David Harnasch / 27.05.2011 / 20:00 / 0 / Seite ausdrucken

Bewährung

Eine Familie entführt ein elfjähriges Kind zum Zweck der Vergewaltigung durch den eigenen, einundzwanzigjährigen Sohn und landet nach vollzogener Tat dafür in Osnabrück vor Gericht. Das Gericht verhängt dafür keine geringe Strafe, sondern eine, die absolut gar nicht spürbar ist: “Die große Strafkammer verhängte mit zwei Jahren Haft für den 26-Jährigen die auch von der Staatsanwaltschaft geforderte Mindeststrafe. Die 51 jährige Mutter wurde als Anstifterin zur gleichen Strafe verurteilt, der 52 Jahre alte Vater zu einem Jahr und sechs Monaten. Alle drei bekommen eine Strafaussetzung zur Bewährung auf drei Jahre. Eine von der Anklagevertreterin zusätzlich geforderte Verurteilung zu einer Geldstrafe von jeweils 500 Euro lehnte das Gericht ab. Alle drei sollten jeweils das Geld in monatlichen Raten von 25 Euro zu Gunsten einer sozialen Einrichtung abstottern. Das mache nicht viel Sinn, meinte der Vorsitzende Richter, weil die Hartz-IV-Empfänger dafür keinen finanziellen Spielraum haben. Auch zu sozialen Diensten sind sie nicht verpflichtet worden, weil die Drei dann für mögliche Jobangebote nicht zur Verfügung stehen.”
Gewiss wird der Haupttäter, ein nunmehr vorbestrafter Analphabet, in den kommenden Wochen mit Jobangeboten förmlich überschüttet werden. Es wäre also ein Jammer, ihm diese Möglichkeiten zur Integration zu verbauen. Ich gehe davon aus, dass der kulturelle Hintergrund der Täter keine strafmildernde Wirkung hatte, denn das wäre ja ein Skandal. Andererseits: Wie sonst nennt man faktische Straffreiheit für vorsätzliche gemeinschaftliche Entführung und Vergewaltigung einer Elfjährigen?

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