Wolfgang Meins / 21.09.2020 / 16:00 / Foto: Achgut.com / 35 / Seite ausdrucken

Berliner Autobahn-Attentat: Noch ein Behördenversagen

Die WELT berichtet heute (hinter der Bezahlschranke) über die Antwort des Berliner Senats auf eine parlamentarische Anfrage zum Stand der Ermittlungen gegen den 30-jährigen abgelehnten irakischen Asylbewerber, der mit seinem Auto am 18. August gezielt Motorradfahrer gerammt und verletzt hatte. Für den bloß Geduldeten sei es problemlos möglich gewesen, am 9. August 2019 eine deutsche Fahrerlaubnis zu erhalten.

Wie es ihm möglich war, bei zuletzt 351 Euro Sozialleistungen im Monat, die Fahrstunden und anschließend den Opel Astra zu finanzieren, weiß der Senat offensichtlich auch nicht. Ein deutlich wichtigerer Aspekt bleibt in der Antwort des Senats, aber auch dem WELT-Artikel leider völlig unberücksichtigt: Der Attentäter oder Terrorist war bekanntlich bereits 2018 polizeilich auffällig geworden, weil er in seiner Unterkunft randaliert und Polizisten attackiert hatte. In der Gerichtsverhandlung im Februar 2020 stellte ein psychiatrischer Sachverständiger damals Schuldunfähigkeit wegen einer drogeninduzierten Psychose fest.

Das aber bedeutet aus verkehrsmedizinischer Sicht zwingend, dass der Täter keine Fahrerlaubnis hätte erhalten dürfen oder sie ihm mit dem Gerichtsurteil vom Februar 2020 hätte wieder entzogen werden müssen. Denn auf Grund der aktenkundigen Drogeneinnahme und den dadurch ausgelösten Symptomen hätte der Täter nach den einschlägigen Begutachtungsleitlinien zunächst über einen Zeitraum von einem Jahr Drogenabstinenz dokumentieren müssen, durch mindestens vier unvorhersehbar anberaumte Laboruntersuchungen. 

 

Prof. Dr. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie, Geriater und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.

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Leserpost

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Nico Schmidt / 21.09.2020

Sehr geehrter Herr Dr. Meins, in Berlin geht wirklich ALLES. Hauptsache es kostet Steuergelder und ist Gendergerecht. MFG Nico Schmidt

Frank Deutsch / 21.09.2020

Ist es Schlampigkeit, Dummheit oder doch System?

Leo Hohensee / 21.09.2020

Hallo Herr Meins, glauben Sie diese Angaben von “drogeninduzierter Psychose”? Was kosten Drogen? - bei regelmäßiger Einnahme - wieviel ? Ich erspare mir jetzt weitere Worte. Diese Stadt unterstützt jede Form vom Missachtung der Wohlfahrt, die erbracht wird zu Lasten der Menschen anderer Bundesländer. Die Menschen in anderen Bundesländern können ihr Geld selber bestens gebrauchen. Ich bin dafür, dass dem Stadtstaat Berlin jegliches Geld aus dem Länderfinanzausgleich wegen Veruntreuung verwehrt wird.

Sebastian Weberb / 21.09.2020

Was Sie sagen, mag für uns Biodeutsche ja zutreffen. Aber bei den uns geschenkten Menschen wollen wir mal nicht so hart sein. Ist ja wohl auch die rot-rot-grüne Meinung zu den Drogenhändlern im Görli, die wegen ihrer “Buntheit” inzwischen zum dortigen “Lokalkolorit” gehören.

Dirk Jäckel / 21.09.2020

Und welche Konsequenzen haben nun solche oder ähnliche Beweise schreiender Inkompetenz und Verantwortungslosigkeit in Rotrotgrünien oder im Bund ? Sorry, nur ein kleiner zynischer Scherz von mir. Und nun zurück zur Tagesordnung.

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