Hier und Jetzt / 14.12.2021 / 14:00 / Foto: Calebrw / 83 / Seite ausdrucken

Die Polizeidirektion Chemnitz gibt bekannt

Wie berichtet eine sächsische Polizeibehörde über Corona-Demonstrationen? Die Medieninformation Nr. 577 der Polizeidirektion Chemnitz bietet ein schönes Beispiel.

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln", heißt es in Artikel 8 des Grundgesetzes. Der nächste Absatz schränkt ein: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden." Ob nun aktuelle Corona-Verordnungen eine für die Beschränkung hinreichende Grundlage bieten, soll an dieser Stelle nicht geklärt werden. Am Ende ist es jedenfalls Aufgabe der Polizei, die Beschränkungen durchzusetzen.

Doch in welchem Geiste heutzutage die Polizeibehörden mit diesem Grundrecht umgehen, vor allem wenn es sich um Demonstrationen gegen die Einschränkungen von Grundrechten durch Corona-Maßnahmen handelt, ist interessant. Und man kann ihn vielleicht nirgends besser erfahren als in den eigenen Verlautbarungen. Lesen Sie also, was und wie die Polizeidirektion Chemnitz vom gestrigen Demonstrationsgeschehen berichtet:

Aufzüge verhindert und dutzende Ordnungswidrigkeiten geahndet 
Im gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Chemnitz fand am heutigen Tag, wie schon in den Vorwochen, eine Vielzahl unzulässiger Versammlungen statt, welche sich allesamt gegen die bestehenden Corona-Maßnahmen richteten. Trotz der erneuten Beschränkungen des Versammlungsrechtes durch die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung kamen heute Bürger zum Protest auf die Straßen. In den sozialen Netzwerken war im Vorfeld dazu aufgerufen worden.

Konkret waren unter anderem die Städte Chemnitz und Freiberg für die Corona-Proteste benannt geworden. Diese stellten am heutigen Abend den Einsatzschwerpunkt dar. Darüber hinaus waren auch sechs ortsfeste Versammlungen in Chemnitz und fünf in Freiberg ordnungsgemäß angezeigt worden. Ziel des polizeilichen Handelns im gesamten Zuständigkeitsbereich war es, unzulässige Versammlungen bzw. Aufzüge konsequent zu unterbinden, soweit diese gegen die Corona-Notfall-Verordnung verstoßen und reguläre Versammlungen zu schützen. 

In Chemnitz fanden sich ungefähr 100 Personen am Schillerplatz und im näheren Umfeld ein. Ab 18:00 Uhr liefen diese in Richtung Straße der Nationen. Auf Höhe der Carolastraße stoppten die Einsatzkräfte die Teilnehmer des Aufzuges und wiesen mittels Lautsprecherdurchsagen auf die verbotene Versammlungslage hin. Daraufhin liefen einige Teilnehmer des Aufzugs in Richtung Bahnhofstraße. 78 Personen wurden in der Folge zwischen der Straße der Nationen und der Bahnhofstraße einer Identitätsfeststellung unterzogen. Zudem müssen die Festgestellten jeweils mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen. Anschließend konnten 21 Personen in der Straße der Nationen kontrolliert und einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zugeführt werden.

Die sechs bei der Versammlungsbehörde angezeigten Versammlungen im Bereich des Chemnitzer Marktes verliefen friedlich und störungsfrei.   

In der Stadt Freiberg haben sich am Albertpark anfänglich rund 250 Personen gesammelt. Diese liefen gegen 18:00 Uhr die B 101 entlang, wobei zu beobachten war, dass sich immer wieder Gruppen durch die Polizeipräsenz in Nebenstraßen verstreuten. In der Olbernhauer Straße auf einem Supermarktparkplatz konnten die Einsatzkräfte bis zu rund 150 Personen, die sich zu einem Aufzug formiert hatten, stoppen. Es erfolgten konsequente Gefährderansprachen. Die Fortführung von Aufzügen wurde untersagt. Zudem sprachen die Beamten gegen die Teilnehmer Platzverweise aus. Identitätsfeststellungen und Ordnungswidrigkeitenanzeigen konnten hingegen nicht getroffen werden, da sich innerhalb der Umschließung Kunden zweier anliegender Supermärkte befanden. In der Folge konnten die Einsatzkräfte innerhalb des Stadtgebietes weitere Ansammlungen von Personengruppen und Versammlungen verhindern. In der Spitze hatten bis zu rund 450 Personen ihren Protest auf die Straßen getragen. Im Vergleich zur Vorwoche waren damit deutlich weniger Teilnehmer der unzulässigen Versammlung zu verzeichnen.

In Zwönitz wurden gegen 19:10 Uhr etwa 70 bis 80 Personen festgestellt, die sich zwischen einzelnen Wohnhäusern im Neubaugebiet bewegten. Es konnten schließlich 13 Rädelsführer angehalten und deren Identitäten festgestellt werden. Zuvor hatten die Einsatzkräfte abermals den Bereich des Marktes weiträumig abgesperrt und Zuläufe von Personen verhindert, die sich dort versammeln wollten.

In Stollberg sind ca. 70 Personen in einem Protestspaziergang durch die Stadt gelaufen und haben sich vor Eintreffen der Einsatzkräfte aufgelöst.

In MittweidaHainichen und Frankenberg sammelten sich ca. 90, ca. 80 bzw. ca. 40 Personen. Diese formierten sich jeweils zu Aufzügen. Diese wurden gestoppt und deren Teilnehmer polizeilichen Maßnahmen unterzogen. Es wurden die Identitäten mehrerer Personen festgestellt. Insgesamt konnten hier zwei Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt und drei Strafanzeigen aufgenommen werden.

Die Polizeidirektion Chemnitz hatte neben diesen Schwerpunkten auch in weiteren Städten und Gemeinden Kräfte im Einsatz. Auch diese haben einzelne Versammlungen unterbunden und je nach Erforderlichkeit eingegriffen. Überdies wurde aus den sozialen Medien ein Video gesichert, welches den Anfangsverdacht eines Vergehens, konkret die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, erfüllt. Die Ermittlungen richten sich gegen einen 44-jährigen Deutschen.

Die Polizeidirektion Chemnitz wurde durch Einsatzkräfte aus Nordrhein-Westfalen, der Bundespolizei sowie der sächsischen Bereitschaftspolizei unterstützt. Insgesamt waren etwa 1.000 Polizistinnen und Polizisten in die Einsatzmaßnahmen eingebunden. An allen Einsatzorten wurden insgesamt 116 Ordnungswidrigkeits- und 20 Strafanzeigen, unter anderem wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung, aufgenommen. Zudem mussten in Summe knapp 300 Platzverweise ausgesprochen werden. (Ry/Re)

Mit freundlichen Grüßen

Quelle: https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2021_85743.htm

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Petra Wilhelmi / 14.12.2021

Das Grundgesetzt ist keine Verfassung. Das macht sich immer wieder bemerkbar. Im GG steht immer, sofern ein Gesetz es nicht anders regelt. So steht es auch in Artikel 2: “... Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. ...” Dieser Artikel wird auch dadurch eingeschränkt, dass ein Gesetz auf das Recht eingreifen kann. Letztendlich ist schon vor der Ablage P des GG, dieses nicht sonderlich viel Wert gewesen. Vorige Regierungen haben zwar noch den Buchstaben des GG im Prinzip eingehalten. Diese Regierung, egal was es ist, nimmt den Satz, dass ein Gesetz den GG-Artikel entwerten kann - voll in Anspruch. Deshalb gibt es eben keine Verfassung in Deutschland und die Machthaber werden es nie zulassen, dass eine Verfassung formuliert werden wird. So ist das Leben der Machthaber einfacher. Warum wohl hat bei Corona diese kaum-schon-da-seiende-Regierung eine GESETZ verfasst? Beim Versammlungsrecht gibt es sicherlich auch Gesetze, die herangezogen werden können, um bestimmte Demos zu verhindern. Ich kenne mich da nicht so aus. Aber das GG als solches gibt schon das Recht dafür her, dass Demos verboten werden können. Wenn Einschränkungen bei Demos, sollte man sich schon das Gesetz zeigen lassen, wo die Punkte aufgeführt sind, bei der eine Demo verboten werden kann. Das Coronagesetz ist m.E. nicht dafür geeignet, weil es sich auf Artikel 2 stützt. Okay, man kann es verbiegen und die Richter werden dem Regime Rückendeckung geben. Letztendlich, wenn man es ganz genau betrachtet, steckt im GG schon der Keim für eine Diktatur.

Klaus Keller / 14.12.2021

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ heißt es in Artikel 8 des Grundgesetzes. Der nächste Absatz schränkt ein: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“ - Da soll mal einer sagen das die Verfasser der Verfassung keinen Humor hatten. Welchen Teil soll ich ernst nehmen? Wenn ich den 2. Artikel ernst nehmen soll, benötige ich den 1. Artikel nicht. Verarschen kann ich mich selber, könnte man sagen.

Sabine Lotus / 14.12.2021

So nett wie die gerade mit den schröööcklichen Verfehlungen der Impfkrrraftzerrrrsetzer auf Trab gehalten werden, könnten wir doch eigentlich in der Zwischenzeit mal ein paar illegale Auto- oder Motorradrennen auf der A31 abhalten. (Die ist gerade nett frisch renoviert) *meep-meep*

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