Bitte ausdrücklich darauf hinweisen. Der Titel “Präsident der Bundesärztekammer” suggeriert unzulässigerweise, daß dieser in irgendeiner Weise eine Art Vorsitzender der Ärzteschaft wäre oder gar ein politisches Mandat, für die Ärzte zu sprechen. Daß die Qualitätsmedien diesen Unfug immer wieder kolportieren, dokumentiert ein weiteres mal, daß diese auch nur kleinste Recherchen schlicht unterlassen. Auch die “Bundesärztekammer” gibt es nicht als offizielles Organ. Die Landesärztekammern, anachronistische ärztefeindliche Bürokratiemonster, die den rechtlosen Zwangsmitgliedern auch den letzten Cent aus den gläsernen Taschen abpressen, haben sich als Arbeitsgemeinschaft und Spielwiese für die Funktionärskaste in dieser Form zusammengefunden. Eine gesetzliche Verfasstheit oder ein politisches Mandat für die Ärzteschaft zu sprechen existiert nicht. Zudem ist den LÄK das Äußern zu politischen Fragen nicht gestattet, auch diese gesetzlichen Regelungen werden täglich mißachtet. Der einzelne Arzt kann als Zwangsmitglied nicht austreten, egal was für einen hahnebüchenen Stuß die selbsternannten Vertreter ständig ablassen.
Ich denke, dass hinter den Äußerungen von Montgomery nachvollziehbare Bedenken in der niedergelassenen Ärzteschaft und in den Kliniken bestehen, dass es zu wenig schönen Auseinandersetzungen mit zwangsweise vorgeführten Betroffenen kommt, die eine Untersuchung verweigern und verhindern wollen und sich körperlich dagegen zu wehren versuchen. Es müssten durch die vorführenden Polizisten unmittelbarer körperlicher Zwang angewendet und starke Fixierungen durchgeführt werden, um brauchbare Röntgenaufnahmen sicherzustellen. Die ethischen Bedenken von Herrn Montgomery halte ich eher für vorgeschoben.
Lieber Herr Meins, die komplette Diskussion ist doch total daneben. Wieso soll bei jugendlichen Migranten Röntgen plötzlich ungesund sein? Dafür fehlt mir jede Peilung und zeigt mir, dass irgendetwas nicht stimmt in diesem Land. Traurig aber wahr. Sorry. Gruß D. Schmidt
Lieber Herr Meins, danke für den Beitrag, bitte bohren sie weiter in den synaptischen Arealen pflichtvergessener Ideologen.
Bezüglich des Menschenwohls hätte Herr Montgomery reichlich zu tun, wenn er sich um die Duldung von Kinderehen und Beschneidungen bei nicht einwillungsfähigen Kleinkindern sorgen würde. Da geht es immerhin ganz real um manifeste Körperverletzungen. Aber das ganze Brimborium wäre doch mit Boris Palmers Vorschlag sauber erledigt: wer sich nicht ausweist, wird als Erwachsener eingeordnet oder er stimmt einer Altersbestimmung zu. Allerdings hat Herr Meins recht mit seiner traurigen Prognose: die üblichen Verhinderer werden wieder zeter, mordio und “rechts” schreien und damit auch die nächsten Opfer verantworten. Menschenopfer für im Effekt zutiefst menschenwohl-verachtende Ideologien. Wie oft noch in Deutschland?
Ein offenbar krasses Mißverhältnis zwischen der “Inaugenscheinnahme” und dem tatsächlichen Alter liegt wohl bei dem afghanischen Täter in Freiburg vor. Beim Grenzübertritt wurde ihm anstandslos eine Minderjährigkeit attestiert, die Nachfrage beim Vater ergab, dass er offensichtlich schon 33 Jahre alt war. Auch beim Täter in Kandel besteht offenbar ein großes Mißtrauen bezüglich des Alters. Zudem ist er natürlich am 01.01. geboren. Irgendwie habe ich das Gefühl , dass in Syrien und Afghanistan ein Gesetzt existiert, Kinder nur am 01.01. zur Welt zu bringen…..............,Spaß beiseite, diese systematische Verarschung des deutschen Rechtsstaates muß schnellstens beendet werden !
Selbst wenn es nach weiteren zwei bis drei Morden durch vermeintlich Minderjährige zu einer obligatorischen Altersdiagnose kommen sollte, so wird die nur für eine befristete Zeit kommen oder diese Neuregelung mittels internationaler Abkommen und Verträge wieder außer Kraft gesetzt. Und das wird so schnell der Fall sein, dass man gegenüber der Bevölkerung/dem Volk/denen, die nun mal da sind/ denen, die schon länger hier leben etc. noch am Abfeiern der Altersfeststellung ist, während diese schon längst nicht mehr zur Anwendung kommt. So war es jedenfalls mit der Änderung des GG 1993 vom Art.16 zu Art.16a Abs. 2 GG.
Der Flüchtling kann doch sein Alter mit gültigen Dokumenten belegen, dann bleibt ihm das alles erspart. Wir, die hier schon länger leben, müssen das auch…
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