Ich komme gerade aus dem Grinsen nicht mehr heraus. :-) Wunderbar zerpflückt. Ich kenne nicht wenige deutsche Gesetzestexte, die ähnlich an der Realität vorbei definiert wurden, ebenso ungenau formuliert und deshalb individuell total (fehl)interpretierbar sind. Und zwar nicht nur durch den Bürger, sondern sogar durch die, die die Durchsetzung eines solchen Gesetzeswerkes in der Praxis bewerkstelligen sollen. So funktioniert das doch nicht. Ein Land zu führen und in Ordnung zu halten, setzt klare und allgemein verständliche Regeln bzw. Gesetze voraus, deren Definition durch den Gesetzgeber nicht nur ein Höchstmaß an Präzision erfordert, sondern auch den angedachten Zweck in der Praxis erfüllen muss. Und das ist hier nicht gegeben. Man kann ein Land von 83 Millionen Menschen mit ihren individuellen Haushalten und individuellen Lebensbedingungen nicht so über einen Kamm scheren. Was man kann, ist das Herunterbrechen des Problems auf seinen Kern: Die Vermeidung einer Infektion. Und dies ist mit den “AHA-Regeln” bereits gegeben, die nicht nur einfach zu verstehen, sondern auch einfach zu befolgen und Verstöße dagegen einfach zu verhindern bzw. zu ahnden sind. Aber man kennt ja das Problem: Warum einfach, wenn es auch komplex geht? Allerdings fängt man sich mit einem komplexen Entwurf immer etliche Ausnahmeregelungen und Sonderreglungen ein, die dann am Ende nicht nur keiner mehr versteht, sondern die auch zu himmelschreienden Ungerechtigkeiten und oftmals sogar zu unlogischen Zirkelschlüssen führen. Man muss es schon so klar sagen: Die Gesetzgebung in Deutschland hat Macken. Macken, die zuvorderst damit zu tun haben, dass der Gesetzgeber von den Sachverhalten, die er mittels Gesetz regulieren will, meist keine Ahnung hat und deshalb auch nicht begreift, was ein schludriger Gesetzesentwurf für fatale Folgen für die Betroffenen nach sich ziehen kann.
Mein Gott Herr Larmann, Sie sind gar nicht Herr Larmann, ich kann’s verstehen, wenn Sie unter Pseudonym schreiben, aber unter Pseudonym zu schreiben bringt, leider, überhaupt nichts. So viele drehen sich um, schauen, wer da ist, und sprechen nur unter vorgehaltener Hand, tasten sich vor, was denkt wohl der andere…..im Zweifel lieber Klappe halten, oder unter Pseudonym. DAS IST ALLES EINE KATASTROPHE !! Liebe Grüße aus Nordcorona !! Leider kein Witz !!
Sehr geehrter Herr Larmann, Sie schreiben: - “...... Bei einer so grundrechtsintensiven Maßnahme, die alle Einwohner eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt ab einem Inzidenzwert von 100:100.000 betrifft, ohne dass sie die Möglichkeit einer fachgerichtlichen Kontrolle haben ..... ” - Die Maßeinheit ist so falsch. Richtig ist 100: 7 :100.000. Derjenige, der die Meldungen zusammenzählt hat zum Erreichen der Zahl 100 hat also 7 Tage zusammengezählt. Das ergab dann 100. Es heißt also richtiger Weise 100 : 7 (Tage) : 100.000. Daraus folgt m Rückkehrschluss - im Durchschnitt waren pro Tag 100:7 = 14,29 Menschen positiv getestet worden und das bei einer Gesamtzahl-Bewohnerzahl von 100.000 Menschen. Das bedeutet nicht, dass 100.000 Tests die Grundlage waren, nein! Die Bezugsgröße ist die Anzahl der im Amtsbereich gemeldeten Bewohner.
Dass Gesetze, die in Windeseile ohne gründliche Beratung nicht viel taugen können, liegt auf der Hand. Das größte rechtliche Problem liegt m.E. darin, dass die „Notbremse“ für die Ermittlung der Inzidenzzahlen keine präzise “Technische Anleitung” vorgibt. Es kann nicht sein, dass das RKI nach Inzidenzwerte erfindet, die dann sogar Gesetzeskraft erhalten. Der Gesetzgeber hätte präzise zum Beispiel festlegen müssen, dass der Inzidenzwert einen bestimmten Prozentwert von positiv Getesteten an der Gesamtzahl der Getesteten aufweisen müsse und dass die Gesamtzahl der Getesteten einen bestimmten Mindestwert haben muss. Ferner hätten Anforderungen an die Tests vorgeschrieben werden müssen (ein, zwei oder drei Kriterien für die Suche nach Virus-Elementen) und letztlich hätte ein ct-Höchstwert angesetzt werden müssen, damit die neue Regelung mit dem Erfordernis der Infektion, das weiterhin gilt, in Übereinstimmung zu bringen ist – die Infektion ist bei einem ct-Wert über 25 nicht mehr gegeben. Dass der Gesetzgeber in dieser Hinsicht überhaupt keine Überlegungen angestellt hat, ist unverständlich. Mancher Metzger, der Wurst von guter Qualität produziert, könnte da ein Vorbild sein.
Angesichts dieses katastrophalen Urteils des BVerfG ist jede weitere „Verschwörungstheorie“ von der „angeblich aufziehenden Klima-Diktatur“ Makulatur. Sie wurde durch das Urteil aus Karlsruhe höchstrichterlich bestätigt! Schande über diese geschichtsvergessenen Richter, die unseren Rechtsstaat in Schutt und Asche legen …
“Es handelt sich in allen drei Fällen um Pre-prints, die nicht peer-reviewed sind, denen mithin das Gütesiegel der Begutachtung der Studie durch (andere) Experten fehlt.” - peer review wird überbewertet, als ob dadurch irgendein wahrheitssiegel aus dem Nichts auftauchen würde. Also, dem Grundgedanken nach mag das schon so sein, ich kenn jedoch die Praxis des peer review in anderen Disziplinen aus eigener Anschauung. Da wird viel durchgewunken, teils aus beqlichkeit (solche Artikel gewissenhaft zu prüfen ist anstrengende Arbeit), teils, weil da akademische Kartelle am Werk sind. Auf “peer reviewed” sollte man daher nicht allzu viel geben.
Das RKI veröffentlichte am 12. März 2021 eine Prognose, die unter Berücksichtigung der besorgniserregenden britischen Mutation von einer 7 Tages-Inzidenz von 350 Ansteckungen pro 100.000 Einwohner ausging. Wenig später legte das Forscherteam des Kanzleramtsberaters Kai Nagel mächtig nach, da man davon ausging, dass eine 7 Tages-Inzidenz im Mai von bis zu 2.000 Ansteckungen möglich sei. Nun hat sich das alles nicht bewahrheitet, aber der Lockdown bleibt trotzdem, was für ein böses Spiel treibt unsere Regierung mit uns und mit unserem Land?
Wenn sich Macht und Arroganz paaren, braucht mann keine Argumentation.
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