Justus Lex, Gastautor / 04.05.2020 / 06:29 / Foto: Pixabay / 201 / Seite ausdrucken

Meuterei im Merkel-Land?

Von Justus Lex. 

Der Kanzleramtsminister Helge Braun sagte über die Gerichtsurteile, die einzelne Corona-Maßnahmen inzwischen aufgehoben haben, kürzlich in einem Interview mit der WELT AM SONNTAG: „Ich verstehe und akzeptiere jedes einzelne Urteil. Aber ich empfinde es schon als Herausforderung, wenn sich Gerichte auf den Gleichheitsgrundsatz berufen, um einzelne Maßnahmen aufzuheben oder zu modifizieren“. 

Wie ungebildet und auch feige muss man eigentlich sein, um Kanzleramtsminister zu werden? Wenn Braun von „Herausforderung“ spricht, ist das charakterlich nur eins, nämlich feige. Er meint nämlich nicht Herausforderung im gewöhnlichen sprachlichen Sinne, sondern er meint „falsch“ beziehungsweise (pardon) in politisch korrektem Deutsch „problematisch“. Aber anscheinend traut er sich nicht, das offen auszusprechen. Politisch korrekt erklärt er zunächst, dass er die Urteile „verstehe und akzeptiere“ – was er in Wahrheit inhaltlich gerade nicht macht – und kritisiert dann die Gerichtsentscheidungen als „Herausforderung“. 

Eine solche Äußerung verrät auch, dass der Sprecher in juristischen Dingen nicht sonderlich gebildet ist, was für einen Kanzleramtsminister schon ziemlich traurig ist. Jeder gute Staatsbürger sollte schon einmal etwas von „Gewaltenteilung“ gehört haben. Kleiner juristischer Tipp am Rande: Das kann man nachlesen in den Artikeln 1 Abs. 3, 20 Abs. 2 Grundgesetz, wo eindeutig steht, dass die Rechtsprechung (Judikative) etwas anderes ist als die vollziehende Gewalt (Exekutive). Aber das nur am Rande. Es versteht sich daher von selbst, dass es der vollziehenden Gewalt nicht zusteht, die Urteile von unabhängigen Gerichten öffentlich zu bewerten. 

Zurück zur Gewaltenteilung. Wenn der gute Staatsbürger dann noch, zusätzlich zu diesem Begriff, irgendwie den Namen Montesquieu kennen würde, den der eine oder andere schon mal in der Schule gehört hat, hätte der Kandidat in jeder Rate-Show 100 Punkte. Aber nicht so unser Kanzleramtsminister, also der Haus-Chef von Mutti Merkels guter Stube. Er plaudert, und zwar nicht als Privatperson Helge Braun, sondern als Kanzleramtsminister (denn leider interessiert sich die Welt am Sonntag für Helge Braun als Privatperson eher weniger) darüber, dass er die Gerichtsurteile, die Corona-Maßnahmen aufgehoben haben, als „Herausforderung“ empfindet. 

Vielleicht mag Braun ja den Rechtsstaat gar nicht

Diese Äußerung ist darüber hinaus auch schizophren, einfachere Gemüter würden sagen „verlogen“. Hat nicht diese unsere Bundesregierung, der auch Braun als herausragender Minister angehört, mehrfach öffentlich ihre Kritik an Polen geäußert, wo Richter mit Gesetzen mundtot gemacht werden, indem ihnen die Entlassung angedroht wird, wenn sie andere Gerichtsurteile oder die Regierung öffentlich kritisieren? Oder wird nicht der „Rechtsstaat“ in allen Sonntagsreden immer wieder von unseren Politikern beschworen, auch von Mutti Merkel? Man kann beim Thema Rechtsstaat sicherlich über vieles diskutieren, aber über zwei Dinge nicht: Nämlich dass ein Rechtsstaat nur dann gegeben ist, wenn die Richter wirklich unabhängig sind und wenn die Richter allein dem Gesetz unterworfen sind. 

Aber vielleicht mag Braun ja den Rechtsstaat gar nicht und denkt insgeheim darüber, dass das eine veraltete Vorstellung aus früheren Jahrhunderten ist. Wenn er die Unabhängigkeit der Richter wirklich respektieren würde, würde er jedenfalls nicht in seiner Eigenschaft als Kanzleramtsminister die Urteile von Gerichten öffentlich kritisieren. Insoweit muss ich böser Mensch aber auch zugeben, dass ich altmodisch bin und noch immer viel von unabhängigen Richtern, von klaren Gesetzen und vom Rechtsstaat halte. Aber wer weiß: Vielleicht möchte Mutti Merkel ja im Zuge der Corona-Krise nicht nur unsere Grundrechte einschränken oder abschaffen, sondern auch gleich die Gewaltenteilung. Wäre doch viel praktischer und effizienter. Mutti Merkel sorgt für alles. Ich hätte auch schon einen Namen für das dann oberste Gericht: Es könnte Merkelgerichtshof heißen. Und Herr Braun könnte Gerichtspräsident werden. Er hat zwar keine juristische Ausbildung. Aber das schadet nichts. Wer Kanzleramtsminister unter Mutti ist, kann alles.

Auch inhaltlich ist die Äußerung unseres Kanzleramtsministers bemerkenswert. Wie hatte er so schön formuliert? Er empfinde es als „Herausforderung“, wenn sich die Gerichte auf den „Gleichheitsgrundsatz berufen“ würden. Hallo? Bin ich hier noch im richtigen Film? Der Gleichheitsgrundsatz ist geltendes Recht (!) und nicht nur eine schöne Floskel für Sonntagsreden. Auch hier ein kleiner juristischer Tipp am Rande: Man findet den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Grundgesetz. Im Übrigen ist Brauns Formulierung, die Gerichte würden sich auf den Gleichheitssatz „berufen“, juristisch ungefähr genau so richtig wie die Behauptung, die Sonne würde sich um die Erde drehen.

Hier also eine kurze Rechtsberatung für unseren Kanzleramtsminister: Gerichte „berufen“ sich nicht auf irgendetwas, sondern sie wenden geltendes Recht an, hier zum Beispiel den Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 GG. Und gleich noch eine Info: Die Anwendung von Gesetz und Recht erfolgt bei den Gerichten nicht nach Gutdünken oder wie es einem gerade in den Kram passt, sondern nach objektiven Maßstäben und für jedermann gleich. Nur zur Erinnerung: Art. 3 Abs. 1 GG lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Also nicht nur dann, wenn es Herrn Braun oder Mutti Merkel gefällt. 

Wo kommen wir denn da hin?

Aber wir wollen nicht zu hart mit dem Haus-Chef von Mutti Merkels guter Stube ins Gericht gehen. Denn wir als Untertanen müssen demütig feststellen, dass Braun immer ein treuer Vasall von Merkel war, immer alles loyal ausgeführt hat, was sie wollte, und – noch wichtiger – ihr nie widersprochen hat. Denn respektlose aufmüpfige Gesellen, die eine eigene Meinung haben und es wagen, diese Meinung auch noch zu äußern, bleiben nicht lange im Amt wie etwa Christian Hirte, der ehemalige Beauftrage der Bundesregierung für die neuen Bundesländer. Hirte erdreistete sich, einem in freier, geheimer und verfassungsmäßiger Wahl gewählten Thüringer Ministerpräsidenten (Thomas Kemmerich) zu seiner Wahl zu gratulieren. Wo kommen wir denn da hin? Einem gewählten Ministerpräsidenten zu gratulieren, der nicht von Merkels Gnaden bestimmt wurde?

Unsere Regentin reagierte daher auch verärgert aus dem fernen Südafrika und ließ ihre Untertanen wissen, dass diese Wahl (nur zur Erinnerung: die Wahl war demokratisch und verfassungsmäßig) im Ergebnis „rückgängig gemacht“ werden müsse. Und Herrn Hirte ließ sie wissen, dass er nicht mehr länger Beauftragter für die neuen Länder bleiben könne. Da war die Merkel-Welt wieder heil und schön. 

Auch hier ein juristischer Tipp für Mutti Merkel (Sie merken es schon: Ich bin ein unverschämtes, aufmüpfiges und respektloses Subjekt): Deutschland ist in Bund und Länder gegliedert. Diese Gliederung darf nach dem Wortlaut des Grundgesetzes niemals aufgehoben werden (die sogenannte Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 GG). Wegen dieser Gliederung geht es einen Bundeskanzler (der ist nämlich für den Bund zuständig, wie das Wort schon sagt) juristisch überhaupt nichts an, welchen Menschen ein deutscher Landtag in freier, geheimer und verfassungsmäßiger Wahl zum Ministerpräsidenten wählt.

Merkel kann sich auch nicht damit herausreden, sie hätte als CDU-Vorsitzende gesprochen (denn das war sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr) oder als Privatperson (denn das war sie bei dem Staatsbesuch in Südafrika auch nicht). Wenn ein Bundeskanzler auf einer Auslandsreise während eines Staatsempfangs solche Äußerungen gegenüber der Weltöffentlichkeit tätigt, ist völlig klar, dass er nicht als Privatperson spricht, sondern eben als Bundeskanzler. Aber vielleicht habe ich damals auch nicht richtig zugehört und Mutti Merkel hat in Wahrheit nur ihr geheimes Kochrezept verraten. Aber zurück zum Thema. 

Die Regierung Merkel hat offenbar zur Gewaltenteilung, gelinde formuliert, ein „problematisches“ Verhältnis, man könnte auch von einer „Herausforderung“ sprechen. Brauns Äußerung deutet einen weiteren Schritt auf dem Weg zu Merkels Neuem Deutschland an. Mutti mag eben – wie alle Herrscher der Geschichte, die sich selbst und ihre Pläne für „alternativlos“ hielten – keine unabhängigen Richter. Denn unabhängige Richter erdreisten sich, das Gesetz anzuwenden, sich eine eigene Meinung zu bilden und, noch viel schlimmer, diese Meinung auch in Form von Urteilen zu veröffentlichen. Pfui, Ihr Richter. Schämt Euch!

 

Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym.

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Leserpost

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Leo Hohensee / 04.05.2020

@ Sabine Schönfelder @Türm - “Feigheit ist die große Schwester der Sicherheit, und die ist des Deutschen liebstes Ding. „Lieber nicht „et hätt noch immer jot jejangen“ - Liebe Frau Schönfelder, das Zitat erinnert auch an ein wenig Gelassenheit und an Abwägung (mal drüber schlafen oder so). - So fände ich es normal! - NUN aber erklären uns gerade unsere Volksvertreter und unsere Regierung den Entzug einer Vielzahl von Bürgerrechten. Das hat jetzt NICHTS mehr zu tun mit “et hätt noch immer jot jejange”! Geradezu explosiv ist der Beschluss des Kabinetts zur Änderung des Impfschutzgesetzes und des Medizinproduktegesetzes. HEIMLICH, geradezu hinterrücks, läuft da wieder etwas ab. Bis zum 15.5. soll der Bundesrat dem Entwurf zustimmen: - dann ist es Gesetz! Dann haben wir durch Mitführung eines digitalen Nachweises zu belegen, dass wir gegen jede befohlene Krankheit geimpft sind. Können wir diesen Nachweis nicht antreten, bestimmen digitale Systeme, ob wir verreisen können oder die Wohnung noch verlassen dürfen +++—- dass bedeutet Zwangsimpfungen! Für Impfseren und Medikamente soll es —-  verkürzte Prüfzeiten—-  vor deren Einführung geben. // Unsere Volksvertreter sind dabei, unsere Seelen und die Zukunft unserer Kinder und Enkel zu verkaufen—- an B. und M. Gates und das Geflecht darumherum.

Hans-Ullrich Hendriks / 04.05.2020

Den Optimismus von „Lex“ in allen Ehren! Er vergisst jedoch leider die Macht der vierten Gewalt in den Zeitungs-, Rundfunk- und Fernseh-Redaktionen.  Deren Föderalismus-Verständnis erschöpfte sich in einen „Flickenteppich“-Schelte, gerade so, als ob man sich einen Zentralstaat herbei sehnte. Ein bisschen Einschränkung der Pressefreiheit hätte da bei allen sonstigen Restriktionen auch ganz gut getan. Wie einheitlich unsere Medien mittlerweile sind, zeigt sich an der Berichterstattung über den gestrigen Überfall auf ein Fernsehteam. In Welt, FAZ, Spiegel, Focus und Münchner Merkur sind die entsprechenden Artikel bis auf das letzte Jota identisch.

E. Albert / 04.05.2020

Jetzt weiß ich, warum Sie unter einem Pseudonym veröffentlichen! Ein klasse Artikel, deutlicher kann man nicht mehr werden! Chapeau!

Erwin Rosskopf / 04.05.2020

@Susanne antalic: ja,wie viele denn? Es wäre wirklich nett von Ihnen, wenn Sie Zahlen bringen würden und nicht nur ins Allgemeine reden…Sie laufen sonst Gefahr, dass man Sie nicht ernst nimmt.

Walter Elfer / 04.05.2020

[2] Diese Dilettanten in der Regierung gehen jetzt wie Techniker vor. Wissenschaftlich. Probieren und sehen was passiert. Schrittweise. Das ist rational! Versteht ein Jurist nicht. Liebe Juristen, seid euch langsam mal klar darüber, dass wir hier einen Interessenkonflikt haben und dieser vernünftig aufgelöst werden muss. Wir haben auf der einen Seite daws GG mit den Grundrechten, auf der andren Seite aber eine Bedrohungslage, die durch das Infektionsschutzgesetz abgedeckt wird. D.h. wenn man dagegen vorgeht, muss man eben allumfassend argumentieren. Man kann nicht nur von Gleichheit schwafeln. Denn diese Gleichheit gilt dann für alle - Betroffene und nicht betroffene. Bringt klare, logische Argumente und bringt beide Interessenkonflikte in Einklang und dann zu einm Grundsatzurteil. Nur so wird das was. Übringens - das eingangs erwähnte BVerG hat rationaler argumentiert als z.B. das VG Saarland.  1 BvR 899/20 - Zitat: <<Dies bedarf einer eingehenden Prüfung, die im Rahmen eines Eilverfahrens nicht möglich ist. ...>> Die argumentieren mit Augenmaß. Gerade dieses gendogene BVerG, die sonst gern ihre Beschlüße u. Urteile verschwurbeln. Die kommen mit Art. 2 Abs. 2 GG. Und das hat nix aber auch garnix mit mit regierungskonform zu tun. Hier machen die auf reale Risikoabwägung. Wie auch immer, wenn man dagegen vorgehen will, oder besser: justieren, dann sollte man da argumentieren. Das wäre der Job für gute Juristen.

Hans-Peter Dollhopf / 04.05.2020

Dr. Gfroerer, Sie schreiben: “Ich finde es ebenso feige und ziemlich arrogant, sich als Richter hier anonym auszulassen.” Jetzt weiß ich aber noch immer nicht, wer Sie sind. Auch: “sich hier[!sic] auslassen”. Ach ja. Sind Sie hier mehr als nur arroganter Trittbrettfahrer, oder selbst Pate von Achgut? Ich habe es langsam satt, was hier alles Ansprüche stellt, ohne auch nur eine müde Mark beizusteuern. Nie in all den Jahren habe ich hier je einen Leserbrief von Ihnen zuvor gelesen! Ehrlich. Sollte man nun einmal bei den ein, zwei “Dr. Stefan Gfroerer” (oe, nicht ö), die Google überhaupt kennt, nachfragen, ob es sich hier um Sie handelt, oder nur um einen feigen[!sic] Identitätsklau, hm? Was meinen Sie? piss off

Martin Müller / 04.05.2020

Spätestens seit 2015 weiß das Merkelregime, dass man auch am Gesetz vorbei regieren kann bzw. das Gesetz ignorieren und aussetzen kann. Und das heißt auch, aufmüpfige Richter werden schon mal auf Linie getrimmt…

Walter Elfer / 04.05.2020

Vorab - ich mag weder diese Regierung, noch das BVerG noch Juristen. Das das GG mind. seit 2015 durch besonders vorbezeichnete Gruppen verbogen wird, ist bekannt. Hat bis dato niemanden interessiert. Und jetzt kommen sie plötzlich aus den Ecken gekrochen und wettern. Gerade Juristen, die Teil dieses Problems sind. Durch deren Realitätsferne und ideologisch gefärbten Urteilen haben sie einen sehr beträchtlichen Anteil am Verfall dieser Republik. Natürlich darf ein Richter einen Rant verfassen, nur hätte ich mehr Substanz erwartet. Aber das hat sich schon mit Frau Bahner angebahnt, dass von dieser Seite nichts zu erwarten ist. Als Michel kann ich an Gesetzen nörgeln, aber ein Jurist muss substantiell argumentieren und auch danach handeln! Was meine ich? Nun, ich kenne diesen Herrn Braun nicht, ist aber vollkommen irrelevant. Und so diletanttisch ich diese Regierung halte - der Kerl hat Recht. Wenn Juristen nicht so realitätsfremd wären, würden sie das sehen. Zum einen sollte ein Jurist den Unterschied zwischen Urteil und Beschluß kennen. Zudem sind auch viel U/B als Eilanträge durch. Das bedeutet, dass sich in den meisten dieser Beschlüsse Juristen angemaßt haben, ihre Urteile auf Basis deren Wissens zu fällen. Keine Anhörung von Spezialisten, Wissenschaftler u. dgl. Nur gibt es eben keine entsprechende Datenbasis, auf deren man Entscheidungen treffen kann. “Die Daten des RKI sind blöd. Aber wir haben genug Daten, um etwas zu entscheiden (wovon wir keine Ahnung haben)”. Aber eben genau das ist das Problem der Juristen! Das ist der Grund, warum wir jetzt stehen wo wir stehen! <<In der Phase einer partiellen Lockerung müsse die Regierung jedoch Abwägungen treffen. „Aber jetzt versuchen wir das schrittweise Öffnen des Alltagslebens. Dabei kann es nicht immer eine absolute Gleichberechtigung aller gesellschaftlichen Bereiche geben, weil unser Vorgehen eben schrittweise ist“, argumentierte Braun>> DESHALB hat der Probleme mit dem Verständnis an den Beschlüssen! —>

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