Nachdem trotz einer kreativen Datenerfassung die Kennzahlen das Drama nicht vertuschen können, wird einfach auf eine neue Art der Kennzahl-Bestimmung umgestellt. Z.B.: wer erkrankt, ist grundsätzlich ungeimpft, unabhängig von der Anzahl Spritzen, die er erlitten hat. Denn wäre er geimpft gewesen, wäre er nicht erkrankt. Dass das Pharmaprodukte keinerlei schützende Wirkung hat - das kann und darf nicht sein!
“Ab dem gestrigen Wochenbericht werden die Daten nun ganz einfach nicht mehr veröffentlicht. “” Mal abgesehen davon, daß ich NICHT EINEN Bericht des RKI, mir DROSTEN an der Spitze, gelesen habe, weil ich ganz einfach den Berichten absolut keinen Glauben schenken würde, solange diese TESTS nichts aussagen, sondern auch jede Erkältungals “Corona” anzeigen. Ehrlicherweise wäre NUR ein BLUTTEST der T- Zellen aussagekräftig aber vermutlich wäre der SPUK dann vorbei gewesen, bevor er angefangen hat und die Impfstoffe wäre in der Tonne gelandet. Milliarden für Pfizer, Gates und Co., auch für die an der “Goldgrube”, ADE !! Dann werden die Menschen lieber mit den Bakterienschleudern gequält und sollen sich einer TOXISCHEN GEN-THERAPIE unterwerfen.
Welch’ Wunder - die Entscheider in UK haben die Nummer ja vorgemacht. Der einzige Unterschied war, dass die dortigen Daten wesentlich besser aufgeschlüsselt waren und damit schon vor Wochen den “Erfolg” der “Impfungen” gezeigt haben ... entsprechend früher wurde die Veröffentlichung eingestellt.
Ein derart verblödetes und unterwürfiges Volk wie die Mehrheit der Deutschen wird wohl nicht einmal jetzt wach. Die merken einfach gar nichts.
@E. Sommer / 06.05.2022 - “Die Impfpflicht ist noch lange nicht vom Tisch!”—- So ist es. Diese Verbrecher, die den Geist des National-Sozialismus in und zwischen ihren Zeilen lebendig halten, werden nicht locker lassen!————> “Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 473) geändert worden ist” - “(...) Eine Anfechtungsklage gegen Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 hat keine aufschiebende Wirkung. Eine auf Grund des Absatzes 2 Satz 3 erlassene Rechtsverordnung tritt spätestens mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft. Der Deutsche Bundestag kann durch im Bundesgesetzblatt bekannt zu machenden Beschluss einmalig die Frist nach Satz 8 um sechs Monate verlängern. (5) Das Grundrecht der KÖRPERLICHEN UNVERSEHRTHEIT (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird im Rahmen des Absatzes 2 insoweit eingeschränkt. (6) Aufgrund einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite kann das Bundesministerium für Gesundheit unter Heranziehung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts Empfehlungen abgeben, um ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen. (...)”
“Wem der Bürzel brennt” - Gans grosses Kino! Im Hintergrund brütet Karl die zahnende Angstfee ungestört an der nächsten Hysteriewelle im Herbst. Masken und Lockdown werden dann nicht mehr ausreichen; der mittels GEZ zu Tode geschreckte CO2 Produzent muss alternativlos im Biofolienbeutel eingeschweisst werden. Als Begründung dafür braucht es nun wirklich keine Zahlen! Greta und Karl wollen es so und es schafft Platz für linksgrüne Umsiedelungsträume. Was wird das Politwort des Jahres? Abdrosten, Wegwielern Entgreteln oder Angstbachen? Egal, es läuft!
Wie in jedem Krieg wird es bald wohl schon nicht mehr nur ehrenrührig, sondern strafbar sein, den “wahren Frontverlauf” (vulgo “die Impfeffektivität”) zu melden. Diese Nachricht bestätigt nur die schlimmsten Befürchtungen!
Wundert das noch jemanden? RKI steht wie schon in der schamfiltem Vergangenheit für Rückhaltlos kriminelles Institut.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.