Manfred Haferburg / 27.01.2023 / 11:00 / Foto: Achgut.com / 121 / Seite ausdrucken

Die „unverhältnismäßige“ Haft des Ibrahim A.

Der palästinensische Messer-Attentäter von Schleswig-Holstein hatte bereits eine ganze Reihe von Straftaten auf dem Kerbholz. Als Intensivtäter galt er trotzdem nicht. Kurz vor der Tat war er aus der „unverhältnismäßig langen Untersuchungshaft“ entlassen worden.

In einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg kam es zu einem Amoklauf, der aber lieber „Messerangriff“ genannt wird. Ein palästinensischer Asylbewerber namens Ibrahim A. (mit subsidiärem Schutzstatus) stach und stach wahllos auf die arglosen Reisenden ein. Panik brach aus, alles war voller Blut. Er tötete ein blutjunges Pärchen und verletzte mehrere Menschen schwer. 

Eigentlich ein ganz normaler Vorgang im besten Deutschland aller Zeiten.

Focus Online berichtet: „…Der 33-Jährige befand sich den Angaben zufolge wegen einer Körperverletzung bis vor kurzem in einer Hamburger Justizvollzugsanstalt. Von 20. Januar 2022 bis zum 19. Januar 2023, sechs Tage vor der Tat, saß der Mann in Untersuchungshaft. Das berichtet „Spiegel“ und beruft sich auf die Aussage eines Gerichtssprechers.

Demnach habe der Mann am 18. Januar 2022 vor einer Essensausgabe für Wohnungslose mehrfach auf einen anderen Mann eingestochen. Dabei habe er zuvor offenbar große Mengen Heroin, Kokain und Alkohol konsumiert. Dann fügte er dem anderen Mann „potenziell lebensgefährliche Verletzungen“ zu.

Weil das Urteil in diesem Fall noch nicht rechtskräftig sei, kam der Mann nicht in Strafhaft, sondern blieb in Untersuchungshaft. Weil die verhängte Strafe vor wenigen Tagen nahezu das verhängte Strafmaß erreicht hatte, habe eine Richterin am Landgericht am 19. Januar entschieden, den Mann noch am selben Tag freizulassen, da die Haft als „unverhältnismäßig“ bewertet wurde.“

Ab wann gilt Einmann als Intensivtäter?

Ibrahim wurden einem „Spiegel“-Bericht zufolge in der Vergangenheit mindestens zwölf Straftaten vorgeworfen. Darunter seien mindestens zweimal gefährliche Körperverletzung, ein sexueller Übergriff, Bedrohung und der Missbrauch von Scheckkarten. Offensichtlich sehen die deutschen Behörden diese Straftatenliste als Bagatellen an – Ibrahim A. hat wohl seinen Rundfunkbeitrag immer pünktlich bezahlt und nicht mit Reichsbürgern gechattet.

Oberstaatsanwalt Carsten Ohlrogge aus Schleswig-Holstein sagte: „Es handelte sich um den ersten Fall einer Inhaftierung, zudem ohne Bewährung“. Die Strafe sei wegen des Einspruchs seines Anwalts nicht rechtskräftig gewesen. Der Täter konnte nach seiner Freilassung von Hamburg nach Schleswig-Holstein wechseln und war dort offenbar wieder ein unbeschriebenes Blatt. Staatsanwalt Ohlrogge: „Aber wenn jemand aus der Untersuchungshaft entlassen wird, gibt es keine Pflicht für ihn, etwas bestimmtes zu tun, wenn er keine Auflagen bekommen hat…. Er gilt nach der Regelung in Schleswig-Holstein nicht als Intensivtäter.“ Als Intensivtäter gilt man in diesem Land wohl nur, wenn man falsch parkt oder mit der falschen politischen Richtung sympathisiert.

Ibrahim qualifizierte sich bei den deutschen Behörden auch nicht als „Gefährder“, weil er den Staat nicht delegitimierte und Herrn Lauterbach wohl nicht einmal kannte. Sonst wären natürlich 3.000 Polizisten ausgerückt und hätten ihn vor laufenden Kameras verhaftet.

Offenbar war man in Schleswig-Holstein nicht richtig über Ibrahim informiert. Straffällig ist der Täter nämlich in Nordrhein-Westfalen geworden. Und die Justiz in Hamburg ließ ihn wegen der „unverhältnismäßig langen Untersuchungshaft“ laufen. Kleinstaaterei in Deutschland, und die Faxgeräte sind offenbar immer öfter kaputt.

Behördenmäßig alles gut gelaufen

Zwei junge Menschen sind ermordet worden, ein weiblicher Teenager von 17 Jahren und ein junger Mann von 19 Jahren. Feige griff der Messermann Ibrahim die friedlichen Wehrlosen in einem Regionalzug an. Sieben Menschen wurden teils schwer verletzt, zwei Personen lebensgefährlich. Sie wollten alle nur mit einem öffentlichen Verkehrsmittel von einem Ort zum anderen. Viele von ihnen gehen einer Arbeit nach und zahlen Steuern, um für Ibrahim das Geld zu erwirtschaften, von dem er lebt, von dem Ibrahim seine Drogen kauft.

Ibrahim hatte schon zweimal vorher Menschen mit einem Messer angegriffen, voll mit Koks, Heroin und Alkohol. „Woher hatte er das Geld für die Drogen?“ – stellt in der Justiz keiner mehr solche Fragen?

Der ohne Auflagen Freigelassene, dem keine lange Untersuchungshaft zugemutet werden konnte, hatte vor einem Jahr einen Obdachlosen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt und war zu einem Jahr und einer Woche Gefängnis verurteilt worden. Ein Jahr und eine Woche für die Beinahe-Tötung eines Menschen! Doch selbst diese läppische Strafe war dem Winkeladvokaten, der ihn verteidigte, zu viel, und er legte Berufung ein. Also war die Strafe nicht rechtskräftig. Wahrscheinlich haben die Opfer mit ihren Steuern diesen Anwalt auch noch bezahlt. 

Also ließ eine Richterin Ibrahim einfach wieder auf die Bürger los, noch vor Ablauf seines Strafmaßes. Ohne Auflagen, obwohl er diese mickrige Strafe noch nicht einmal abgesessen hatte und ganz offenbar nicht nur hochkriminell, sondern auch hochmobil war.

Nichts Neues unter der Sonne

Gibt es einen Austausch zwischen den Bundesländern bezüglich Straftätern?“, fragt ein Reporter auf der Pressekonferenz. Der Austausch sei völlig unproblematisch, sagt der Leiter der Polizeidirektion, Matthiesen. „Die Zusammenarbeit ist gut, aber die vorliegende Sache zeigt, dass man über bestimmte Abläufe nicht informiert war.“ Alles paletti gelaufen, kein Richter, kein Behördenmitarbeiter, kein Politiker hat irgendetwas falsch gemacht und muss sich womöglich für irgendetwas verantworten. 

Die Innenministerin twittert routiniert ihr Mitgefühl an die Angehörigen der Opfer: „All unsere Gedanken sind bei den Opfern dieser furchtbaren Tat und ihren Familien“. Als ein Mädchen im Alter von 14 Jahren vor mehr als einem Monat in Illerkirchberg von einem Asylbewerber getötet wurde, twitterte Nancy Faser: „… Meine Gedanken sind in diesen Stunden bei ihren Familien“.  

Der öffentlich-rechtliche NDR kann sich immer noch nicht durchringen, ein Wort zur Herkunft des Täters zu veröffentlichen: „Korrektheit ist uns sehr wichtig. Ebenso, wie unsere Seiten von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu befreien. Das ist keine Zensur, sondern Erhalt der Demokratie.“

Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) warnte vor „Vermutungen und Spekulationen“. 

Die Hauptstrommedien deuten an, dass bei dem Täter psychologische Probleme bestehen und es sich um einen Einzelfall handelt: „Der Täter machte bei der Verhaftung einen verwirrten Eindruck“.

Foto: Achgut.com

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Karl-Heinz Boehnke / 27.01.2023

Die Menschen sind in der Regel herdenorientiert und suchen deshalb wie der Hund, seinem Herrchen, also der Führung, den Wunsch und Willen von den Augen, Anweisungen und Handlungen abzulesen. Dabei sieht der Opportunist (Krisen- und Kriegsgewinnler) zu, Vorteile zu erringen, der Märtyrer (teilweise selbstloser Wertschöpfer, also derjenige, der das Ganze am laufen hält, in dem er den Opportunisten dient) jedoch nur, ungeschoren dabei wegzukommen. Als die Grenze für illegale Einwanderung, also Invasion junger Männer, seitens der Obrigkeit als geöffnet erklärt wurde, hat die Bundepolizei den Grenzschutz gesetzwidrig unterlassen, also dem Begehren stattgegeben, wohlwissend weil erkennend, daß dadurch potenzielle Gewaltverbrecher auf die wehrlosen Mitmenschen losgelassen wurden. Die Botschaft von oben ist verstanden und damit umgesetzt worden: Helft mit, den Schaden möglichst groß zu machen, und es wird nicht zu dem eurigen sein. Dem schließen sich die Behörden fast vollständig hemmungslos an bis in die untersten Ebenen. So sind sie halt, die Deutschen, rasseln in eine Katastrophe nach der anderen, ohne jemals zu begreifen, weil ihnen der Wille dazu fehlt.

sybille eden / 27.01.2023

Eine Justiz die Kriminelle laufen lässt aber Normale Bürger kriminalisiert, ist eine korrumpierte Gesinnungsjustiz ! Im besten Deutschland aller Zeiten…

Günter H. Probst / 27.01.2023

Herr Haferburg, warum regen Sie sich über ganz normale Alltagsvorgänge im besten D aller Zeiten auf. In den banlieus ihres Wohnortes geht es doch auch so zu. Es gilt eben: “Das Überleben muß täglich neu ausgehandelt werden”. Mit solchen Sprüchen kommt man in die Parlamente und macht dann eben die Gesetze, die die Situation täglich verschlechtern. Und Jeder weiß doch, daß es in der Justiz um Recht des Rechtsstaates und nicht etwa um Gerechtigkeit geht. Da der Gast der Nationalen Front den Obdachlosen nicht getötet hatte, kam nach § 224 StGB nur eine Strafe von 1 bis 5 Jahren, und (vermutlich) bei minder schwerem Fall (vollgedröhnt mit Drogen) hätte es auch nur eine Geldstrafe sein können. (Bei den alten Germanen konnte man bei Zustimmung der Betroffenen mit Geldzuwendung den Totschlag ausgleichen). Sollte der Gast jetzt nicht in die Psychatrie kommen, könnte nach §212 als besonders schwerer Fall lebenslange Freiheitsstrafe (also im besten D max. 20 Jahre) drohen. Auch dieser Vorfall wird an dem allgemeinen Trend. jährliche Einwanderung von hunderttausenden Analphabeten, untergemischt etliche Kriminelle, gelegentlich auf der Straße oder in der Bahn Abgestochene,  steigenden Mieten, ausufernde Drogenmärkte, steigende Sozialkosten für eigentlich Arbeitsfähige, usw. nichts ändern. Die Mehrheit der Wähler will es so. Und in der Demokratie zählt die Mehrheit. Die Minderheit sollte sich auf ihr eigenes Überleben vorbereiten.

Ralf Pöhling / 27.01.2023

Das war nicht “ein Mann”, sondern ein Moslem. Es sind nicht alle Menschen gleich und dürfen deswegen auch nicht gleich behandelt werden. “Die kleinen Paschas” werden in islamischen Ländern gezielt gezüchtet. Da lässt man die jungen Bengel, ganz im Vergleich zu den dort hart regulierten Mädchen, gezielt laufen und hält ihnen dann später den Koran vor die Nase, der sie dann bremsen soll. Was schlicht nicht funktioniert, denn jemand mit einem pre-pubertären Erziehungs- und Bildungsdefizit, und dem daraus folgenden asozialen Verhalten, macht man nicht dadurch zu einem wertvollen Mitglied der Gesellschaft, indem man ihn post-pubertär mit den separatistischen und gewalthaltigen Thesen des Koran auf Linie bringen will. So funktioniert das nicht. Das “Einmann” Phänomen ist das Resultat davon, dass man in linken Kreisen einfach nicht zugeben will, dass die Menschen nicht alle gleich sind. Menschen sind so, wie man sie erzogen oder eben nicht erzogen hat. Und dieses “Nichterziehen” und dann nicht einmal weltlich ausbilden, sondern religiös radikalisieren, ist in islamischen Ländern an der Tagesordnung. Die islamische Welt wirft massenhaft Männer aus, denen Selbstbeherrschung und logisches Denken vollkommen fehlen. Korrigiert werden soll dieser Malus dann durch ein 1400 Jahre altes radikal-religiöses Buch. Genau da hat der Ausspruch “Isch schwör auf Koran!” seinen Ursprung und er trifft den Nagel in seiner Formulierung voll auf den Kopf. Das ist kein deutsches, kein französisches, kein britisches, kein amerikanisches, kein hinduistisches, kein christliches, kein jüdisches und nein, auch kein heidnisch-germanisches Problem, sondern ein ganz spezifisch islamisches Problem. Die globale Allgemeinheit für ein auf eine ganz spezielle religiös-kulturelle Gruppe beschränktes Defizit in Mithaftung zu nehmen, ist nicht nur eine Frechheit, es löst das Problem nicht, weil sich die Problemfälle dadurch immer wieder aus der Affäre ziehen können.

holger bemmann / 27.01.2023

ich hoffe dass in brüssel bald ein EU-weites messer-verbot beschlossen wird, denn messer sind tödliche waffen. sie gehören nicht in die hände von privatpersonen, denn es gibt alles bereits geschnitten im supermarkt : brot, wurst, käse und mehr.

Markus Knust / 27.01.2023

“Michael Ballweg aus unverhältnismäßig langer Haft entlas…” - Oh, falsch gelesen. Natürlich ging es wieder um einen bonuskulturellen Import Fachkraft, der schwarz-gelb-rot-grünen Menschenfreunde. Denen ist so etwas nicht zuzumuten, speziell wegen solcher Lappalien zum Nachteil der eklig weißen Mehrheitsgesellschaft™

Michael Krause / 27.01.2023

Man wundert sich doch über einige Kommentare. Was wäre denn gewesen, wenn der Verteidiger kein Rechtsmittel eingelegt hätte.? Unterstellt die Staatsanwaltschaft hat kein Rechtsmittel eingelegt, wäre der I. aus der Haft wegen Verbüßung der Strafe entlassen worden. Als Verteidiger, unterstellt der I. hat sich in der Haft ordentlich benommen, kann man sogar nach 9 Monaten Haftprüfung beantragten. In der Regel kommt der Häftling dann nach Verzicht auf das Rechtsmittel auf freien Fuß. Dann wäre der I. sogar noch früher in Freiheit gewesen. Was das Ganze mit Ballweg zu tun hat, erschließt sich mir nicht. 

Claudius Pappe / 27.01.2023

Oh@ Michael Krause, sind sie ein staatstreuer Richter ?

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