Gastautor / 06.05.2022 / 11:30 / Foto: Pixabay / 51 / Seite ausdrucken

Ein Kommentar zum RKI-Wochenbericht – fast ohne Worte

Von Andreas Zimmermann.

Nachdem die Daten der letzten RKI-Wochenberichte für viele Altersgruppen eine negative Impfeffizienz gezeigt haben, hat das RKI nun reagiert. Ab dem gestrigen Wochenbericht werden die Daten nun ganz einfach nicht mehr veröffentlicht. Frei nach der kindlichen Devise, wenn ich die Augen ganz fest zumache, geht die Realität sicher weg. Der aktuelle Wochenbericht sagt in Abschnitt 2.2 (Seite 24):

„Ab dem heutigen Donnerstag sind im COVID-19-Wochenbericht des RKI keine regelmäßigen Informationen zur Wirksamkeit der COVID-19-Imfpung mehr vorgesehen. Ebenso werden die zugrundeliegenden Tabellen unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfeffektivitaet.html diese Woche nicht aktualisiert."

Die Absicht, Informationen besser filtern und dem gewünschten Narrativ anpassen zu wollen formuliert das RKI so:

„Stattdessen ist vorgesehen, dass das RKI in regelmäßigen Abständen separate Auswertungen zum Themenkomplex COVID-19-Impfung/Impfeffektivität veröffentlicht, die eine detailliertere Betrachtung einzelner Aspekte erlauben als im Rahmen des Wochenberichts möglich."

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Leserpost

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Ludwig Luhmann / 06.05.2022

@E. Sommer / 06.05.2022 - “Die Impfpflicht ist noch lange nicht vom Tisch!”—- So ist es. Diese Verbrecher, die den Geist des National-Sozialismus in und zwischen ihren Zeilen lebendig halten, werden nicht locker lassen!————> “Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 473) geändert worden ist” - “(...) Eine Anfechtungsklage gegen Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 hat keine aufschiebende Wirkung. Eine auf Grund des Absatzes 2 Satz 3 erlassene Rechtsverordnung tritt spätestens mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft. Der Deutsche Bundestag kann durch im Bundesgesetzblatt bekannt zu machenden Beschluss einmalig die Frist nach Satz 8 um sechs Monate verlängern. (5) Das Grundrecht der KÖRPERLICHEN UNVERSEHRTHEIT (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird im Rahmen des Absatzes 2 insoweit eingeschränkt. (6) Aufgrund einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite kann das Bundesministerium für Gesundheit unter Heranziehung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts Empfehlungen abgeben, um ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen. (...)”

George van Diemen / 06.05.2022

“Wem der Bürzel brennt” - Gans grosses Kino!  Im Hintergrund brütet Karl die zahnende Angstfee ungestört an der nächsten Hysteriewelle im Herbst. Masken und Lockdown werden dann nicht mehr ausreichen; der mittels GEZ zu Tode geschreckte CO2 Produzent muss alternativlos im Biofolienbeutel eingeschweisst werden. Als Begründung dafür braucht es nun wirklich keine Zahlen! Greta und Karl wollen es so und es schafft Platz für linksgrüne Umsiedelungsträume. Was wird das Politwort des Jahres? Abdrosten, Wegwielern Entgreteln oder Angstbachen? Egal, es läuft!

Okko tom Brok / 06.05.2022

Wie in jedem Krieg wird es bald wohl schon nicht mehr nur ehrenrührig, sondern strafbar sein, den “wahren Frontverlauf” (vulgo “die Impfeffektivität”) zu melden. Diese Nachricht bestätigt nur die schlimmsten Befürchtungen!

Dr Stefan Lehnhoff / 06.05.2022

Wundert das noch jemanden? RKI steht wie schon in der schamfiltem Vergangenheit für Rückhaltlos kriminelles Institut.

Rico Martin / 06.05.2022

Es sind mafiöse Strukturen.

Bernd Müller / 06.05.2022

Das ist ja herzig, fast schon rührend wie die vom RKI versuchen, ihr Lügengebäude gegen hereinträufelnde Realität abzudichten…....Ich fürchte nur, mit einer Rolle Zewawischundweg ist es nicht getan…......

Bernhard Krug-Fischer / 06.05.2022

Dass keine regelmäßigen Informationen zur Wirksamkeit der COVID-19-Imfpung mehr vorgesehen sind, ist doch die logische Konsequenz, wenn man das tote Pferd Corona noch weiter reiten will. Aber die Berichte und Forschungsergebnisse zu Corona aus dem In- und Ausland sind so niederschmetternd, dass diese Maßnahme das „Gnadenbrot“  für das tote Pferd Corona sein wird.

T. Schneegaß / 06.05.2022

“Frei nach der kindlichen Devise, wenn ich die Augen ganz fest zumache, geht die Realität sicher weg.” Ich kenne das auch noch als kindliche Devise. Dass (fast) ein ganzes erwachsenes Volk nach dieser ihnen von Verbrechern eingeflüsterten Devise handelt, setzt einen Verblödungsgrad voraus, den ich noch vor zwei Jahren für vollkommen ausgeschlossen gehalten hätte. Nach über zwei Jahren PLANdemie-Begleitung ist es höchste Zeit, die “Verdienste” des RKI entsprechend zu würdigen und eine Ehrenumbenennung in JMI, Josef-Mengele-Institut, ins Auge zu fassen.

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