte Schutzmaßnahmen einschließt, aber jede pauschale Entziehung von Rechten ausschließt. Es geht also jetzt nicht um eine sektorale Abwägung zwischen „Gesundheit“ und „Wirtschaft“ (oder „Kultur“). Vielmehr geht es um die Abwägung zwischen dem Dringlichkeits-Argument für „Maßnahmen“ auf der einen Seite und, auf der anderen Seite, dem Stabilitäts-Argument, das gerade in dieser Krise auf eine ausdrückliche Stärkung unserer Verfassungsordnung und unserer Institutionen setzt. Und damit auf eine Stärkung des Normalbetriebs des Landes und des langfristigen Engagements, das dieser Normalbetrieb braucht. 

Das Dringlichkeits-Argument macht es sich im Grunde leicht. Es sagt: „Jeder Infizierte weniger ist besser als Nichtstun“. Deshalb soll auch jede Betonung der Schwere der Gefahr wichtiger sein als die Berichterstattung über die Mehrheit der Fälle, die ohne Gesundheitsschäden mit dem Status „virusfrei“ enden. Das Dringlichkeits-Argument sagt weiter: Auch die Wiederherstellung von Wirtschaft, Kultur und öffentlichen Infrastrukturen ist nur eine Frage von Maßnahmen, und die treffen wir mit unseren Geldhilfen. So kann die Bedeutung einer guten Ordnung für eine nachhaltige Selbsttätigkeit der Gesellschaft gar nicht mehr gesehen werden. Man fragt sich, warum sich moderne Länder überhaupt je Verfassungen gegeben haben.   

Das autoritäre Potenzial der Corona-Krise 

Eine Infektionskrise hat schwer einzugrenzende Wirkungszusammenhänge. Alles kann infizierend wirken. Auch die Wirksamkeit von Gegenmitteln ist schwer zu bestimmen. Das führt zu der Neigung, die gesellschaftlichen Aktivitäten weitgehend zu beschränken und sogar ganz stillzulegen. Zumal die langfristigen Kosten der Stilllegung weniger sichtbar sind als die Opfer des Virus. So entsteht eine Konzentration aller Aktivitäten auf einige wenige Macher, während der Rest zu weitgehender Passivität verurteilt ist.

Die einen stehen vor den Kameras zur medialen Dauerberieselung der Bevölkerung, während diese nach dem Motto „Wir bleiben zu Hause und halten zusammen“ aller Mittel zur Eigenaktivität beraubt ist. So entsteht eine krasse Schieflage, eine autoritäre Vormundschaft. Sie wird nicht aggressiv-rücksichtlos begründet, sondern fürsorglich-milde. Aber es ist eine Vormundschaft. Die leergefegten Straßen stehen für eine Passivgesellschaft, die der bisherigen politischen Grundordnung der Bundesrepublik fremd war. 

Die anderen „großen Krisen“ erscheinen in einem neuen Licht 

Die Corona-Krise lässt nun auch andere, vorherige Krisen der vergangenen Jahre in einem neuen Licht erscheinen. Denn auch diese zeigen schon Anzeichen derselben autoritären Schieflage: Die Klimakrise, die Migrationskrise, die Atomenergiekrise, die Entdeckung immer neuer Armuts- und Umweltkrisen – immer wird eine abstrakte, wuchernde Gefahr präsentiert. Und zugleich gibt es immer „Wissende“ und „Gute“, die einer Aktivgesellschaft auf immer mehr Feldern das Leben schwer machen.

Die Verschiebung der politischen Grundordnung in Deutschland (und anderen Ländern) hin zu einer neuartigen Bevormundung ist also schon länger im Gange. Denn die Entwicklung, die alle diese Krisen genommen haben und weiter nehmen, ist nicht „neoliberal“, wie ein geläufiges Schlagwort glauben machen will, sondern „neoautoritär“. Überall sind sie der Anlass für ein wild wucherndes Eingreifen aller möglichen, fürsorglichen, „höheren“ Hände. Dabei ist nicht offene, diktatorische Gewalt ihr Mittel, sondern die Besetzung der Spielräume, die für die Eigenaktivität der Gesellschaft notwendig sind. Sie „begleiten“ diese Aktivität mit kleinlichen Regeln und immer neuen Zusatzaufgaben und Lasten. So lähmen sie die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Aktivitäten, um sie am Ende doch ganz zum Erliegen zu bringen.  

Der Verfall der langen Entwicklungsketten 

Noch wichtiger als die gut sichtbaren dramatischen Krisen sind die allmählichen, verdeckten, aber umso tiefer wirkenden Verfallserscheinungen. Hier macht sich die Preisgabe fester Ordnungen, Strukturen und Bestände darin bemerkbar, dass die langen Entwicklungsketten eines Landes nicht mehr aufrechterhalten werden können. Die Fähigkeit zum langfristigen, generationsübergreifenden Aufbau geht verloren. Man denke an das Bildungssystem, dass seinen festen Kanon an Wissen und konkreten Fähigkeiten zugunsten vager „Kompetenzen“ und „Tagesthemen“ abgebaut hat und weiter abbaut.

Man denke an die Nachwuchssorgen der Wirtschaft, sowohl auf der Eigentümer- als auch auf der Arbeitnehmer-Seite. Man denke an den wachsenden Rückstand bei der Erhaltung und dem Weiterbau der Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen. An die Tatsache, dass an den Hochschulen viele längerfristige Forschungs-Kontinuitäten verloren gehen, weil mit jedem neuen Drittmittel-Programm und jeder Neubesetzung eines Lehrstuhls alles immer wieder auf „Neustart“ gesetzt wird. Und natürlich gehört dazu auch der demographische Verfall: die Unterminierung des Willens, Kinder zu haben und aufzuziehen. 

Lesen Sie morgenDer neue Autoritarismus ist ein Getriebener der nächstliegenden Interessen. Um es in unserer heutigen Sprache zu sagen: Er „steuert auf Sicht“. 

Den ersten Teil dieser Beitragsfolge finden Sie hier: Die Oktoberkrise

Foto: Bundesregierung/Steins

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Leserpost

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Andreas Huber / 10.11.2020

What is the problem with the state? - It exists.

T. Schneegaß / 10.11.2020

@Claudius Pappe: Und das kleine unschuldige Wesen kann sich nicht gegen seinen Missbrauch wehren. Es ist ihm zu wünschen, dass dieses Foto nie in seinem bewussten Leben vor die Augen kommt.

F.Bothmann / 10.11.2020

Hallo Herr Held! Ihr Texte können Sie wesentlich kürzer fassen - es geht hier um knallharte Machtpolitik im machiavellischen Sinne. // Erhellend war hierzu ein Beitrag auf der Leipziger Demo auf einer kleinen Nebenbühne. Dank der Abwesenheit der Wasserwerfer, die von den sächsischen Grünen vermisst wurden, war hier ein toller geistiger Austausch zur Struktur der Corona-Politik möglich. Lesen Sie hierzu von Machiavelli “Der Fürst”. Alle Maßnahmen der Corona-Politik finden Sie hierin in der Anleitung zur Machtpolitik wieder. Das Tragen der Maske ist die erste Stufe der Machtpolitik. Sinnfrei aber von oben verordnet und mit einer starken Kommunikation verbunden. Wenn der Untertan dies macht, zeigt sich der Fürst gnädig und spendiert etwas (“Corona-Zulage” der Tarifabschlüsse, 75% Umsatzausfallersatz für Gastronomie etc.) und der Lockdown light ist die nächste Stufe der Machtpolitik. Der Fürst/die Regierung muss unbeliebt bleiben aber die guten Untertanen belohnen und Sündenböcke definieren (siehe hierzu das Framing zu der Leipziger Demo). Es läuft alles nach dem Lehrbuch ab. Das Buch von Machiavelli “Der Fürst” soll von Herrn Adolf H.  und Herr Mussolini zu ihrer Zeit mit Begeisterung gelesen worden sein. // In Leipzig gab es ein Plakat mit der Aufschrift “Er ist wieder da”.

Daniel Oehler / 10.11.2020

Merkel macht auf DDR-Nostalgie und zwar im gesamten Deutschland. Die obrigkeitshörigen Deutschland machens ja mit. Die Franzosen hätten längst eine Revolution begonnen unter dem Motto “ça ira”. Das entspricht zwar dem Merkelschen “Wir schaffen das”, Aber in dem französischen Revolutionslied “ça ira” heißt es:   Quand l’aristocrate protestera,   Le bon citoyen au nez lui rira,   Sans avoir l’âme troublée,   Toujours le plus fort sera. auf Deutsch:   Wenn der Aristokrat protestiert,   Wird der gute Bürger ihm ins Gesicht lachen,   Ohne sich Sorgen machen zu müssen,   Und wird immer der Stärkere sein. Man ersetze Aristokrat durch Groko-Politiker(in) und schon passt es.

Steffen Lindner / 10.11.2020

Eine beklemmende Zukunftsdystopie der kommenden Diktatur ,die an George Orwells “1984” erinnert, liefert der Auftritt der “Guerilla Mask Force Bern”; zu sehen im Video auf Youtube oder bitchute.

Klaus U. Mayerhanns / 10.11.2020

Nachdem schon bisher regelmäßig rd. 20.000 Menschen pro Jahr in Deutschland an der Influenza-Grippe starben und sterben, wird es doch nun ein Leichtes sein, es einfach bei einem Dauer-Lockdown zu belassen, damit es in Zukunft keine mehr oder zu mindest ein paar weniger Grippe-Tote geben wird, bis die Gesellschaft schließlich völlig funktionsunfähig und zerstört ist. Laßt die kompetenzresistente Polit-Elite (mit ihrem jungen Bankkaufmann an der Gesundheitsfront) nur mal machen - Widerspruch wird nicht geduldet und mit Rechtsdenunziation im Keim erstickt.

Ralf Vormbaum / 10.11.2020

Wer die “Argumente” der Regierung sowie das daraus resultierende Handeln der letzten Monate aufmerksam verfolgt hat, konnte leicht voraussagen, dass pünktlich zum Dezember ein gentechnisch hergestellter Impfstoff verfügbar sein wird, der zwar erstmalig in einem teleskopierten Testverfahren zugelassen wird,  also ohne Langzeitstudien zu möglichen Impfschäden, dafür aber der Pharmaindustrie enorme Möglichkeiten zukünftiger Erträge sichert. Interessant wäre hier die Frage, ob und wer für eventuell auftretende schwere Impfschäden haftet. So hat die Pharmaindustrie einen nicht zu hoch einschätzbaren Nutzen und die Regierung auch, denn ganz en passant hat man den Rechtsstaat faktisch im Wege des Prinzips eines perpetuierten Notstandes auf wechselnder Begründung ausgehebelt. So lässt sich’s ungestört von jeglicher parlamentarischer Kontrolle regieren. Auch da erschließen sich völlig neue Perspektiven der Machtausübung, die man doch nicht ungenutzt vorbeiziehen lassen kann.

Albert Pflüger / 10.11.2020

Man muß sich entscheiden, was man als Staatszweck sieht. Ist es so, daß der Staat die Aufgabe hat, einen verläßlichen Rahmen zu garantieren, der maximale Handlungsfreiheit für jeden Bürger gewährleistet, solange die Rechte Dritter gewahrt bleiben? Oder ist es so, daß der Staat, Kraft seiner übergroßen Weisheit, die ein Einzelner nicht nachvollziehen kann, jedem vorschreiben soll, was er zu tun und zu lassen hat, bis hinein in die Frage, wen er zu Gast hat und mit wie vielen Menschen er sich treffen darf? Darf jemand seinen Lebensunterhalt mit seinem Lokal, mit seinem Hotel verdienen, also unternehmerisch tätig sein, oder muß er sich auf staatliche Hilfen verweisen lassen? Darf man sich ein Auto nach seinem Geschmack und Geldbeutel aussuchen, oder muß es elektrisch sein, weil die Hersteller anderes nicht anbieten dürfen? Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, den Bürger zu zwingen, allgemeine Gesundheitsrisiken wie die Ansteckung mit Erkältung/Grippe/Corona zu unterbinden, um den Preis der wirtschaftlichen Vernichtung. Er darf auch Frauen nicht die High Heels verbieten, selbst wenn bekannt ist, daß sie zu Haltungsschäden führen. Freiheit und Sicherheit sind nicht selten an gegensätzlichen Orten zu finden, ein Atombunker ist sicher, aber man lebt darin nicht frei. Im übertragenen Sinne bedeutet das, daß der Staat den Bürgern das Lebensrisiko nicht abnehmen dürfte, selbst wenn er dazu im Stande wäre, was er nicht ist. Er müßte sie alle einsperren.

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