David Harnasch / 19.06.2012 / 21:31 / 0 / Seite ausdrucken

Die Freiheit des Künstlers Martin Mosebach

Was Martin Mosebach bekämpfen muss, ist die Schere im eigenen Kopf, jede Bereitschaft, sich den Erwartungen eines kleinen, gewaltbereiten Teils der Gesellschaft anzudienen, seine Gedanken modisch zu frisieren, gefallen zu wollen, einer gewaltbereiten Strömung zu entsprechen, den consensus omnium nicht zu verlassen. Er muss schreiben, was ihm die christlichen Engel oder der Teufel, sein Unbewusstes und seine Träume ins Ohr blasen und diktieren. Aber dafür gilt: Freiheit ist für ihn nicht ein Recht oder ein Bündel von Rechten. Freiheit ist eine Eigenschaft seiner Person, die sie in einem Leben der Selbstüberprüfung erworben hat. Es kann sehr wohl eintreten, dass diese Freiheit mit den Auffassungen der Muslime kollidiert. Es kann eintreten, dass Mosebach für diese seine Freiheit einen hohen Preis zu bezahlen hat. Ich bin davon überzeugt, dass er als wirklich freier Künstler diesen Preis gern bezahlt. Für ihn ist selbstverständlich: Gesellschaftliche Ordnung und persönliche Freiheit lassen sich nicht immer in Übereinstimmung bringen. Das Gesetz kann nicht jeden Lebenssachverhalt regeln. Es gibt Kollisionen, die Ergebnisse unaufhebbarer Konflikte sind. Es gehört zum Stolz und zur Ehre von Martin Mosebach, dass er den Zusammenstoß mit der islamischen Rechtsordnung, wenn er sich aus seiner Kunst notwendig ergibt, nicht bejammert und nicht nach dem Kadi ruft.

Zumindest fordert er das selbst. Warum, erkläre ich im Folgenden.
Erzkatholik Martin Mosebach hat ein Stöckchen geworfen und wir Pawlowschen Debattendackel hecheln sofort hinterher. Ich natürlich auch. Wau!
Schon das gewählte Forum ist bemerkenswert: In der linken FR erschien die Provokation, die der konservativen FAZ wahrscheinlich zu reaktionär wäre. Chapeau hierfür!
Der Essay enthält einige kluge Feststellungen und viele Ideen, die „so falsch sind, dass nicht mal ihr Gegenteil stimmt“. Er verdient aber, ernst genommen zu werden. Und zwar, weil der Autor Sachkompetenz hat: Ein tief religiöser Künstler und Citoyen äußert sich über ein staatliches Verbot von Blasphemie. (Und nicht, beispielsweise über die strategischen und taktischen Vor- und Nachteile konventioneller und atomarer Waffen sowie derer Stützpunkte.)

Zunächst zweifelt Mosebach zu recht, ob die Bundesrepublik ein säkularer Staat sei:

„Das Grundgesetz ist seiner Präambel nach ‚im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen‘ formuliert worden – die Frage, an welchen Gott die Väter und Mütter dieses Verfassungswerks gedacht haben mögen, ist ebenfalls leicht zu beantworten: Es war der Gott des Christentums, an einen anderen dürfte man Ende der 1940er Jahre schwerlich gedacht haben.“

Stimmt. Der der Muslime war noch nicht auf dem Bildschirm und der, an den Jesus selbst und seine Jünger glaubten, spielte so kurz nach der Endlösung in Deutschland keine entscheidende Rolle mehr. Das meine ich nicht als Vorwurf an Mosebach, im Gegenteil, ich bin dankbar für die ehrliche Feststellung. Anders als Mosebach finde ich es aber durchaus aus vielerlei Gründen bedauernswert, dass die Bundesrepublik eben kein säkular verfasster Staat ist.

„Heute ist Blasphemie, wenn sie sich nicht gegen den Propheten Mohammed richtet, vollständig risikolos. Die Versuche, sich blasphemisch zu übertrumpfen – die geheime Hoffnung bleibt dabei stets spürbar, es könne doch noch, gegen alle Erfahrung, zu einem Skandal oder einem erfolgsfördernden Verbot kommen – laufen ins Leere, die Vulgarität bekommt einen besonders schalen Beigeschmack, weil sie sich in ihrem Rechthaben und ihrem Anspruch, geduldet zu werden, in der abstoßendsten Weise vor dem Publikum spreizt.“

Auch dies stimmt. Ich möchte allerdings ergänzen: Blasphemie gegen das Christentum ist deshalb heute wohlfeil, weil sie in Zeiten, als sie noch gefährlicher war, so erfolgreich war. Was, und das muss einen Katholiken stören, gegen das Christentum spricht, das ja (im Gegensatz zum Judentum) den Anspruch hat, auf dem Markt der Weltanschauungen auch Neukunden zu gewinnen. 
Nun wird es aber lustig:

„Aber auch für den weltanschaulich strikt neutralen Staat könnte sich die Notwendigkeit einer Bekämpfung der Blasphemie ergeben, wenn die staatliche Ordnung durch sie gefährdet wird. Das kann geschehen, wenn eine größere Gruppe von Gläubigen sich durch die Blasphemie in ihren religiösen Überzeugungen so verletzt fühlt, dass ihre Empörung zu einem öffentlichen Problem wird. Diese Frage berührt eine Grundlage aller Staatlichkeit: das Gewaltmonopol des Staates. Dieses Monopol beruht auf der Relation von Schutz und Gehorsam: Der Bürger tritt die gewaltsame Verfolgung seiner Ehre und seiner Rechte an den Staat ab, er leistet dem Gewaltverbot Gehorsam und erhält dafür den Schutz des Staates. Wenn eine hinreichend große Gruppe sich in ihrer religiösen Überzeugung nicht mehr vom Staat beschützt sieht, dann gerät diese Relation in Gefahr.“

Das ist zunächst mal richtig beobachtet. Nur enthält sich Mosebach guten Grundes wegen der Beantwortung der Frage, welches Gut schützenswerter ist: Eine Überzeugung oder die körperliche Unversehrtheit. Er würde mir vermutlich widersprechen, wenn ich die körperliche Unversehrtheit schon deshalb für schützenswerter halte als irgendeine (und noch so falsche) Überzeugung, weil Überzeugungen Träger benötigen, die am sein Leben müssen. Würde er diese simple Tatsache anerkennen, würde seine Täter-Opferumkehr nicht funktionieren.

„Doch seitdem in Deutschland eine starke islamische Minorität lebt, ist plötzlich wieder Musik in die Sache gekommen. Unversehens sehen sich Integrationsbefürworter in den deutschen Parteien mit Menschen konfrontiert, die in Hinsicht Blasphemie keinen Spaß verstehen. Sie sehen in der Forderung nach Toleranz vor allem eine Forderung an die Nicht-Muslime in Deutschland, den islamischen Glauben zu respektieren und mit der Ehrfurcht zu behandeln, die ihm auch von jenen zukomme, die ihn nicht teilen. In England forderte die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung das Verbot des Films ‚Die letzte Versuchung Jesu Christi‘ von Martin Scorsese nach islamischen Massendemonstrationen gegen die Verunglimpfung des Propheten Isa. Aber auch in Deutschland dürfte eine strafrechtliche Ächtung der Blasphemie vor dem Hintergrund eines wachsenden deutschen Islam wieder Bedeutung bekommen.“

Das freut Mosebach, den Christen: Er sieht Muslime und Christen in einer Interessengemeinschaft gegen die Atheisten – sonst hätte er unter den hunderten verfügbaren Beispielen für beleidigte Muslime nicht ausgerechnet den Protest gegen „Die letzte Versuchung Jesu Christi“ zum Beleg seiner These gewählt. Er konstruiert hier einen Antagonismus, den es nicht gibt. Agnostischen Atheisten wie mir ist per Definition egal, was Mosebach oder Khomeini denken, so lange sie mich nicht damit behelligen. Und – was viel wichtiger ist - er konstruiert hier eine Koalition, die es ebensowenig gibt. Die islamischen Demonstranten in England sind keineswegs auf die Straße gegangen, weil es sie stört, dass mit Jesus eine Figur beleidigt wurde, die Katholiken wie Mosebach als der Sohn Gottes gilt. Sondern, weil Jesus eben auch ihr Prophet Isa ist. Auf diesen wichtigen Unterschied komme ich gleich nochmal. Zuvor lassen wir Mosebach zu Wort kommen mit seiner Definition eines „Freien Künstlers“ zu Zeiten eines Blasphemieverbots:

„Der Anspruch des Künstlers auf seine Freiheit ist total und duldet nicht die geringste Einschränkung. Aber dieser Anspruch richtet sich nicht gegen Staat und Gesellschaft, er richtet sich gegen den Künstler selbst. Was er bekämpfen muss, ist die Schere im eigenen Kopf, jede Bereitschaft, sich den Erwartungen der Gesellschaft anzudienen, seine Gedanken modisch zu frisieren, gefallen zu wollen, den gängigen Strömungen zu entsprechen, den consensus omnium nicht zu verlassen. Er muss schreiben, was ihm die Engel oder die Teufel, die Musen oder die Dämonen, sein Unbewusstes und seine Träume ins Ohr blasen und diktieren. Aber dafür gilt: Freiheit ist für ihn nicht ein Recht oder ein Bündel von Rechten. Freiheit ist eine Eigenschaft seiner Person, die sie in einem Leben der Selbstüberprüfung erworben hat. Es kann sehr wohl eintreten, dass diese Freiheit mit den Auffassungen der Gesellschaft kollidiert. Es kann eintreten, dass der Künstler für diese seine Freiheit einen hohen Preis zu bezahlen hat. Ich bin davon überzeugt, dass der wirklich freie Künstler diesen Preis gern bezahlt. Für ihn ist selbstverständlich: Gesellschaftliche Ordnung und persönliche Freiheit lassen sich nicht immer in Übereinstimmung bringen. Das Gesetz kann nicht jeden Lebenssachverhalt regeln. Es gibt Kollisionen, die Ergebnisse unaufhebbarer Konflikte sind. Es gehört zum Stolz und zur Ehre eines Künstlers, dass er den Zusammenstoß mit der Rechtsordnung, wenn er sich aus seiner Kunst notwendig ergibt, nicht bejammert und nicht nach dem Kadi ruft.“

Zunächst mal Stilkritik: Bei einem Zusammenstoß mit der Rechtsordnung nach dem Richter zu rufen, käme niemandem in den Sinn, in dessen Hirn Logik einen Platz hat.
Nun zum Inhalt: Mosebach ist schlau genug, die beiden Begriffe, aus denen der „Freie Künstler“ besteht, zu verrühren. Was so falsch ist, dass nicht mal…
Es gilt nämlich festzuhalten: Große Kunst entstand immer schon auch aus so banalem Antrieb wie schierer Langweile. Andersrum adelt ein schlechtes Kunstwerk auch nicht, wenn es unter noch so großem Risiko zustande kam: Es sollte mich sehr wundern, wenn ausgerechnet Martin Mosebach in einem ebenso hässlichen wie inhaltlich belanglosen Graffitti Kunst zu erkennen vermag, weil es in schwindelerregender Höhe unter erheblicher Gefahr für Leib und Leben des Sprayers zustande kam. Genau das ist sein einziger Zweck: Zu demonstrieren, dass der „Künstler“ dieses Risiko einging. Ich bin kein Kunsthistoriker, aber das scheint mir arg flach.
Wie oben erwähnt, ist Mosebach aber glücklicherweise kompetent, sich als Citoyen, Christ und Künstler zu äußern. Also nehme ich ihn beim Wort. Mir persönlich ist als Agnostiker egal, was andere Leute im Propheten Mohamed sehen. Einem aufrechten Christen wie Mosebach kann es nicht egal sein. Er wähnt sich im Besitz einer Wahrheit, die der der Muslime widerspricht. Nun könnte er die als Privatperson natürlich für sich behalten, doch er ist ja eben nicht nur Citoyen (als solcher hat er sich für ein Blasphemieverbot ausgesprochen) und Christ, sondern eben auch: Freier Künstler. Und das lustigerweise zu einer Zeit - nämlich heute - in der faktisch bereits ein - spezielles - Blasphemieverbot besteht. Für ihn gilt also logischerweise:

Was er bekämpfen muss, ist die Schere im eigenen Kopf, jede Bereitschaft, sich den Erwartungen eines kleinen, gewaltbereiten Teils der Gesellschaft anzudienen, seine Gedanken modisch zu frisieren, gefallen zu wollen, einer gewaltbereiten Strömung zu entsprechen, den consensus omnium nicht zu verlassen. Er muss schreiben, was ihm die christlichen Engel oder der Teufel, sein Unbewusstes und seine Träume ins Ohr blasen und diktieren. Aber dafür gilt: Freiheit ist für ihn nicht ein Recht oder ein Bündel von Rechten. Freiheit ist eine Eigenschaft seiner Person, die sie in einem Leben der Selbstüberprüfung erworben hat. Es kann sehr wohl eintreten, dass diese Freiheit mit den Auffassungen der Muslime kollidiert. Es kann eintreten, dass Mosebach für diese seine Freiheit einen hohen Preis zu bezahlen hat. Ich bin davon überzeugt, dass er als wirklich freier Künstler diesen Preis gern bezahlt. Für ihn ist selbstverständlich: Gesellschaftliche Ordnung und persönliche Freiheit lassen sich nicht immer in Übereinstimmung bringen. Das Gesetz kann nicht jeden Lebenssachverhalt regeln. Es gibt Kollisionen, die Ergebnisse unaufhebbarer Konflikte sind. Es gehört zum Stolz und zur Ehre von Martin Mosebach, dass er den Zusammenstoß mit der islamischen Rechtsordnung, wenn er sich aus seiner Kunst notwendig ergibt, nicht bejammert und nicht nach dem Schutz durch staatliche Richter und Polizisten ruft.
q.e.d.

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