Noch als Nachtrag: Vertretern eines politischen Systems, die derart lügen, Meinung in ihrem Sinne manipulieren und den Rechtsstaat abbauen, indem unter fadenscheinigen Begründungen, deren Ursache die absichtlich oder durch Dummheit selbst schaffen, Grundrechte den Bürgern entzogen werden, soll ich meine Gesundheit anvertrauen und ihnen ihre Erklärungen zur Wirksamkeit und gesundheitlichen Verträglichkeit eines völlig neuen “Impfstoffsystems” glauben ? Ganz sicher, nicht mehr, als einem anrufenden “Enkeltrixer” aus dem entsprechenden Milieu. Und diese meine Einstellung gilt zunehmend auch gegenüber allen möglichen Folgern und Einschleimern bei den Strippenziehern. Höchst ärgerlich, daß ich diesen Laden noch mit meinen Steuern und Abgaben alimentieren muß.
Schon blöd für die Ideengeber dieses Gesetzes, daß sie die Kreativität der Untertanen unterschätzen. Als das totale Rauchverbot in Gaststätten in NRW raus kam, war Tenor der Thekensteher, “dann treffen wir uns halt bei mir im Anbau auf dem Hof. Einen Geldspiel- automaten hab ich auch schon.” Ergebnis: Die vorher besuchten örtlichen Kneipen im “Viertel” gibts nicht mehr, bestenfalls als albanisch geführten Pizza-Lieferdienst. Und wenn jetzt um 21.00 h Ausgangssperre ist, muß die Truppe halt bis morgens um 5 h durchhalten. Am Biervorrat und “Karten” wird es sicher nicht scheitern. Diesen Zustand hat die Landesregierung NRW unter der “Lusche” heute schon mal bis 30. Juni festgeschrieben, wohlweislich sehend, daß hinter der Westgrenze gerade die Außengastronomie geöffnet wird. So schafft man bei der kommenden Wahl ganz sicher den Abgang, den eigenen und den des Landes, weil es keinen Grund gibt, bei der Auswahl von “Blödheit” in Gesamtangebot dann direkt das Original zu wählen. Die für derartige Vorschriften Verantwortlichen sollten sich dann nicht wundern, wenn am nächsten Wahltag “falsch” gekreuzelt wird. Diese Entwicklung wird auch ein personell aufgestockter sog. Verfassungsschutz im Dienste der Politik anstelle des Namensgebers nicht aufhalten. Versaut die Zukunft des Landes in diesem Sinnen schön weiter, abe behauptet anschließend nicht wieder, Ihr hättet es nicht wissen können. Ihr macht es bewußt, somit wißt Ihr.
Ich komme gerade aus dem Grinsen nicht mehr heraus. :-) Wunderbar zerpflückt. Ich kenne nicht wenige deutsche Gesetzestexte, die ähnlich an der Realität vorbei definiert wurden, ebenso ungenau formuliert und deshalb individuell total (fehl)interpretierbar sind. Und zwar nicht nur durch den Bürger, sondern sogar durch die, die die Durchsetzung eines solchen Gesetzeswerkes in der Praxis bewerkstelligen sollen. So funktioniert das doch nicht. Ein Land zu führen und in Ordnung zu halten, setzt klare und allgemein verständliche Regeln bzw. Gesetze voraus, deren Definition durch den Gesetzgeber nicht nur ein Höchstmaß an Präzision erfordert, sondern auch den angedachten Zweck in der Praxis erfüllen muss. Und das ist hier nicht gegeben. Man kann ein Land von 83 Millionen Menschen mit ihren individuellen Haushalten und individuellen Lebensbedingungen nicht so über einen Kamm scheren. Was man kann, ist das Herunterbrechen des Problems auf seinen Kern: Die Vermeidung einer Infektion. Und dies ist mit den “AHA-Regeln” bereits gegeben, die nicht nur einfach zu verstehen, sondern auch einfach zu befolgen und Verstöße dagegen einfach zu verhindern bzw. zu ahnden sind. Aber man kennt ja das Problem: Warum einfach, wenn es auch komplex geht? Allerdings fängt man sich mit einem komplexen Entwurf immer etliche Ausnahmeregelungen und Sonderreglungen ein, die dann am Ende nicht nur keiner mehr versteht, sondern die auch zu himmelschreienden Ungerechtigkeiten und oftmals sogar zu unlogischen Zirkelschlüssen führen. Man muss es schon so klar sagen: Die Gesetzgebung in Deutschland hat Macken. Macken, die zuvorderst damit zu tun haben, dass der Gesetzgeber von den Sachverhalten, die er mittels Gesetz regulieren will, meist keine Ahnung hat und deshalb auch nicht begreift, was ein schludriger Gesetzesentwurf für fatale Folgen für die Betroffenen nach sich ziehen kann.
Mein Gott Herr Larmann, Sie sind gar nicht Herr Larmann, ich kann’s verstehen, wenn Sie unter Pseudonym schreiben, aber unter Pseudonym zu schreiben bringt, leider, überhaupt nichts. So viele drehen sich um, schauen, wer da ist, und sprechen nur unter vorgehaltener Hand, tasten sich vor, was denkt wohl der andere…..im Zweifel lieber Klappe halten, oder unter Pseudonym. DAS IST ALLES EINE KATASTROPHE !! Liebe Grüße aus Nordcorona !! Leider kein Witz !!
Sehr geehrter Herr Larmann, Sie schreiben: - “...... Bei einer so grundrechtsintensiven Maßnahme, die alle Einwohner eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt ab einem Inzidenzwert von 100:100.000 betrifft, ohne dass sie die Möglichkeit einer fachgerichtlichen Kontrolle haben ..... ” - Die Maßeinheit ist so falsch. Richtig ist 100: 7 :100.000. Derjenige, der die Meldungen zusammenzählt hat zum Erreichen der Zahl 100 hat also 7 Tage zusammengezählt. Das ergab dann 100. Es heißt also richtiger Weise 100 : 7 (Tage) : 100.000. Daraus folgt m Rückkehrschluss - im Durchschnitt waren pro Tag 100:7 = 14,29 Menschen positiv getestet worden und das bei einer Gesamtzahl-Bewohnerzahl von 100.000 Menschen. Das bedeutet nicht, dass 100.000 Tests die Grundlage waren, nein! Die Bezugsgröße ist die Anzahl der im Amtsbereich gemeldeten Bewohner.
Dass Gesetze, die in Windeseile ohne gründliche Beratung nicht viel taugen können, liegt auf der Hand. Das größte rechtliche Problem liegt m.E. darin, dass die „Notbremse“ für die Ermittlung der Inzidenzzahlen keine präzise “Technische Anleitung” vorgibt. Es kann nicht sein, dass das RKI nach Inzidenzwerte erfindet, die dann sogar Gesetzeskraft erhalten. Der Gesetzgeber hätte präzise zum Beispiel festlegen müssen, dass der Inzidenzwert einen bestimmten Prozentwert von positiv Getesteten an der Gesamtzahl der Getesteten aufweisen müsse und dass die Gesamtzahl der Getesteten einen bestimmten Mindestwert haben muss. Ferner hätten Anforderungen an die Tests vorgeschrieben werden müssen (ein, zwei oder drei Kriterien für die Suche nach Virus-Elementen) und letztlich hätte ein ct-Höchstwert angesetzt werden müssen, damit die neue Regelung mit dem Erfordernis der Infektion, das weiterhin gilt, in Übereinstimmung zu bringen ist – die Infektion ist bei einem ct-Wert über 25 nicht mehr gegeben. Dass der Gesetzgeber in dieser Hinsicht überhaupt keine Überlegungen angestellt hat, ist unverständlich. Mancher Metzger, der Wurst von guter Qualität produziert, könnte da ein Vorbild sein.
Angesichts dieses katastrophalen Urteils des BVerfG ist jede weitere „Verschwörungstheorie“ von der „angeblich aufziehenden Klima-Diktatur“ Makulatur. Sie wurde durch das Urteil aus Karlsruhe höchstrichterlich bestätigt! Schande über diese geschichtsvergessenen Richter, die unseren Rechtsstaat in Schutt und Asche legen …
“Es handelt sich in allen drei Fällen um Pre-prints, die nicht peer-reviewed sind, denen mithin das Gütesiegel der Begutachtung der Studie durch (andere) Experten fehlt.” - peer review wird überbewertet, als ob dadurch irgendein wahrheitssiegel aus dem Nichts auftauchen würde. Also, dem Grundgedanken nach mag das schon so sein, ich kenn jedoch die Praxis des peer review in anderen Disziplinen aus eigener Anschauung. Da wird viel durchgewunken, teils aus beqlichkeit (solche Artikel gewissenhaft zu prüfen ist anstrengende Arbeit), teils, weil da akademische Kartelle am Werk sind. Auf “peer reviewed” sollte man daher nicht allzu viel geben.
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