Wolfgang Meins / 14.01.2021 / 16:30 / Foto: The White House / 40 / Seite ausdrucken

Capitol-Sturm, Wahlbetrugs-Klagen und fünf Vermutungen

Die politische und moralische Beurteilung des Sturms auf das Capitol hängt wesentlich auch davon ab, wie man zu den Wahlbetrugsvorwürfen steht. Werden diese als völlig abwegig oder gar verschwörerisch eingeschätzt, geht das zweifellos mit einer harten und sehr grundsätzlichen Kritik an den Ereignissen im und vorm Capitol einher. Bin ich dagegen überzeugt davon, dass Bidens Wahlsieg auf betrügerische Weise zustande gekommen ist, relativiert das meine Sicht auf die Ereignisse, ohne sie deshalb gutheißen zu müssen.  

Wahlbetrug, ja oder nein?

Den Mainstream-Medien gelang bei diesem Thema ja ein ähnliches Kunststück wie beim kollektiven Verschweigen der Ereignisse auf der Kölner Domplatte. Allerdings mit dem Unterschied, dass die mediale Friedhofsruhe in und um Köln nur wenige Tage dauerte, bei den Wahlbetrugsvorwürfen dagegen nun schon gut zwei Monate – abgesehen von immer mal wieder auftauchenden kurzen Meldungen, dass irgendein US-Gericht eine, von den Medien nie auch nur ansatzweise inhaltlich näher beschriebene, Klage selbstverständlich abgewiesen habe. Trump, so die gängige Erklärung, sei eben ein Narzisst, der nicht verlieren könne und nun mit seinen letzten Getreuen an Verschwörungstheorien bastelt.

Nun weiß der Autor natürlich auch nicht, wieviel Substanz die zahlreichen Betrugsvorwürfe des Trump-Lagers jeweils genau beinhalten. Aber, man muss auch als juristischer Halblaie nicht komplett im Dunkeln stochern, denn die Vorwürfe wurden ja seit der Wahl von bestimmten Medien, vor allem hier, umfassend dargelegt und analysiert. Nach meiner Einschätzung beinhalten sie in den allermeisten Fällen so etwas wie eine face validity, also eine Gültigkeit nach Augenschein bzw. eine erhebliche Plausibilität – und begründen damit zumindest einen Anfangsverdacht. Aber: Die Feststellung, ob es sich bloß um einen plausiblen Betrugsvorwurf oder aber um tatsächlichen Betrug handelt, obliegt nun einmal, auch in den USA, den dafür zuständigen Gerichten.

Warum wurde bisher kein Betrugsvorwurf juristisch anerkannt?

Das ist eine durchaus schwierige Frage. Für mich wäre keinesfalls überraschend gewesen, wenn am Ende der gerichtlichen Aufarbeitungen der eine oder andere Vorwurf sich völlig oder überwiegend aufgelöst hätte. So ist das nun mal mit Betrugsvorwürfen. Aber, dass in keinem einzigen der z.T. haarsträubenden Fälle, so sie von den Gerichten überhaupt angenommen wurden, die Trump-Seite recht bekam, ist schlicht nicht nachvollziehbar.

Kann es sein, dass in einem Rechtsstaat teils so dermaßen offensichtlich erscheinenden Betrügereien – bei einem zudem so wichtigen Problem – entweder gar nicht erst nachgegangen oder aber völlig einseitig entschieden wurde? Gab bzw. gibt es staatsanwaltliche Wahlbetrugsermittlungen, von denen wir hier nur nichts erfahren haben? Der Autor weiß es leider auch nicht, aber hat sich zumindest einige Gedanken gemacht.

Fünf Vermutungen

Als erstes wäre – wenn auch nicht direkt in der Justiz angesiedelt – in diesem Zusammenhang die Ablehnung und damit fehlende Unterstützung von Trump durch weite Teile des republikanischen Parteiestablishments zu nennen. Nicht wenige der führenden Parteimitglieder dürften mittlerweile seine Niederlage, im Vergleich zu einem Sieg, als das deutlich geringere Übel ansehen.

Zweitens dominieren an den Universitäten der USA bekanntlich linke, den Demokraten nahestehende Professoren das akademische Klima. Schon längst hat diese Tendenz auch die juristischen Fakultäten erfasst und das Curriculum teils auf „Kritische Rechtswissenschaft“ getrimmt. Es bedarf keiner großen Phantasie, anzunehmen, dass in der heutigen Zeit Trump oder ähnlich gestrickte republikanische Funktionsträger vor solchen Richtern – zumindest bei politischen Anliegen – nicht die besten Karten haben.

Hinzu kommt, drittens, dass in der ja schon seit längerer Zeit und in den letzten Monaten besonders stark polarisierten US-Gesellschaft ein Richter oder Gericht es sich wahrscheinlich zweimal überlegen, ob sie Betrugsvorwürfen tatsächlich konsequent nachgehen und sie vielleicht gar anerkennen sollen – und damit eventuell das Wahlergebnis in einem der Swing-States zu korrigieren. Denn die verantwortlichen Richter und ihre Familien würden dann zweifellos Opfer einer umfassenden medialen und sozialen Ächtung, vielleicht müssten sie gar um Leib und Leben fürchten. Denn die US-Antifa samt ihren Sympathisanten scheint mir nach den Unruhen und Plünderungen im letzten Jahr doch ein besonderes Kaliber zu sein.

Bleibt noch, viertens, der ja immerhin mit republikanischer Mehrheit ausgestattete Supreme Court in Washington, der das Thema Wahlbetrug gar nicht erst näher an sich herangelassen hat. Vielleicht fiel es den Richtern einfach zu schwer, das scheinbar Undenkbare zu denken. Vielleicht war ihre Zurückhaltung aber auch getragen von der Befürchtung, durch die Korrektur oder Aufhebung des Wahlergebnisses einen Bürgerkrieg auslösen zu können.

Und zum Schluss gäbe es auch noch die Möglichkeit, dass teils einfach die hinreichend belastbaren Beweise fehlten, weil sich im Trump-Team trotz aller bereits im Vorfeld bekannten Manipulationsversuche nicht genügend um eine gerichtsfeste Beweisermittlung und Beweissicherung gekümmert wurde. Für einen Erfolg vor Gericht sind nun einmal mehr unangreifbare Fakten vonnöten als für einen begründeten Tatverdacht.

Wie dem auch sei: Irgendwann werden findige Journalisten oder, was deutlich wahrscheinlicher ist, die Historiker Licht in dieses Kapitel der US-amerikanischen Geschichte bringen und damit möglicherweise auch die heute dominierende Sichtweise auf die Capitol-Erstürmung relativieren.

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Leserpost

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G. Heinzel / 15.01.2021

In den USA werden seit dem 03.11. Fakten geschaffen, die Hoffnung stirbt zuletzt.

Oliver Lang / 14.01.2021

Die meisten Richter in den USA sind nur für einen gewissen Zeitraum in dieses Amt gewählt und müssen sich für eine Verlängerung erneut zur Wahl stellen. Deshalb muss ein Richter sich dort mit den jeweils Mächtigen gut stellen.

Jörg Nestler / 14.01.2021

„Die politische und moralische Beurteilung des Sturms auf das Capitol hängt wesentlich auch davon ab, wie man zu den Wahlbetrugsvorwürfen steht.“  Das ist total unwesentlich. Die politische und moralische Beurteilung hängt wesentlich davon ab, ob ein amtierender Präsident Menschen zu einem Marsch auf das Kapitol aufgerufen hat und damit direkt oder indirekt für die rechtswidrigen Handlungen verantwortlich ist, zu denen es gekommen ist. Sein Aufruf zum Kapitol zu marschieren, um Senatoren bei einer für Ihn wichtigen politischen Entscheidung anzufeuern und anderen nicht zuzujubeln, kann meines Erachtens als versuchte Nötigung der Senatoren aufgefasst werden, wenn man bedenkt, dass die Anhänger ins Kapitol eingedrungen sind. Trump kann sich sicherlich herausreden, er hätte nur eine friedliche Demonstration im sicheren Abstand zum Kapitol beabsichtigt. Aber ein Politiker, der Verantwortung trägt, muss sich die Folgen seines Tuns zurechnen lassen und kann sich nicht auf seine guten Absichten zurückziehen. Trumps Demonstrationsaufruf war in höchstem Maße unseriös und politisch inakzeptabel. Seit wann ist es Aufgabe von hohen Politikern Protest auf der Straße zu organisieren? Schon dabei sollten jedem auffallen, dass man es mit einem Politiker zu tun hat, dem man kann Vertrauen schenken darf und der potentiell gefährlich ist, weil er das politische System bedroht. Die Achse hat in ihren Artikeln immer die Persönlichkeit Trumps ausgeblendet und einzig und allein seine politischen Entscheidungen bewertet. Zugegeben, die sind nicht so schlecht wie sie in den Medien allgemein dargestellt wurden. Bei Politikern, die Macht ausüben, ist solch eine Bewertung zu wenig. Politiker müssen seriös und vertrauenswürdig sein. Das war Trump nie. Ich bin sehr gespannt, was noch alles über ihn zu Tage kommt, wenn er nicht mehr Präsident ist.

Christian Speicher / 14.01.2021

PS: Die Begründung für die Abweisung der Klage des Bundesstaates Texas und die Minderheitsmeinung im Wortlaut: „TEXAS V. PENNSYLVANIA, ET AL. The State of Texas’s motion for leave to file a bill of complaint is denied for lack of standing under Article III of the Constitution.  Texas has not demonstrated a judicially cognizable interest in the manner in which another State conducts its elections.  All other pending motions are dismissed as moot. Statement of Justice Alito, with whom Justice Thomas joins: In my view, we do not have discretion to deny the filing of a bill of complaint in a case that falls within our original jurisdiction. See Arizona v. California, 589 U. S. (Feb. 24, 2020) (Thomas, J., dissenting). I would therefore grant the motion to file the bill of complaint but would not grant other relief, and I express no view on any other issue.“ Der Ort um dem Wahlbetrug (den ich allein schon wegen der Obama massiv überragenden nächtlichen Performance von Biden ausschließlich an den wenigen Orten, wo es wirklich für ihn ankam, bei ansonsten überall erwartet schwachen Ergebnissen auf Sub Clinton Level für ziemlich offensichtlich halte) entgegen zu treten, wären und waren demnach also die obersten Gerichte der jeweiligen Bundesstaaten. Die Aussage, dass selbst der Supreme Court keinerlei Beweise für einen Wahlbetrug gesehen hätte, ist nur insoweit korrekt, dass das was man sich geweigert hat anzusehen auch nicht gesehen wurde. Eine Art von wahrhaftiger Berichterstattung der MSM an die man sich in den letzten 10 bis 20 Jahren ja schon gewöhnen konnte.

Josef Cissek / 14.01.2021

In den USA, Deutschland, Polen usw. sind die Richter (ein Gericht ist nur ein Gebäude, mehr nicht) auf eigenen Wohl bedacht. Genau wie die Mafia. Und die Politiker natürlich.

Joachim Neander / 14.01.2021

Ich kann das Folgende im Moment nicht mehr belegen, erinnere mich aber,  schon kurz nach dem 3. November gelesen zu haben, dass ein Richter eine Klage wegen Wahlbetrugs anzunehmen abgelehnt habe mit den Worten “Das würde die Büchse der Pandora öffnen!” Ich selbst habe von Anfang an in Foren, in denen Kommentieren möglich war,  die Ansicht vertreten, dass es der politischen Klasse der USA—parteiübergreifend—wegen der schieren Größe des Wahlbetrugs nicht möglich sein werde, diesen offen einzugestehen, weil dies der GAU für das gesamte demokratische System der USA sein würde. Ich bin alles andere als froh, mit meiner Voraussage Recht behalten zu haben.

S. Marek / 14.01.2021

Sehr geehrter Herr Wolfgang Meins, für Berichte über politische Persönlichkeiten sollte es einen journalistischen Ethikkodex geben, bei dem nicht das Äußere der Person und nicht irgendwelches persönlich bevorzugtes Auftretten , zur Beurteilung des Erreichten auf dem politischen Parkett, während dieser Person Ausübung seiner Tätigkeiten, sondern nur die nackten Fakten was diese erreicht hat bestimmen. Der weibische Aufschrei und aufzujauchzen nach der “Wahlniederlage”, die NUR mit gewaltigen betrügerischer Aktivitäten der marxistischer “Demok-Raten” erreicht wurde, Die “Beiträge” zum US Präsident Donald J. Trump von anderen achgut Autoren vom 07.01.2021 auf der achse waren abgrundtief beschämend und des achtgut Blogs unwürdig! Ohne Kenntnis der Fakten, stürzten sich diese auf die Person Trump mit erniedrigenden und substanzlosen Andeutungen, als ob es die vierjährige Dauer Schmierkampagne von Seiten der Heuchlerischen und falschen “Demokraten” garnicht gegeben hätte ! Im Takt mit unseren verlogenen Propaganda Medien der Deutschen (heißen diese immer noch so?) Regierung.

Reinhold R. Schmidt / 14.01.2021

Lieber Herr Meins, danke für diesen nachdenklichen Artikel. Ihre Frage, warum bisher kein Betrugsvorwurf juristisch anerkannt wurde, geht allerdings an der Sache vorbei. Daher sind auch ihre Vermutungen unvollständig. Hunderte von Klagen wegen Wahlmanipulation in den Bundesstaaten sind noch lange nicht abgeschlossen, die Gerichte haben bisher in der Regel nur Anträge u.ä. Eingaben aus formalen Gründen vorläufig abgewiesen, in der Sache wurde bisher in keinem mir bekannten Fall entschieden, dass keine Wahlmanipulation vorgelegen habe. Man muss wissen, dass in den USA die einzelnen Bundesstaaten für die Regelungen zu Wahlen und auch zur Justiz allein zuständig sind. Es gibt daher auch kein allgemein gültiges Strafgesetzbuch, das Wahlbetrug als Straftatbestand festlegt und bei hinreichendem Verdacht unmittelbar öffentliche Ermittlungen und Strafverfolgung auslöst.  Sondern ähnlich unserer Zivilprozessordnung muss in der Regel zunächst ein durch eine Maßnahme Benachteiligter eine Klage auf gerichtliche Klärung stellen.  So hat das Oberste Gericht der USA die Klage von Texas nicht etwa aus inhaltlichen Gründen abgewiesen, sondern, weil Texas durch Wahlbetrug in anderen Staaten selbst nicht benachteiligt sei und somit nicht antragsberechtigt ist.  Außer bei Bundesgerichten werden im Bereich der Bundestaaten auch Leitende Staatsanwälte und Richter oft durch öffentliche Wahlen nur für eine begrenzte Amtszeit bestimmt. Ob das Entscheidungen, einen Antrag oder Eilantrag aus formalen Gründen nicht zuzulassen begünstigt, um in der Sache nicht entscheiden zu müssen, will ich nicht beurteilen. Sollten nun von diesen hunderten von Klagen nicht alle zurückgezogen werden (was bisher n.m.K. nicht der Fall ist), könnte das noch lustig werden (mögliche Schlagzeile: “Präsident der USA durch Wahlbetrug im Amt”). Von den DEU MSM und dem ÖRR kann man nicht erwarten, dass sie uns über solche Zusammenhänge informieren.

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